Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Ausstellungplanung zur Erneuerung des Geysir Museums Andernach

379305-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Ausstellungplanung zur Erneuerung des Geysir Museums Andernach
OJ S 111/2025 12/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Geysir Andernach gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Ausstellungplanung zur Erneuerung des Geysir Museums Andernach
Beschreibung: Das Geysir Museum in Andernach soll erneutert und weiterentwickelt werden. Ziel der zukünftigen Erneuerung des Museums ist es, durch geeignete bauliche, inhaltliche, technische, optische, gestalterische Maßnahmen den roten Faden, die Stringenz wiederherzustellen und damit die Attraktivität der Einrichtung wieder zu erhöhen.
Kennung des Verfahrens: 876bcc11-0663-4a9b-8eb7-dc5dee456fe5
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92521100 Museumsausstellungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Allee 40
Stadt: Andernach
Postleitzahl: 56626
Land, Gliederung (NUTS): Mayen-Koblenz (DEB17)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Für den Fall, dass der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, sind die von der beabsichtigen Unterauftragsvergabe betroffenen Teile des Auftrags unter Verwendung des Vordrucks Unterauftragnehmer nach Art und Umfang zu benennen. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jeden Unterauftragnehmer, der eingesetzt werden soll, gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck „Eignung Dritte“ zu verwenden. Allerdings reicht hier die Einreichung auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung aus. Eine Einreichung bereits mit dem Teilnahmeantrag ist jedoch sinnvoll. Die die Teile des Auftrags, die der Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer sind bereits im Erstangebot zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist zulässig. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben auf dem Vordruck Bewerbergemeinschaft zu nennen. Ferner ist auf diesem verbindlich von allen Mitgliedern jeweils zu erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaften (und später der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung). Wenn in den Vergabeunterlagen von „Bewerbern“ oder „Bietern“ gesprochen wird, gelten die Ausführungen entsprechend auch für Bewerber- und Bietergemeinschaften. Der Vordruck Eignung Dritte ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung gemäß Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz abzugeben und die Vorgaben des Gesetzes bei der Auftragsausführung zu beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Betrug: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: 18 Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Zahlungsunfähigkeit: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG ist der Angebotsvordruck entsprechend auszufüllen. Liegen Ausschlussgründe vor, ist ein gesondertes Schreiben einzureichen, in dem die konkret vorliegenden Ausschlussgründe und die jeweils gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt werden.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ausstellungsplanung gemäß § 10 HOAS, LPH 3-7
Beschreibung: Die Geysir Andernach gGmbH beabsichtigt, die Ausstellungsplanung/Objektplanung gemäß § 10 HOAS der LPH 3-7 zur Weiterentwicklung des Geysir Museum in Andernach zu vergeben. Ziel der zukünftigen Erneuerung des Museums ist es, durch geeignete bauliche, inhaltliche, technische, optische, gestalterische Maßnahmen den roten Faden, die Stringenz wiederherzustellen und damit die Attraktivität der Einrichtung wieder zu erhöhen. Die Herausforderung besteht auch darin, dies im laufenden Museumbetrieb zu leisten. Dabei sollen die Räume Foyer, Forscher Camp, Magmakammer, C02-Quelle, Schieferhöhle, Bohrschacht, Labor mit integrierter Forscherwerkstatt zum mediengestützten Lernen für Schulklassen, Wolkengang und Übergang von OG 1- 3 bearbeitet werden. Die Anforderungen der Leistungsbeschreibung (Dok Andernach Aufgabenstellung) sind vollumfänglich einzuhalten.
