Deutschland – Stromzähler – Lieferung Stromzähler, Mainz - 30023260

122175-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Stromzähler – Lieferung Stromzähler, Mainz - 30023260
OJ S 38/2025 24/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Netze GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung Stromzähler, Mainz - 30023260
Beschreibung: Lieferung von Stromzählern, Los 2+4, für die Mainzer Netze GmbH
Kennung des Verfahrens: b497bc8c-44d8-4eb0-a89f-e0a166e039dd
Interne Kennung: X-SWMAG-2025-0026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38551000 Stromzähler
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38500000 Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Interessierte Unternehmen reichen nach Auftragsbekanntmachung die geforderten Angebotsunterlagen beim e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblatts ein. Auskünfte und Anfragen zu Inhalten der Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind während des Verfahrens, in jedem Fall schriftlich über das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes zu senden. Angebote sind elektronisch und termingerecht, in der dafür vorgesehenen Form, vollständig ausgefüllt, vollständig in allen Bestandteilen und jeweils an den dafür vorgesehenen Stellen unterschrieben / anerkannt über das eVergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes einzureichen. Die Angebotsunterlagen müssen zwingend alle geforderten Angaben enthalten. Der komplette Umfang/ Wortlaut der Originalausschreibungsunterlagen wird ausdrücklich anerkannt. Bis zum Ende der Angebotsfrist kann ein Angebot zurückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ablauf der genannten Bindefrist an sein Angebot gebunden. Das Angebot muss vollständig sein. Das Fehlen der unter 1.5 genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/Kriterien bzw. dort aufgeführten Erklärungen/Nachweise führt, unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Angebote, zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf eine frühere Bewerbung wird nicht berücksichtigt. Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die insbesondere nicht den folgenden Erfordernissen genügen: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorge-nommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote.  Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Korruption: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Betrugsbekämpfung: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Zahlungsunfähigkeit: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die ge setzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Entrichtung von Steuern: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 2: mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler
Beschreibung: 2000 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler ohne wMBus Hager" 1500 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler ohne wMBus Tuchel" 4250 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler, wMBus Hager" 2750 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler, wMBus Tuchel"
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38551000 Stromzähler
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 13/02/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zur persönlichen Lage zwingend vor: • Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung und Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (A06, A07). • Eigenerklärung zur Unternehmensdarstellung des Bewerbers (A08).

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: • Eine Eigenerklärung (A09), aus der hervorgeht, dass über das Vermögen des Bieters weder das Insolvenzverfahren, noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, oder die Eröffnung beantragt, oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet. • Die Eigenerklärung (A09) seiner Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz und des Umsatzes des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung. • Eine Eigenerklärung (A9), dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Die Min-destversicherungssummen je Schadensfall und für alle Schadensfälle während eines Versicherungsjahres betragen: o 1.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden o 1.000.000,00 € für Personenschäden

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters wird über die aufgeführten Kriterien im Rahmen der Angebotsbewertung berücksichtigt: Musskriterien allgemein (Geltungsbereich für alle Lose) Zählerbauform Dreipunktbefestigung nach DIN VDE 0603-2-1 Richtlinie 2014/32/EU für Messgeräte (MID) ist erfüllt Baumusterprüfbescheinigung in deutscher Sprache Nachweis zur bestandenen Safety - Norm - Prüfung DIN EN 62052-31 Der Hersteller Verpflichtet sich zur Teilnahme am Qualifikationsverfahren für das Stichprobenverfahren gemäß § 35 MessEV Klemmdeckel-Manipulationserkennung ab Werk deaktivierbar, wenn vorhanden Im Standard wird der Klemmdeckel mit einer Länge zwischen 40 mm und 80 mm Freiraum geliefert. Eine lange Ausführung mit einer Länge zwischen 80 mm und 100 mm Freiraum ist kostenneutral anzubieten. Klemmendurchmesser mindestens 6,5mm Temperaturbereich mindestens -25 bis +55 Grad Celsius, min. IP 51. Manipulationssicher gegen Starkmagnete Schutzklasse II Eigenverbrauch < 0,8 Watt/Phase (Spannungspfad); < 1,1 Watt/Phase bei 60 A (Strompfad). Bei direktmessenden Zählern Wechselstromzulassung auf L3 Der AN stellt dem AG spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe von jedem angebotenen Zählertyp einen Zähler kostenlos als Muster zur Verfügung. Ist ein Zählertyp zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht als Muster verfügbar, nennt der AN einen nächstmöglichen Lieferzeitpunkt. Musskriterien mME direktmessend ohne wMBus (Los 2) 3x230/400V, 60A, Klasse A (2%) nach DIN EN 62058 LMN-BAB-Adapter zur sicheren Anbindung an ein Smart Meter ist verfügbar Musskriterien mME direktmessend mit wMBus (Los 2) 3x230/400V, 60A, Klasse A (2%) nach DIN EN 62058 Integrierte wMBus-Funktionalität mit Kompaktprofil gemäß BSI zertifizierten Protokoll im entsprechenden OMS-Standard mit Unterstützung von TAF7 wMBus-Modul in Zähler integriert oder fest verplombar, sodass ein Herausnehmen durch den Servicetechniker vermieden wird Einstellbarkeit der wMBus Sendeleistung durch den Servicetechniker in mindestens 4 Stufen möglich Musskriterien FNN Basiszähler direktmessend oder Niderspannungswandlermessung (Los 4) Zähler erfüllt Vorgaben des FNN-Lastenheftes "Konstruktion Basiszähler und Smart Meter Gateways" 3x230/400V, 60A oder bei Wandlerzählern 0,01 - 1(6)A, Klasse A (2%) nach DIN EN 62058 Spannungsabgriff für das SMGW aus dem ungezählten Bereich über Phase L3 Feinsicherung für Spannungsabgriff SMGW ist gesetzt Zähler und Softwareversion ist kompatibel zum Smart Meter Gateway von PPC Zähler und Softwareversion ist kompatibel zum GWA/MDM-System von Robotron Optionale Kriterien allgemein (Geltungsbereich für alle Lose) Im Zweirichtungszähler erscheint das Lieferzählwerk (2.8.0) erst dann im Display, wenn erstmalig ein Einspeisestrom gemessen wurde Runde Anschlussklemmen oder Käfigzugklemme Langer Klemmdeckel mit 60 mm und 100 mm Freiraum kann alterantiv kostenneutral angeboten werden Nachweis zu bestandener Temperatur-Schockprüfung nach DIN EN 60068-2-14 Nachweis zu bestandenem Prüfverfahren zur Widerstandsfähigkeit gegenüber Feuchte nach DIN EN 60068-2-78 Nachweis zur Prüfung der Stabilität der metrologischen Eigenschaften unter Anwendung erhöhter Temperatur nach DIN EN 62059-32-1 Nachweis zu zeitraffende Zuverlässigkeitsprüfung nach DIN EN 62059-31-1 Nachweis auf Einhaltung der Zuverlässigkeit und Messbeständigkeit der angebotenen Stromzähler nach dem "FNN-Leitfaden zur Bewertung der Zuverlässigkeit und Messbeständigkeit von Messsystemen" Lieferant ist zertifiziert nach ISO 9001 (Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen) Lieferant ist zertifiziert nach ISO 14001 (Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen) Lieferant ist zertifiziert nach ISO 45001 (Zertifizierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen) Optionale Kriterien mME direktmessend ohne wMBus (Los 2) Klemmdeckel ist kompatibel mit dem der Firma Hager Typ KJ05Z Optionale Kriterien mME direktmessend mit wMBus (Los 2) Klemmdeckel ist kompatibel mit dem der Firma Hager Typ KJ05Z Integrierte Funkmodule werden gegenüber Steckmodulen bevorzugt berücksichtigt Unterstützung von TAF10 per wMBus
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Erfüllung der Muss- und Wertungskriterien ist in Dokument B04 einzutragen. Die Nichterfüllung eines Musskriteriums führt dabei zum Ausschluss des Angebots. Für die optionalen Kriterien wer-den die aufgeführten Punkte vergeben. Es können in Los 2 maximal 175 Punkte, in Los 4 maximal 145 Punkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertet werden die Angebotspreise, inkl. möglichem Nachlass, gemäß Lieferverzeichnis B03. Die maximale Punktzahl erhält das Angebot mit dem günstigsten Gesamtpreis. Bei allen weiteren Angeboten wird der Quotient mit dem Mindestangebot als Faktor zur Maximalpunktzahl gebildet: 175 bzw. 145 * [Mindestangebot]/[Angebot] (doppelter Preis = halbe Punktzahl) Sollte der Gesamtpreis des niedrigsten Angebots mehr als 30% unterhalb des Preises des nächst-niedrigen Angebotes liegen, so behält sich der Auftraggeber vor, dieses Angebot auf Plausibilität hin zu überprüfen, ggf. den Bieter aus dem Verfahren auszuschließen oder zurückzustellen. Sollte dieser Fall eintreten, so würde dieses Angebot nicht weiter in die Bewertungsmethodik einfließen und das Angebot mit dem zweitniedrigsten Angebotspreis erhält dann die volle Punktzahl.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzu-reichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Mustergeräte sind bis zum Eröffnungszeitpunkt zu senden an: Mainzer Netze GmbH HNM0 - Zählermanagement z. Hd. Herr Seiberth Rheinallee 41 55118 Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einreichung/Anerkennung der folgenden Dokumente: A02 Bietergemeinschaftserklärung (wenn relevant) A03 Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz A04 Benennung Unternehmen Eignungsleihe (wenn relevant) A05 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (wenn relevant) A06 persönliche Lage + Befähigung Berufsausübung A07 Eigenerklärung Ausschlussgründe A08 Unternehmensdarstellung A09 Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit A10 LTTG Mustererklärung A11 Eigenerklärung Russlandsanktionen B01 Angebotsdeckblatt B03 Lieferverzeichnis mit Preisangaben B04 Zuschlagskriterien B06 Bietererklärung zur Angebotsabgabe
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend Bietergemeinschaften haben eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben und einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Dieser ist zugleich Ansprechpartner für die Vergabestelle.
