1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Leibniz-Institut für Verbundwerkstoffe GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung zweier Zeitstandprüfmaschinen
Beschreibung: Lieferung zweier weiterer Zeitstandprüfmaschinen, zur Erweiterung unseres bereits am Institut vorhandenen Prüfmaschinenparks
Kennung des Verfahrens: e03730e5-d246-4a26-95c5-072976bd8018
Interne Kennung: IVW_2025-01
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38400000 Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kaiserslautern
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
RL 2014/24/EU - GWB, VgV
§ 14 VgV
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: §§ 123, 124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung zweier weiterer Zeitstandprüfmaschinen, zur Erweiterung unseres bereits am Institut vorhandenen Prüfmaschinenparks
Beschreibung: Die Leibniz Institut für Verbundwerkstoffe GmbH erhielt im Rahmen eines Forschungsvorhabens im Jahr 2024 die Möglichkeit, seine Forschungsinfrastruktur zur Analyse und Charakterisierung von thermoplastischen bzw. duroplastischen Faserkunststoffverbunden unterschiedlichster Art weiter auszubauen. So konnte eine elektromechanische Zeitstandprüfmaschine inkl. zugehörigem Messequipment (optische Messwertaufnehmer, Extensiometer, Spannzeuge und Messsoftware) beschafft werden. Diese werden dazu eingesetzt, um Werkstoffe hinsichtlich ihrer Kriech und Relaxationseigenschaften zu analysieren. Im Rahmen einer weiteren Investition sollen zwei weitere Zeitstandprüfmaschinen des gleichen Typs beschafft werden.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38400000 Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kaiserslautern
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Leibniz-Institut für Verbundwerkstoffe GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Leibniz-Institut für Verbundwerkstoffe GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Leibniz-Institut für Verbundwerkstoffe GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt
Sonstige Begründung: Gemäß § 14 Absatz 4 Nr. 5 VgV können öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, „wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeit bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde; die Laufzeit dieser öffentlichen Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten.“ Die Anwendbarkeit des zuvor aufgeführten Absatzes der Vergabeverordnung auf die geplante Auftragsvergabe an Fa. ZwickRoell als Maschinenhersteller und Lieferant kann wie folgt erläutert werden: Mit den neu zu beschaffenden Prüfmaschinen soll der bereits existierende Anlagenpark bedarfsgerecht erweitert werden. Durch den Kauf zweier bau- und ausstattungsgleicher Maschinen, kann sichergestellt werden, dass die Maschinen in Bezug auf ihre Funktionsweise und ihr Verhalten bei der Prüfungsdurchführung ein exakt gleiches Verhalten aufweisen. Dieser Sachverhalt führt zu einem deutlichen Vorteil bei der Versuchsauswertung, können doch durch die baugleichen Maschinen, Messfehler bzw. Ungenauigkeiten die aus unterschiedlichen technischen bzw. mechanischen Eigenschaften der Maschinen resultieren (Steifigkeiten von Maschinengestellen und Messvorrichtungen), von vornherein ausgeschlossen werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit Messequipment und Anbauteile (Spannzeuge, Temperiersysteme, Messsysteme, etc.) eins zu eins ohne Um- bzw. Anpassungsarbeiten zwischen den Prüfmaschinen auszutauschen, ohne dabei Einbußen in Bezug auf Messgenauigkeiten bzw. der Vergleichbarkeit von Messwerten in Kauf nehmen zu müssen. Dies wiederum sichert eine deutlich genauere und fehlerreduzierte Versuchsdurchführungsmöglichkeit. Darüber hinaus müssen nicht Anbauteile und Messequipment unterschiedlicher Hersteller beschafft und vorrätig gehalten werden. Es ist vielmehr ausreichend, sich auf die Prüfausstattung und damit verbundene Lagerhaltung eines Anbieters konzentrieren zu können. Weitere Vorteile ergeben sich in Bezug auf die jährlich durchzuführenden Maschinenwartungen und der Softwarepflege für die Anlagen. Durch die Installation von Prüfanlagen des gleichen Herstellers können Wartungsarbeiten effizient durchgeführt werden. Des Weiteren fallen weniger Reisekosten an, wenn alle Anlagen durch einen Hersteller gewartet und gepflegt werden können. Ebenfalls zu nennen sind, in diesem Zusammenhang, die Synergieeffekte für das Bedienpersonal im Umgang mit der Anlagensoftware. Dieses kann sich auf den Umgang bzw. die Schulung mit einer Software konzentrieren bzw. spezialisieren. Mehrkosten durch eine Schulung des Personals im Umgang mit Messsoftwaresystemen dritter Bieter können somit dauerhaft eingespart werden. Ebenfalls zu nennen in diesem Zusammenhang sind die Synergieeffekte, die nach erfolgter Einarbeitung in die Technik dauerhaft zu einer deutlichen Reduktion von Mess- bzw. Bedienfehlern bei der Durchführung von Prüfungen unterschiedlichster Art an den Maschinen führen, da das Bedienpersonal über entsprechend tiefe Fachkenntnisse im Umgang mit der Software- und Anlagentechnik verfügt. Daher wird mit dem Kauf zweier weiterer, exakt gleicher Prüfmaschinen dieses Typs, eine zusätzliche Lieferleistung des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft, die zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind. Ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen gekauft werden müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeit bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Daher ist der Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV erfüllt und ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit der Fa. ZwickRoell zulässig.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ZwickRoell GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: ZwickRoell
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Zeitstandprüfmaschine
Titel: ZwickRoell_02
Datum der Auswahl des Gewinners: 01/07/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Leibniz-Institut für Verbundwerkstoffe GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Leibniz-Institut für Verbundwerkstoffe GmbH
Registrierungsnummer: USt.ID-Nr.: DE 148 647 451
Postanschrift: Erwin-Schrödinger-Str. 58
Stadt: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67663
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Kontaktperson: RA'in Katharina Strauß
Telefon: +492613013-350
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49613116-2234
Fax: +49613116-2113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: ZwickRoell GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: USt.ID-Nr.: DE 147 043343
Postanschrift: August-Nagel-Strasse 11
Stadt: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
Telefon: +49730510-0
Fax: +49730510-11200
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c7e0aaf0-5d64-46c5-95a4-bd8abf181cec - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/07/2025 10:14:44 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 431027-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 125/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/07/2025