1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Errichtung und Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" des Westerwaldkreises
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" des Westerwaldkreises. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten. Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen sowie 28 sonstige sozioökonomische Treiber ( "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem/den privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner/ihrer Wirtschaftlichkeitslücke(n) zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell"). Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: d4038256-56f1-4576-9268-470db995b573
Interne Kennung: 0900-WFG-2025
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 17 VgV durch. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushalts-rechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze durchzuführen. Das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb stellt ein zweistufiges Auswahlverfahren dar. Auf der ersten Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - werden unter Berücksichtigung der Eignungskriterien die geeigneten Bewerber identifiziert, die zur Angebotsabgabe und Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Im Anschluss lädt der Auftraggeber zu Verhandlungsgesprächen ein. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, nur diejenigen drei Bieter zu Verhandlungsgesprächen einzuladen, die unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben. Im zweiten Teil - dem Verhandlungsverfahren - wird unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien das bzw. die wirtschaftlichste(n) Angebot(e) ausgewählt. Das Verhandlungsverfahren erfolgt mehrstufig (erstes Angebot - Verhandlungsrunde - zweites Angebot, etc.). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Verhandlungs- und Angebotsrunden durchzuführen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32561000 Glasfaserverbindungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1
Stadt: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP6YYGYB3S Auskunftswünsche, Hinweise und Bieterfragen zu den Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen. Für technische Fragen zur Bedienung von "rlp.vergabekommunal.de" steht der Hersteller zur Verfügung: https://support.cosinex.de/unternehmen/ Inhaltliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Nachrichtenmodul innerhalb des Vergabeportals an den Auftraggeber zu richten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 9
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 9
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die Eignung der Bieter hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit überprüft. Dazu sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise zu erbringen. Ebenso werden die in 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB anhand der vom Bietenden eingereichten Dokumente überprüft. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) sowie Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt: E.2) folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gennannten Ausschlussgründe vorliegen; - Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG), des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird. - Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Firma nicht zu den in der Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt: E.2) genannten Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland i. S. d. Vorschrift aufweisen und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören sowie während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Verbandsgemeinde Hachenburg
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen sowie 28 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen und 28 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1
Stadt: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag wird in 9 (neun) Losen vergeben. Die Abgabe eines Angebots ist für ein, mehrere oder alle Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe aller Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für alle Lose erteilt wird (sog. Kopplungsnachlass). Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot in jedem Los eingereicht hat. Hat der Bieter - unter Berücksichtigung des rabattierten Preises - nicht in jedem Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt die Angebotswertung für jedes Los auf der Grundlage der unrabattierten Preise. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten sowie die Beteiligung am Verfahren wird keine Entschädigung gewährt. Insbesondere ist die Erarbeitung einer Grobplanung (vgl. Ziffer F.IV.7) für den Auftraggeber kostenfrei.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Auf der ersten Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - werden unter Berücksichtigung der Eignungskriterien die geeigneten Bewerber identifiziert, die zur Angebotsabgabe und Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags hat der Bewerber den Teilnahmeantrag/die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: - Firmenprofil des Bewerbers unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer; - Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG); sowie - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Eigenerklärung (durch entsprechende Angabe in dem Formblatt E.1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden, die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird. Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben abzugeben: - Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung Bieterinformationen
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) ausgefüllt einzureichen. Anzugeben ist dort die nationale Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie die Nationalität des Eigentümers.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bietergemeinschaften
Beschreibung: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formblatts Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt: E.3) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der - alle Mitglieder aufgeführt sind; - der für die Durchführung des Auswahlverfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt; - erklärt wird, dass alle Mitglieder (auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft) als Gesamtschuldner haften; und - erklärt wird, dass der Auftraggeber berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften und die nachträgliche Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sind unzulässig. Bei Bietergemeinschaften ist jedes Mitglied verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Zusätzlich ist die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hinsichtlich der übrigen Eignungskriterien genügt es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft diese erfüllt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe und Einsatz von Nachunternehmen
Beschreibung: Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) mit der Vorlage des Teilnahmeantrags anzugeben, welche Kapazitäten er von welchem Nachunternehmer in Anspruch nimmt. Darüber hinaus hat das die Kapazitäten leihende Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Ferner ist das die Kapazitäten leihende Unternehmen verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1) sowie die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU gegen Russland (Formblatt: E.2) einzureichen. Der Bewerber und Bieter kann außerdem Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen lassen. In diesem Fall muss er spätestens vor der Zuschlagserteilung unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) Art und Umfang der von Nachunternehmern durchzuführenden Leistungen angeben. Der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Darüber hinaus hat der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass er die genannten Auftragsanteile tatsächlich erbringt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Nr. 1: Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 65 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe folgender Formel berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(WiLü min)/(WiLü Angebot)×65 WiLü Angebot = Wirtschaftlichkeitslücke des zu bewertenden Angebots WiLü min = geringste angebotene Wirtschaftlichkeitslücke
Gewichtung (Punkte, genau): 65
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 2: Zeitplan
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Zeitplan" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Zeitbedarf in Kalenderwochen, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit den wenigsten Kalenderwochen die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(KW min)/(KW Angebot)×20 KW Angebot = Kalenderwochen des zu bewertenden Angebots KW min = wenigsten angebotenen Kalenderwochen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 3: Endkundenpreis 1 (300 Mbit/s / 150 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 1" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 1 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 1
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 4: Endkundenpreis 2 (1 Gbit/s / 500 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 2" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 2 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 2
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 5: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" maximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist. 5 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 3 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 2 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 1 Punkt: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 0 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.
