2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bexbacherstr. 11
Stadt: Luddwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Soweit in den Ausschreibungsunterlagen die Postleitzahl mit 67065 angegeben wird, handelt es sich um ein Schreibversehen. Die richtige Postleitzahl lautet 67063.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJ5XKC Zusätzliche Informationen: Datenschutzhinweise Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§134 GWB, §18 EU Abs. 3 VOB/A etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind. Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten mit Einstellung auf der Vergabeplattform und nicht erst mit Erhalt einer Benachrichtigungsmail als zugegangen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Betrug: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Korruption: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die §§ 123 bis 126 GWB.