Deutschland – Bauarbeiten – Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung des vorderen Schulhofes des St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg, Los 50 Außenanlagen, Landschaftsbauarbeiten:

152253-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bauarbeiten – Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung des vorderen Schulhofes des St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg, Los 50 Außenanlagen, Landschaftsbauarbeiten:
OJ S 47/2025 07/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung des vorderen Schulhofes des St.-Willibrord-Gymnasium Bitburg, Los 50 Außenanlagen, Landschaftsbauarbeiten:
Beschreibung: Neugestaltung des vorderen Schulhofes am St. Willibrord-Gymnasium Bitburg mit Herstellung einer neuen Treppen- und Sitzstufenanlage, einer behindertengerechten Rampe, einer befahrbaren seitlichen Zufahrt sowie der Herstellung einer Fläche für die zukünftige Errichtung eines Fahrrad- und Mofaunterstellplatzes inkl. erforderlicher Abbruch-, Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten sowie Begrünungs- und Bepflanzungsarbeiten.
Kennung des Verfahrens: 45069f0a-43a8-4c20-8a7e-5c83b920db27
Interne Kennung: Vergabe-Nr. 25-07-VOBEU-15
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung, 45214220 Bau von weiterführenden Schulen, 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Denkmalstraße 8
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. --- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. --- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhält der Bieter Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. --- Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. --- Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Elektronische Rechnungen sind nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung: Unternehmen werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e und 108f des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Integrität - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Entrichtung von Steuern: Zahlung Steuern, Abgaben - Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Zahlungsunfähigkeit: Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche, sozialrechtliche und umweltrechtliche Verpflichtungen - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende Umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. §§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c Aufenthaltsgesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung eines früheren Auftrages - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 50-Außenanlagen Landschaftsbauarbeiten:
Beschreibung: Neugestaltung des vorderen Schulhofes am St. Willibrord-Gymnasium Bitburg mit Herstellung einer neuen Treppen- und Sitzstufenanlage, einer behindertengerechten Rampe, einer befahrbaren seitlichen Zufahrt sowie der Herstellung einer Fläche für die zukünftige Errichtung eines Fahrrad- und Mofaunterstellplatzes inkl. erforderlicher Abbruch-, Tiefbau- und Entwässerungsarbeiten sowie Begrünungs- und Bepflanzungsarbeiten. ---------------------------- Hauptmassen: ------------------------- 02 M9-NEUGESTALTUNG VORHOF-HAUPTEINGANG-nicht förderfähig 01 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN - 05 Abbrucharbeiten ca. 113m Abbruch Betonblockstufen ca. 249m³ Abbruch Stahlbetonstützwände ca. 1300m² Abbruch Betonplatten - 06 Einbauteile ca. 500m Leerrohrverlegung ca. 8 Stk. Mülleimer - 07 Abdichtungarbeiten ca. 80m² Abdichtungsarbeiten 02 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN-PFLANZEN - 02 Allgemeine Arbeiten ca. 163m² Pflanzflächen - 03 Alleebäume ca. 14Stk. Bäume 03 UNTERSTELLPLATZ FAHRRÄDER u. ROLLER 01 Fundamente ca. 114m³ Aushub ca. 40m³ Fundament ca. 5t Betonstabstahl 04 RÜCKHALTERIGOLE - 01 Erdarbeiten ca. 240m³ Aushub - 02 Grundleitungen-Oberflächenentwässerung ca. 104m Grundleitungen - 03 Grundleitungen-Schmutzwasserentwässerung ca. 80m Grundleitungen - 04 Rückhalterigole ca. 102 Stk. Grundelement ---------------------------------- 03 M10-NEUGESTALTUNG VORHOF-HAUPTEINGANG-förderfähig 01 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN - 03 Erdarbeiten ca. 463 m³ Aushub Schottertragschicht ca. 300m³ Aushub Abfuhr ca. 923m³ Aushub Boden ca. 150 m³ Bodenaustausch ca. 600m³ Auffüllung Mineralgemisch - 04 Entwässerung ca. 42m Fassadenrinne ca. 77m Schlitzrinnen ca. 232m Grundleitung Oberflächenentwässerung - 05 Pflasterbelag ca. 885m² Pflaster ca. 1000m Randabschlüsse - 06 Treppenanlage ca. 82 Stk. Blockstufen ca. 14 Stk. Sitzstufen ca. 70 Stk. Geländerbefestigung ca. 33m² Sitzbankauflage Eiche - 07 Stützwand ca. 160m Mauerscheiben (verschieden Größen) ca. 111m² Stützwand mit Strukturmatrize ca. 11t Betonstahl - 08 Behindertenrampe ca. 5 Stk. Betonformteil-trapezförmig ca. 2 Stk. Betonformteil ca. 74m² Pflaster ca. 113m Randabschluss ca. 60 Stk. Geländerbefestigung
Interne Kennung: 25-07-VOBEU-15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung, 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten, 45214220 Bau von weiterführenden Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Denkmalstraße 8
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: Siehe Zusätzliche Informationen unter Nr. 2.1.4 (Allgemeine Informationen)
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei) möglich. Die Vergabestelle behält sich vor die Eigenerklärung ganz oder in Teilen als Nachweis der Eignung anzuerkennen oder entsprechende Nachweise/Bestätigungen anzufordern. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind auf Verlangen der Vergabestelle von den Bietern die entsprechenden Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Beschreibung: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sofern Anmeldeverpflichtung besteht. Dies ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz für entsprechende Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Beschreibung: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erforderliche Erfahrungen-Referenzen
Beschreibung: Mindestanforderung: zwei Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Referenzen innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre. Der Nachweis kann durch Eigenerklärung erfolgen mit folgenden Angaben: Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angabe des Leistungszeitraums, Angabe des Leistungsvolumens in Euro, Angabe des Auftraggebers mit Kontaktdaten. Auf Verlangen der Vergabestelle sind weitere Erläuterungen/Nachweise zu den genannten Referenzen nachzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Arbeitskräfte, Personal
Beschreibung: Verfügbarkeit der für die Leistungserbringung erforderlichen Arbeitskräfte. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Auf Verlangen der Vergabestelle sind weitere Erläuterungen/Nachweise zu den genannten Referenzen nachzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: 100% Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E11991941
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E11991941
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt unter Berücksichtigung der Regelungen des § 16a EU VOB/A. Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikationsfunktion der Vergabeplattform kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072320000000−001-14
Postanschrift: Trierer Str. 1
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6561152390
Internetadresse: https://www.bitburg-pruem.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
Telefon: +49 6131 16-2234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e8de6e25-8b20-49ef-a34d-f7c5170c787b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/03/2025 14:49:40 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 152253-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 47/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/03/2025

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Rodder
Roßbach (Wied)
Rüdesheim (Nahe)
Rülzheim
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen
Schifferstadt
Schönenberg-Kübelberg
Schwabenheim an der Selz
Schweich
Selters
Simmern Hunsrück
Sinzig
Speicher (Eifel)
Speyer
Sprendlingen
Steinebach/Sieg
Stromberg
Thaleischweiler-Fröschen
Thalfang
Traben-Trarbach
Trier
Ulmen
Unkel
Vallendar
Wachenheim an der Weinstraße
Waldbreitbach
Waldfischbach-Burgalben
Waldrach
Waldsee
Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Weilerbach
Weißenthurm
Westerburg
Wiesbaum
Windesheim
Winnweiler
Wintrich
Wirges
Wissen
Wittlich
Wolfstein
Wöllstein
Wolsfeld
Worms
Wörrstadt
Wörth am Rhein
Zell
Zweibrücken