Gewichtung (Punkte, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker & Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 26/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung der gegenständlich ausgeschriebenen Leistungen - losweise betrachtet - in der Rangreihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Verfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn ein obsiegender Bieter und späterer Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig entfällt. Die mit einem *gekennzeichneten Ausschreibungsunterlagen - B.1 und B.2 - werden den Bewerbern nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zugesandt. Die Vertraulichkeitserklärung (Formblatt: E.6) liegt den Ausschreibungsunterlagen anbei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf das gegenständliche Auswahlverfahren keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Verfahrensverstöße zuständig. Es bleibt den Bewerbern/Bietern unbenommen, die Frage nach der Nichtanwendbarkeit des Kartellvergaberechts sowie der Nichtzuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen von der örtlich zuständigen Vergabekammer erneut überprüfen zu lassen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 55116 Mainz Telefon: +49(0)6131/16-2234 Telefax: +49(0)6131/16-2113 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer Es wird darauf hingewiesen, dass ein dennoch eingeleitetes Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen sowie 28 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen und 28 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1
Stadt: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag wird in 9 (neun) Losen vergeben. Die Abgabe eines Angebots ist für ein, mehrere oder alle Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe aller Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für alle Lose erteilt wird (sog. Kopplungsnachlass). Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot in jedem Los eingereicht hat. Hat der Bieter - unter Berücksichtigung des rabattierten Preises - nicht in jedem Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt die Angebotswertung für jedes Los auf der Grundlage der unrabattierten Preise. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten sowie die Beteiligung am Verfahren wird keine Entschädigung gewährt. Insbesondere ist die Erarbeitung einer Grobplanung (vgl. Ziffer F.IV.7) für den Auftraggeber kostenfrei.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Auf der ersten Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - werden unter Berücksichtigung der Eignungskriterien die geeigneten Bewerber identifiziert, die zur Angebotsabgabe und Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags hat der Bewerber den Teilnahmeantrag/die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: - Firmenprofil des Bewerbers unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer; - Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG); sowie - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Eigenerklärung (durch entsprechende Angabe in dem Formblatt E.1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden, die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird. Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben abzugeben: - Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung Bieterinformationen
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) ausgefüllt einzureichen. Anzugeben ist dort die nationale Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie die Nationalität des Eigentümers.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bietergemeinschaften
Beschreibung: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formblatts Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt: E.3) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der - alle Mitglieder aufgeführt sind; - der für die Durchführung des Auswahlverfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt; - erklärt wird, dass alle Mitglieder (auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft) als Gesamtschuldner haften; und - erklärt wird, dass der Auftraggeber berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften und die nachträgliche Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sind unzulässig. Bei Bietergemeinschaften ist jedes Mitglied verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Zusätzlich ist die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hinsichtlich der übrigen Eignungskriterien genügt es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft diese erfüllt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe und Einsatz von Nachunternehmen
Beschreibung: Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) mit der Vorlage des Teilnahmeantrags anzugeben, welche Kapazitäten er von welchem Nachunternehmer in Anspruch nimmt. Darüber hinaus hat das die Kapazitäten leihende Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Ferner ist das die Kapazitäten leihende Unternehmen verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1) sowie die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU gegen Russland (Formblatt: E.2) einzureichen. Der Bewerber und Bieter kann außerdem Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen lassen. In diesem Fall muss er spätestens vor der Zuschlagserteilung unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) Art und Umfang der von Nachunternehmern durchzuführenden Leistungen angeben. Der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Darüber hinaus hat der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass er die genannten Auftragsanteile tatsächlich erbringt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Nr. 1: Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 65 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe folgender Formel berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(WiLü min)/(WiLü Angebot)×65 WiLü Angebot = Wirtschaftlichkeitslücke des zu bewertenden Angebots WiLü min = geringste angebotene Wirtschaftlichkeitslücke
Gewichtung (Punkte, genau): 65
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 2: Zeitplan
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Zeitplan" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Zeitbedarf in Kalenderwochen, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit den wenigsten Kalenderwochen die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(KW min)/(KW Angebot)×20 KW Angebot = Kalenderwochen des zu bewertenden Angebots KW min = wenigsten angebotenen Kalenderwochen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 3: Endkundenpreis 1 (300 Mbit/s / 150 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 1" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 1 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 1
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 4: Endkundenpreis 2 (1 Gbit/s / 500 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 2" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 2 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 2
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 5: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" maximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist. 5 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 3 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 2 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 1 Punkt: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 0 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.