Finanzielle Vereinbarung: Zahlungsziel 30 Kalendertage
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer Netze GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Mainzer Netze GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 4: Basiszähler, 60A
Beschreibung: 3300 Stk. "Basiszähler, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler Tuchel"
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38551000 Stromzähler
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 13/02/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zur persönlichen Lage zwingend vor: • Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung und Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (A06, A07). • Eigenerklärung zur Unternehmensdarstellung des Bewerbers (A08).

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: • Eine Eigenerklärung (A09), aus der hervorgeht, dass über das Vermögen des Bieters weder das Insolvenzverfahren, noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, oder die Eröffnung beantragt, oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet. • Die Eigenerklärung (A09) seiner Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz und des Umsatzes des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung. • Eine Eigenerklärung (A9), dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Die Min-destversicherungssummen je Schadensfall und für alle Schadensfälle während eines Versicherungsjahres betragen: o 1.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden o 1.000.000,00 € für Personenschäden

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters wird über die aufgeführten Kriterien im Rahmen der Angebotsbewertung berücksichtigt: Musskriterien allgemein (Geltungsbereich für alle Lose) Zählerbauform Dreipunktbefestigung nach DIN VDE 0603-2-1 Richtlinie 2014/32/EU für Messgeräte (MID) ist erfüllt Baumusterprüfbescheinigung in deutscher Sprache Nachweis zur bestandenen Safety - Norm - Prüfung DIN EN 62052-31 Der Hersteller Verpflichtet sich zur Teilnahme am Qualifikationsverfahren für das Stichprobenverfahren gemäß § 35 MessEV Klemmdeckel-Manipulationserkennung ab Werk deaktivierbar, wenn vorhanden Im Standard wird der Klemmdeckel mit einer Länge zwischen 40 mm und 80 mm Freiraum geliefert. Eine lange Ausführung mit einer Länge zwischen 80 mm und 100 mm Freiraum ist kostenneutral anzubieten. Klemmendurchmesser mindestens 6,5mm Temperaturbereich mindestens -25 bis +55 Grad Celsius, min. IP 51. Manipulationssicher gegen Starkmagnete Schutzklasse II Eigenverbrauch < 0,8 Watt/Phase (Spannungspfad); < 1,1 Watt/Phase bei 60 A (Strompfad). Bei direktmessenden Zählern Wechselstromzulassung auf L3 Der AN stellt dem AG spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe von jedem angebotenen Zählertyp einen Zähler kostenlos als Muster zur Verfügung. Ist ein Zählertyp zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht als Muster verfügbar, nennt der AN einen nächstmöglichen Lieferzeitpunkt. Musskriterien mME direktmessend ohne wMBus (Los 2) 3x230/400V, 60A, Klasse A (2%) nach DIN EN 62058 LMN-BAB-Adapter zur sicheren Anbindung an ein Smart Meter ist verfügbar Musskriterien mME direktmessend mit wMBus (Los 2) 3x230/400V, 60A, Klasse A (2%) nach DIN EN 62058 Integrierte wMBus-Funktionalität mit Kompaktprofil gemäß BSI zertifizierten Protokoll im entsprechenden OMS-Standard mit Unterstützung von TAF7 wMBus-Modul in Zähler integriert oder fest verplombar, sodass ein Herausnehmen durch den Servicetechniker vermieden wird Einstellbarkeit der wMBus Sendeleistung durch den Servicetechniker in mindestens 4 Stufen möglich Musskriterien FNN Basiszähler direktmessend oder Niderspannungswandlermessung (Los 4) Zähler erfüllt Vorgaben des FNN-Lastenheftes "Konstruktion Basiszähler und Smart Meter Gateways" 3x230/400V, 60A oder bei Wandlerzählern 0,01 - 1(6)A, Klasse A (2%) nach DIN EN 62058 Spannungsabgriff für das SMGW aus dem ungezählten Bereich über Phase L3 Feinsicherung für Spannungsabgriff SMGW ist gesetzt Zähler und Softwareversion ist kompatibel zum Smart Meter Gateway von PPC Zähler und Softwareversion ist kompatibel zum GWA/MDM-System von Robotron Optionale Kriterien allgemein (Geltungsbereich für alle Lose) Im Zweirichtungszähler erscheint das Lieferzählwerk (2.8.0) erst dann im Display, wenn erstmalig ein Einspeisestrom gemessen wurde Runde Anschlussklemmen oder Käfigzugklemme Langer Klemmdeckel mit 60 mm und 100 mm Freiraum kann alterantiv kostenneutral angeboten werden Nachweis zu bestandener