1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zentralstelle der Forstverwaltung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über Arbeitnehmerüberlassung
Kennung des Verfahrens: c4c3c981-9338-4f6f-a6ac-36becde69fbd
Interne Kennung: RVAü2025-610-004
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Der Vertrag ist bereits abgelaufen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Alle Dienststellen von Landesforsten Rheinland-Pfalz und das Nationalparkamt Hunsrück-Hochwald.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS2YY6YT4AFEPWT Abweichend von den Angaben zu den elektronischen Arbeitsabläufen ist eine Rechnungsstellung durch die AN papierhaft, per E- Mail oder elektronisch möglich. Bitte beachten Sie bei der elektronischen Rechnungsstellung, dass die angegebene Leitweg-ID nur für den Staatswald des betreffenden Forstamtes zutreffend ist. Ob und unter welcher Leitweg-ID eine elektronische Rechnungsstellung auch bei anderen Waldbsitzenden möglich ist, muss vorab mit dem AG abgestimmt werden. Weitere Informationen zur e- Rechnung finden Sie unter https://e-rechnung.service.rlp.de/. Sollten Teile der Leistungsbeschreibung aus Ihrer Sicht nicht oder nicht wirtschaftlich umsetzbar sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich und vor Angebotsabgabe mit. Wir behalten uns vor, die Leistungsbeschreibung entsprechend abzuändern. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch. Für Ihr Angebot können keine Kosten erstattet werden. Kommunikation: Ergeben sich Änderungen in den Vergabeunterlagen oder werden kalkulationsrelevante Fragen beantwortet, werden alle registrierten Bieter darüber informiert. Die Information erfolgt über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes RLP. Bieter*innen, die nicht auf der Vergabeplattform registriert sind, müssen sich selbst laufend zu informieren, ob Änderungen oder konkretisierende Angaben vorgenommen wurden. Bietergemeinschaft / Nachunternehmen Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist - unter der Voraussetzung der Gründung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die gemeinschaftlich haftet - möglich. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nicht zusätzlich ein eigenes Angebot abgeben. Die Gebotsabgabe für eine Bietergemeinschaft erfolgt durch die bevollmächtigte Vertreterin oder den bevollmächtigten Vertreter. Es sind für alle Mitglieder*innen die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Alle Mitglieder*innen der Bietergemeinschaft müssen namentlich genannt werden und eine Erklärung über die Vertretung und die Gesamtschuldnerhaftung unterschreiben. Ein Nachunternehmen erbringt aufgrund eines Vertrages im Auftrag eines anderen Unternehmens (Hauptunternehmen) die gesamte oder einen Teil der vom Hauptunternehmen gegenüber der oder dem Auftraggeber*in geschuldeten Leistung. Das Hauptunternehmen stellt sicher, dass alle Anforderung an den Auftrag auch vom Nachunternehmen eingehalten werden. Der geplante Einsatz eines Nachunternehmens ist bei der auftraggebenden Stelle anzuzeigen und dessen Berufsgenossenschaft mitzuteilen. Angebotsform: Es werden nur Angebote berücksichtigt, die die abgefragten Angaben vollständig und ausschließlich enthalten. Angebotsabgabe: Zur Sicherstellung eines ordentlichen Verfahrens behält sich die Auftraggeberin oder der Auftraggeber vor, papierhafte Angebote anzunehmen, wenn die elektronische Abgabe nicht möglich ist. Setzen Sie sich bei Problemen mit dem Bietertool zwingend rechtzeitig mit der Vergabestelle in Verbindung, um die Sachlage zu klären. Ausgeschlossen werden: a) Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, b) Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind, c) Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, d) Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind, e) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, f) Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben g) Angebote, die nicht in deutscher Sprache und in Euro / Cent eingereicht werden. Des Weiteren wird vor der Zuschlagserteilung eine Wettbewerbs-Register-Anfrage bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) durchgeführt. Sollte gegen Ihr Unternehmen ein schwerwiegender Ausschlussgrund vorliegen, kann Ihr Angebot nicht berücksichtigt werden. Zuschlagserteilung und Bindefrist: Bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten entscheidet das Los. Für den Fall, dass das bezuschlagte Unternehmen vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der oder die Auftraggeber*in vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses zu den angebotenen Konditionen anzutragen. Die den Zuschlag erteilende Stelle (Vergabestelle) und auftraggebende Stelle: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz und endvertreten durch die Zentralstelle der Forstverwaltung Vertragsbestandteile: 1. Allgemeine Vertragsbedingungen VOL/B in aktueller Fassung 2. Die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung und die Rahmenvereinbarung 