Gewichtung (Punkte, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker & Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 26/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung der gegenständlich ausgeschriebenen Leistungen - losweise betrachtet - in der Rangreihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Verfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn ein obsiegender Bieter und späterer Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig entfällt. Die mit einem *gekennzeichneten Ausschreibungsunterlagen - B.1 und B.2 - werden den Bewerbern nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zugesandt. Die Vertraulichkeitserklärung (Formblatt: E.6) liegt den Ausschreibungsunterlagen anbei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf das gegenständliche Auswahlverfahren keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Verfahrensverstöße zuständig. Es bleibt den Bewerbern/Bietern unbenommen, die Frage nach der Nichtanwendbarkeit des Kartellvergaberechts sowie der Nichtzuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen von der örtlich zuständigen Vergabekammer erneut überprüfen zu lassen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 55116 Mainz Telefon: +49(0)6131/16-2234 Telefax: +49(0)6131/16-2113 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer Es wird darauf hingewiesen, dass ein dennoch eingeleitetes Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Verbandsgemeinde Rennerod
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen sowie 28 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen und 28 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1
Stadt: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag wird in 9 (neun) Losen vergeben. Die Abgabe eines Angebots ist für ein, mehrere oder alle Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe aller Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für alle Lose erteilt wird (sog. Kopplungsnachlass). Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot in jedem Los eingereicht hat. Hat der Bieter - unter Berücksichtigung des rabattierten Preises - nicht in jedem Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt die Angebotswertung für jedes Los auf der Grundlage der unrabattierten Preise. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten sowie die Beteiligung am Verfahren wird keine Entschädigung gewährt. Insbesondere ist die Erarbeitung einer Grobplanung (vgl. Ziffer F.IV.7) für den Auftraggeber kostenfrei.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Auf der ersten Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - werden unter Berücksichtigung der Eignungskriterien die geeigneten Bewerber identifiziert, die zur Angebotsabgabe und Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags hat der Bewerber den Teilnahmeantrag/die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: - Firmenprofil des Bewerbers unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer; - Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG); sowie - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Eigenerklärung (durch entsprechende Angabe in dem Formblatt E.1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden, die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird. Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben abzugeben: - Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung Bieterinformationen
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) ausgefüllt einzureichen. Anzugeben ist dort die nationale Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie die Nationalität des Eigentümers.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bietergemeinschaften
Beschreibung: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formblatts Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt: E.3) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der - alle Mitglieder aufgeführt sind; - der für die Durchführung des Auswahlverfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt; - erklärt wird, dass alle Mitglieder (auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft) als Gesamtschuldner haften; und - erklärt wird, dass der Auftraggeber berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften und die nachträgliche Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sind unzulässig. Bei Bietergemeinschaften ist jedes Mitglied verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Zusätzlich ist die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hinsichtlich der übrigen Eignungskriterien genügt es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft diese erfüllt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe und Einsatz von Nachunternehmen
Beschreibung: Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) mit der Vorlage des Teilnahmeantrags anzugeben, welche Kapazitäten er von welchem Nachunternehmer in Anspruch nimmt. Darüber hinaus hat das die Kapazitäten leihende Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Ferner ist das die Kapazitäten leihende Unternehmen verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1) sowie die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU gegen Russland (Formblatt: E.2) einzureichen. Der Bewerber und Bieter kann außerdem Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen lassen. In diesem Fall muss er spätestens vor der Zuschlagserteilung unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) Art und Umfang der von Nachunternehmern durchzuführenden Leistungen angeben. Der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Darüber hinaus hat der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass er die genannten Auftragsanteile tatsächlich erbringt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Nr. 1: Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 65 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe folgender Formel berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(WiLü min)/(WiLü Angebot)×65 WiLü Angebot = Wirtschaftlichkeitslücke des zu bewertenden Angebots WiLü min = geringste angebotene Wirtschaftlichkeitslücke
Gewichtung (Punkte, genau): 65
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 2: Zeitplan
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Zeitplan" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Zeitbedarf in Kalenderwochen, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit den wenigsten Kalenderwochen die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(KW min)/(KW Angebot)×20 KW Angebot = Kalenderwochen des zu bewertenden Angebots KW min = wenigsten angebotenen Kalenderwochen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 3: Endkundenpreis 1 (300 Mbit/s / 150 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 1" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 1 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 1
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 4: Endkundenpreis 2 (1 Gbit/s / 500 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 2" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 2 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 2
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 5: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" maximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist. 5 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 3 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 2 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 1 Punkt: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 0 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.
Gewichtung (Punkte, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker & Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 26/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung der gegenständlich ausgeschriebenen Leistungen - losweise betrachtet - in der Rangreihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Verfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn ein obsiegender Bieter und späterer Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig entfällt. Die mit einem *gekennzeichneten Ausschreibungsunterlagen - B.1 und B.2 - werden den Bewerbern nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zugesandt. Die Vertraulichkeitserklärung (Formblatt: E.6) liegt den Ausschreibungsunterlagen anbei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf das gegenständliche Auswahlverfahren keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Verfahrensverstöße zuständig. Es bleibt den Bewerbern/Bietern unbenommen, die Frage nach der Nichtanwendbarkeit des Kartellvergaberechts sowie der Nichtzuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen von der örtlich zuständigen Vergabekammer erneut überprüfen zu lassen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 55116 Mainz Telefon: +49(0)6131/16-2234 Telefax: +49(0)6131/16-2113 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer Es wird darauf hingewiesen, dass ein dennoch eingeleitetes Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Verbandsgemeinde Selters
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen sowie 28 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen und 28 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1
Stadt: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag wird in 9 (neun) Losen vergeben. Die Abgabe eines Angebots ist für ein, mehrere oder alle Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe aller Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für alle Lose erteilt wird (sog. Kopplungsnachlass). Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot in jedem Los eingereicht hat. Hat der Bieter - unter Berücksichtigung des rabattierten Preises - nicht in jedem Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt die Angebotswertung für jedes Los auf der Grundlage der unrabattierten Preise. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten sowie die Beteiligung am Verfahren wird keine Entschädigung gewährt. Insbesondere ist die Erarbeitung einer Grobplanung (vgl. Ziffer F.IV.7) für den Auftraggeber kostenfrei.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Auf der ersten Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - werden unter Berücksichtigung der Eignungskriterien die geeigneten Bewerber identifiziert, die zur Angebotsabgabe und Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags hat der Bewerber den Teilnahmeantrag/die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: - Firmenprofil des Bewerbers unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer; - Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG); sowie - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Eigenerklärung (durch entsprechende Angabe in dem Formblatt E.1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden, die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird. Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben abzugeben: - Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung Bieterinformationen
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) ausgefüllt einzureichen. Anzugeben ist dort die nationale Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie die Nationalität des Eigentümers.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bietergemeinschaften
Beschreibung: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formblatts Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt: E.3) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der - alle Mitglieder aufgeführt sind; - der für die Durchführung des Auswahlverfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt; - erklärt wird, dass alle Mitglieder (auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft) als Gesamtschuldner haften; und - erklärt wird, dass der Auftraggeber berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften und die nachträgliche Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sind unzulässig. Bei Bietergemeinschaften ist jedes Mitglied verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Zusätzlich ist die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hinsichtlich der übrigen Eignungskriterien genügt es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft diese erfüllt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe und Einsatz von Nachunternehmen
Beschreibung: Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) mit der Vorlage des Teilnahmeantrags anzugeben, welche Kapazitäten er von welchem Nachunternehmer in Anspruch nimmt. Darüber hinaus hat das die Kapazitäten leihende Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Ferner ist das die Kapazitäten leihende Unternehmen verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1) sowie die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU gegen Russland (Formblatt: E.2) einzureichen. Der Bewerber und Bieter kann außerdem Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen lassen. In diesem Fall muss er spätestens vor der Zuschlagserteilung unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) Art und Umfang der von Nachunternehmern durchzuführenden Leistungen angeben. Der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Darüber hinaus hat der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass er die genannten Auftragsanteile tatsächlich erbringt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Nr. 1: Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 65 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe folgender Formel berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(WiLü min)/(WiLü Angebot)×65 WiLü Angebot = Wirtschaftlichkeitslücke des zu bewertenden Angebots WiLü min = geringste angebotene Wirtschaftlichkeitslücke
Gewichtung (Punkte, genau): 65
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 2: Zeitplan
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Zeitplan" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Zeitbedarf in Kalenderwochen, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit den wenigsten Kalenderwochen die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(KW min)/(KW Angebot)×20 KW Angebot = Kalenderwochen des zu bewertenden Angebots KW min = wenigsten angebotenen Kalenderwochen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 3: Endkundenpreis 1 (300 Mbit/s / 150 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 1" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 1 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 1
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 4: Endkundenpreis 2 (1 Gbit/s / 500 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 2" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 2 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 2
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 5: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" maximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist. 5 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 3 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 2 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 1 Punkt: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 0 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.
