Deutschland – Stromzähler – Lieferung Stromzähler - 30023260

120990-2025 - Ergebnis
Deutschland – Stromzähler – Lieferung Stromzähler - 30023260
OJ S 38/2025 24/02/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Netze GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung Stromzähler - 30023260
Beschreibung: Lieferung von Stromzählern für die Mainzer Netze GmbH
Kennung des Verfahrens: 995485db-f2a7-4e2f-8bbb-555ee37a2da0
Interne Kennung: X-SWMAG-2024-0087
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38551000 Stromzähler
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38500000 Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Interessierte Unternehmen reichen nach Auftragsbekanntmachung die geforderten Angebotsunterlagen beim e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblatts ein. Auskünfte und Anfragen zu Inhalten der Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind während des Verfahrens, in jedem Fall schriftlich über das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes zu senden. Der letzte Termin für Bieterfragen ist der: 03.01.2025 Wir bitten um Beachtung, dass Fragen, die zwischen dem 21.12.2024 und dem 03.01.2025 eingehen, erst ab dem 06.01.2025 beantwortet werden können. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt! Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters wird über die folgenden Kriterien im Rahmen der Angebotsbewertung berücksichtigt: Musskriterien allgemein für alle Geräte in allen Losen Zählerbauform Dreipunktbefestigung nach DIN VDE 0603-2-1 Richtlinie 2014/32/EU für Messgeräte (MID) ist erfüllt Baumusterprüfbescheinigung in deutscher Sprache Nachweis zur bestandenen Safety - Norm - Prüfung DIN EN 62052-31 Der Hersteller Verpflichtet sich zur Teilnahme am Qualifikationsverfahren für das Stichprobenverfahren gemäß § 35 MessEV Klemmdeckel-Manipulationserkennung ab Werk deaktivierbar, wenn vorhanden Standard-Klemmdeckel mit ca. 80 mm Freiraum Klemmendurchmesser mindestens 6,5mm Temperaturbereich -40 bis +70 Grad Celsius, min. IP 51. Manipulationssicher gegen Starkmagnete Schutzklasse II Eigenverbrauch < 0,8 Watt/Phase (Spannungspfad); < 1,1 Watt/Phase bei 60 A (Strompfad). Bei direktmessenden Zählern Wechselstromzulassung auf L3 Musskriterien mME direktmessend ohne wMBus Hager/Tuchel (Los 1 + Los 2) 3x230/400V, 60A, Klasse A (2%) nach DIN EN 62058 LMN-BAB-Adapter zur sicheren Anbindung an ein Smart Meter ist verfügbar Musskriterien mME direktmessend mit wMBus Hager/Tuchel (Los 1 + Los 2) 3x230/400V, 60A, Klasse A (2%) nach DIN EN 62058 Integrierte wMBus-Funktionalität mit Kompaktprofil gemäß BSI zertifizierten Protokoll im entsprechenden OMS-Standard mit Unterstützung von TAF7 wMBus-Modul in Zähler integriert oder fest verplombar, sodass ein Herausnehmen durch den Servicetechniker vermieden wird Einstellbarkeit der wMBus Sendeleistung durch den Servicetechniker in mindestens 4 Stufen möglich Musskriterien FNN Basiszähler direktmessend oder Niderspannungswandlermessung (Los 3 + Los 4 + Los 5) Zähler erfüllt Vorgaben des FNN-Lastenheftes "Konstruktion Basiszähler und Smart Meter Gateways" 3x230/400V, 60A oder bei Wandlerzählern 0,01 - 1(6)A, Klasse A (2%) nach DIN EN 62058 Spannungsabgriff für das SMGW aus dem ungezählten Bereich über Phase L3 Feinsicherung für Spannungsabgriff SMGW ist gesetzt Zähler und Softwareversion ist kompatibel zum Smart Meter Gateway von PPC Zähler und Softwareversion ist kompatibel zum GWA/MDM-System von Robotron Wertungskriterien für alle Geräte in allen Losen Im Zweirichtungszähler erscheint das Lieferzählwerk (2.8.0) erst dann im Display, wenn erstmalig ein Einspeisestrom gemessen wurde Runde Anschlussklemmen oder Käfigzugklemme Langer Klemmdeckel mit 60 mm und 100 mm Freiraum kann alterantiv kostenneutral angeboten werden Nachweis zu bestandener Temperatur-Schockprüfung nach DIN EN 60068-2-14 Nachweis zu bestandenem Prüfverfahren zur Widerstandsfähigkeit gegenüber Feuchte nach DIN EN 60068-2-78 Nachweis zur Prüfung der Stabilität der metrologischen Eigenschaften