1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Region Trier GmbH (VRT)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: On Demand-Verkehre in der deutsch-luxemburgischen Grenzregion
Beschreibung: Der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) beabsichtigt nach § 8a Abs. 1 S. 2 PBefG einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen zu vergeben. Gegenstand der Vergabe sind sämtliche öffentlichen Personenverkehrsdienste des fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr / ODV) gemäß § 44 PBefG im Bedienungsgebiet Saargau und der Ortsgemeinde Welschbillig. Der ÖDA bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG. Hierzu gehören Linienbedarfsverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehre). Die Linienbedarfsverkehre können mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Das Regelleistungsvolumen ergibt sich aus den ergänzenden Unterlagen, das jährlich nach Bedarf angepasst werden kann. Bei den Anpassungen kann es sich um Zu- und/ oder Abbestellungen von Fahrzeugen und / oder von Betriebszeiten für das Fahrpersonal und / oder der Bestell-Hotline handeln. A. Hinweis zum Verfahren: Die Vergabe erfolgt als Wettbewerbsvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. dem vierten Teil des GWB. B. Anforderungen an die Personenverkehrsdienste: Gem. § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Personenverkehrsdienste hinsichtlich Bedienungsgebiet und Bedienzeiten, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in ergänzenden Dokumenten des VRT zu dieser Vorinformation angegeben. Die ergänzenden Dokumente stehen als Download unter folgender URL zur Verfügung: https://www.zv-vrt.de/vorabbekanntmachungen. Für die weitere Beschreibung der Lose wird auf Abschnitt 3.1 verwiesen. Es besteht keine Loslimitierung.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Trier-Saarburg (DEB25)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Grevenmacher
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3. Teil
3.1.
Technische ID des Teils: PAR-0001
Titel: On Demand-Verkehre in der deutsch-luxemburgischen Grenzregion, Los 1
Beschreibung: Gem. § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) Anforderungen an die umfassten Personenverkehrsdienste hinsichtlich Bedienungsgebiet und Bedienzeiten, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in den ergänzenden Dokumenten des VRT zu dieser Vorinformation angegeben. Die ergänzenden Dokumente stehen als Download unter folgender URL zur Verfügung: https://www.zv-vrt.de/vorabbekanntmachungen. Die Dokumente enthalten verbindliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s. o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in den ergänzenden Dokumenten angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Zur Absicherung der Zusicherungen fordert der VRT, dass ein eigenwirtschaftlicher Antragsteller ihnen einen sanktionierten vertraglichen Anspruch auf Einhaltung der Standards verschafft. Gemäß § 21 Abs. 4 S. 3 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht für Bestandteile des Genehmigungsantrages (Standards), die nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert wurden, in der Regel zumutbar. Zumutbar sind daher alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Änderungen anderer Verkehre (v.a. Schienenverkehr, Stadtverkehre), der Schülerzahlen und Schulstandorte, der Tarifentwicklung im Verbundtarif, der allgemeinen Nachfrageentwicklung und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ergeben. Das Verkehrsunternehmen ist insoweit gehalten, die Chancen und Risiken hieraus für die beantragte Laufzeit abzuschätzen. Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 Abs. 4 S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung des VRT als zuständige Behörde/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird. Vergabe als Gesamtleistung: Die von der Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste bilden ein integriertes Gesamtnetz, dessen Einzelverkehre verkehrlich und wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Die Vergabe ist gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Zuständige Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Anträge ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM). Weitere Hinweise: Der VRT kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Die Linienbedarfsverkehre können mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Dafür sind ausschließlich lokal emissionsfreie, batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge zu verwenden. Für die Betriebsaufnahme dürfen, soweit noch keine batterieelektrischen Fahrzeuge mit den vorgegebenen Mindestanforderungen zu Verfügung stehen, Fahrzeuge mit konventionellen Antrieben eingesetzt werden. Spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung muss ein Nachweis über die Beschaffung sowie der Zeitpunkt der Lieferung batterieelektrischer Fahrzeuge vorgelegt werden. Diese Übergangsregelung gilt maximal für die ersten zwölf Monate nach Betriebsaufnahme. Der On-Demand-Verkehr basiert auf flexiblen Bedienangeboten sowie auf der Anbindung sinnvoller Verknüpfungspunkte, die das Umsteigen auf das grenzüberschreitende, sowohl schienengebundene als auch straßengebundene, ÖPNV-Angebot ermöglichen. Los 1 liegt im Bediengebiet des LB Saargau und umfasst drei Korridore: Korridor 1: Wincheringen – Wehr – Palzem – Kreuzweiler – Dilmar – Beuren – Dittlingen – Helfant – Bilzingen – Merzkirchen – Kirf – Meurich – Trassem – Kollesleuken – Freudenburg – Kastel-Staadt – Orscholz Korridor 2: Schoden – Ockfen – Irsch – Saarburg – Beurig – Kahren – Körrig – Krutweiler – Rehlingen – Köllig – Nittel – Kümmern – Mannebach – Fisch – Söst – Niederleuken – Ayl – Biebelhausen Korridor 3: Grevenmacher – Potaschberg – Wecker – Nittel – Onsdorf – Wellen Temmels – Fellerich – Tawern – Wawern – Wiltingen – Kanzem – Hamm
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Trier-Saarburg (DEB25)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Linienbündel Saargau mit grenzüberschreitenden Verkehr nach Grevenmacher, Luxemburg.