Gewichtung (Punkte, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker & Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 26/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung der gegenständlich ausgeschriebenen Leistungen - losweise betrachtet - in der Rangreihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Verfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn ein obsiegender Bieter und späterer Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig entfällt. Die mit einem *gekennzeichneten Ausschreibungsunterlagen - B.1 und B.2 - werden den Bewerbern nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zugesandt. Die Vertraulichkeitserklärung (Formblatt: E.6) liegt den Ausschreibungsunterlagen anbei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf das gegenständliche Auswahlverfahren keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Verfahrensverstöße zuständig. Es bleibt den Bewerbern/Bietern unbenommen, die Frage nach der Nichtanwendbarkeit des Kartellvergaberechts sowie der Nichtzuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen von der örtlich zuständigen Vergabekammer erneut überprüfen zu lassen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 55116 Mainz Telefon: +49(0)6131/16-2234 Telefax: +49(0)6131/16-2113 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer Es wird darauf hingewiesen, dass ein dennoch eingeleitetes Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Verbandsgemeinde Westerburg
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen sowie 28 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen und 28 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1
Stadt: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag wird in 9 (neun) Losen vergeben. Die Abgabe eines Angebots ist für ein, mehrere oder alle Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe aller Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für alle Lose erteilt wird (sog. Kopplungsnachlass). Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot in jedem Los eingereicht hat. Hat der Bieter - unter Berücksichtigung des rabattierten Preises - nicht in jedem Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt die Angebotswertung für jedes Los auf der Grundlage der unrabattierten Preise. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten sowie die Beteiligung am Verfahren wird keine Entschädigung gewährt. Insbesondere ist die Erarbeitung einer Grobplanung (vgl. Ziffer F.IV.7) für den Auftraggeber kostenfrei.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Auf der ersten Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - werden unter Berücksichtigung der Eignungskriterien die geeigneten Bewerber identifiziert, die zur Angebotsabgabe und Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags hat der Bewerber den Teilnahmeantrag/die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: - Firmenprofil des Bewerbers unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer; - Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG); sowie - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Eigenerklärung (durch entsprechende Angabe in dem Formblatt E.1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden, die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird. Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben abzugeben: - Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung Bieterinformationen
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) ausgefüllt einzureichen. Anzugeben ist dort die nationale Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie die Nationalität des Eigentümers.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bietergemeinschaften
Beschreibung: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formblatts Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt: E.3) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der - alle Mitglieder aufgeführt sind; - der für die Durchführung des Auswahlverfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt; - erklärt wird, dass alle Mitglieder (auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft) als Gesamtschuldner haften; und - erklärt wird, dass der Auftraggeber berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften und die nachträgliche Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sind unzulässig. Bei Bietergemeinschaften ist jedes Mitglied verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Zusätzlich ist die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hinsichtlich der übrigen Eignungskriterien genügt es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft diese erfüllt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe und Einsatz von Nachunternehmen
Beschreibung: Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) mit der Vorlage des Teilnahmeantrags anzugeben, welche Kapazitäten er von welchem Nachunternehmer in Anspruch nimmt. Darüber hinaus hat das die Kapazitäten leihende Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Ferner ist das die Kapazitäten leihende Unternehmen verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1) sowie die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU gegen Russland (Formblatt: E.2) einzureichen. Der Bewerber und Bieter kann außerdem Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen lassen. In diesem Fall muss er spätestens vor der Zuschlagserteilung unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) Art und Umfang der von Nachunternehmern durchzuführenden Leistungen angeben. Der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Darüber hinaus hat der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass er die genannten Auftragsanteile tatsächlich erbringt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Nr. 1: Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 65 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe folgender Formel berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(WiLü min)/(WiLü Angebot)×65 WiLü Angebot = Wirtschaftlichkeitslücke des zu bewertenden Angebots WiLü min = geringste angebotene Wirtschaftlichkeitslücke
Gewichtung (Punkte, genau): 65
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 2: Zeitplan
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Zeitplan" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Zeitbedarf in Kalenderwochen, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit den wenigsten Kalenderwochen die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(KW min)/(KW Angebot)×20 KW Angebot = Kalenderwochen des zu bewertenden Angebots KW min = wenigsten angebotenen Kalenderwochen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 3: Endkundenpreis 1 (300 Mbit/s / 150 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 1" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 1 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 1
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 4: Endkundenpreis 2 (1 Gbit/s / 500 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 2" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 2 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 2
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 5: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" maximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist. 5 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 3 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 2 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 1 Punkt: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 0 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.