unter Anwendung erhöhter Temperatur nach DIN EN 62059-32-1 Nachweis zu zeitraffende Zuverlässigkeitsprüfung nach DIN EN 62059-31-1 Nachweis auf Einhaltung der Zuverlässigkeit und Messbeständigkeit der angebotenen Stromzähler nach dem "FNN-Leitfaden zur Bewertung der Zuverlässigkeit und Messbeständigkeit von Messsystemen" Lieferant ist zertifiziert nach ISO 9001 (Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen) Lieferant ist zertifiziert nach ISO 14001 (Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen) Lieferant ist zertifiziert nach ISO 45001 (Zertifizierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen) Wertungskriterien mME direktmessend ohne wMBus Hager/Tuchel(Los 1 + Los 2) Klemmdeckel ist kompatibel mit dem der Firma Hager Typ KJ05Z Wertungskriterien mME direktmessend mit wMBus Hager/Tuchel (Los 1 + Los 2) Klemmdeckel ist kompatibel mit dem der Firma Hager Typ KJ05Z Integrierte Funkmodule werden gegenüber Steckmodulen bevorzugt berücksichtigt Unterstützung von TAF10 per wMBus
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler mit/ohne wMBus
Beschreibung: 2000 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler ohne wMBus Hager" 1500 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler ohne wMBus Tuchel" 4250 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler, wMBus Hager" 2750 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler, wMBus Tuchel"
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38551000 Stromzähler
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: technische Wertungskriterien
Beschreibung: Die Erfüllung der Muss- und Wertungskriterien ist in Dokument B04 einzutragen. Die Nichterfüllung eines Musskriteriums führt dabei zum Ausschluss des Angebots. Für die optionalen Kriterien wer-den die aufgeführten Punkte vergeben. Es können in Los 1 und 2 maximal 175 Punkte, in den Lo-sen 3, 4 und 5 maximal 145 Punkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertet werden die Angebotspreise, inkl. möglichem Nachlass, gemäß Lieferverzeichnis B03. Die maximale Punktzahl erhält das Angebot mit dem günstigsten Gesamtpreis. Bei allen weiteren Angeboten wird der Quotient mit dem Mindestangebot als Faktor zur Maximalpunktzahl gebildet: 175 bzw. 145 * [Mindestangebot]/[Angebot] (doppelter Preis = halbe Punktzahl) Sollte der Gesamtpreis des niedrigsten Angebots mehr als 30% unterhalb des Preises des nächst-niedrigen Angebotes liegen, so behält sich der Auftraggeber vor, dieses Angebot auf Plausibilität hin zu überprüfen, ggf. den Bieter aus dem Verfahren auszuschließen oder zurückzustellen. Sollte dieser Fall eintreten, so würde dieses Angebot nicht weiter in die Bewertungsmethodik einfließen und das Angebot mit dem zweitniedrigsten Angebotspreis erhält dann die volle Punktzahl.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer Netze GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler mit/ohne wMBus
Beschreibung: 2000 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler ohne wMBus Hager" 1500 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler ohne wMBus Tuchel" 4250 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler, wMBus Hager" 2750 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler, wMBus Tuchel"
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38551000 Stromzähler
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: technische Wertungskriterien
Beschreibung: Die Erfüllung der Muss- und Wertungskriterien ist in Dokument B04 einzutragen. Die Nichterfüllung eines Musskriteriums führt dabei zum Ausschluss des Angebots. Für die optionalen Kriterien wer-den die aufgeführten Punkte vergeben. Es können in Los 1 und 2 maximal 175 Punkte, in den Lo-sen 3, 4 und 5 maximal 145 Punkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertet werden die Angebotspreise, inkl. möglichem Nachlass, gemäß Lieferverzeichnis B03. Die maximale Punktzahl erhält das Angebot mit dem günstigsten Gesamtpreis. Bei allen weiteren Angeboten wird der Quotient mit dem Mindestangebot als Faktor zur Maximalpunktzahl gebildet: 175 bzw. 145 * [Mindestangebot]/[Angebot] (doppelter Preis = halbe Punktzahl) Sollte der Gesamtpreis des niedrigsten Angebots mehr als 30% unterhalb des Preises des nächst-niedrigen Angebotes liegen, so behält sich der Auftraggeber vor, dieses Angebot auf Plausibilität hin zu überprüfen, ggf. den Bieter aus dem Verfahren auszuschließen oder zurückzustellen. Sollte dieser Fall eintreten, so würde dieses Angebot nicht weiter in die Bewertungsmethodik einfließen und das Angebot mit dem zweitniedrigsten Angebotspreis erhält dann die volle Punktzahl.