1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erweiterung Erich-Kästner-Grundschule Altenkirchen; Tragwerksplanung
Beschreibung: Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist Träger von sechs Grundschulen. Am Schulstandort in der Kreisstadt Altenkirchen sind die Pestalozzi Schule und der Erich Kästner-Schule in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde. Das rund 80 Jahre alte Gebäude der Erich Kästner-Schule besteht aus vier Gebäudeteilen/ -trakten und ist teilweise neu und ansprechend renoviert, teilweise jedoch renovierungsbedürftig. Die Erich Kästner-Schule wird aktuell von ca. 320 Schulkindern, in insgesamt 14 Schulklassen der Klassen-stufen eins bis vier, besucht. Im Rahmen der betreuenden Grundschule wird unter anderem auch ein freiwilliges Betreuungsangebot (Mittagsbetreuung) bis 16:00 Uhr angeboten. Die Verpflegung der Kinder erfolgt ohne umfängliche Mittagsverpflegung. An der Nachmittagsbetreuung nehmen aktuell etwa 150 Kinder bis 13:00 Uhr und etwa 13 Kinder bis 16:00 Uhr teil. Der stetig ansteigenden Nachfrage an Ganz-tagsbetreuungsbetreuungsplätzen kann jedoch aufgrund nicht vorhandener räumlicher Kapazitäten nicht entsprochen werden. Ab dem 01.08.2026 besteht ein stufenweise greifender Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter (siehe auch Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Um diesen Rechtsanspruch auch an der Erich Kästner-Schule erfüllen zu können, besteht dringender Handlungsbedarf. Für die Mit-tagsverpflegung und die Betreuung der Schulkinder ist der Neubau einer Mensa mit Küche und Betreu-ungsräumen erforderlich. Aufgrund der hohen Nachfrage an Ganztagsbetreuung geht der Schulträger da-von aus, dass etwa die Hälfte der Schulkinder mittelfristig betreut werden sollen. Um eine qualifizierte Ganztagsbetreuung für ca. 150 Kinder anbieten zu können, soll der Neubau folgende Räume umfassen: • geeignete Küche (inklusive Vorratsraum) mit der Möglichkeit zur Frischkostzubereitung • Umkleidemöglichkeit sowie WC-Anlage für das Küchenpersonal • Anlieferbereich für Caterer/ Lebensmittelverpflegung • Essensraum (Mensa) für mind. 75 Kinder (2-Schichtbetrieb) • Betreuungsräume für die Ganztagskinderbetreuung • behindertengerechtes WC • Aufzugsanlage • dazugehörige Verkehrsfläche Insgesamt soll ein Gebäude mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von 400 qm errichtet werden. Auf die die Haupt- und Nutzfläche nach DIN 277 entfallen ca. 270 qm. Die Maßnahme soll auf dem im beigefügten Lageplan gelb markierten Grundstück in Altenkirchen, Flur 9, Nr. 36/17, umgesetzt werden. Das betroffene Grundstück befindet sich noch im Eigentum der Kreisstadt Altenkirchen und wird derzeit als Parkplatzfläche genutzt. Die Eigentumsübertragung des vorgenannten Grundstückes auf die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld wurde in die Wege geleitet. Die Bauausführung wird während des laufenden Schulbetriebs erfolgen, sodass mit erschwerten Bedin-gungen zu rechnen ist. Die Außenanlagen (Anlieferungszone an bestehendes Objekt/Verkehrsflächen s. o.) sind vom Objektplaner mit zu planen. Die Verwaltung schätzt die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen überschlägig auf 1,9 Mio. €. Für die Umgestaltung des Außengeländes/Spielfläche wird mit Kosten von ca. 155.000 € gerechnet. Für die Maßnahme ist die Antragstellung einer Förderung nach dem Gesetz zur Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) beabsichtigt. Entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Be-treuungs-Angeboten für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Basismittel) sind folgende Fristen einzuhalten: • Einreichung des Förderantrags bis zum 30.06.2025 • Fertigstellung bis zum 31.12.2027 • Abrechnung bzw. Vorlage Verwendungsnachweis bis zum 31.08.2028 Da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt, sind die oben genannten Fristen zwingend einzuhal-ten.
