Deutschland – Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen – Stahlbauarbeiten Kaiserslautern

323724-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen – Stahlbauarbeiten Kaiserslautern
OJ S 96/2025 20/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Stahlbauarbeiten Kaiserslautern
Beschreibung: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau, Erweiterung und in Teilen um eine Kernsanierung (1.OG bis 4.OG) des AOK Büro- und Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage am Standort Kaiserslautern, Kanalstraße 25. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Stahlbauarbeiten. Herstellen und Montieren einer Stahlkonstruktion als Erweiterung eines zurückgesetzten Dachgeschosses (4. OG) auf einem Bestandsgebäude von 1975, Fläche Erweiterung ca. 240 m², (mit Bestand ca. 270 m²) als Zweifeldträger mit Kragarmen auf Rundstützen bestehend aus - Profilstahl HEA 280, S235: ca. 6,38 t - Profilstahl Rundrohr 193,7x10 S235 ca. 2,45 t - Trapezbleche Trapezblech 100/ 275 -1,0: ca. 4,28 t Stahlkonstruktion als Technikraumerweiterung bestehend aus - Profilstahl HEA 100, ca. 0,30 t - Stahlkassetten als Fassadenkonstruktion ca. 40 m² Sonstige Stahlprofile ca. 4,95 t Herstellen und montieren einer gewendelten Treppe, 1 Geschoss, als Erweiterung einer vorhandenen Treppe bestehend aus - Stahlblech geschweißt, grundiert - Geländer/Umwehrung aus Rundstahl, geschweißt, grundiert Termine / Fristen - Einweisungstermin: spätestens 7 Kalendertagen nach Auftragserteilung - Vorlage Baufristenplan / Feinterminplan: 10 Kalendertage nach Auftragserteilung - Montagebeginn: spätestens 65 Kalendertage nach Ausführungsbeginn = Aufforderung zum Arbeitsbeginn - Fertigstellung Erweiterung Dachaufstockung inkl. Technikraum: Spätestens 95 Kalendertage nach Ausführungsbeginn = Aufforderung zum Arbeitsbeginn
Kennung des Verfahrens: 762a4688-fb38-4093-8335-68e4cef43baf
Interne Kennung: AOK23086-990
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau, Erweiterung und in Teilen um eine Kernsanierung (1.OG bis 4.OG) des AOK Büro- und Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage am Standort Kaiserslautern, Kanalstraße 25. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Stahlbauarbeiten. Termine / Fristen - Einweisungstermin: spätestens 7 Kalendertagen nach Auftragserteilung - Vorlage Baufristenplan / Feinterminplan: 10 Kalendertage nach Auftragserteilung - Montagebeginn: spätestens 65 Kalendertage nach Ausführungsbeginn = Aufforderung zum Arbeitsbeginn - Fertigstellung Erweiterung Dachaufstockung inkl. Technikraum: Spätestens 95 Kalendertage nach Ausführungsbeginn = Aufforderung zum Arbeitsbeginn
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262670 Metallbauarbeiten, 45262700 Umbau von Gebäuden
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kanalstraße 25
Stadt: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YDX5SED 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Schweres berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage "Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU" der Vergabeunterlagen).
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stahlbauarbeiten Kaiserslautern
Beschreibung: Herstellen und Montieren einer Stahlkonstruktion als Erweiterung eines zurückgesetzten Dachgeschosses (4. OG) auf einem Bestandsgebäude von 1975, Fläche Erweiterung ca. 240 m², (mit Bestand ca. 270 m²) als Zweifeldträger mit Kragarmen auf Rundstützen bestehend aus - Profilstahl HEA 280, S235: ca. 6,38 t - Profilstahl Rundrohr 193,7x10 S235 ca. 2,45 t - Trapezbleche Trapezblech 100/ 275 -1,0: ca. 4,28 t Stahlkonstruktion als Technikraumerweiterung bestehend aus - Profilstahl HEA 100, ca. 0,30 t - Stahlkassetten als Fassadenkonstruktion ca. 40 m² Sonstige Stahlprofile ca. 4,95 t Herstellen und montieren einer gewendelten Treppe, 1 Geschoss, als Erweiterung einer vorhandenen Treppe bestehend aus - Stahlblech geschweißt, grundiert - Geländer/Umwehrung aus Rundstahl, geschweißt, grundiert Termine / Fristen - Einweisungstermin: spätestens 7 Kalendertagen nach Auftragserteilung - Vorlage Baufristenplan / Feinterminplan: 10 Kalendertage nach Auftragserteilung - Montagebeginn: spätestens 65 Kalendertage nach Ausführungsbeginn = Aufforderung zum Arbeitsbeginn - Fertigstellung Erweiterung Dachaufstockung inkl. Technikraum: Spätestens 95 Kalendertage nach Ausführungsbeginn = Aufforderung zum Arbeitsbeginn
Interne Kennung: AOK23086-990
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45262670 Metallbauarbeiten, 45262700 Umbau von Gebäuden
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kanalstraße 25
Stadt: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 10/10/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Anzugeben ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Angabe über die Ausführung von mindestens drei Referenzprojekten in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind. Ein Referenzprojekt ist dann vergleichbar, wenn dieses die wesentlichen im LV beschriebenen Leistungen umfasst. Die Auftragssumme (KG 300) für Stahlbauarbeiten muss mindestens 100.000 EUR brutto betragen und die Leistungen müssen jeweils bis zum Ende der Angebotsfrist abgenommen worden sind. Erfüllt das Referenzprojekt diese Anforderungen nicht, ist es nicht vergleichbar. Die Referenzen müssen mindestens folgende Angaben beinhalten. - Auftraggeber/Bauherr - Bezeichnung des Bauvorhabens, - Ort der Ausführung - Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung, - Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen An-forderungen - Abgabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer/Eignungsentleiher) - beauftragte Leistung, - Bruttoauftragssumme für den beschriebenen Leistungsumfang in EUR (KG 300 und KG 400) - Ausführungszeit (von/bis), - Art und Umfang der ausgeführten Leistung (Neubau/Umbau/Denkmal) - Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer - ggf. eingebundene Unterauftragnehmer

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er vor Ausführungsbeginn der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt. Sachschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR je Versicherungsfall - Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR je Versicherungsfall Weiterhin erklärt der Bieter, dass er den zuvor genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5SED/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die schriftliche Bieterkommunikation findet ausschließlich über das Vergabeportal statt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5SED
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 16a VOB/A -EU.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/06/2025 12:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort: Die Angebote werden digital über die Vergabeplattform DTVP nach Ende der Angebotsfrist geöffnet.
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (siehe Anlage Vergabeunterlagen).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: (1) Bürgschaftserklärungen Gemäß Ziffer 2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer jeweils eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend dem Muster durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, vorzulegen. Der Auftragnehmer hat die Bürgschaften innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag im Vergabeverfahren) vorzulegen. Die Bürgschaften haben jeweils die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche abzudecken. (2) Schlusszahlung Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B wird verlängert auf 60Tage.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE271900642
Postanschrift: Vogelsang 3
Stadt: Kusel
Postleitzahl: 66869
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 63814208307
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 55113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b112a29b-75ee-4c0a-bda5-c1b3b446f2ec - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/05/2025 10:31:50 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 323724-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 96/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/05/2025

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