1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landeskrankenhaus (AöR)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Landeskrankenhauses in Rheinland-Pfalz
Beschreibung: Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Landeskrankenhauses in Rheinland-Pfalz
Kennung des Verfahrens: dc1c44e7-44a2-4cad-a309-03aa10099b0c
Interne Kennung: 000422
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34430000 Fahrräder
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34422000 Fahrräder mit Hilfsmotor, 34431000 Fahrräder ohne Motor, 34432000 Teile und Zubehör für Fahrräder, 37400000 Sportgeräte und -ausrüstungen, 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, 50100000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsorte der NUTC-Code-Ebene 0 (Deutschland)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y225MFM 1. Ausschreibender Auftraggeber ist das Landeskrankenhaus (AöR). 2. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG -) in jeweils aktueller Fassung sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu den geltenden Gesetzen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie vermögen die genaue Kenntnisnahme der gesetzlichen Verfahrensregelungen nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. 4. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b abzugeben. 5. Unterauftragnehmer a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen. b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. d) Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. e) Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Ziff. 18 lit. c) und d) unberührt. f) Das Landeskrankenhaus überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt er die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann er verlangen, dass dieser ersetzt wird. Das Landeskrankenhaus kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 7. Mit jedem Angebot einzureichende Unterlagen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaften c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB e) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG f) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 g) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar) h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit i) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit j) Handelsregisterauszug k) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung l) Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (letzteres mit Gleichwertigkeitsnachweis) m) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner n) Vordruck 08 Preisblatt o) Vordruck 09 Konzept zum Störfallmanagement p) Vordruck 10 Versicherungskonzept q) Vordruck 11 Umsetzungskonzept r) Vordruck 12 Fachhändler des Auftragnehmers s) Datenschutzkonzept 8. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Text der Rahmenvereinbarung b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen im Vergabeverfahren c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung d) Anlage 03: Fachhändler des Auftragnehmers im Gebiet des Auftraggebers (= Vordruck 12) e) Anlage 04: Preisblatt (= Vordruck 08) f) Anlage 05: Konzept zum Störfallmanagement (= Vordruck 09) g) Anlage 06: Versicherungskonzept (= Vordruck 10) h) Anlage 07: Umsetzungskonzept (= Vordruck 11) i) Anlage 08: Datenschutzkonzept des Auftragnehmers mit erforderlichen datenschutzrechtlichen Vertragsgrundlagen j) Anlage 09: Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06) k) Anlage 10: Soweit relevant: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) l) Anlage 11: Soweit relevant: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (= Vordruck 07) m) Anlage 12: Soweit relevant: Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a) n) Anlage 13: Soweit relevant: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) o) Anlage 14: Soweit relevant: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a) p) Anlage 15: Erforderliche Vertragsbestandteile des Auftragnehmers / Leasinggebers
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Landeskrankenhauses in Rheinland-Pfalz
Beschreibung: Das Landeskrankenhaus ist bestrebt, ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Fahrradleasing für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte, außertariflich Angestellte und Beamte) sowie für die Beschäftigten der conMedico MVZ gGmbH in Anlehnung an die geltenden Tarifverträge zu verwirklichen. Das Landeskrankenhaus und die conMedico MVZ gGmbH möchten ihren Beschäftigten im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, zur Stärkung der Position als attraktiver Arbeitgeber sowie als Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz das Leasing eines Fahrrades (Fahrradleasingmodell) anbieten, das, verglichen mit dem Barkauf eines Fahrrades, für die Beschäftigten wirtschaftlich vorteilhaft sein muss. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Fahrädern für alle Mitarbeitenden des Landeskrankenhauses und die Beschäftigten der conMedico MVZ gGmbH soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Beschäftigten werden, sondern das Landeskrankenhaus bzw. die conMedico MVZ gGmbH, die das Fahrrad den jeweiligen Beschäftigten im Rahmen eines Überlassungsvertrags zur Verfügung stellen. Das Fahrrad-Angebot muss den Vorgaben der entsprechenden Tarifverträge (wie z.B. dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte)), den außertariflichen Verträgen sowie dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG) entsprechen. Gegenstand der Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings an die Mitarbeitenden des Landeskrankenhauses und die Beschäftigten der conMedico MVZ gGmbH einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals). Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von sechs Jahren ab dem Bereitstehen der Fahrräder auf dem dafür vorgesehenen Weg zum Abruf. Die Zuschlagserteilung soll im März 2025 erfolgen. Die Einführung des Fahrradleasings muss bis spätestens zum 15. Mai 2025 abgeschlossen werden. Das Landeskrankenhaus und die conMedico MVZ gGmbH haben unter Berücksichtigung von bekannten Verrentungen, beginnender Altersteilzeit und Kündigungen derzeit 3.750 berechtigte Tarifbeschäftigte sowie aktuell 3 Beamtinnen und Beamte. Bei vollem Ansatz ergeben sich in Summe mithin 3.753 mögliche Nutzungsberechtigte. Auf der Grundlage von Erfahrungswerten geht das Landeskrankenhaus davon aus, dass in den ersten drei Vertragsjahren 10 % der Nutzungsberechtigten ein Fahrrad in Anspruch nehmen wird (= 375 Einzelleasingverträge) und in den weiteren drei Vertragsjahren 7,5 % (= 282 Einzelleasingverträge). Die Reduzierung der geschätzten Abnahmemenge in der zweiten Vertragshälfte begründet sich u. a. in der Annahme, dass ein Teil der Nutzungsberechtigten das zunächst geleaste Fahrrad kauft und deshalb kein neues Fahrrad least. Hiervon ausgehend beläuft sich das in Aussicht genommene Auftragsvolumen über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung auf 657 Einzel-Leasingverträge. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 750 Einzel-Leasingverträgen festgelegt. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestabnahmemenge.
