Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Containergestellung Wertstoffhof 2025

403503-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Containergestellung Wertstoffhof 2025
OJ S 118/2025 24/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb (EWL)
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Containergestellung Wertstoffhof 2025
Beschreibung: Containergestellung Wertstoffhof 2025
Kennung des Verfahrens: 8d86c9fc-45b3-435d-a380-d925d521ed55
Interne Kennung: VgV 12 EWL 2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90512000 Transport von Haushaltsabfällen, 90513200 Beseitigung von kommunalem Müll, 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Hölzel 28 (Wertstoffhof)
Stadt: Landau in der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Land, Gliederung (NUTS): Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt (DEB33)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zu den Eignungskriterien: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD): - Angaben zur Eintragung in das Berufsregister - Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen: - gültige Gewerbeanmeldung*), gültige Bescheinigung des Berufsregisters*) *) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD): - Angaben zum Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) *) *) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z.B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD) - Angaben zu erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren) - Angaben zu Arbeitskräften Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sein. Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Zusätzliche Angaben: Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124LD): - über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, -- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, -- dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123. 124 GWB vorliegen -- dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind (in der Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt 124LD), - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Sollten Sie diese Erklärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgeben können, sind die ergriffenen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde, in einer gesonderten Anlage darzulegen. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) *) *) die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe - Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt 235) Spätestens auf gesondertes Verlangen sind einzureichen: - die Namen der Nachunternehmer, - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD) für jeden Nachunternehmer, - die Nachweise zur Eignung jedes Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen (Formblatt 124LD) bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters), - eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen - eine Eigenerklärung1 oder 3 nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG - und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (Formblatt 236). Eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt 234) und für jedes Mitglied: - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD) - eine Eigenerklärung 1 oder 3 nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG - die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen von jedem Mitglied vorzulegen. Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Weitere Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind: - Eigenerklärung 1 oder nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8.4.22 - Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für Umschlag und Transport von Abfällen (Kopie des Zertifikats) - bei Handeln oder Makeln nach § 54 Abs1 Satz 1 KrWG: Ergänzend zum Zertifikat auch erforderliche Erlaubnisse (Kopie Erlaubnis) - Nachweis geeignete Entsorgungsanlagen (Eigenerklärung gem. Formblatt) Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform www.auftragsboerse.de eingereicht werden. Schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail oder per Fax dürfen nicht zugelassen werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 6
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Transport von Rest- und Sperrabfallgemisch und Altpapier
Beschreibung: Transport von Rest- und Sperrabfallgemisch und Altpapier
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Hölzel 28 (Wertstoffhof)
Stadt: Landau in der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Land, Gliederung (NUTS): Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt (DEB33)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für Umschlag und Transport von Abfällen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflicht-/Umwelthaftpflichtversicherung

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Angabe erfolgt im Rahmen der Eigenerklärung - 124
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden entsprechend. § 56 VgV nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/07/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Stadtverwaltung Landau Waffenstraße 5 76829 Landau in der Pfalz Deutschland
Zusätzliche Informationen: Im Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben: - eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG und - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 (fünftes Sanktionspaket gegen Russland). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, je einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Landau - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Transport und Verwertung von Grünabfällen
Beschreibung: Transport und Verwertung von Grünabfällen
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Hölzel 28 (Wertstoffhof)
Stadt: Landau
Postleitzahl: 76829
Land, Gliederung (NUTS): Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt (DEB33)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für Umschlag und Transport von Abfällen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflicht-/Umwelthaftpflichtversicherung

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Angabe erfolgt im Rahmen der Eigenerklärung - 124
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden entsprechend. § 56 VgV nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/07/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Stadtverwaltung Landau Waffenstraße 5 76829 Landau in der Pfalz Deutschland
Zusätzliche Informationen: Im Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben: - eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG und - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 (fünftes Sanktionspaket gegen Russland). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, je einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Landau - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Transport und Verwertung von Altholz A1 - A3 und A4;
Beschreibung: Transport und Verwertung von Altholz A1 - A3 und A4;
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Hölzel 28 (Wertstoffhof)
Stadt: Landau
Postleitzahl: 76829
Land, Gliederung (NUTS): Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt (DEB33)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für Umschlag und Transport von Abfällen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflicht-/Umwelthaftpflichtversicherung

