5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60420000 Gelegenheitsflugverkehr
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Tauber-Kreis (DE11B)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die Bewertungsmethode und die Ermittlung des konkreten Preis-Leistungsverhältnisses ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zugelassen. 1. Bezeichnung des Bewerber-/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer 2. Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (aktuell ist der Auszug, wenn er jeweils nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für die Abgabe des Teilnahmeantrages ist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform sowie vergleichbare Daten wie sie sich bei registrierten Gesellschaftsformen aus dem Registerauszug ergeben. 3. Angaben zur Eigentümerstruktur, formlos als Eigenerklärung. 4. Die unterzeichnete (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)) "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB" (Formular: BAAINBw B-V 034). Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft nach § 150a GewO überprüft. Ferner erfolgt eine Überprüfung nach § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG. 5. Die unterzeichnete (fortgeschrittene Signatur oder Textform (eingescannte Unterschrift)) Eigenerklärung EU-Russland-Sanktionen mit Datum und Firmenstempel. 6. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (oder der entsprechenden Steuerbehörde des Herkunfts- oder Niederlassungsstaates) im eingescannten Original oder Kopie. 7. Die Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular BAAINBw B-V 047), sofern Teilnahme am Verfahren als Bieter-/ Bewerbergemeinschaft beabsichtigt. Hinweis: Der Bieter/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft/jeder Unterauftragnehmer muss eine eigene Erklärung zu den jeweils oben geforderten Nachweisen (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben. Der Bieter hat bei seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob der jeweils oben geforderte Nachweis, dem Teilnahmeantrag beiliegt oder nicht. Im ersteren Fall ist der Nachweis dem Teilnahmeantrag beizufügen. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache sind Übersetzungen beizufügen. Die Nichtbeibringung der jeweils oben aufgeführten Unterlagen führt zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden: - Bankerklärung (Nachweis darf nicht älter als max. 2 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein). Die Bankerklärung muss mindestens folgende Auskünfte beinhalten: Geschäftsverbindung /Kontoführung, finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse, Kreditbeurteilung, Zahlungsverhalten, - Eigenerklärung zu Angaben zur Konzernzugehörigkeit , sofern zutreffend (Nachweis darf nicht älter als maximal 2 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein). Hinweis: Der Bieter/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft/jeder Unterauftragnehmer muss eine eigene Erklärung zu den jeweils oben geforderten Nachweisen (möglichst nummeriert als Anlage) abgeben . Der Bieter hat bei seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die jeweils oben geforderten Nachweise dem Teilnahmeantrag beiliegen oder nicht. Im Ersteren Fall sind die Nachweise dem Teilnahmeantrag beizufügen. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache sind Übersetzungen beizufügen. Die Nichtbeibringung der jeweils oben geforderten Unterlagen führt zum Ausschluss vom Teilnahmewettbewerb. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehender Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Los 1 Heer Zum Nachweis der Erfahrungen bezüglich der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen zu erbringenden Leistung ist nachzuweisen, dass in den letzten drei Jahren jährlich mindestens insgesamt 1000 FH mit 3 Hubschraubern mit Turbinentriebwerk durch einen entsprechend lizensierten Betrieb (Regelraum European Union Aviation Safety Agency (EASA) ) bereitgestellt worden sind. Darzustellen sind hierfür: - Anzahl und Muster der Hubschrauber - Anzahl der jährlich bereitgestellten Flugstunden - Ort der Bereitstellung - eingesetztes Personal (Anzahl und Qualifikation) - Benennung eines für den Einsatz der Hubschrauberverantwortlichen Ansprechpartners mit Namen, Adresse und Telefonnummer Erforderliche Nachweise: - Nachweis, dass der für die Durchführung der Instandhaltung