Kennung des Verfahrens: 8013e7b0-b7f7-459d-a996-8adfbb9b74d4
Interne Kennung: 41/2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Siegener Straße 26
Stadt: Altenkirchen
Postleitzahl: 57610
Land, Gliederung (NUTS): Altenkirchen (Westerwald) (DEB13)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erich Kästner-Grundschule Altenkirchen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Tragwerksplanung Neubau Mensa an der Erich-Kästner Grundschule in Altenkirchen
Beschreibung: Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist Träger von sechs Grundschulen. Am Schulstandort in der Kreisstadt Altenkirchen sind die Pestalozzi Schule und der Erich Kästner-Schule in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde. Das rund 80 Jahre alte Gebäude der Erich Kästner-Schule besteht aus vier Gebäudeteilen/ -trakten und ist teilweise neu und ansprechend renoviert, teilweise jedoch renovierungsbedürftig. Die Erich Kästner-Schule wird aktuell von ca. 320 Schulkindern, in insgesamt 14 Schulklassen der Klassen-stufen eins bis vier, besucht. Im Rahmen der betreuenden Grundschule wird unter anderem auch ein freiwilliges Betreuungsangebot (Mittagsbetreuung) bis 16:00 Uhr angeboten. Die Verpflegung der Kinder erfolgt ohne umfängliche Mittagsverpflegung. An der Nachmittagsbetreuung nehmen aktuell etwa 150 Kinder bis 13:00 Uhr und etwa 13 Kinder bis 16:00 Uhr teil. Der stetig ansteigenden Nachfrage an Ganz-tagsbetreuungsbetreuungsplätzen kann jedoch aufgrund nicht vorhandener räumlicher Kapazitäten nicht entsprochen werden. Ab dem 01.08.2026 besteht ein stufenweise greifender Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter (siehe auch Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG). Um diesen Rechtsanspruch auch an der Erich Kästner-Schule erfüllen zu können, besteht dringender Handlungsbedarf. Für die Mit-tagsverpflegung und die Betreuung der Schulkinder ist der Neubau einer Mensa mit Küche und Betreu-ungsräumen erforderlich. Aufgrund der hohen Nachfrage an Ganztagsbetreuung geht der Schulträger da-von aus, dass etwa die Hälfte der Schulkinder mittelfristig betreut werden sollen. Um eine qualifizierte Ganztagsbetreuung für ca. 150 Kinder anbieten zu können, soll der Neubau folgende Räume umfassen: • geeignete Küche (inklusive Vorratsraum) mit der Möglichkeit zur Frischkostzubereitung • Umkleidemöglichkeit sowie WC-Anlage für das Küchenpersonal • Anlieferbereich für Caterer/ Lebensmittelverpflegung • Essensraum (Mensa) für mind. 75 Kinder (2-Schichtbetrieb) • Betreuungsräume für die Ganztagskinderbetreuung • behindertengerechtes WC • Aufzugsanlage • dazugehörige Verkehrsfläche Insgesamt soll ein Gebäude mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von 400 qm errichtet werden. Auf die die Haupt- und Nutzfläche nach DIN 277 entfallen ca. 270 qm. Die Maßnahme soll auf dem im beigefügten Lageplan gelb markierten Grundstück in Altenkirchen, Flur 9, Nr. 36/17, umgesetzt werden. Das betroffene Grundstück befindet sich noch im Eigentum der Kreisstadt Altenkirchen und wird derzeit als Parkplatzfläche genutzt. Die Eigentumsübertragung des vorgenannten Grundstückes auf die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld wurde in die Wege geleitet. Die Bauausführung wird während des laufenden Schulbetriebs erfolgen, sodass mit erschwerten Bedin-gungen zu rechnen ist. Die Außenanlagen (Anlieferungszone an bestehendes Objekt/Verkehrsflächen s. o.) sind vom Objektplaner mit zu planen. Die Verwaltung schätzt die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen überschlägig auf 1,9 Mio. €. Für die Umgestaltung des Außengeländes/Spielfläche wird mit Kosten von ca. 155.000 € gerechnet. Für die Maßnahme ist die Antragstellung einer Förderung nach dem Gesetz zur Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) beabsichtigt. Entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Be-treuungs-Angeboten für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Basismittel) sind folgende Fristen einzuhalten: • Einreichung des Förderantrags bis zum 30.06.2025 • Fertigstellung bis zum 31.12.2027 • Abrechnung bzw. Vorlage Verwendungsnachweis bis zum 31.08.2028 Da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt, sind die oben genannten Fristen zwingend einzuhalten.
