Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – S/4 HANA RISE

394661-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – S/4 HANA RISE
OJ S 115/2025 18/06/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: S/4 HANA RISE
Beschreibung: Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (im Folgenden "UM") beabsichtigt, im Rahmen der umfassenden Transformation ihrer ERP-Systemlandschaft das SAP RISE Private Cloud Angebot der SAP Deutschland SE & Co. KG (im Folgenden "SAP") zu beschaffen.
Kennung des Verfahrens: 75c5c61c-0d2d-4461-822a-526d6b6eb398
Interne Kennung: GBE-2025-0409
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPDYD8YAEU
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: S/4 HANA RISE
Beschreibung: Die UM beabsichtigt, eine umfassende Transformation ihrer ERP-Systemlandschaft durchzuführen. Zu diesem Zweck schreibt die UM derzeit die technische Migration von SAP ECC 6.0 auf S/4HANA sowie die Prozesstransformation auf Basis von SAP S/4HANA Best Practices EU-weit im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb aus (EU-Bekanntmachung Nr. 2025/S 66-215380). Das aktuell von der UM betriebene ERP-System basiert auf SAP-Lizenzen und wird in einem Rechenzentrum der UM On Premise durch eigene Mitarbeiter der UM, die den technischen Service durchführen, betrieben. Die UM hat sich nach intensiver interner Befassung aus verschiedenen sachlichen Gründen für einen Umstieg auf ein Private-Cloud-Betriebsmodell entschieden. Die UM ist nach umfassender Abwägung der Ansicht, dass abweichend vom Grundsatz der Produktneutralität in der gegebenen Konstellation eine Produktfestlegung unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV und der aktuellen Rechtsprechung gerechtfertigt ist (vgl. z.B. aktuell VK Bund, Beschluss vom 28. Januar 2025, Az. VK2-109/24; OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020, Az. Verg 13/19 sowie VK Hessen, Beschluss vom 19.03.2021, Az. 69d-VK-41/2019). Danach ist eine Produktfestlegung gerechtfertigt, wenn objektiv nachvollziehbare, produktbezogene und strategische Überlegungen gegeben sind, die eine langfristige und möglichst problem- und risikofreie Nutzung in Bezug z.B. auf Behandlungssicherheit, Interoperabilität, Datenintegrität, Ausfallsicherheit sowie Wirtschaftlichkeit gewährleisten sollen. Die von der UM beabsichtigte Transformation sieht ein Side-by-Side-Szenario vor. Hierbei verbleibt das für die Patientenversorgung zentrale IS-H-Modul weiterhin On-Premise, während die kaufmännischen Module (Finanzwesen, Controlling, Logistik, Beschaffung) auf SAP S/4HANA in der SAP RISE Private Cloud migriert werden. Die technische und betriebliche Komplexität dieses Vorhabens erfordert eine integrierte Bereitstellung von Software, Cloud-Infrastruktur, Systembetrieb sowie technischen Support-Leistungen aus einer Hand. Nur durch diese ganzheitliche Leistungserbringung kann die notwendige Systemverantwortung sichergestellt und die Risiken für die hochsensible Patientenversorgung zuverlässig minimiert werden. Aus technischer Sicht ist für die UM daher ausschließlich eine Lösung geeignet, bei der Infrastruktur, Betrieb und Software aus einer Hand bereitgestellt werden. Diese Voraussetzungen werden nur durch das SAP RISE Private Cloud Angebot erfüllt. Dies ist das Ergebnis einer durchgeführten Marktanalyse. Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass objektiv schwerwiegende technische Gründe und wirtschaftliche Gründe für die getroffene Wahl vorliegen. Die Beschaffungsentscheidung ist daher willkürfrei aufgrund sachlich gerechtfertigter und auftragsbezogener Gründe getroffen worden.
Interne Kennung: GBE-2025-0409
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/08/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung (wie der vorliegenden) im Amtsblatt der EU. Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der zuständigen Vergabekammer, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach § 135 Abs. 3 GWB nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

6. Ergebnisse

Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die UM geht aufgrund der gegebenen Marktsituation und nach Durchführung einer Marktanalyse davon aus, dass vorliegend eine unmittelbare Beauftragung des SAP RISE Private Cloud Angebot beim Hersteller SAP im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) und Abs. 6 VgV vergaberechtlich zulässig ist. Das SAP RISE Private Cloud Angebot kann zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten ausschließlich von SAP bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass es gemäß § 14 Abs. 6 VgV unter Berücksichtigung der bei der UM bestehenden IT-Landschaft keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Die UM plant die Durchführung ihrer S/4HANA Transformation mit dem Ziel eines hybriden Side-by-Side-Szenarios. Hierbei verbleibt das für die Patientenversorgung zentrale IS-H-Modul weiterhin On-Premise, während die kaufmännischen Module (Finanzwesen, Controlling, Logistik, Beschaffung) auf SAP S/4HANA in der SAP RISE Private Cloud migriert werden. Die technische und betriebliche Komplexität dieses Vorhabens erfordert eine integrierte Bereitstellung von Software, Cloud-Infrastruktur, Systembetrieb sowie technischen Support-Leistungen aus einer Hand. Nur durch diese ganzheitliche Leistungserbringung kann die notwendige Systemverantwortung sichergestellt und die Risiken für die hochsensible Patientenversorgung zuverlässig minimiert werden. Darüber hinaus ist eine strategische Partnerschaft mit SAP geplant, um frühzeitig und exklusiv Zugang zu innovationsgetriebenen Entwicklungen und spezifischen Weiterentwicklungen für die branchenspezifischen Anforderungen eines Universitätsklinikums im SAP-Umfeld zu erhalten. Aufgrund des von SAP festgelegten Wartungsendes für die bisher eingesetzten SAP ECC-Module sowie die branchenspezifischen Anwendungen IS-H und is.h.med besteht zudem eine erhebliche zeitliche Dringlichkeit, die Transformation kurzfristig umzusetzen. Eine Realisierung außerhalb des SAP RISE Private Cloud Angebots würde nur in Form einer vollständigen On-Premise-Implementierung als Alternative möglich sein, welche die UM aus verschiedenen sachlichen Gründen nicht verfolgt. Die UM ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Eine detaillierte fachliche und rechtliche Begründung zur Zulässigkeit des beabsichtigten Vorgehens ist von der UM erarbeitet worden und Bestandteil der Vergabedokumentation.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: "Keine Angabe"
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: "Keine Angabe"

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Registrierungsnummer: DE149065652
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55131
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40 35922-267
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 613116-2234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE143454214
Stadt: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
E-Mail: info@sap.com
Telefon: +49 62277-47474
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 42399b8a-b6d8-40d7-95bd-70a2a1f83078 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/06/2025 17:56:58 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 394661-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 115/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/06/2025

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