2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45234110 Arbeiten für städteverbindenden Bahnverkehr, 45234116 Gleisbauarbeiten, 45234128 Bau von Straßenbahnhaltestellen, 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten, 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55131
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber wird nach Eingang der Angebote jeweils eine Prüfung und Wertung anhand der bekannt gegebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation /Preisbildung. Mit dem unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Anbieter erhält den Zuschlag (Zuschlagskriterium: Preis). Das Angebot ist ausschließlich über das benannte e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes termingerecht, in der dafür vorgesehenen Form, vollständig ausgefüllt, vollständig in allen Bestandteilen einzureichen. Der Abgabetermin ist Nr. 2.6 zu entnehmen. Die einzureichenden Bestandteile sind der Anlage A zu entnehmen. Die Angebotsunterlagen müssen zwingend alle geforderten Angaben enthalten. Der komplette Umfang/Wortlaut der Originalausschreibungsunterlagen wird ausdrücklich anerkannt. Das Angebot muss vollständig sein. Das Fehlen der in Anlage A genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/Kriterien bzw. o. g. Erklärungen/Nachweise führt, unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Angebote zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf frühere Angebote, wird nicht berücksichtigt: Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die nicht den folgenden Erfordernissen genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Korruption: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Betrugsbekämpfung: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Zahlungsunfähigkeit: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Entrichtung von Steuern: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.