5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72262000 Software-Entwicklung
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 2 Jahre mit der Möglichkeit zweimal um je 1 Jahr zu verlängern. Die Mindestvertragsdauer des EVB-IT Systemvertrags beträgt 2 Jahre Grundlaufzeit zzgl. 2 jeweils einjähriger Optionszeiträume. Der EVB-IT Systemvertrags ist in seiner Laufzeit unbegrenzt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 658503-2024
Zusätzliche Informationen: Zu beachten ist bei dem Zuschlagskriterium Präsentation des Funktionsumfang die wertende Teststellung. Der Bieter, auf dessen Angebot die höchste Punktzahl entfällt, wird den Zuschlag erhalten, wenn der betreffende Bieter zudem die Mindestpunktzahl in qualitativer Hinsicht erreicht hat. Damit ein Angebot berücksichtigt werden kann, muss es in qualitativer Hinsicht mindestens 350 von 600 möglichen Punkten erzielen (Mindestpunktzahl).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Bieter mit dem geringsten Angebotspreis unter den wertungsfähigen Angeboten erhält die maximale Punktzahl i.H.v. 400 Punkten. Wertungsfähig sind all diejenigen Angebote, die formal einwandfrei sind, auskömmlich kalkuliert sind und in qualitativer Hinsicht die o.g. Mindestpunktzahl erfüllen. Jedes wertungsfähige Angebot, das doppelt so hoch (oder noch höher) wie das niedrigste wertungsfähige Angebot ist, erhält 0 Punkte. Dazwischenliegende Werte werden nach folgender Formel ermittelt: P = 800 - 400 * (X/N) Wobei gilt: P - Punktzahl des zu bewertenden Bieters X - Angebotspreis des zu bewertenden Bieters N - niedrigster Angebotspreis aller Bieter Sollte sich bei der Berechnung ein negativer Wert ergeben, erhält der betroffene Bieter 0 Punkte.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 400,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterienkatalog
Beschreibung: Der Bieter hat die Anlage C.0_2 "Kriterienkatalog" der Leistungsbeschreibung auszufüllen und gemeinsam mit seinem Angebot einzureichen. Er hat dort zu jeder laufenden Nummer Angaben über die Funktionen seiner angebotenen Softwarelösung zu machen. Achtung, die Anlage C.0_2_Kriterienkatalog hat zwei Tabellenblätter. Es sind beide zu befüllen. Im Hinblick auf die B- und A/B-Kriterien werden diese vom Auftraggeber nach den in der Anlage angeführten Zielerfüllungsgraden bewertet. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien zueinander ergibt sich aus der maximalen Punktzahl des jeweiligen Kriteriums. Die Wertungspunkte werden wie folgt errechnet: Wertungspunkte (maximal 250) = 250 * (erreichte Punkte [max. 420] / maximal erreichbare Punkte [420]) Es wird auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 250,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept Schnittstellen
Beschreibung: Der Bieter soll in einem Konzept gemäß der Leistungsbeschreibung darstellen, wie er die Anbindung der Fachverfahren umsetzen möchte. Der Bieter hat dabei sein Vorgehen zu beschreiben, insbesondere die zu erwartende Aufwände. Ebenso ist die angenommene Mitwirkung des Auftraggebers zu beschreiben. Der Auftraggeber wird Detailreichtum, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Darstellungen in seine Bewertungen einbeziehen Die Bewertung des Umsetzungskonzepts Schnittstellen erfolgt in einem Kontinuum von 5 Punkten für die sehr gute Erfüllung eines Kriteriums bis zu 0 Punkten für die ungenügende Erfüllung eines Kriteriums. Die mangelhafte Erfüllung wird mit einem Punkt, die ausreichende Erfüllung mit 2 Punkten, die befriedigende Erfüllung mit 3 Punkten, die gute Erfüllung mit 4 Punkten und die sehr gute Erfüllung mit 5 Punkten bewertet. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien: - Sehr gut - eine besonders hervorragende Erfüllung der Zuschlagskriterien (5); - Gut - eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Erfüllung der Zuschlagskriterien (4); - Befriedigend - eine Erfüllung der Kriterien, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht (3); - Ausreichend - eine Erfüllung der Kriterien, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht (2); - Mangelhaft - eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Erfüllung der Kriterien (1); - Ungenügend - eine völlig unbrauchbare Erfüllung der geforderten Kriterien (0).
