Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr an einen internen Betreiber

394748-2025 - Planung
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr an einen internen Betreiber
OJ S 115/2025 18/06/2025
Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Dienstleistungen
1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Stadt Trier
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr an einen internen Betreiber
Beschreibung: Vgl. Ziff. 2.1.4. und 5.1
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Stadt Trier sowie der Landkreis Trier-Saarburg sind jeweils ÖPNV-Aufgabenträger nach § 5 Abs. 1 des Landesgesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr Rheinland-Pfalz („NVG“) in Bezug auf ihre jeweilige Gemarkung sowie gem. § 9 NVG zuständige Behörden gem. der VO 1370/2007. Nach § 6 Abs. 1 NVG ist grundsätzlich die Wahrnehmung der vorstehenden Aufgaben nach § 5 Abs. 1 NVG sowohl für das Stadtgebiet Trier als auch für die ein- und ausbrechenden Verkehre dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord ("SPNV-Nord") übertragen. Von dieser Zuständigkeit ausgenommen sind gem. § 10 Abs. 4 S. 2 NVG Direktvergaben von Verbandsmitgliedern an eigene Verkehrsunternehmen. Gem. § 6 Abs. 1 S. 2 NVG wird der SPNV-Nord in „Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord“ („ÖPNV-Nord“) umbenannt. Die Verbandsordnung des ÖPNV-Nord ist derzeit noch nicht in Kraft getreten. Gem. § 6 Abs. 9 S. 3 NVG gilt übergangsweise die Rechtslage vor der Reform des NVG im Jahr 2021, d.h. der Zweckverband Verkehrsverbund Region Trier ("ZV VRT") ist derzeit gemäß NVG allein zuständig für die Vergabe der Stadtgrenzen überschreitenden Verkehrsleistungen. Mit dem Inkrafttreten der Verbandsordnung des ÖPNV-Nord tritt der ÖPNV-Nord in die Rechte und Pflichten des ZV VRT ein (§ 6 Abs. 9 S. 1 NVG). Über das Stadtgebiet Trier hinausgehend ist beabsichtigt, dass das eigene Verkehrsunternehmen der Stadt Trier auch auf dem Gebiet des benachbarten Landkreises Trier-Saarburg Verkehrsleistungen erbringen soll. Für die Verkehrsleistungen auf dem Gebiet der Stadt Trier, aber auch für die in den Landkreis einbrechenden Verkehrsleistungen, strebt die Stadt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags („öDA“) an ein eigenes Verkehrsunternehmen an. Das gleiche gilt für die Landkreis-Linie, die ausschließlich auf Landkreisgebiet verläuft. Zu diesem Zweck wurde zwischen der Stadt Trier, dem Landkreis Trier Saarburg, dem SPNV-Nord sowie dem ZV VRT eine Zweckvereinbarung gemäß §§ 12 und 13 des Landesgesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KomZG RLP) abgeschlossen, welcher die Übertragung vergaberechtlicher Bestellbefugnisse auf die Stadt Trier beinhaltet, damit die Stadt Trier die Vergabe sämtlicher gegenständlicher Verkehrsleistungen in eigenem Namen durchführen kann. Die von der Rechtsaufsicht genehmigte Zweckvereinbarung wurde am 05.06.2025 im Amtsblatt der Stadt Trier sowie am 05.06.2025 im Amtsblatt des Landkreises Trier-Saarburg gem. § 12 Abs. 5 S. 1 KomZG RLP bekanntgemacht. Die Stadt Trier beabsichtigt die Direktvergabe der o.g. Verkehre an ein eigenes Verkehrsunternehmen. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen, wenn die zuständige Behörde die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5 Absatz 2 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 oder nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beabsichtigt. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 2 PBefG kann die Genehmigungsbehörde im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 PBefG gilt das Einvernehmen des Aufgabenträgers nach Satz 2 als erteilt, wenn der von dem Aufgabenträger beauftragte Verkehr den im Rahmen der Vorabbekanntmachung gesetzten Anforderungen nach § 8a Abs. 2 Satz 3 bis 5 nicht entspricht. Von diesem öffentlichen Dienstleistungsauftrag umfasst werden Personenbeförderungsleistungen gem. § 42 PBefG auf den o. g. Linien. Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags werden sollen, werden dem Betreiber ausschließliche Rechte im Sinne von Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 8 PBefG gewährt. Die ausschließlichen Rechte gelten linienbezogen für die in dieser Vorabbekanntmachung genannten Verkehrsleistungen. Die Grenzen der ausschließlichen Rechte ergeben sich aus § 8a Abs. 8 S. 3 u. 4 PBefG, § 13 Abs. 2 PBefG und aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Gegen die geplante Direktvergabe kann bis zur Erteilung des öDA ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, Tel: +49 6131 / 16-2234, Fax: +49 6131 / 16-2113) eingereicht werden.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA)
Beschreibung: Mit dieser Vorinformation wird die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Personenbeförderung im Linienverkehr (Busverkehrsleistungen) angekündigt. Die qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot ergeben sich aus den gem. § 8a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2a PBefG verbindlichen Qualitätsvorgaben und Fahrplänen, welche unter https://www.trier.de/umwelt-verkehr/oeffentlicher-verkehr/busverkehr/vergabe-busverkehr/ eingesehen werden können. Zudem ist hinsichtlich der Verkehrsleistungen auf dem Stadtgebiet der Nahverkehrsplans der Stadt Trier maßgeblich, welcher vertraglich anzuerkennen ist und unter https://www.trier.de/umwelt-verkehr/oeffentlicher-verkehr/nahverkehrsplan/ abgerufen werden kann. Zudem ist hinsichtlich der Verkehrsleistungen auf dem Kreisgebiet des Landkreises Trier-Saarburg dessen Nahverkehrsplan maßgeblich, welcher ebenfalls vertraglich anzuerkennen ist und unter https://www.zv-vrt.de/media/nahverkehrsplanung/nahverkehrsplan_trier_saarbrug_erg_09_2016.pdf abgerufen werden kann. Für die gegenständlichen Linienverkehre ist ausschließlich der Tarif des Verkehrsverbunds Region Trier (VRT) einschließlich Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Informationen sind unter https://www.vrt-info.de/service/downloads einseh- und herunterladbar. Während der Laufzeit können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge der Einführung neuer Verkehrsformen (z. B. On-Demand-Verkehre), aufgrund einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder aufgrund des Fortschreibens der Nahverkehrspläne. Es handelt sich um folgende Buslinien: Linien 1 und 11: Eulen - Trier City - Trier Nord - Nells Park; Linie 2: Zewen - Trier West - Trier City - Heiligkreuz; Linie 3: Feyen - Trier Süd - Trier City - Kürenz - Tarforst - Filsch; Linie 13: Igel - Trier Süd - Trier City - Trier Nord - Kürenz; Linie 4: Trier City - Petrisberg - Tarforst - Filsch - Irsch; Linie 14: Hochschule Trier - Trier City - Trier Ost - Petrisberg; Linie 5: Feyen - Weismark - Heiligkreuz - Trier Süd - Trier City - Maarviertel; Linie 6: Trier City - Olewig -Trim. Hof - Tarforst; Linie 7: Trier City - Olewig -Kernscheid - Irsch; Linie 17: Ehrang Auf der Bausch - Ehrang Heide; Linie 8: Mariahof - Heiligkreuz - Trier City - Trier West - Biewer - Ehrang - Quint - Schweich; Linie 18: Trier City - Trier West - Biewer - Pfalzel - Trier Hafen; Linie 9: Ruwer - Trier Nord - Trier City - Trier Süd - Karthaus - Konz - Konz Roscheid; Linie 10: Markusberg - Trier West - Trier City; Linie 30: Tarforst/Morscheid - Waldrach - Kasel - Mertesdorf - Ruwer - Trier Nord- Trier City; Linie 31: Trier City - Olewig - Tarforst - Filsch - Korlingen - Gutweiler - Gusterath - Pluwig - Schöndorf - Holzerath - Bonerath; Linie 32: Pluwig/Korlingen - Waldrach; Linie 33: Morscheid- Waldrach - Korlingen - Filsch - Universität Linien 50-59: Verstärkerfahrten im Schülerverkehr; Linie 73: Euren - Trier Süd - Trier City - Trier Nord - Kürenz; Linie 76: Trier Nord - Trier City; Linie 80: Trier West - Trier City - Maarviertel; Linie 81: Tarforst - Trimmelter Hof - Olewig - Trier City - Trier West - Euren - Zewen - Igel; Linie 82: HBF - Karl-Marx-Haus - Heiligkreuz - Mariahof; Linie 83: Tarforst - Universität - Kürenz - HBF - Karl-Marx-haus - Süd- St. Medard- Feyen; Linie 84: HBF - Basilika - Kernscheid - Irsch; Linie 85: HBF - Basilika - Heiligkreuz - Weismark - Castelnau-Mattheis; Linie 86: Trier Galerie /HBF - Paulinstr. - Nells Park - Ruwer - Mertesdorf - Kasel - Waldrach - Riveris - Morscheid; Linie 87: HBF - Pallien - Biewer - Pfalzel - Ehrang - Quint - Issel - Schweich; Linie 88: HBF - Gartenfeld - Petrisberg - Universität - Filsch - Korlingen - Gutweiler - Gusterath - Pluwig - Schöndorf - Bonerath; Linie 89: HBF - Karl-Marx-Haus - Pacelliufer - Karthaus - Konz - Roscheid; Es ergibt sich eine Linienverkehrsleistung in Höhe von ca. 5.000.220 Nutzwagen-km pro Jahr. Beabsichtigt ist eine Vergabe des Netzes als Gesamtleistung; die Vergabe von Teilleistungen wird ausgeschlossen. Es ist beabsichtigt, die Verkehrsleistungen zum 1. Dezember 2026 mit einer Laufzeit bis zum 30. November 2036 zu vergeben. Für weitere Einzelheiten zum Verfahren und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen. Bestandteil dieser Bekanntmachung sind auch die folgenden Optionen, deren Ausübung der Auftraggeber sich vorbehält: Option 1 „Taktverdichtung im Sternverkehr, 30-Minuten-Takt auf den Linien 80-86“, ca. 200.000 Nutzwagen-km; Option 2 „Einführung 15-Minuten-Takte auf Linien 5, 6, 8, sowie Verlängerung Linie 14 bis Universität“, ca. 250.000 Nutzwagen-km; Option 3 „Verdichtung Linien 9 und 89“, ca. 105.000 Nutzwagen-km; Option 4 „Einführung 15-Minuten-Takte auf Linien 2, 7, 18 sowie Verlängerung der Linie 14 bis Irsch“, ca. 450.000 Nutzwagen-km; Option 5 „Taktverdichtungen im Sternverkehr zu Geschäftszeiten auf 10- und 15-Minuten-Takte“, ca. 450.000 Nutzwagen-km; Option 6 (setzt Option 5 voraus) „Normalverkehr an Samstagen“, ca. 450.000 Nutzwagen-km; Option 7 „P+R-Ausbau“, ca. 175.000 Nutzwagen-km. Alle Optionen umfassen zusammen ein Volumen von 2.080.000 Nutzwagen-km. Sollten während der Laufzeit alle Optionen in Kraft treten, wächst das Gesamt-Auftragsvolumen dadurch auf 7.080.220 Nutzwagen-km. Mit Ausnahme der Option 6 kann jede Option unabhängig voneinander ausgeübt, oder nicht ausgeübt werden. Änderungen sind im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen möglich.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Trier-Saarburg (DEB25)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2036
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Trier - Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Trier
Registrierungsnummer: 1
Postanschrift: Am Augustinerhof
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54290
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Wilko Kannenberg
Telefon: +49651718-4610
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung: Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68163
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Nima Goebel
Telefon: +49 621420817593
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b8e22f6f-5ce9-4c1b-9aea-abf15ce75eb7 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/06/2025 08:41:39 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 394748-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 115/2025
Datum der Veröffentlichung: 18/06/2025

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