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns: 14/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 09/12/2028
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
3.1.7.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
3.1.
Technische ID des Teils: PAR-0002
Titel: On Demand-Verkehre in der deutsch-luxemburgischen Grenzregion, Los 2
Beschreibung: Gem. § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) Anforderungen an die umfassten Personenverkehrsdienste hinsichtlich Bedienungsgebiet und Bedienzeiten, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in den ergänzenden Dokumenten des VRT zu dieser Vorinformation angegeben. Die ergänzenden Dokumente stehen als Download unter folgender URL zur Verfügung: https://www.zv-vrt.de/vorabbekanntmachungen. Die Dokumente enthalten verbindliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s. o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in den ergänzenden Dokumenten angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Zur Absicherung der Zusicherungen fordert der VRT, dass ein eigenwirtschaftlicher Antragsteller ihnen einen sanktionierten vertraglichen Anspruch auf Einhaltung der Standards verschafft. Gemäß § 21 Abs. 4 S. 3 PBefG bleibt die Erfüllung der Betriebspflicht für Bestandteile des Genehmigungsantrages (Standards), die nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert wurden, in der Regel zumutbar. Zumutbar sind daher alle wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus Änderungen anderer Verkehre (v.a. Schienenverkehr, Stadtverkehre), der Schülerzahlen und Schulstandorte, der Tarifentwicklung im Verbundtarif, der allgemeinen Nachfrageentwicklung und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ergeben. Das Verkehrsunternehmen ist insoweit gehalten, die Chancen und Risiken hieraus für die beantragte Laufzeit abzuschätzen. Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 Abs. 4 S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung des VRT als zuständige Behörde/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird. Vergabe als Gesamtleistung: Die von der Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste bilden ein integriertes Gesamtnetz, dessen Einzelverkehre verkehrlich und wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Die Vergabe ist gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Zuständige Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Anträge ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM). Weitere Hinweise: Der VRT kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Die Linienbedarfsverkehre können mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Dafür sind ausschließlich lokal emissionsfreie, batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge zu verwenden. Für die Betriebsaufnahme dürfen, soweit noch keine batterieelektrischen Fahrzeuge mit den vorgegebenen Mindestanforderungen zu Verfügung stehen, Fahrzeuge mit konventionellen Antrieben eingesetzt werden. Spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung muss ein Nachweis über die Beschaffung sowie der Zeitpunkt der Lieferung batterieelektrischer Fahrzeuge vorgelegt werden. Diese Übergangsregelung gilt maximal für die ersten 12 Monate nach Betriebsaufnahme. Der On-Demand-Verkehr basiert auf flexiblen Bedienangeboten sowie auf der Anbindung sinnvoller Verknüpfungspunkte, die das Umsteigen auf das grenzüberschreitende, sowohl schienengebundene als auch straßengebundene, ÖPNV-Angebot ermöglichen. Los 2 liegt im Bediengebiet der Ortsgemeinde Welschbillig und umfasst einen Korridor: Korridor 4: Welschbillig – Träg – Möhn – Hofweiler – Ittel
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Trier-Saarburg (DEB25)
Land: Deutschland
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns: 14/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 09/12/2028
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
3.1.7.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Region Trier GmbH (VRT)
Registrierungsnummer: USt-ID: DE 214289217
Postanschrift: Deworastr. 1
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54290
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
Telefon: +49 0651 145960
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: TRAPICO GmbH
Registrierungsnummer: Ust-ID: DE 316462761
Postanschrift: Hugo-Eckener-Straße 1
Stadt: Lahr
Postleitzahl: 77933 Lahr
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7821 2701-111
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: Leitweg-ID: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131 16-2234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4001aed8-bbde-4227-83f0-e157b51a44b2 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/04/2025 15:41:45 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 236571-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 72/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/04/2025
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 22/04/2025