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation des Funktionsumfangs (Teststellung)
Beschreibung: In einer Präsentation seitens des Bieters soll gezeigt werden, wie ein Projekt zur Anbindung eines Fachverfahrens am Beispiel Schulverwaltungsprogramm (SVP) aufgebaut werden würde. In diesem Kontext sollen die Funktionen der angebotenen Softwarelösung am realen Beispiel gezeigt werden: 1. einen als Beispiel ausgewählten echten Arbeitsprozess gegen menschliche und technische Fehlleistungen robust und möglichst flexibel anwendbar umsetzen 2. Stammdaten zentral speichern entsprechend einem Stammdatenmodell 3. in und aus dem Stammdatenserver über entsprechend konfigurierte standardisierte Schnittstellen wie z.B. REST Endpoints Daten aus Datenquellen importieren und entsprechend dem Stammdatenmodell abspeichern oder an abfragende Systeme (Datensenken) ausgeben 4. bei Datenabfragen und -änderungen im Stammdatenserver die Berechtigungen aus dem Rollen- & Rechtekonzept im Stammdatenserver einhalten 5. Datenübertragung an/vom Stammdatenserver auf sicheren Wegen ermöglichen 6. neu anzulegenden Personen eine UUID sowie eine eindeutige Personen-ID zuzuordnen 7. benutzerdefinierte Regeln für die Erkennung und Bewertung von Dubletten einrichten 8. Workflows für die weitgehend automatisierte Behandlung von Dubletten einrichten 9. Information über nicht automatisiert behandelbare Dubletten dezentral an Fachverfahren zurückgeben 10. Datenbearbeitungsprozesse im Stammdatenserver über standardisierte Schnittstellen wie z.B. REST Endpoints auch für Drittsysteme verwendbar machen Bewertet werden das im Rahmen der Präsentation präsentierte Arbeitsergebnis sowie die Zwischenschritte auf dem Weg dorthin. Bevorzugt wird zumindest auch eine Live-Vorführung im Testsystem des Bieters, zu welcher der Auftraggeber nach Ablauf der Erstangebotsfrist einlädt. Aber auch eine Präsentation anhand von Screenshots ist denkbar; auch zu dieser lädt der Auftraggeber nach Ablauf der Erstangebotsfrist ein. Für die Bewertung wird eine erhebliche Rolle spielen, ob die Präsentation vollständig ist, also ob alle o.g. Punkte detailliert und nachvollziehbar vorgeführt und erläutert werden. Der Auftraggeber begrüßt es zudem, wenn der Use Case aus dem Kap. "Anwendungsbeispiel - Beschreibung: Geschäftsprozess "Schüler:in erfassen" von Anlage C.0_Leistungsbeschreibung beispielhaft umgesetzt wird. Die Präsentation selbst erfolgt nach Ablauf der Erstangebotsfrist. Allerdings muss (!) der Stand der Software zugrunde gelegt werden, der bei Ablauf der Erstangebotsfrist bestand. Es darf nicht nachträglich, also nach Ablauf derer Erstangebotsfrist, an der Präsentation gearbeitet werden. Für die Wertung ist der Stand bei Ablauf der Erstangebotsfrist entscheidend. Dies führt zu folgenden zwingenden Einreichungsvorgaben: Um zu verhindern, dass der eine Bieter länger Zeit zur Verfügung hat als der andere, sind die textförmigen Präsentationsunterlagen (v.a. Screenshots) bereits mit dem Erstangebot einzureichen. Und zwar auch dann, wenn eine Live-Fortführung im Testsystem erfolgen soll. Der Auftraggeber wird dann anhand der Screenshots prüfen, ob der im Testsystem live vorgeführte Stand dem Stand entspricht, der bei Ablauf der Angebotsfrist vorgelegen hat. Ferner ist die Version auf dem Testsystem des Bieters schon im Erstangebot so genau zu bezeichnen, dass der Auftraggeber zu Beginn der Präsentation feststellen kann, ob die vorgeführte Lösung derjenigen Lösung bei Ablauf der Erstangebotsfrist entspricht. Zusammengefasst: (1) Mit dem Erstangebot müssen die Präsentationsunterlagen eingereicht werden. Diese müssen umfassen die Screenshots, die später Präsentationsgegenstand werden. Diese Vorgabe gilt für alle Bieter. (2) Nur für Bieter, die nach Ablauf der Erstangebotsfrist die Präsentation live auf ihrem Testsystem vorführen möchten, gilt: Die Präsentationsunterlagen müssen die genaue Versionsbezeichnung der später vorgeführten Software umfassen. Die Bewertung der Präsentation erfolgt in einem Kontinuum von 5 Punkten für die sehr gute Erfüllung eines Kriteriums bis zu 0 Punkten für die ungenügende Erfüllung eines Kriteriums. Die mangelhafte Erfüllung wird mit einem Punkt, die ausreichende Erfüllung mit 2 Punkten, die befriedigende Erfüllung mit 3 Punkten, die gute Erfüllung mit 4 Punkten und die sehr gute Erfüllung mit 5 Punkten bewertet. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien: - Sehr gut - eine besonders hervorragende Erfüllung der Zuschlagskriterien (5); - Gut - eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Erfüllung der Zuschlagskriterien (4); - Befriedigend - eine Erfüllung der Kriterien, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht (3); - Ausreichend - eine Erfüllung der Kriterien, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht (2); - Mangelhaft - eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Erfüllung der Kriterien (1); - Ungenügend - eine völlig unbrauchbare Erfüllung der geforderten Kriterien (0).