Interne Kennung: LOT-0001 E15349469
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 92521100 Museumsausstellungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Zuschlag wird zunächst Stufe 1 beauftragt (LPH 4). Der Auftraggeber kann Stufe 2 (LPH 5), sowie Stufe 3 (LPH 5-7) beauftragen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung mit den Stufen 2 und 3 besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Allee 40
Stadt: Andernach
Postleitzahl: 56626
Land, Gliederung (NUTS): Mayen-Koblenz (DEB17)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Die Auftraggeberin prüft, ob bei dem Bewerber die Befähigung und die Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung müssen Einzelbewerber sowie alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats nachweisen, in dem sie niedergelassen sind. Der Nachweis erfolgt durch Eintragung im Vordruck Teilnahmeantrag. Besteht im Niederlassungsstaat des Bewerbers keine Verpflichtung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist im gleichen Vordruck zu erklären, dass der Beruf gleichwohl in erlaubter Weise ausgeübt wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird als gewährleistet angesehen, wenn der Bewerber über die Fachkunde und Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag Erklärungen zu Referenzen einzureichen (durch Ausfüllen des Referenzbogens). Einzureichen sind geeignete Unternehmensreferenzen über mit dem Auftrag vergleichbare Leistungen, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen auch nach Art, Umfang und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen. Ihrer Art nach vergleichbar sind Leistungen, die die Planung einer Ausstellungsgestaltung für Museen umfassen. Eingereicht werden müssen, • mindestens zwei Referenzen, die sich auf das Leistungsbild Ausstellungsplanung gemäß § 10 HOAS beziehen. Die Referenzen müssen darüber hinaus folgende Mindestanforderungen erfüllen: 1. Bei den Referenzprojekten wurden insgesamt mindestens Leistungen gemäß § 10 HOAS zu den LPH 3-7 erbracht. Dies kann durch mehrere Referenzen in Summe nachgewiesen werden. 2. Bei einem der Referenzprojekte handelt es sich um eine Ausstellung bei der sämtliche Exponate über ein zentrales CRM-System steuerbar sind, so dass eine zielgerichtete inhaltliche Pflege, effiziente Aktualisierung und übergreifende Nutzung gewährleistet ist.), 3. Ein Referenzprojekt beinhaltet interaktive Exponate (sowohl physisch interaktive Hands On – als auch medial interaktive Exponate). 4. Mindestens eine Referenz, die eine Planung eines digitalen Audioguides, mit dessen Hilfe Besucher durch eine Ausstellung und deren Inhalte geführt werden, nachweist. Die Referenzen sind als Eigenerklärung im Referenzbogen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 6 Jahren erbracht wurden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Des Weiteren haben Bewerber/Bieter in dem Vordruck Teilnahmeantrag die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Architekten/Ingenieure) anzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung: Die Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ist anzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtsätzen des Unternehmens der letzten 3 Jahre sind anzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Umsätze aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten aus den letzten drei Jahren sind anzugeben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ferner muss der Bewerber wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem Auftrag zu erfüllen, für das der Teilnahmeantrag abgegeben wird. • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Teilnahmeantrag die Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro ohne USt. sowie Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aus dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags in Euro ohne USt. anzugeben. • Außerdem muss der Bewerber zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechterhalten. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: Personen-, Vermögens- und Sachschäden: 3 Mio. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen betragen. Die Versicherung muss eine unbegrenzte Nachhaftungsfrist aufweisen. Zum Nachweis des Vorliegens der genannten Anforderung hat der Bewerber: -In dem Vordruck Teilnahmeantrag zu erklären, dass er über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügt und entsprechende Nachweise nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorlegt. -Sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung über eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt, muss er in dem Vordruck Teilnahmeantrag erklären, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Diese Erklärung ist unwiderruflich. -In dem Vordruck Teilnahmeantrag sind Angaben zu den Gesamtsätzen des Unternehmens sowie zu den Umsätzen aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten aus den letzten drei Jahren) zu machen. -Eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass der Bewerber über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus dem Auftrag oder den Aufträgen ordnungsgemäß nachzukommen. Diese Eigenerklärung ist ebenfalls in dem Vordruck Teilnahmeantrag zu leisten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die Auftraggeberin wird höchstens drei geeignete Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren einladen bzw. zur Abgabe von Erstangeboten auffordern. Ausgewählt werden die drei Bewerber, die die Mindestanforderungen aus dem Teilnahmeantrag erfüllen und nicht auszuschließen sind. Gehen Teilnahmeanträge von mehr als drei geeigneten Bewerbern ein, erfolgt die Auswahl dieser Bewerber auf Grundlage der eingereichten Unternehmensreferenzen nach Maßgabe der folgenden Auswahlkriterien. Entscheidend ist der Grad der Vergleichbarkeit der angegebenen Unternehmensreferenzen mit den Anforderungen aus dieser Ausschreibung – d.h. inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen vorweisen kann.   Die Bewertung erfolgt wie nachfolgend dargestellt: Leistungsinhalt 10 Punkte erhält jede vergleichbare Referenz, die nur LPH 3-7 gemäß § 10 HOAS in einem Projekt nachweist. 10 Punkte erhält jede vergleichbare Referenz, die einen Neubau, Umbau oder eine Sanierung einer Ausstellung mit einem öffentlichen Auftraggeber nachweist. Art/Fläche 10 Punkte erhält jede vergleichbare Referenz, die eine Ausstellungserneuerung, -überarbeitung aus dem Bestand nachweist. 10 Punkte erhält jede vergleichbare Referenz, die eine Ausstellungfläche mit mindestens 750 m² nachweist. Qualität 10 Punkte erhält jede vergleichbare Referenz, die eine übergreifender Szenografie (sowohl gestalterische Kulisse als auch digitale Inszenierung zur inhaltlichen Vermittlung). 5 Punkte erhält jede vergleichbare Referenz, die eine übergreifender Szenografie im og Sinne in einem Raum nachweist. 10 Punkte erhält jede vergleichbare Referenz mit interaktiven Exponaten (sowohl physisch interaktive Hands On – als auch medial interaktive Exponate) 10 Punkte erhält jede vergleichbare Referenz, die eine Planung eines modular erweiterbaren smarten digitalen Audioguides, mit dessen Hilfe der Besucher gezielt durch das Museum geführt wird, der Inhalte ortsbezogen in verschiedenen Sprachen automatisch beim Betreten definierten Bereiche abspielt und der über ein grafische Benutzeroberfläche (GUI) bedienbar ist, nachweist. Gewertet wird jede Referenz. Die Anzahl der eingereichten Referenzen obliegt dem Bewerber. Die drei Bewerber mit den meisten erreichten Wertungspunkten werden zur Angebotsphase zugelassen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium Preis hat einen Gesamtanteil von 30 %. Maßgeblich für die Angebotswertung ist der von der Auftraggeberin ausgehend vom Bieter befüllten Honorarblatt errechnete Wertungspreis.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept
Beschreibung: Das Umsetzungskonzept wird mit insgesamt 50 % gewichtet, verteilt auf die untenstehenden Unterkriterien. Das eingereichte Umsetzungskonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Bei der Bewertung der Umsetzungskonzepte bewertet der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums die Qualität der Projektumsetzung anhand der nachfolgend dargestellten Unterkriterien: (1) Kreativität der Umsetzung und Besuchererlebnis (15 %) Es wird bewertet, wie die beschriebene Leitidee der verschiedenen Bereiche (Wolkenraum, Schieferhöhle, Magmakammer, Labor mit integrierter Forscherwerkstatt zum mediengestützten Lernen für Schulklassen und Co2-Quelle) sowie die Qualität und Kreativität der vorgelegten Exponate und Szenografie planerisch aufgegriffen und von den Besuchern erlebt werden kann. (2) Integration des Smart Audio Guides (15 %) Es wird die Integration des Smart Audio Guide und wie dieser in das Gesamtkonzept eingearbeitet wird, bewertet. (3) Sicherstellung termingerechte Umsetzung (10 %) Es wird bewertet, wie er eine Sicherstellung der termingerechten Umsetzung der Maßnahmen in den jeweiligen Bauabschnitten gewährleisten wird. Dazu soll auch ein möglicher Terminplan bzw. eine Zeitschiene genannt und darauf Bezug genommen werden. (4) Qualitätssicherung (5 %) Ferner wird bewertet, welche Qualitätsmanagementmaßnahmen getroffen werden, um die qualitativ ordnungsgemäße Umsetzung der Planung sicherzustellen bspw. in welchem Umfang diese durch örtliche Präsenz und Bauüberwachung sichergestellt wird (5) Kostenkontrolle / Budgeteinhaltung (5 %) Weiterhin werden die konzeptionellen Ausführungen des Bieters dahingehend bewertet, wie dieser sicherstellt, dass das vorgegebene Budget im Rahmen der Bauausführung eingehalten wird. Die Unterkriterien werden zunächst jeweils separat bewertet. Maximal kann ein Bieter hierbei 10 Punkte erreichen: 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im bewerteten Unterkriterium insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung erwarten lässt. 8 – 9 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im bewerteten Unterkriterium insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 6 – 7 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im bewerteten Unterkriterium insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 4 - 5 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im bewerteten Unterkriterium insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 2 – 3 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im bewerteten Unterkriterium insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 0 - 1 Punkt erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im bewerteten Unterkriterium eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung erwarten lässt