Gewichtung (Punkte, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker & Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 26/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung der gegenständlich ausgeschriebenen Leistungen - losweise betrachtet - in der Rangreihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Verfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn ein obsiegender Bieter und späterer Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig entfällt. Die mit einem *gekennzeichneten Ausschreibungsunterlagen - B.1 und B.2 - werden den Bewerbern nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zugesandt. Die Vertraulichkeitserklärung (Formblatt: E.6) liegt den Ausschreibungsunterlagen anbei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf das gegenständliche Auswahlverfahren keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Verfahrensverstöße zuständig. Es bleibt den Bewerbern/Bietern unbenommen, die Frage nach der Nichtanwendbarkeit des Kartellvergaberechts sowie der Nichtzuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen von der örtlich zuständigen Vergabekammer erneut überprüfen zu lassen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 55116 Mainz Telefon: +49(0)6131/16-2234 Telefax: +49(0)6131/16-2113 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer Es wird darauf hingewiesen, dass ein dennoch eingeleitetes Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen sowie 28 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen und 28 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1
Stadt: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag wird in 9 (neun) Losen vergeben. Die Abgabe eines Angebots ist für ein, mehrere oder alle Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe aller Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für alle Lose erteilt wird (sog. Kopplungsnachlass). Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot in jedem Los eingereicht hat. Hat der Bieter - unter Berücksichtigung des rabattierten Preises - nicht in jedem Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt die Angebotswertung für jedes Los auf der Grundlage der unrabattierten Preise. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten sowie die Beteiligung am Verfahren wird keine Entschädigung gewährt. Insbesondere ist die Erarbeitung einer Grobplanung (vgl. Ziffer F.IV.7) für den Auftraggeber kostenfrei.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Auf der ersten Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - werden unter Berücksichtigung der Eignungskriterien die geeigneten Bewerber identifiziert, die zur Angebotsabgabe und Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags hat der Bewerber den Teilnahmeantrag/die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: - Firmenprofil des Bewerbers unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer; - Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG); sowie - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Eigenerklärung (durch entsprechende Angabe in dem Formblatt E.1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden, die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird. Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben abzugeben: - Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung Bieterinformationen
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) ausgefüllt einzureichen. Anzugeben ist dort die nationale Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie die Nationalität des Eigentümers.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bietergemeinschaften
Beschreibung: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formblatts Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt: E.3) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der - alle Mitglieder aufgeführt sind; - der für die Durchführung des Auswahlverfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt; - erklärt wird, dass alle Mitglieder (auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft) als Gesamtschuldner haften; und - erklärt wird, dass der Auftraggeber berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften und die nachträgliche Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sind unzulässig. Bei Bietergemeinschaften ist jedes Mitglied verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Zusätzlich ist die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hinsichtlich der übrigen Eignungskriterien genügt es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft diese erfüllt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe und Einsatz von Nachunternehmen
Beschreibung: Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) mit der Vorlage des Teilnahmeantrags anzugeben, welche Kapazitäten er von welchem Nachunternehmer in Anspruch nimmt. Darüber hinaus hat das die Kapazitäten leihende Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Ferner ist das die Kapazitäten leihende Unternehmen verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1) sowie die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU gegen Russland (Formblatt: E.2) einzureichen. Der Bewerber und Bieter kann außerdem Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen lassen. In diesem Fall muss er spätestens vor der Zuschlagserteilung unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) Art und Umfang der von Nachunternehmern durchzuführenden Leistungen angeben. Der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Darüber hinaus hat der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass er die genannten Auftragsanteile tatsächlich erbringt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Nr. 1: Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 65 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe folgender Formel berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(WiLü min)/(WiLü Angebot)×65 WiLü Angebot = Wirtschaftlichkeitslücke des zu bewertenden Angebots WiLü min = geringste angebotene Wirtschaftlichkeitslücke
Gewichtung (Punkte, genau): 65
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 2: Zeitplan
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Zeitplan" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Zeitbedarf in Kalenderwochen, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit den wenigsten Kalenderwochen die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(KW min)/(KW Angebot)×20 KW Angebot = Kalenderwochen des zu bewertenden Angebots KW min = wenigsten angebotenen Kalenderwochen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 3: Endkundenpreis 1 (300 Mbit/s / 150 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 1" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 1 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 1
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 4: Endkundenpreis 2 (1 Gbit/s / 500 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 2" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 2 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 2
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 5: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" maximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist. 5 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 3 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 2 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 1 Punkt: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 0 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.