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Auf jede der unter Nr. 5.1 bis Nr. 5.5 der Zuschlagsmatrix genannten Rollen entfällt je ein Rolleninhaber. (vgl. B2.Zuschlagskriterien) Es sind insgesamt mindestens fünf (5) Rolleninhaber namentlich zu benennen. Ein Mitarbeiter darf mehrere Rollen innehaben. Ebenso dürfen mehrere Mitarbeiter je Rolle vorgesehen werden. Es werden die Erfahrungen der namentlich benannten Rolleninhaber anhand von jeweils zwei Mitarbeiterreferenzen bewertet. Es ist zulässig, Mitarbeiterreferenzen mehrfach zu verwenden, etwa wenn ein Mitarbeiter Projektleiter und ein anderer Mitarbeiter als Test-Entwickler im selben Projekt gearbeitet haben. Werden mehrere Mitarbeiter je Rolle vorgesehen, sind für jeden dieser Mitarbeiter jeweils zwei Mitarbeiterreferenzen nachzuweisen. Für jede Mitarbeiterreferenz ist eine (1) Eigenerklärung unter Verwendung des Formblatts "Mitarbeiterreferenz des angebotenen Mitarbeiters" (Anlage C.7) einzureichen. Es sind somit insgesamt mindestens zehn Mitarbeiterreferenzblätter in Form der ausgefüllten Anlage C.7 einzureichen. Die Bewertung erfolgt dergestalt, dass jede Mitarbeiterreferenz nach dem bereits vorgestellten Bewertungsschema unter Berücksichtigung des nachfolgend konkretisierten Erwartungshorizonts bewertet wird. Anschließend wird ein Durchschnitt je Rolle gebildet. Beispiel: Für die Rolle 5.4 benennt Bieter A zwei Mitarbeiter und reicht insgesamt 4 Referenzen ein. Der Auftraggeber bewertet Referenz 1 mit 3, Referenz 2 mit 4, Referenz 3 mit 5 und Referenz 4 mit 0 Punkten. Folglich vergibt er für die Rolle 5.4 insgesamt 3 Punkte (12 Punkte / 4 Referenzen) und gelangt zu einer Wertungspunktzahl von 18 Punkten. Berücksichtigt werden nur seit Beginn des Jahres 2020 bearbeitete Mitarbeiterreferenzaufträge. Sie können auch früher begonnen haben, solange für die ausgeschriebenen Leistungsbilder prägende Leistungen, d. h. auch ab dem Jahr 2020 erbracht wurden. Die für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter müssen an der Erbringung der Mitarbeiterreferenz mitgewirkt haben, und zwar möglichst in der Rolle, für die sie im hiesigen Projekt benannt werden. Denn die Referenzen der jeweiligen Mitarbeiter sollen belegen, dass der Mitarbeiter für das ihm im Projekt zugeteilte Skill-Profil ausreichende Erfahrung besitzt. Ihre jeweilige Rolle und der dazu gehörige Inhalt und Umfang der Beteiligung sind somit anzugeben. Der Auftraggeber wird insbesondere auch folgende belegte Erfahrungen positiv bewerten: - Skill-Profil: Projektleiter/Koordinator für Fachverfahrens-Anschlussprojekte o Projekterfahrung bei der Anbindung von Fachverfahren an einen Stammdatenserver. - Skill-Profile Datenmodell-Design & Konfiguration der Softwarelösung und kundenspezifische Weiterentwicklung der Softwarelösung o Entwicklungserfahrung bei der Anbindung von Fachverfahren an einen Stammdatenserver. - Skill-Profil: Test-Entwickler für Integrations- und Lasttests o Erfahrung in der Softwareentwicklung auf der Basis gebräuchlicher Softwareentwicklungsplattformen und Open Source Technologien unter Verwendung eines agilen Vorgehensmodells (Scrum). o Erfahrungen auf dem Gebiet der manuellen Testung, der Testautomatisierung und Continuous Integration zur Sicherstellung der Softwarequalität im Softwareentwicklungsprozess, insbesondere unter Berücksichtigung anerkannter Normen wie z.B. der ISO/IEC 9126, bezüglich Softwaresystemen, die in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Entwicklungsleistung vergleichbar sind. o Erfahrungen bei Auswahl und Integration von Werkzeugen zur manuellen Testung und Testautomatisierung, Planung und Steuerung der manuellen Testung und Testautomatisierung im Entwicklungsprozess und Unterstützung des Entwicklungsteams bei der manuellen Testung und Testautomatisierung bezüglich Softwaresystemen, die in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Entwicklungsleistung vergleichbar sind. - Skill-Profil: Administrator für Betrieb und Deployment o Erfahrung mit dem technischen Betrieb und automatisierten Deployment der Stammdatenserverlösung in technischen Betriebsumgebungen bei Kunden bzw. in dedizierten Rechenzentrumsumgebungen und/oder private clouds.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 150,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Abt. 3 Referat 9311