Interne Kennung: 000422
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34430000 Fahrräder
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34422000 Fahrräder mit Hilfsmotor, 34431000 Fahrräder ohne Motor, 34432000 Teile und Zubehör für Fahrräder, 37400000 Sportgeräte und -ausrüstungen, 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, 50100000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Leistungsorte der NUTC-Code-Ebene 0 (Deutschland)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Beschreibung: Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrradleasing per Entgeltumwandlung) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 1.000.000 Euro betragen haben.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 15.01.2022 bis zum 14.01.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde). Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Bitte beachten Sie: (1.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. (2.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck 03 hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03 vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Eigenerklärung(en) auf dem Vordruck 03 jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: (1.) Fahrradleasing per Entgeltumwandlung auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einer geschätzten Abnahmemenge von 1.000 Fahrrädern (2.) Mindestens 12 abgeschlossene Leistungsmonate im Zeitraum vom 15.01.2022 bis zum 14.01.2025. Als abgeschlossen werden nur solche Leistungsmonate anerkannt, in denen Leasingfahrräder vertragsgemäß zum Abruf bereitstehen und auch abgerufen werden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
Beschreibung: Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Mindestbedingungen: Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen. Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird der Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: a) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08 (= Preisblatt) zu verwenden. Die im Preisblatt angegebenen Mengen bilden zum Zwecke der einheitlichen Angebotskalkulation das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ab. Alle monatlichen Leasingraten sind einheitlich wie abgefragt (orangefarbene Felder) in Euro (brutto) mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Sie müssen alle bei vertragsgemäßem Gebrauch anfallenden Zusatzkosten und Steuern beinhalten, d. h. insbesondere auch alle anfallenden Inspektions- und Versicherungskosten sowie Versicherungssteuern. Hinsichtlich des Störfallmanagements und der Versicherung ist jeweils das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen. Als Gebrauchtkaufpreis für den Fall des Verkaufs der Leasingräder nach dem Ende der Regel-Leasinglaufzeit von 36 Monaten sind in der Angebotskalkulation einheitlich 15 % des tatsächlichen Neukaufpreises (gemäß UVP des Herstellers) zuzüglich der notwendigen Versteuerung anzusetzen. Diese Vorgabe dient der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Angebotspreise im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung. Im Falle eines Verkaufs des Rades an den Nutzer nach Ablauf der Leasinglaufzeit ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils nach den zu dem Zeitpunkt des Kaufangebots jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben durchzuführen. Etwa anfallende Steuern für den Fall einer möglichen Übernahme des Fahrrades nach dem Ende der Leasinglaufzeit sind auftragnehmerseits zu tragen und nicht in die Leasingrate, die Servicerate oder die Versicherungsrate einzukalkulieren. b) Maßgeblich für die Bildung des Angebotsvergleichspreises ist der Wert "Gesamtsumme (brutto) = Angebotsvergleichspreis". Hierzu werden die monatlichen Gesamtraten des Bieters mit den jeweils angegebenen Schätzmengen multipliziert und die sich hierdurch ergebenden Produkte addiert. Spalte F des Vordrucks 08 muss die Summe der Einzelbestandteile der monatlichen Kosten für ein Fahrrad enthalten, Spalte G die Multiplikation der Spalte F mit 36 Monaten und anschließend Multiplikation dieses Ergebnisses mit der geschätzten Auftragsmenge aus Spalte B. Der sich ergebende Betrag wird auf die Laufzeit eines Einzelleasingvertrags hochgerechnet, um dessen volle Kosten darzustellen. Der Bieter mit dem hiernach in Summe niedrigsten Angebotsvergleichspreis (vgl. Preisblatt) erhält die volle Punktzahl in Höhe von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Störfallmanagement
Beschreibung: Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 2: Störfallmanagement hat jeder Bieter ein Konzept zu schreiben. Dafür ist der Vordruck 09: Konzept zum Störfallmanagement zu verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. In dem Konzept werden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber insoweit ankommt, werden wie folgt präzisiert: Möglichst umfassendes Störfallmanagement nach Art und Umfang bei größtmöglicher Vermeidung von Aufwand und Kosten. Dabei ist das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Versicherungskonzept