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer Netze GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Basiszähler, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler Hager
Beschreibung: 4500 Stk. "Basiszähler, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler Hager"
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38551000 Stromzähler
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: technische Wertungskriterien
Beschreibung: Die Erfüllung der Muss- und Wertungskriterien ist in Dokument B04 einzutragen. Die Nichterfüllung eines Musskriteriums führt dabei zum Ausschluss des Angebots. Für die optionalen Kriterien wer-den die aufgeführten Punkte vergeben. Es können in Los 1 und 2 maximal 175 Punkte, in den Lo-sen 3, 4 und 5 maximal 145 Punkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertet werden die Angebotspreise, inkl. möglichem Nachlass, gemäß Lieferverzeichnis B03. Die maximale Punktzahl erhält das Angebot mit dem günstigsten Gesamtpreis. Bei allen weiteren Angeboten wird der Quotient mit dem Mindestangebot als Faktor zur Maximalpunktzahl gebildet: 175 bzw. 145 * [Mindestangebot]/[Angebot] (doppelter Preis = halbe Punktzahl) Sollte der Gesamtpreis des niedrigsten Angebots mehr als 30% unterhalb des Preises des nächst-niedrigen Angebotes liegen, so behält sich der Auftraggeber vor, dieses Angebot auf Plausibilität hin zu überprüfen, ggf. den Bieter aus dem Verfahren auszuschließen oder zurückzustellen. Sollte dieser Fall eintreten, so würde dieses Angebot nicht weiter in die Bewertungsmethodik einfließen und das Angebot mit dem zweitniedrigsten Angebotspreis erhält dann die volle Punktzahl.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer Netze GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Basiszähler, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler Tuchel
Beschreibung: 3300 Stk. "Basiszähler, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler Tuchel"
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38551000 Stromzähler
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: technische Wertungskriterien
Beschreibung: Die Erfüllung der Muss- und Wertungskriterien ist in Dokument B04 einzutragen. Die Nichterfüllung eines Musskriteriums führt dabei zum Ausschluss des Angebots. Für die optionalen Kriterien wer-den die aufgeführten Punkte vergeben. Es können in Los 1 und 2 maximal 175 Punkte, in den Lo-sen 3, 4 und 5 maximal 145 Punkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertet werden die Angebotspreise, inkl. möglichem Nachlass, gemäß Lieferverzeichnis B03. Die maximale Punktzahl erhält das Angebot mit dem günstigsten Gesamtpreis. Bei allen weiteren Angeboten wird der Quotient mit dem Mindestangebot als Faktor zur Maximalpunktzahl gebildet: 175 bzw. 145 * [Mindestangebot]/[Angebot] (doppelter Preis = halbe Punktzahl) Sollte der Gesamtpreis des niedrigsten Angebots mehr als 30% unterhalb des Preises des nächst-niedrigen Angebotes liegen, so behält sich der Auftraggeber vor, dieses Angebot auf Plausibilität hin zu überprüfen, ggf. den Bieter aus dem Verfahren auszuschließen oder zurückzustellen. Sollte dieser Fall eintreten, so würde dieses Angebot nicht weiter in die Bewertungsmethodik einfließen und das Angebot mit dem zweitniedrigsten Angebotspreis erhält dann die volle Punktzahl.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer Netze GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Basiszähler, WA-NS 5A Zweirichtung