Gewichtung (Punkte, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker & Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 26/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung der gegenständlich ausgeschriebenen Leistungen - losweise betrachtet - in der Rangreihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Verfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn ein obsiegender Bieter und späterer Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig entfällt. Die mit einem *gekennzeichneten Ausschreibungsunterlagen - B.1 und B.2 - werden den Bewerbern nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zugesandt. Die Vertraulichkeitserklärung (Formblatt: E.6) liegt den Ausschreibungsunterlagen anbei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf das gegenständliche Auswahlverfahren keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Verfahrensverstöße zuständig. Es bleibt den Bewerbern/Bietern unbenommen, die Frage nach der Nichtanwendbarkeit des Kartellvergaberechts sowie der Nichtzuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen von der örtlich zuständigen Vergabekammer erneut überprüfen zu lassen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 55116 Mainz Telefon: +49(0)6131/16-2234 Telefax: +49(0)6131/16-2113 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer Es wird darauf hingewiesen, dass ein dennoch eingeleitetes Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Verbandsgemeinde Wirges
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen sowie 28 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen und 28 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1
Stadt: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag wird in 9 (neun) Losen vergeben. Die Abgabe eines Angebots ist für ein, mehrere oder alle Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe aller Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für alle Lose erteilt wird (sog. Kopplungsnachlass). Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot in jedem Los eingereicht hat. Hat der Bieter - unter Berücksichtigung des rabattierten Preises - nicht in jedem Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt die Angebotswertung für jedes Los auf der Grundlage der unrabattierten Preise. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten sowie die Beteiligung am Verfahren wird keine Entschädigung gewährt. Insbesondere ist die Erarbeitung einer Grobplanung (vgl. Ziffer F.IV.7) für den Auftraggeber kostenfrei.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Auf der ersten Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - werden unter Berücksichtigung der Eignungskriterien die geeigneten Bewerber identifiziert, die zur Angebotsabgabe und Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags hat der Bewerber den Teilnahmeantrag/die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: - Firmenprofil des Bewerbers unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer; - Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG); sowie - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Eigenerklärung (durch entsprechende Angabe in dem Formblatt E.1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden, die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird. Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben abzugeben: - Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung Bieterinformationen
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) ausgefüllt einzureichen. Anzugeben ist dort die nationale Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie die Nationalität des Eigentümers.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bietergemeinschaften
Beschreibung: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formblatts Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt: E.3) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der - alle Mitglieder aufgeführt sind; - der für die Durchführung des Auswahlverfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt; - erklärt wird, dass alle Mitglieder (auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft) als Gesamtschuldner haften; und - erklärt wird, dass der Auftraggeber berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften und die nachträgliche Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sind unzulässig. Bei Bietergemeinschaften ist jedes Mitglied verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Zusätzlich ist die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hinsichtlich der übrigen Eignungskriterien genügt es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft diese erfüllt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe und Einsatz von Nachunternehmen
Beschreibung: Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) mit der Vorlage des Teilnahmeantrags anzugeben, welche Kapazitäten er von welchem Nachunternehmer in Anspruch nimmt. Darüber hinaus hat das die Kapazitäten leihende Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Ferner ist das die Kapazitäten leihende Unternehmen verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1) sowie die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU gegen Russland (Formblatt: E.2) einzureichen. Der Bewerber und Bieter kann außerdem Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen lassen. In diesem Fall muss er spätestens vor der Zuschlagserteilung unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) Art und Umfang der von Nachunternehmern durchzuführenden Leistungen angeben. Der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Darüber hinaus hat der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass er die genannten Auftragsanteile tatsächlich erbringt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Nr. 1: Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 65 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe folgender Formel berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(WiLü min)/(WiLü Angebot)×65 WiLü Angebot = Wirtschaftlichkeitslücke des zu bewertenden Angebots WiLü min = geringste angebotene Wirtschaftlichkeitslücke
Gewichtung (Punkte, genau): 65
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 2: Zeitplan
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Zeitplan" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Zeitbedarf in Kalenderwochen, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit den wenigsten Kalenderwochen die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(KW min)/(KW Angebot)×20 KW Angebot = Kalenderwochen des zu bewertenden Angebots KW min = wenigsten angebotenen Kalenderwochen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 3: Endkundenpreis 1 (300 Mbit/s / 150 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 1" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 1 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 1
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 4: Endkundenpreis 2 (1 Gbit/s / 500 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 2" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 2 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 2
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 5: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" maximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist. 5 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 3 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 2 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 1 Punkt: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 0 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.
Gewichtung (Punkte, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker & Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 26/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung der gegenständlich ausgeschriebenen Leistungen - losweise betrachtet - in der Rangreihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Verfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn ein obsiegender Bieter und späterer Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig entfällt. Die mit einem *gekennzeichneten Ausschreibungsunterlagen - B.1 und B.2 - werden den Bewerbern nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zugesandt. Die Vertraulichkeitserklärung (Formblatt: E.6) liegt den Ausschreibungsunterlagen anbei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf das gegenständliche Auswahlverfahren keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Verfahrensverstöße zuständig. Es bleibt den Bewerbern/Bietern unbenommen, die Frage nach der Nichtanwendbarkeit des Kartellvergaberechts sowie der Nichtzuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen von der örtlich zuständigen Vergabekammer erneut überprüfen zu lassen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 55116 Mainz Telefon: +49(0)6131/16-2234 Telefax: +49(0)6131/16-2113 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer Es wird darauf hingewiesen, dass ein dennoch eingeleitetes Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Verbandsgemeinde Wallmerod
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen sowie 28 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen und 28 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1
Stadt: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag wird in 9 (neun) Losen vergeben. Die Abgabe eines Angebots ist für ein, mehrere oder alle Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe aller Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für alle Lose erteilt wird (sog. Kopplungsnachlass). Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot in jedem Los eingereicht hat. Hat der Bieter - unter Berücksichtigung des rabattierten Preises - nicht in jedem Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt die Angebotswertung für jedes Los auf der Grundlage der unrabattierten Preise. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten sowie die Beteiligung am Verfahren wird keine Entschädigung gewährt. Insbesondere ist die Erarbeitung einer Grobplanung (vgl. Ziffer F.IV.7) für den Auftraggeber kostenfrei.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Auf der ersten Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - werden unter Berücksichtigung der Eignungskriterien die geeigneten Bewerber identifiziert, die zur Angebotsabgabe und Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags hat der Bewerber den Teilnahmeantrag/die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: - Firmenprofil des Bewerbers unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer; - Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG); sowie - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Eigenerklärung (durch entsprechende Angabe in dem Formblatt E.1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden, die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird. Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben abzugeben: - Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung Bieterinformationen
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) ausgefüllt einzureichen. Anzugeben ist dort die nationale Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie die Nationalität des Eigentümers.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bietergemeinschaften
Beschreibung: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formblatts Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt: E.3) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der - alle Mitglieder aufgeführt sind; - der für die Durchführung des Auswahlverfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt; - erklärt wird, dass alle Mitglieder (auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft) als Gesamtschuldner haften; und - erklärt wird, dass der Auftraggeber berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften und die nachträgliche Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sind unzulässig. Bei Bietergemeinschaften ist jedes Mitglied verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Zusätzlich ist die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hinsichtlich der übrigen Eignungskriterien genügt es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft diese erfüllt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe und Einsatz von Nachunternehmen
Beschreibung: Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) mit der Vorlage des Teilnahmeantrags anzugeben, welche Kapazitäten er von welchem Nachunternehmer in Anspruch nimmt. Darüber hinaus hat das die Kapazitäten leihende Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Ferner ist das die Kapazitäten leihende Unternehmen verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1) sowie die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU gegen Russland (Formblatt: E.2) einzureichen. Der Bewerber und Bieter kann außerdem Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen lassen. In diesem Fall muss er spätestens vor der Zuschlagserteilung unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) Art und Umfang der von Nachunternehmern durchzuführenden Leistungen angeben. Der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Darüber hinaus hat der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass er die genannten Auftragsanteile tatsächlich erbringt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Nr. 1: Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 65 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe folgender Formel berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(WiLü min)/(WiLü Angebot)×65 WiLü Angebot = Wirtschaftlichkeitslücke des zu bewertenden Angebots WiLü min = geringste angebotene Wirtschaftlichkeitslücke
Gewichtung (Punkte, genau): 65
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 2: Zeitplan
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Zeitplan" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Zeitbedarf in Kalenderwochen, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit den wenigsten Kalenderwochen die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(KW min)/(KW Angebot)×20 KW Angebot = Kalenderwochen des zu bewertenden Angebots KW min = wenigsten angebotenen Kalenderwochen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 3: Endkundenpreis 1 (300 Mbit/s / 150 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 1" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 1 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 1
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 4: Endkundenpreis 2 (1 Gbit/s / 500 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 2" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 2 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 2
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 5: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" maximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist. 5 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 3 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 2 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 1 Punkt: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 0 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.
Gewichtung (Punkte, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker & Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 26/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung der gegenständlich ausgeschriebenen Leistungen - losweise betrachtet - in der Rangreihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Verfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn ein obsiegender Bieter und späterer Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig entfällt. Die mit einem *gekennzeichneten Ausschreibungsunterlagen - B.1 und B.2 - werden den Bewerbern nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zugesandt. Die Vertraulichkeitserklärung (Formblatt: E.6) liegt den Ausschreibungsunterlagen anbei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf das gegenständliche Auswahlverfahren keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Verfahrensverstöße zuständig. Es bleibt den Bewerbern/Bietern unbenommen, die Frage nach der Nichtanwendbarkeit des Kartellvergaberechts sowie der Nichtzuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen von der örtlich zuständigen Vergabekammer erneut überprüfen zu lassen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 55116 Mainz Telefon: +49(0)6131/16-2234 Telefax: +49(0)6131/16-2113 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer Es wird darauf hingewiesen, dass ein dennoch eingeleitetes Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den "grauen NGA-Gebieten" im Westerwaldkreis. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen sowie 28 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend "Adressen") unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i. S. d. Ziffer 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms errichtet werden, sind den Teilnehmern - auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen - ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmer mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus (Vorvermarktung) zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmer - während der Zweckbindungsfrist - zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die "Eigen-Mitverlegung" von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die im Westerwaldkreis gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 11.151 Privatadressen, 1.150 Gewerbeadressen und 28 sonstige Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. In Teil B der Ausschreibungsunterlagen sind die zu versorgenden Adressen dargestellt, welche an ein Gigabitnetz angeschlossen werden sollen. Ausbaugebiet: Los1 Verbandsgemeinde Hachenburg Los2 Verbandsgemeinde Bad Marienberg Los3 Verbandsgemeinde Rennerod Los4 Verbandsgemeinde Selters Los5 Verbandsgemeinde Westerburg Los6 Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Los7 Verbandsgemeinde Wirges Los8 Verbandsgemeinde Wallmerod Los9 Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland- Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" vom 30.04.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Bundes"). Die Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz werden auf der Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Regelung zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen vom 16.12.2024 mit dem Anhang: Förderregelung zum Ausbau von Gigabitnetzen 2.0 vom 20.11.2024 gewährt (nachfolgend "Förderrichtlinie des Landes"). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1