vorgesehene Betrieb eine Genehmigung als lnstandhaltungsbetrieb für Hubschrauber nach der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission vom 26. November 2014 und deren Änderungen, Teil-145 (Maintenance Organisation Approval) oder eine vergleichbare zivile Genehmigung als lnstandhaltungsbetrieb besitzt, bspw. durch Vorlage der Genehmigung als gescanntes Original. - Nachweis, dass das Unternehmen nach der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission vom 26. November 2014 (Teil-M) und deren Änderungen eine Genehmigung zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (inkl. der Prüfung der Lufttüchtigkeit) für Hubschrauber besitzt. - Nachweis für die Umsetzung eines Qualitätsmanagement-Systems (z. B. ISO 9001, EN 9100) für den Anteil des Betriebes, der die Leistungen für die Miete der Hubschrauber erbringt. (Instandhaltungsbetrieb, CAMO, Managementorganisation) Sonstige Angaben: - Angabe des lizensierten Personals, das die Instandhaltungstätigkeiten tatsächlich durchführen wird, nach Art der Qualifikation [Kategorien der Freigabeberechtigungen nach EASA] - Beschreibung der Ausstattung des Betriebes, der die Instandhaltung der Hubschrauber tatsächlich durchführen wird (einschließlich Personalstärke, Qualifikation des Personals, Hallenkapazitäten, Anzahl an Docks, Werkstätten, Materiallager, Möglichkeiten zur fliegerischen Anlieferung und Abholung). Los 2 Luftwaffe Anteil Realflugstunden Zum Nachweis der Erfahrungen bezüglich der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen zu erbringenden Leistung ist nachzuweisen, dass in den letzten drei Jahren jährlich mindestens insgesamt 1000FH mit 3 Hubschraubern mit Turbinentriebwerk durch einen entsprechend lizensierten Betrieb (Regelraum EASA) bereitgestellt worden sind. Darzustellen sind hierfür: - Anzahl und Muster der Hubschrauber - Anzahl der jährlich bereitgestellten Flugstunden - Ort der Bereitstellung - eingesetztes Personal (Anzahl und Qualifikation) - Benennung eines für den Einsatz der Hubschrauberverantwortlichen Ansprechpartners mit Namen, Adresse und Telefonnummer Erforderliche Nachweise: - Nachweis, dass der für die Durchführung der Instandhaltung vorgesehene Betrieb eine Genehmigung als lnstandhaltungsbetrieb für Hubschrauber nach der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission vom 26. November 2014 und deren Änderungen, Teil-145 (Maintenance Organisation Approval) oder eine vergleichbare zivile Genehmigung als lnstandhaltungsbetrieb besitzt, bspw. durch Vorlage der Genehmigung als gescanntes Original. - Nachweis, dass das Unternehmen nach der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission vom 26. November 2014 (Teil-M) und deren Änderungen eine Genehmigung zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (inkl. der Prüfung der Lufttüchtigkeit) für Hubschrauber besitzt. - Nachweis für die Umsetzung eines Qualitätsmanagement-Systems (z. B. ISO 9001, EN 9100) für den Anteil des Betriebes, der die Leistungen für die Miete der Hubschrauber erbringt. (Instandhaltungsbetrieb, CAMO, Managementorganisation) Sonstige Angaben: - Angabe des lizensierten Personals, das die Instandhaltungstätigkeiten tatsächlich durchführen wird, nach Art der Qualifikation [Kategorien der Freigabeberechtigungen nach EASA] - Beschreibung der Ausstattung des Betriebes, der die Instandhaltung der Hubschrauber tatsächlich durchführen wird (einschließlich Personalstärke, Qualifikation des Personals, Hallenkapazitäten, Anzahl an Docks, Werkstätten, Materiallager, Möglichkeiten zur fliegerischen Anlieferung und Abholung). Anteil Simulatorflugstunden 1. Der Bieter muss über Full Flight Simulatoren, die EASA Level D zertifiziert sind, für dasselbe Muster wie für die Erbringung der Realflugstunden verfügen. 2. Der Bieter muss über das benötigte Personal (Type Rating Instructor (TRI)/ Synthetic Flight Instructor (SFI) ) zur Bedienung des Simulators verfügen. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. allgemeiner Hinweis: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehender Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht (Verpflichtungserklärung).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: siehe Vergabeunterlagen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Keine
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/02/2025 13:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)