Temperatur-Schockprüfung nach DIN EN 60068-2-14 Nachweis zu bestandenem Prüfverfahren zur Widerstandsfähigkeit gegenüber Feuchte nach DIN EN 60068-2-78 Nachweis zur Prüfung der Stabilität der metrologischen Eigenschaften unter Anwendung erhöhter Temperatur nach DIN EN 62059-32-1 Nachweis zu zeitraffende Zuverlässigkeitsprüfung nach DIN EN 62059-31-1 Nachweis auf Einhaltung der Zuverlässigkeit und Messbeständigkeit der angebotenen Stromzähler nach dem "FNN-Leitfaden zur Bewertung der Zuverlässigkeit und Messbeständigkeit von Messsystemen" Lieferant ist zertifiziert nach ISO 9001 (Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen) Lieferant ist zertifiziert nach ISO 14001 (Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen) Lieferant ist zertifiziert nach ISO 45001 (Zertifizierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen) Optionale Kriterien mME direktmessend ohne wMBus (Los 2) Klemmdeckel ist kompatibel mit dem der Firma Hager Typ KJ05Z Optionale Kriterien mME direktmessend mit wMBus (Los 2) Klemmdeckel ist kompatibel mit dem der Firma Hager Typ KJ05Z Integrierte Funkmodule werden gegenüber Steckmodulen bevorzugt berücksichtigt Unterstützung von TAF10 per wMBus
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Erfüllung der Muss- und Wertungskriterien ist in Dokument B04 einzutragen. Die Nichterfüllung eines Musskriteriums führt dabei zum Ausschluss des Angebots. Für die optionalen Kriterien wer-den die aufgeführten Punkte vergeben. Es können in Los 2 maximal 175 Punkte, in Los 4 maximal 145 Punkte erreicht werden.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertet werden die Angebotspreise, inkl. möglichem Nachlass, gemäß Lieferverzeichnis B03. Die maximale Punktzahl erhält das Angebot mit dem günstigsten Gesamtpreis. Bei allen weiteren Angeboten wird der Quotient mit dem Mindestangebot als Faktor zur Maximalpunktzahl gebildet: 175 bzw. 145 * [Mindestangebot]/[Angebot] (doppelter Preis = halbe Punktzahl) Sollte der Gesamtpreis des niedrigsten Angebots mehr als 30% unterhalb des Preises des nächst-niedrigen Angebotes liegen, so behält sich der Auftraggeber vor, dieses Angebot auf Plausibilität hin zu überprüfen, ggf. den Bieter aus dem Verfahren auszuschließen oder zurückzustellen. Sollte dieser Fall eintreten, so würde dieses Angebot nicht weiter in die Bewertungsmethodik einfließen und das Angebot mit dem zweitniedrigsten Angebotspreis erhält dann die volle Punktzahl.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzu-reichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Mustergeräte sind bis zum Eröffnungszeitpunkt zu senden an: Mainzer Netze GmbH HNM0 - Zählermanagement z. Hd. Herr Seiberth Rheinallee 41 55118 Mainz
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einreichung/Anerkennung der folgenden Dokumente: A02 Bietergemeinschaftserklärung (wenn relevant) A03 Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz A04 Benennung Unternehmen Eignungsleihe (wenn relevant) A05 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (wenn relevant) A06 persönliche Lage + Befähigung Berufsausübung A07 Eigenerklärung Ausschlussgründe A08 Unternehmensdarstellung A09 Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit A10 LTTG Mustererklärung A11 Eigenerklärung Russlandsanktionen B01 Angebotsdeckblatt B03 Lieferverzeichnis mit Preisangaben B04 Zuschlagskriterien B06 Bietererklärung zur Angebotsabgabe
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend Bietergemeinschaften haben eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben und einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Dieser ist zugleich Ansprechpartner für die Vergabestelle.
Finanzielle Vereinbarung: Zahlungsziel 30 Kalendertage
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer Netze GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Mainzer Netze GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Netze GmbH
Registrierungsnummer: DE 243 365 202
Postanschrift: Rheinallee 41
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131127172
Fax: +49 6131126023
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131 16 2234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dcf5f74b-496f-4edf-967a-41aebe312c6e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/02/2025 08:10:06 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 122175-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 38/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/02/2025

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