Stadt: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Der Auftrag wird in 9 (neun) Losen vergeben. Die Abgabe eines Angebots ist für ein, mehrere oder alle Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe aller Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. Die Bieter haben die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für alle Lose erteilt wird (sog. Kopplungsnachlass). Der rabattierte Preis je Los wird für die Wertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot in jedem Los eingereicht hat. Hat der Bieter - unter Berücksichtigung des rabattierten Preises - nicht in jedem Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt die Angebotswertung für jedes Los auf der Grundlage der unrabattierten Preise. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten sowie die Beteiligung am Verfahren wird keine Entschädigung gewährt. Insbesondere ist die Erarbeitung einer Grobplanung (vgl. Ziffer F.IV.7) für den Auftraggeber kostenfrei.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Auf der ersten Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - werden unter Berücksichtigung der Eignungskriterien die geeigneten Bewerber identifiziert, die zur Angebotsabgabe und Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Zur Abgabe des Teilnahmeantrags hat der Bewerber den Teilnahmeantrag/die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung und Ergänzung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben: - Firmenprofil des Bewerbers unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer; - Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG); sowie - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; - Eigenerklärung (durch entsprechende Angabe in dem Formblatt E.1) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden, die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird. Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag/Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben abzugeben: - Benennung von mindestens zwei Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung Bieterinformationen
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) ausgefüllt einzureichen. Anzugeben ist dort die nationale Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Größe des Wirtschaftsteilnehmers sowie die Nationalität des Eigentümers.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Bietergemeinschaften
Beschreibung: Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formblatts Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt: E.3) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der - alle Mitglieder aufgeführt sind; - der für die Durchführung des Auswahlverfahrens bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt; - erklärt wird, dass alle Mitglieder (auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft) als Gesamtschuldner haften; und - erklärt wird, dass der Auftraggeber berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung auch nach der Auflösung der Bietergemeinschaft an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften und die nachträgliche Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sind unzulässig. Bei Bietergemeinschaften ist jedes Mitglied verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Zusätzlich ist die "Eigenerklärung Bieterinformationen" (Formblatt: E.7) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hinsichtlich der übrigen Eignungskriterien genügt es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft diese erfüllt.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe und Einsatz von Nachunternehmen
Beschreibung: Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) mit der Vorlage des Teilnahmeantrags anzugeben, welche Kapazitäten er von welchem Nachunternehmer in Anspruch nimmt. Darüber hinaus hat das die Kapazitäten leihende Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Ferner ist das die Kapazitäten leihende Unternehmen verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1) sowie die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU gegen Russland (Formblatt: E.2) einzureichen. Der Bewerber und Bieter kann außerdem Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen lassen. In diesem Fall muss er spätestens vor der Zuschlagserteilung unter Verwendung des Formblatts Unteraufträge/Eignungsleihe (Formblatt: E.4) Art und Umfang der von Nachunternehmern durchzuführenden Leistungen angeben. Der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer ist verpflichtet, Angaben zum "Firmenprofil des Bewerbers" zu machen sowie die Eigenerklärung zum "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" abzugeben (vgl. Formblatt: E.1). Darüber hinaus hat der (spätestens vor der Zuschlagserteilung) benannte Nachunternehmer unter Verwendung des Formblatts Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt: E.5) zu bestätigen, dass er die genannten Auftragsanteile tatsächlich erbringt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Nr. 1: Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Wirtschaftlichkeitslücke" maximal 65 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist jeweils die Wirtschaftlichkeitslücke, welche der Bieter in der Anlage Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke (Formblatt: F.2) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe folgender Formel berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(WiLü min)/(WiLü Angebot)×65 WiLü Angebot = Wirtschaftlichkeitslücke des zu bewertenden Angebots WiLü min = geringste angebotene Wirtschaftlichkeitslücke
Gewichtung (Punkte, genau): 65
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 2: Zeitplan
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Zeitplan" maximal 20 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Zeitbedarf in Kalenderwochen, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit den wenigsten Kalenderwochen die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(KW min)/(KW Angebot)×20 KW Angebot = Kalenderwochen des zu bewertenden Angebots KW min = wenigsten angebotenen Kalenderwochen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 3: Endkundenpreis 1 (300 Mbit/s / 150 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 1" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 1 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 1
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Nr. 4: Endkundenpreis 2 (1 Gbit/s / 500 Mbit/s)
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Endkundenpreis 2" maximal 5 Punkte. Für die Bewertung maßgeblich ist der Endkundenpreis, welchen der Bieter in dem Formblatt Anschreiben zum Angebot (Formblatt: F.1) angegeben hat. Die Punkteberechnung erfolgt im Wege des "umgekehrten" Dreisatzes. Demnach erhält der Bieter mit dem geringsten Endkundenpreis die maximale Punktzahl. Die weiteren Bieter erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrem Angebot entsprechende Punktzahl, die mit Hilfe des folgenden Beispiels berechnet wird: Punktzahl des Angebotes=(Preis min)/(Preis Angebot)×5 Preis Angebot = Endkundenpreis 2 des zu bewertenden Angebots Preis min = günstigster angebotener Endkundenpreis 2
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nr. 5: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden
Beschreibung: Die Angebote werden nach den dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber vergibt für das Kriterium "Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden" maximal 5 Punkte, die gemäß nachstehenden Maßstäben vergeben werden. Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele - schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes - zu rechnen ist. 5 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 3 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 2 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 1 Punkt: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 0 Punkte: Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend.
Gewichtung (Punkte, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 01/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Teilnahme auf der Vergabeplattform ist kostenlos. Für eine Verfahrensteilnahme ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Angebotserstellung werden die einschlägigen Datenverarbeitungswerkzeuge, Computer, Internetverbindung, aktueller Internetbrowser, Drucker & Scanner benötigt. Zudem sind die auf der Vergabeplattform eingestellten Bedienungsanleitungen zu beachten.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 26/03/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/03/2025 11:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Westerwaldkreis behält sich das Recht vor, nach ermessensgerechter Beurteilung, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung der gegenständlich ausgeschriebenen Leistungen - losweise betrachtet - in der Rangreihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Verfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn ein obsiegender Bieter und späterer Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig entfällt. Die mit einem *gekennzeichneten Ausschreibungsunterlagen - B.1 und B.2 - werden den Bewerbern nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zugesandt. Die Vertraulichkeitserklärung (Formblatt: E.6) liegt den Ausschreibungsunterlagen anbei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf das gegenständliche Auswahlverfahren keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Verfahrensverstöße zuständig. Es bleibt den Bewerbern/Bietern unbenommen, die Frage nach der Nichtanwendbarkeit des Kartellvergaberechts sowie der Nichtzuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen von der örtlich zuständigen Vergabekammer erneut überprüfen zu lassen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 55116 Mainz Telefon: +49(0)6131/16-2234 Telefax: +49(0)6131/16-2113 E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer Es wird darauf hingewiesen, dass ein dennoch eingeleitetes Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Registrierungsnummer: 071430000000001
Postanschrift: Peter-Altmeier-Platz 1
Stadt: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle (1-10)
Telefon: +49 2602124-505
Fax: +49 2602124-385
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: n.n.
Telefon: +49 06131160
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a788dd03-8946-412f-a97e-82943f1525e1 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/02/2025 15:29:47 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 82435-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 26/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/02/2025