2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: ehemalige Industriemülldeponie Sprendlingen
Land, Gliederung (NUTS): Mainz-Bingen (DEB3J)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y59YTYWM4DQZ Nach der Eignungsprüfung wird der Auftraggeber mindestens 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Der Zuschlag erfolgt auf Basis eines Bewertungsschemas, welches zu 50 % den Preis und zu 50 % die Qualität als Kriterium berücksichtigt. Insgesamt können maximal 200 Bewertungspunkte erreicht werden. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 100 Punkte. Angebote ab 50 % über dem günstigsten Angebot erhalten keine Punkte mehr. Bei allen Angebotspreisen innerhalb der 50 %-Spanne werden die zu vergebenden Bewertungspunkte linear interpoliert (zwei Nachkommastellen). Auch für die Qualität können bis zu 100 Pkt vergeben werden. Die Wertespanne für die graduelle Bewertung einzelner Qualitätskriterien geht von 0 (schlechtester Wert) bis 10 (bester Wert). Die Erfüllungsgrade für die graduelle Bewertung sind wie folgt definiert: 0 Pkt - völlig unzureichende und ingesamt nicht nachvollziehbare Erfüllung eines Qualitätskriteriums; 1 bis 3 Pkt - mangelhaft bis ausreichende Erfüllung eines Qualitätskriteriums, unterdurchschnittliche Erfüllung der Anforderungen und entspricht den Erwartungen des Auftraggebers nur zu einem geringen Anteil; 4 bis 6 Pkt - befriedigende Erfüllung eines Qualitätskriteriums, sie entspricht einer durchschnittlichen Erfüllung der Anforderungen und entspricht den Erwartungen des Auftraggebers; 7 bis 9 Pkt - gute Erfüllung eines Qualitätskriteriums, die Erfüllung der Anforderungen liegt über dem Durchschnitt und entspricht den Erwartungen des Auftraggebers vollumfänglich; 10 Pkt - hervorragende Erfüllung eines Qualitätskriteriums, die Erfüllung der Anforderungen liegt weit über dem Durchschnitt und entspricht den Erwartungen des Auftraggebers in außergewöhnlichem Umfang. Im Zuge der Verhandlungsgespräche ist die Qualität des Angebots gemäß den vorgegebenen Kriterien nachzuweisen. Der Auftraggeber (mindestens 3 Personen / bestehend aus Mitarbeitern der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, der SGD Süd und ggf. einer weiteren Landesbehörde) bewertet die einzelnen Qualitätskriterien gemäß den Erfüllungsgraden. Hierbei gibt jede Person des Gremiums für jedes Kriterium eine graduelle Bewertung zwischen 0 und 10 ab. Aus den Bewertungen der Personen wird anschließend der arithmetische Mittelwert gebildet (zwei Nachkommastellen) und dieser fließt unter Berücksichtigung der Gewichtung des Qualitätskriteriums in den abschließenden Gesamterfüllungsgrad ein. Der Gesamterfüllungsgrad wird mit 10 multipliziert und ergibt die abschließend erreichte Punktzahl für die Qualität. Fachliche und berufliche Qualifikation (dieses Kriterium fließt zu 40 % in die Beurteilung der Qualität ein): Vorstellung des Projektteams; anhand eines vergleichbaren Referenzprojektes sind Projektziele und deren Einhaltung durch effektive Maßnahmen der Projektsteuerung bei der Realisierung aufzuzeigen. Die Projektumsetzung ist unter Berücksichtigung der Terminüberwachung der beteiligten Planer und der ausführenden Unternehmen zu erläutern. Ferner sind Maßnahmen zur Kostenkontrolle und zur Einhaltung der Anforderungen an die technischen Qualitätsziele anhand der Referenz zu belegen. Projektdurchführung und Qualitätssicherung der ausgeschriebenen Projektsteuerungsleistungen (die Kriterien fließen in Summe zu 60 % in die Beurteilung der Qualität ein): Darstellung Gesamtprojektablauf des ausgeschriebenen und umzusetzenden Maßnahmenkatalogs, Erläuterung erkannter zeit- und projektkritischer Aspekte, Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten, Darlegung der Sicherstellung der Projektziele "Qualität", "zeitnahe Umsetzung" und "sparsame und wirtschaftliche Verwendung der finanziellen Mittel" (30%). Erläuterung der Vorgehensweise bei nicht vorhersehbaren Störungen, die eine Vergabe oder eine Projektabwicklung behindern (20 %). Erläuterung der Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse mit dem Auftraggeber, den Vertretern des Landes Rheinland-Pfalz und den übrigen Projektbeteiligten (10%). Die Qualitätskriterien und deren graduelle Bewertung sind zusätzlich in einer gesonderten Tabelle aufgeführt, die den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist. Diese Tabelle enthält ferner den Erwartungshorizont des Auftraggebers. Die Summe der Punkte aus Preis und Qualität ergibt für jeden Bieter eine abschließende Gesamtpunktzahl. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Korruption: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Betrugsbekämpfung: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Entrichtung von Steuern: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: fakultative oder zwingende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB