2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Interessierte Unternehmen reichen nach Auftragsbekanntmachung zum Teilnahmewettbewerb die geforderten Bewerbungsunterlagen (siehe 3.1) beim e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes ein. Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs zugelassenen Unternehmen erhalten die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Zusendung der Ausschreibungsunterlagen und reichen, entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers, ein indikatives Angebot einschließlich der geforder-ten Unterlagen beim e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes ein. Der Auftraggeber wird diejenigen Bieter, die ein fristgerechtes indikatives Angebot abgegeben haben, zu Bietergesprächen einladen. Eine Einladung mit allen notwendigen Informationen wird rechtzeitig vor dem Termin erfolgen. Die Bieter erhalten abschließend die Möglichkeit ein verbindliches Angebot, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bietergespräche zu platzieren. Hierfür werden den Bietern ggf. aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Aktuell ist nicht geplant, erneute Bietergespräche durchzuführen und den Zuschlag auf das erste verbindliche Angebot zu erteilen. Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von mehreren Verhandlungsgesprächen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Die Aufforderung zur Abgabe des letzten verbindlichen Angebotes wird gleichzeitig mit einer angemessenen Frist an die Bieter ergehen. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind in der hierfür vorgeschriebenen Form elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber/Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle. Der Auftraggeber behält sich zum weiteren Ablauf des Verhandlungsverfahrens vor, • in Ansehung der eingegangenen Angebote und durchgeführten Verhandlungsgespräche erneut Verhandlungsgespräche mit den Bietern, ggf. unter weiterer Abschichtung / Reduzierung des Bieterkreises, zu führen und / oder weitere Angebote einzuholen (Durchführung mehrerer "Verhandlungs- und Angebotsrunden"). Ein Anspruch der Bieter besteht hierauf nicht. • im Rahmen der vergaberechtlichen Zulässigkeit, Anpassungen in Bezug auf die Ausgestaltung der optional anzubietenden Leistungen vorzunehmen. • zudem hält sich der Auftraggeber eine Änderung der oben beschrieben Vorgehensweise vor.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Konkurs: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Korruption: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Vergleichsverfahren: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Betrugsbekämpfung: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Zahlungsunfähigkeit: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Entrichtung von Steuern: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.