Interne Kennung: 41/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Siegener Straße 26
Stadt: Altenkirchen
Postleitzahl: 57610
Land, Gliederung (NUTS): Altenkirchen (Westerwald) (DEB13)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erich Kästner-Grundschule Altenkirchen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2025
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis/Honorar
Beschreibung: Preis/Honorar Hinsichtlich des Wertungskriteriums „Preis der Leistung“ erhält das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis 10 Punkte. Das günstigste Angebot erhält die maximale Punktzahl. Ein Angebot, mit einem Angebotspreis vom 1,5-fachen des günstigsten Angebotspreises oder darüber, erhält 0 Punkte (= fiktives Angebot). Dazwischen wird linear interpoliert (siehe nachstehende Formel). Angebote, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Gewichtung (Punkte, genau): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren
Beschreibung: Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren Die Berechnung der Bepunktung erfolgt nach der linearen Interpolationsmethode Hinsichtlich des Wertungskriteriums „Erfahrung des Projektleiters in Jahren“ erhält der Projektleiter mit der längsten Berufserfahrung 10 Punkte. Der Projektleiter mit der längsten Berufserfahrung erhält die maximale Punktzahl. Ein Projektleiter, mit einer Berufserfahrung in Höhe von 1/4 der Berufserfahrung des Projektleiters mit der längsten Berufserfahrung, erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert (siehe nachstehende Formel). Projektleiter, die weniger als ¼ der Berufserfahrung des Projektleiters mit der längsten Berufserfahrung haben, erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Gewichtung (Punkte, genau): 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Flexibilität der Wiederaufnahme des Projekts Reaktionszeit (hinsichtlich Förderung)
Beschreibung: Flexibilität der Wiederaufnahme des Projekts Reaktionszeit (hinsichtlich Förderung) Da das Projekt zwischen der Leistungsstufe 1 und 2 voraussichtlich einen „Leerlauf“-Zeitraum bis zur Bewilligung/bis zur Baugenehmigung hat, bitten wir um Darstellung, wie sichergestellt wird, dass die Arbeit an dem Projekt kurzfristig nach der Bewilligung/Baugenehmigung wieder aufgenommen wird und wie Informationsverluste bei zwischenzeitlichem Wechsel von Personal und ähnlichen Risiken vorgebeugt wird. Gleichzeitig bitten wir um Darstellung wie wir sichergehen können, dass das Projekt in Ihrer Priorität wärend der Phase vor der Bewilligung/Baugenehmigung nicht sinkt und ob ggf. vorbereitende Arbeiten in einem angemessenen Umfang getroffen werden können. Gehen Sie von einem „Leerlauf“-Zeitraum von ca. drei bis sechs Monate aus. Punktevergabe: 4 Punkte: Es kann durch organisatorische Vorkehrungen glaubhaft gemacht werden, dass das der Planungsauftrag innerhalb von 4 Wochen nach Bewilligung von Fördermitteln oder einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn wiederaufgenommen werden kann. Es wird sichergestellt, dass kein Informationsverlust durch die Unterbrechung entsteht und mögliche Problemstellungen wie bspw. Wechsel des Projektleiters vorgebeugt werden und nicht zum Nachteil für den Planungsauftrag führen. 2 bis 3 Punkte: Es werden organisatorische Vorkehrungen getroffen, dass die Wiederaufnahme des Projektes innerhalb von 4 bis 8 Wochen garantiert wird. Die Projektdaten werden zentral abgelegt und eine Einarbeitung in das Projekt durch das Büro wird sichergestellt. 0 bis 1 Punkt: Es wurde nicht oder nur sehr lückenhaft erläutert welche organisatorischen Maßnahmen für die Wiederaufnahme des Planungsauftrags zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Das Projekt kann erst nach 8 Wochen oder später nach der Bewilligung wieder aufgenommen werden.
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätssicherung
Beschreibung: Hinsichtlich des Wertungskriteriums „Qualitätssicherung in der Planungs-phase“ erhält ein Angebot eine Beurteilung von 0-3 Punkten, mit dem ein Qualitätsmanagementkonzept vorgelegt wird, nach dem auf ein Qualitäts-ma-nagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, mit dem ein Quali-täts-managementkonzept vorgelegt wird, nach dem ein Qualitätsmanage-ment durch ein systematisches Abarbeiten des Grundleistungskataloges der der HOAI erfolgt. Eine Beurteilung von 7-10 Punkten erhält ein Angebot, mit dem ein Qualitätsmanagementkonzept vorgelegt wird, nach dem ein Qualitätsmanagement über ein systematisches Abarbeiten des Grundleistungskataloges der HOAI hinaus erfolgt, wodurch eine besondere Qualität der Planung zu erwarten ist.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 25 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BRENDEBACH INGENIEURE GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 25 000,00 EUR
Informationen zum Auftrag:
Datum der Auswahl des Gewinners: 16/01/2025
Datum des Vertragsabschlusses: 27/01/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002843
Postanschrift: Rathausstr. 13
Stadt: Altenkirchen
Postleitzahl: 57610
Land, Gliederung (NUTS): Altenkirchen (Westerwald) (DEB13)
Land: Deutschland
Telefon: 0268185330
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: ORG-0002
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
Telefon: 06131162234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: BRENDEBACH INGENIEURE GmbH
Registrierungsnummer: ORG-003
Stadt: Wisen
Postleitzahl: 57537
Land, Gliederung (NUTS): Altenkirchen (Westerwald) (DEB13)
Land: Deutschland
Telefon: 0274293070
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e412645e-2420-463d-993e-47ce26de3956 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/02/2025 11:28:21 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 93813-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 30/2025
Datum der Veröffentlichung: 12/02/2025