2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kapeller Str. 28
Stadt: Bad Bergzabern
Postleitzahl: 76887
Land, Gliederung (NUTS): Südliche Weinstraße (DEB3H)
Land: Deutschland
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Korruption: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Betrugsbekämpfung: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Zahlungsunfähigkeit: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Entrichtung von Steuern: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Eigenerklärung (BAAINBw-B-V034) zum Vorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe ist zwingend vorzulegen