1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis
Beschreibung: Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028: Los 1: 430: Steinebach – Hachenburg, 431: Hachenburg – Dreifelden – Wölferlingen – Selters, 433: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden. Los 2: 432: Hartenfels – Steinen – Selters (Schulverkehr), 434: Ewighausen – Herschbach (b. Selters) (Schulverkehr), 435: Ewighausen – Selters (Schulverkehr), 436: Ewighausen – Wölferlingen (Kindergartenverkehr). Die vorgenannten Linien werden als zwei Teillose im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG vergeben. Einzelne Linien dürfen nicht über einen eigenwirtschaftlichen Antrag aus einem der Lose herausgelöst werden. Die Linienverläufe können dem aktuellen Nahverkehrsplan (dort Anhang 1) entnommen werden. Sämtliche quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen an die zukünftige Verkehrsbedienung (insbesondere Linienwege, Beförderungsentgelte, aktuelle Bedienungsstandards und zukünftige Anforderungen) ergeben sich aus einer ergänzenden Information, welche unter https://www.westerwaldkreis.de/oepnv-bekanntmachungergaenzung.html abrufbar ist. Dem zukünftigen Betreiber wird im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG für die Bedienung der benannten Linien erteilt werden. Der Westerwaldkreis behält sich vor, weitergehende Anforderungen und Standards in das hier angekündigte Vergabeverfahren aufzunehmen. Insbesondere beabsichtigt der Westerwaldkreis die Fahrpläne zu überarbeiten zum Zweck der verbesserten Anschlussverknüpfung mit anderen Linien und zur Integration bisher im freigestellten Schülerverkehr durchgeführter Leistungen in den ÖPNV. Während der Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge können sich Änderungen des Inhaltes, des Umfangs, der definierten und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z.B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen wird der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Es sind Fahrzeuge des Typs „Bn“ (Niederflur-Solobus) einzusetzen. Dabei handelt es sich um eine Mindestgröße. Es können auch größere Fahrzeuge eingesetzt werden, sofern (städte-)bauliche Gegebenheiten und verkehrsrechtliche Anforderungen dies zulassen und der Einsatz größerer Fahrzeuge vom Verkehrsunternehmen als unbedenklich angesehen wird. Fahrzeuge müssen die Vorgaben der Abgasnorm „Euro VI“ bzw. „Euro 6d“ (oder höher) erfüllen oder "sauber" im Sinne der Definitionen unter § 2 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) sein. Abweichend von der o. g. Vorgabe sowie der Vorgaben unter Ziffer 1.2.1 in der Anlage zur Ergänzenden Information „Qualitätsanforderungen“ müssen Fahrzeuge auf den o. g. Linien, die ausschließlich auf Fahrten zum Einsatz kommen, für die Vorgaben der Kategorie 2 gelten, mindestens die Vorgabe der Abgasnorm „Euro V“ oder „EEV“ erfüllen (Erläuterung zur Fahrzeugqualität und Vorgaben zum Fahrzeugeinsatz siehe Anlage „Vorgaben zum Fahrplan“). Der Betreiber ist verpflichtet, den VRM-Verbundtarif in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der von der Gesellschafterversammlung der Verkehrsverbund Rhein- Mosel GmbH als Gruppe zuständiger Behörden erlassenen Allgemeinen Vorschrift anzuwenden bzw. Fahrscheine anderer Verbundunternehmen einschließlich des Deutschlandtickets anzuerkennen und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Mosel teilzunehmen. Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.
Verfahrensart: Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Art der Transportdienstleistungen: Sonstige Beförderungsdienste
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Informationen zum personenbeförderungsrechtlichen Erteilungsverfahren und zur Möglichkeit der Beantragung eines eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages bei der Genehmigungsbehörde: Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste kann gemäß § 12 Abs. 6 PBefG innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Ausschlussfrist) ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung im TED ein eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag gestellt werden. Eine Definition, welche Voraussetzungen eine Verkehrsleistung aufweisen muss, damit sie als eigenwirtschaftlich gilt, findet sich in § 8 Abs. 4 PBefG. Der Antrag ist nicht bei dem Westerwaldkreis, sondern bei der Genehmigungsbehörde im Sinne des PBefG zu stellen. Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 1420, 56068 Koblenz, Tel: 0261 3029 0, www.lbm.rlp.de. Eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge, die erst nach Ablauf der oben genannten Ausschlussfrist bei der Genehmigungsbehörde eingehen, müssen versagt werden. Genehmigungsanträge, die nicht die in der vorliegenden Vorabbekanntmachung einschließlich in der ergänzenden Information beschriebenen wesentlichen Anforderungen an die ausreichende Verkehrsbedienung erfüllen oder sich nur auf Teilleistungen dieser Veröffentlichung beziehen, können nach § 13 Abs. 2a PBefG versagt werden. 2) Informationen zum Verfahren und zur obligatorischen Anordnung eines Betriebsübergangs und zur Einhaltung von sozialen Standards: Gemäß § 5 Abs. 4 des Nahverkehrsgesetzes Rheinland-Pfalz sind für öffentliche Dienstleistungsaufträge nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die §§ 97 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die §§ 3 bis 7 des Landestariftreuegesetzes (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. S. 426) in der jeweils geltenden Fassung maßgeblich. 3) Informationen zum Rechtsschutz: Die Vergabe der öffentlichen Dienstleistungsaufträge unterliegt der Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zuständig für das Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, Mail: Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de, Tel.: 0613 116 2234. Ein Antrag auf Rechtsschutz ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 160 Abs. 2 GWB). 4) Änderungen und Berichtigungen dieser Vorabbekanntmachung. Sollten sich die dieser Vorabinformation zugrundeliegenden Informationen wesentlich ändern, so wird so rasch wie möglich eine Berichtigung veröffentlicht.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis
Beschreibung: Das Los 1 umfasst die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028: Los 1: 430: Steinebach – Hachenburg, 431: Hachenburg – Dreifelden – Wölferlingen – Selters, 433: Hachenburg – Alpenrod – Dreifelden. Es gelten die in Ziffer 2.1 genannten verbindlichen Anforderungen und Standards für die Durchführung der Personenbeförderungsleistung.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/10/2025
Laufzeit: 38 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2: Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis
Beschreibung: Das Los 2 umfasst die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 01.10.2025 bis zum 09.12.2028: Los 2: 432: Hartenfels – Steinen – Selters (Schulverkehr), 434: Ewighausen – Herschbach (b. Selters) (Schulverkehr), 435: Ewighausen – Selters (Schulverkehr), 436: Ewighausen – Wölferlingen (Kindergartenverkehr). Es gelten die in Ziffer 2.1 genannten verbindlichen Anforderungen und Standards für die Durchführung der Personenbeförderungsleistung.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/10/2025
Laufzeit: 38 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Stadt: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2602 1240
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a84a5313-51c3-488f-8026-9220c554d92f - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/03/2025 18:36:06 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 153451-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 48/2025
Datum der Veröffentlichung: 10/03/2025