1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Neu- und Ersatzbeschaffung von Straßenbahnen - 30021025
Beschreibung: Gegenstand des hier vorliegenden Beschaffungsverfahrens ist die Vergabe von bis zu 30 Straßenbahnen (22+8 optional). Die Vergabe beinhaltet sowohl den Ersatz von Bestandsfahrzeugen als auch die Erhöhung des Fahrzeugbestands für zukünftige Streckenausbauten. Die Kernanforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus 1.4.1. der Bewerbungsbedingungen und der Auflistung in dieser Bekanntmachung.
Kennung des Verfahrens: 32c2d97a-edb9-40b9-8399-005799025cc2
Interne Kennung: X-SWMAG-2024-0013
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34622100 Straßenbahnpersonenwagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Verfahrensablauf a. Teilnahmewettbewerb: Die interessierten Bewerber werden in einem ersten Schritt aufgefordert zum Nachweis ihrer Eignung einen Teilnahmeantrag mit allen entsprechenden Angaben einzureichen. Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen. Sollten danach mehr als fünf (5) Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen ("Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden"). Zur Ermittlung der am besten geeigneten Bewerber wird die Auftraggeberin die vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der "Matrix zur Auswahl der geeigneten Bewerber" (Anlage TW2) mit "Wertungspunkten TA" bewerten. Die fünf (5) Bewerber, die die höchste Anzahl an "Wertungspunkten TA" erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt und zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert. b. Aufforderung zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes: Der Vertrag samt Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sollen bei der Erstellung der indikativen Angebote berücksichtigt werden und Gegenstand des Angebotes sein. Bereits in dieser Phase des Verfahrens sind bestimmte hervorgehobene und nicht verhandelbare Mindestanforderungen an die Leistung festgelegt (Kernanforderungen, im Lastenheft als "Ausschluss" gekennzeichnet). Siehe im Einzelnen 1.4.1 und 1.4.2. der Bewerbungsbedingungen. Diese sind die folgenden: • Das Fahrzeug muss als elektrisch angetriebener Gelenktriebwagen in Zweirichtungsausführung ausgeführt sein. • Der Anteil der stufenlos zugänglichen Stehplatzfläche des Fahrzeugs muss mindestens 70 % betragen. • Das Fahrzeug muss so beschaffen sein, dass dessen uneingeschränkter Fahrgastbetrieb im gesamten Gleisnetz des AG mit den nachfolgend aufgeführten Eckdaten möglich ist: o Spurweite: 1.000 mm o kleinster zu befahrender Kurvenradius: 17 m o größte zu befahrende Längsneigung: 10 % • Die Gesamtlänge des Fahrzeugs über Prallelemente darf 45 m nicht überschreiten. • Die maximale statische Radsatzlast bei Laststufe III gemäß Technische Regeln Bremsen der BOStrab (Ausgabe 2008) darf 107.910 N nicht überschreiten. • An jeder Fahrzeugseite sind mindestens 10 Türspuren so anzuordnen, dass an sämtlichen Fahrgasttüren die jeweils unmittelbar an die Fahrgasttür grenzende Stehplatzfläche stufenlos zugänglich ist. • Das Fahrzeug muss so gestaltet sein, dass keines der Fahrwerke Auslenkkräfte auf den Wagenkasten überträgt. Die Bieter haben bereits mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen, dass sie diese Kernanforderungen an die Leistung erfüllen werden. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Angebotsqualität dienen. Die Optimierungsvorschläge sind mit dem indikativen Angebot einzureichen. Nicht verhandelbar sind indes die von der Auftraggeberin in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien. Die Auftraggeberin (AG) wird diejenigen Bieter, die ein fristgerechtes indikatives Angebot abgegeben haben, zu Bietergesprächen einladen. Die Verhandlungen zwischen der Auftraggeberin und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss an die Bietergespräche wird die Auftraggeberin die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Falls erforderlich wird die Auftraggeberin unter Beachtung der allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien Aufklärungsgespräche mit den Bietern über das Angebot führen. c. Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote: Die AG wird mit der Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote allen Bietern verbindliche Vergabeunterlagen überreichen. Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere an den vertraglichen Regelungen sind dann nicht zulässig. HINWEIS: Die für die Erstellung des ersten verbindlichen Angebotes gewährte Frist wird deutlich kürzer sein, als die für die Erstellung des indikativen Angebotes. Vor diesem Hintergrund wird eine sorgfältige und umfassende Bearbeitung des indikativen Angebotes dringend geraten. Die endgültigen Angebote müssen alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind. Angebote, die nicht alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Die AG behält sich zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens vor, • bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung (siehe Anlage A4) den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungsgesprächen. • den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. • in Ansehung der eingegangenen Angebote und durchgeführten Verhandlungsgespräche erneut Verhandlungsgespräche mit den Bietern, ggf. unter weiterer Abschichtung / Reduzierung des Bieterkreises, zu führen und / oder weitere Angebote einzuholen (Durchführung mehrerer "Verhandlungs- und Angebotsrunden"). Ein Anspruch der Bieter besteht hierauf nicht. 2. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Anlage TW3, hier "T1 - Bietergemeinschaftserklärung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. 3. Unterauftragnehmer/Eignungsleihe: Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch den Bewerber/Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird (§ 34 SektVO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bewerber/Bieter auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht nur hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 25 SektVO). Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Befähigung ist die Eignungsleihe lediglich dann zulässig, wenn die eignungsrelevanten Drittunternehmen die Leistung als Unterauftragnehmer auch tatsächlich erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO). Im Falle der Eignungsleihe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag neben dem Formular "T2 Benennung Unternehmen der Eignungsleihe" (Anlage TW3) auch zugleich die "T3 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Anlage TW3) und "T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz" (Anlage TW3) vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Rahmen der eignungsleihenden Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: • Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit die Anlage TW3, hier T6 "Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit" • Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Anlage TW3, hier T7 "Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit" mit den soweit erforderlichen Angaben. 4. Informationen über die elektronische Einreichung der Angebote findet sich unter https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/support/hilfe-zur-evergabe/bietercockpit-benutzerhandbuch. 5. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Neu- und Ersatzbeschaffung von Straßenbahnen - 30021025
Beschreibung: Gegenstand des hier vorliegenden Beschaffungsverfahrens ist die Vergabe von bis zu 30 Straßenbahnen (22+8 optional). Die Vergabe beinhaltet sowohl den Ersatz von Bestandsfahrzeugen als auch die Erhöhung des Fahrzeugbestands für zukünftige Streckenausbauten. Die Kernanforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus 1.4.1. der Bewerbungsbedingungen und der Auflistung in dieser Bekanntmachung.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34622100 Straßenbahnpersonenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 20/05/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: c95fff4f-55c5-479d-8624-967a34bb3530-01
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Das Kriterium Qualität ist in der Anlage A05 der Ausschreibungsunterlagen erläutert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Das Kriterium Preis und Kosten ist in der Anlage A05 der Ausschreibungsunterlagen erläutert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 75,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,01 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Skoda Transportation
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 20/05/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE211221338
Postanschrift: Mozartstraße 8
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131126235
Fax: +49 6131126023
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Skoda Transportation
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: CZ62623753
Postanschrift: Emila Skody 1
Stadt: Pilsen
Postleitzahl: 30100
Land, Gliederung (NUTS): Plzeňský kraj (CZ032)
Land: Tschechien
Telefon: +420 378186666
Fax: +420 378186455
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: def3cc07-b2dd-4734-91d4-9a0a0c304284 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/05/2025 10:39:47 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 333587-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 99/2025
Datum der Veröffentlichung: 23/05/2025