Beschreibung: 150 Stk. "Basiszähler, WA-NS 5A Zweirichtung"
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38551000 Stromzähler
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: technische Wertungskriterien
Beschreibung: Die Erfüllung der Muss- und Wertungskriterien ist in Dokument B04 einzutragen. Die Nichterfüllung eines Musskriteriums führt dabei zum Ausschluss des Angebots. Für die optionalen Kriterien wer-den die aufgeführten Punkte vergeben. Es können in Los 1 und 2 maximal 175 Punkte, in den Lo-sen 3, 4 und 5 maximal 145 Punkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertet werden die Angebotspreise, inkl. möglichem Nachlass, gemäß Lieferverzeichnis B03. Die maximale Punktzahl erhält das Angebot mit dem günstigsten Gesamtpreis. Bei allen weiteren Angeboten wird der Quotient mit dem Mindestangebot als Faktor zur Maximalpunktzahl gebildet: 175 bzw. 145 * [Mindestangebot]/[Angebot] (doppelter Preis = halbe Punktzahl) Sollte der Gesamtpreis des niedrigsten Angebots mehr als 30% unterhalb des Preises des nächst-niedrigen Angebotes liegen, so behält sich der Auftraggeber vor, dieses Angebot auf Plausibilität hin zu überprüfen, ggf. den Bieter aus dem Verfahren auszuschließen oder zurückzustellen. Sollte dieser Fall eintreten, so würde dieses Angebot nicht weiter in die Bewertungsmethodik einfließen und das Angebot mit dem zweitniedrigsten Angebotspreis erhält dann die volle Punktzahl.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer Netze GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,01 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: eBZ GmbH Verena Borghoff
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 10/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Landis+Gyr GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0002
Datum des Vertragsabschlusses: 13/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Landis+Gyr GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0003
Datum des Vertragsabschlusses: 13/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Netze GmbH
Registrierungsnummer: DE 243 365 202
Postanschrift: Rheinallee 41
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131127172
Fax: +49 6131126023
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131 16 2234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: eBZ GmbH Verena Borghoff
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 295558068
Postanschrift: Neusser Str. 8
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33649
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Telefon: 052132948750
Fax: 052132948750
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landis+Gyr GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 811170791
Postanschrift: Humboldtstraße, 64
Stadt: Nürnberg
Postleitzahl: 90459
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Telefon: +491716870017
Fax: +491716870017
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0003, LOT-0005
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2a50979c-8ee5-4b48-89aa-d6d48372a21f-01
Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar
Beschreibung: Zuschlagserteilung Lose 1, 3 und 5
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: ORG-0001
Abschnittskennung: ORG-0002
Abschnittskennung: BUYER
Abschnittskennung: PROCEDURE
Abschnittskennung: RES-0001
Abschnittskennung: RES-0002
Abschnittskennung: RES-0003
Abschnittskennung: RES-0004
Abschnittskennung: RES-0005
Abschnittskennung: LOT-0001
Abschnittskennung: LOT-0002
Abschnittskennung: LOT-0003
Abschnittskennung: LOT-0004
Abschnittskennung: LOT-0005
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c080cb83-6b29-436c-aab6-e7bec6ec6bcb - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 30
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 20/02/2025 15:45:35 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 120990-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 38/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/02/2025

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