3. Ihr Angebot einschl. aller geforderten Erklärungen und/oder Nachweise und/oder sonstigen geforderten Dokumenten Abrechnung der Leistung/en und Zahlungsabwicklung: Die Abrechnung mit der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer erfolgt nach einwandfreier und abgenommener Leistungserbringung auf Rechnung. Nach den einschlägigen Haushaltsbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz dürfen Zahlungen grundsätzlich nur für bereits erbrachte Lieferungen / Leistungen erfolgen. Vorauszahlungen können somit nicht vereinbart werden. Vergabeprüfstelle/n: Erkannte Vergaberechtsverstöße sind im laufenden Vergabeverfahren unverzüglich bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zu rügen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 55116 Mainz E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Fax: +49 6131/162113 Alle Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte unterliegen, unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen, der Rechts- und Fachaufsicht. Diese wird für Vergabeverfahren der Landesbehörden in Rheinland-Pfalz von folgender Vergabeprüfstelle wahrgenommen: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Postfach 13 20 54203 Trier Telefon: 06 51/94 94-0 Telefax: 06 51/94 94-170 Internet: http://www.add.rlp.de E-Mail: poststelle@add.rlp.de Die Rechts- und Fachaufsicht für Vergabeverfahren kommunaler Gebietskörperschaften unterhalb der EU-Schwellenwerte durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde bleibt unberührt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingend ausgeschlossen werden die Fälle gem. § 123 GWB.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung
Beschreibung: Die überlassenen Arbeitskräfte werden größtenteils für den Einsatz im Forstamtsbüro benötigt. Diese Tätigkeit erfordert einen erfolgreichen Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r, Kauffrau/mann für Büromanagement oder eine vergleichbare mindestens dreijährige kaufmännische Ausbildung, möglichst mit Erfahrung im öffentlichen Dienst. Die Tätigkeit umfasst in der Regel folgende Aufgaben, welche somit das Standard-Stellenprofil bilden: - Abwicklung Posteingang/Postausgang - Telefondienst - Allgemeine Verwaltungstätigkeiten (inkl. Sachbearbeitung) im Geschäftszimmer. In Einzelfällen werden speziellere oder höher qualifizierte Arbeitskräfte auch für andere in der Anlage 2 genannte Dienststellen benötigt. Abweichende Stundensätze sind dem Angebot tabellarisch beizulegen. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 2 Jahren und eine zweimalige Verlängerungsoption von jeweils 1 Jahr.
Interne Kennung: RVAü2025-610-004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79620000 Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Alle Dienststellen von Landesforsten Rheinland-Pfalz und das Nationalparkamt Hunsrück-Hochwald.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag gilt zunächst für die Dauer von zwei Jahren. Der AG hat das einseitige Recht, den Vertrag zweimal um je 1 Jahr zu verlängern (Optionen). Macht er von seinem Optionsrecht keinen Gebrauch, zeigt er dies dem AN sechs Monate vor Ablauf der Vertragsdauer bzw. der verlängerten Vertragsdauer an (Vertragsbeendigung). Unterbleibt die Anzeige verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr und wird auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen fortgeführt. Der Vertrag endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: - Nachweis der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit, sofern befristet, in aktueller Form. Dem AG ist während der Vertragslaufzeit immer wieder die aktuelle Erlaubnis einzureichen. - Nachweis in Steuersachen/Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Angebotsformblätter oder wertungsrelevante Preisangaben werden nicht nachgefordert und führen zum Angebotsausschluss.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es sind die Bedingungen in den Vergabeunterlagen zu beachten.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zentralstelle der Forstverwaltung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Zentralstelle der Forstverwaltung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zentralstelle der Forstverwaltung
Registrierungsnummer: 07-FORSTORGA0611-10
Postanschrift: Le Quartier Hornbach 9
Stadt: Neustadt
Postleitzahl: 67433
Land, Gliederung (NUTS): Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt (DEB36)
Land: Deutschland
Telefon: +49 632167990
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Registrierungsnummer: +49 6519494478
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54290
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6519494478
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 45f410a7-ce5d-4f3c-968e-e47531d037d3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/05/2025 21:18:51 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 315265-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 94/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/05/2025