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Das Personalkonzept wird mit insgesamt 20 % gewichtet, verteilt auf die untenstehenden Unterkriterien. Das eingereichte Personalkonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Dabei bewertet der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums, wer von den Bietern auf Grundlage der beschriebenen Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Projektteams inkl. Projektleiter, sowie der Personalorganisation, am ehesten die Gewähr für eine qualitativ hochwertige, rasche und erfolgversprechende Umsetzung der ausgeschriebenen Aufgaben bietet. Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Unterkriterien: (1) Berufserfahrung des Projektteams (10 %) Bewertet wird gesammelte Berufserfahrung des vorgesehenen Projektteams mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksichtigt, ob und in welchem Umfang das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergangenheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläuterungen anzugeben. Die eingereichte Vita soll spezifische Erfahrungen im Management von Ausstellungsprojekten, insb. in der Steuerung der Gesamtrealisierung im Ausstellungsbereich aufweisen. (2) Qualifikation des Projektteams (5 %) Für die Qualifikation des Projektteams werden die absolvierte Berufsausbildung sowie durchgeführte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Personals bewertet. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen. (3) Organisation des Projektteams (5 %) Bei der Organisation des Projektteams wird bewertet, ob die Leistung mit dem eingeplanten Personal und der vorgesehenen Organisation ordnungsgemäß erfüllt werden kann und keine Risiken für die Vertragslaufzeit bestehen. Insbesondere betrifft dies die geplante Aufgabenverteilung, die Teamstruktur, die Aufstellung eines qualitatives Ausfall-/Vertretungskonzepts, sowie die Größe des Projektteams. Die Unterkriterien werden zunächst jeweils separat bewertet. Maximal kann ein Bieter hierbei 10 Punkte erreichen: 10 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im bewerteten Unterkriterium insgesamt betrachtet eine hervorragende Auftragsdurchführung erwarten lässt. 8 – 9 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im bewerteten Unterkriterium insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 6 – 7 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im bewerteten Unterkriterium insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung erwarten lässt. 4 - 5 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im bewerteten Unterkriterium insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 2 – 3 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im bewerteten Unterkriterium insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt. 0 - 1 Punkt erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeberin im bewerteten Unterkriterium eine unzureichende bzw. mangelhafte Auftragsdurchführung erwarten lässt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E15349469
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E15349469
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/07/2025 14:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Geysir Andernach gGmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Geysir Andernach gGmbH
Beschaffungsdienstleister: Kanzlei Forkert
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Geysir Andernach gGmbH
Registrierungsnummer: t:26329580080
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Allee 40
Stadt: Andernach
Postleitzahl: 56626
Land, Gliederung (NUTS): Mayen-Koblenz (DEB17)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kanzlei Forkert
Telefon: +492632989850
Internetadresse: www.geysir-andernach.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: t:6131162234
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +496131162234
Fax: +496131162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Kanzlei Forkert
Registrierungsnummer: t:2632989850
Postanschrift: Rennweg 93
Stadt: Andernach
Postleitzahl: 56626
Land, Gliederung (NUTS): Mayen-Koblenz (DEB17)
Land: Deutschland
Telefon: +492632989850
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7917fdd0-246f-43f7-bea9-232fa036ea04 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/06/2025 17:46:16 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 379305-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 111/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/06/2025

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