5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bernkastel-Wittlich (DEB22)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 26579-2023
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (40). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 4,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß den An-lagen (Formblatt „Wirtschaftlichkeitsberechnung“, Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält, sofern eine inhaltlich nachvollziehbare und plausible Zeitplanung vorgelegt wird, die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. Der Realisierungszeitraum ist unter Verwendung des Formblatts „Zahlungs- und Realisierungsplan“ (Anlage 9 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 3. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden drei Endkundenprodukte jeweils 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: Privatkunden: - Privatkunden-Premiumprodukt mit ≥ 500 Mbit/s im Download (5 Punkte). Geschäftskunden: - Geschäftskunden-Standardprodukt mit ≥ 500 Mbit/s symmetrisch (5 Punkte). - Geschäftskunden-Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch (5 Punkte).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 4. Technisches Konzept
Beschreibung: Das technische Konzept wird nach Aspekten bewertet, die einen hochwertigen Ansatz in Realisierung und Betrieb aufzeigen. Das Konzept ist entsprechend auszuführen. Die Bewertung erfolgt anhand eines plausiblen Nachweises, dass mit der aufgeführten Technik die angebotenen Bandbreiten und Versorgungsraten sicher und nachhaltig realisiert werden können. Bewertet werden u.a. Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösung, Upgrade- und Erweiterungsfähigkeit des Netzes, Ausfallsicherheit und die Qualität der Netzanbindungen. Als zuverlässig und hochwertig sind dabei Technologien einzustufen, welche für den jeweiligen Anschluss über die gesamte Zeit eine sichere und dauerhafte dedizierte Bandbreite sicherstellen können. Das im technischen Konzept dargestellte Netz muss durch eine entsprechende Netzplanung, gemäß den aktuellen GIS Nebenbestimmungen nachvollziehbar sein. - Das technische Konzept ist unterdurchschnittlich und nur in Teilen plausibel und nachvollziehbar; es bleiben bezüglich der Projektumsetzung erhebliche Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen (5 Punkte). - Das technische Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar und lässt erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann, es bleiben jedoch geringfügige Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen (10 Punkte). - Das technische Konzept ist im vollen Umfang plausibel und nachvollziehbar und lässt erkennen, dass die Leistung optimal umgesetzt werden kann (20 Punkte).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Organisations- und Kommunikationskonzept
Beschreibung: Zur Bewertung von Organisationsstruktur und Kommunikationskonzept soll der Bieter darlegen, wie die Anforderungen an die Organisation und Kommunikation (siehe Ziff. 4. c) ff) der Leistungsbeschreibung) durch den Bieter erfüllt bzw. unterstützt werden. - Das Konzept zu Organisation und Kommunikation ist unterdurchschnittlich und nur in Teilen plausibel und nachvollziehbar; es bleiben bezüglich der Projektumsetzung erhebliche Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen (5 Punkte). - Das Konzept zu Organisation und Kommunikation ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar und lässt erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann, es bleiben jedoch geringfügige Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen (10 Punkte). - Das Konzept zu Organisation und Kommunikation ist im vollen Umfang plausibel und nachvollziehbar und lässt erkennen, dass die Leistung optimal umgesetzt werden kann (15 Punkte).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu er-möglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Bernkastel-Wittlich