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Angabe erfolgt im Rahmen der Eigenerklärung - 124
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden entsprechend. § 56 VgV nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/07/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Stadtverwaltung Landau Waffenstraße 5 76829 Landau in der Pfalz Deutschland
Zusätzliche Informationen: Im Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben: - eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG und - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 (fünftes Sanktionspaket gegen Russland). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, je einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Landau - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Transport und Verwertung von Altmetall FE und NE
Beschreibung: Transport und Verwertung von Altmetall FE und NE
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Hölzel 28 (Wertstoffhof)
Stadt: Landau
Postleitzahl: 76829
Land, Gliederung (NUTS): Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt (DEB33)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für Umschlag und Transport von Abfällen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflicht-/Umwelthaftpflichtversicherung

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Angabe erfolgt im Rahmen der Eigenerklärung - 124
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden entsprechend. § 56 VgV nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/07/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Stadtverwaltung Landau Waffenstraße 5 76829 Landau in der Pfalz Deutschland
Zusätzliche Informationen: Im Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben: - eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG und - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 (fünftes Sanktionspaket gegen Russland). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, je einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Landau - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Transport und Verwertung von Flachglas; Altreifen, Alttextilien, Altschuhen, Dispersionsfarben und Altöl
Beschreibung: Transport und Verwertung von Flachglas; Altreifen, Alttextilien, Altschuhen, Dispersionsfarben und Altöl
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Hölzel 28 (Wertstoffhof)
Stadt: Landau
Postleitzahl: 76829
Land, Gliederung (NUTS): Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt (DEB33)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für Umschlag und Transport von Abfällen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflicht-/Umwelthaftpflichtversicherung

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Angabe erfolgt im Rahmen der Eigenerklärung - 124
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden entsprechend. § 56 VgV nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/07/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Stadtverwaltung Landau Waffenstraße 5 76829 Landau in der Pfalz Deutschland
Zusätzliche Informationen: Im Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben: - eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG und - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 (fünftes Sanktionspaket gegen Russland). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, je einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Landau - Zentrale Vergabestelle
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Transport und Verwertung von Bauabfällen (inert); künstlicher Mineralfaser; Bauschutt; Bau-mischabfälle
Beschreibung: Transport und Verwertung von Bauabfällen (inert); künstlicher Mineralfaser; Bauschutt; Baumischabfälle
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Hölzel 28 (Wertstoffhof)
Stadt: Landau
Postleitzahl: 76829
Land, Gliederung (NUTS): Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt (DEB33)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für Umschlag und Transport von Abfällen

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflicht-/Umwelthaftpflichtversicherung

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Angabe erfolgt im Rahmen der Eigenerklärung - 124
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.auftragsboerse.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden entsprechend. § 56 VgV nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/07/2025 10:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Stadtverwaltung Landau Waffenstraße 5 76829 Landau in der Pfalz Deutschland
Zusätzliche Informationen: Im Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben: - eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG und - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 (fünftes Sanktionspaket gegen Russland). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, je einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Landau - Zentrale Vergabestelle

8. Organisationen

8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb (EWL)
Registrierungsnummer: DE148926516
Postanschrift: Georg-Friedrich-Dentzel-Straße 1
Stadt: Landau in der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Land, Gliederung (NUTS): Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt (DEB33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadtverwaltung Landau - Zentrale Vergabestelle
Telefon: 00496341133022
Fax: +49 6341-13-88-3029
Internetadresse: https://www.ew-landau.de
Profil des Erwerbers: www.landau.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: t:06341133023
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-162234
Fax: +49 6131-162113
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Landau - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: t:06341133020
Postanschrift: Waffenstraße 5
Stadt: Landau in der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Land, Gliederung (NUTS): Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt (DEB33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6341133022
Fax: +49 6341-13-88-3029
Internetadresse: https://www.landau.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4b0ade2c-58eb-4fa9-a14d-2a5eb420eb7a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/06/2025 12:29:17 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 403503-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 118/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/06/2025

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