Beschreibung: Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 3: Versicherungskonzept hat jeder Bieter ein Konzept zu schreiben. Dafür ist der Vordruck 10: Versicherungskonzept zu verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. In dem Konzept werden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber zu dem Zuschlagskriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: Möglichst umfassende Versicherungsdeckung nach Art und Höhe insbesondere auch im Hinblick auf Verschleiß und Mobilität (Pickup-Service / Ersatz-Fahrrad /Hotel etc.). Dabei ist das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept
Beschreibung: Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums 4: Umsetzungskonzept hat jeder Bieter ein Konzept zu schreiben. Dafür ist der Vordruck 11: Umsetzungskonzept zu verwenden. Bitte beachten Sie: (1.) Die abgefragten Konzepteintragungen sind jeweils direkt unter die jeweils maßgebliche Überschrift einzutragen; Seitenränder, Seitenabstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt auch für einkopierte Textteile (ausgenommen Skizzen). Skizzen sind zugelassen. Es ist (allein) zulässig, im Konzeptvordruck den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (2.) Angaben außerhalb des Vordrucks bleiben bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums außer Betracht. (3.) Der Vordruck darf ausgefüllt bis zu 10 DIN-A4-Seiten umfassen (einschließlich der Voreintragungen des Auftraggebers). Bei Überschreitungen der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der ersten 10 Seiten bewertet. In dem Konzept werden jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber zu dem Zuschlagskriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: Möglichst verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan bis zur Bereitstellung der Fahrräder, der alle erforderlichen Arbeits- und Abstimmungsprozesse für die vertragsgemäße Bereitstellung von Fahrrädern am 15. Mai 2025 bei gleichzeitig weitestmöglicher Entlastung des Auftraggebers Erfolg versprechend abdeckt.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: 1. Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Der Auftraggeber sieht in Ausübung des ihm insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können. 2. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 17/02/2025 12:01:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vertragsunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 1. Einheitliches Angebot und Strukturierung des Fahrradleasings: Die Rahmenvereinbarung dient der Bereitstellung eines einheitlichen Fahrradleasingmodells für die Beschäftigten des Landeskrankenhauses und der conMedico MVZ gGmbH. Die Ausschreibung soll sicherstellen, dass ein einheitlicher Anbieter für Leasing, Versicherung, Serviceleistungen und Support (z. B. Wartung, Reparatur, Schadenabwicklung) gefunden wird, der für die gesamte Vertragslaufzeit ein konsistentes Angebot bereitstellt. Eine kürzere Laufzeit als sechs Jahre würde diese Einheitlichkeit gefährden, da ein Anbieterwechsel während der Vertragslaufzeit zu erheblichen praktischen Problemen führen könnte, etwa hinsichtlich der Konsistenz und Kontinuität der Leasingbedingungen sowie der Serviceleistungen. 2. Abruf der Fahrräder in Tranchen: Das Modell sieht vor, dass die Fahrräder in Abrufen über jeweils 36 Monate bereitgestellt werden. Eine kürzere Laufzeit würde den Abrufmechanismus und die Koordination der verschiedenen Leasingverträge erschweren und zu einer unzureichenden Planungssicherheit für den Anbieter führen. Zudem würde dies in der Praxis zu einer komplexeren Handhabung der unterschiedlichen Abrufzeiträume führen, was sowohl für den Auftraggeber als auch für den Anbieter ineffizient und organisatorisch schwierig wäre. 3. Langfristige Perspektive und Planbarkeit: Die Anzahl der zu vergebenden Einzel-Leasingverträge wird auf insgesamt 657 mit einer Höchstgrenze von 750 Einzelleasingverträgen geschätzt. Angesichts der langfristigen Planung (insbesondere unter Berücksichtigung der geschätzten Abnahmemengen und der Reduzierung in der zweiten Vertragsphase) ist eine Laufzeit von sechs Jahren erforderlich, um eine nachhaltige und stabile Marktposition für den Anbieter zu gewährleisten. Ein Vertrag mit einer kürzeren Laufzeit würde zu einer suboptimalen Marktstellung und weniger attraktiven Konditionen führen. 4. Wirtschaftliche Notwendigkeit der längeren Laufzeit: Die Laufzeit von sechs Jahren bietet den Beteiligten ausreichend Zeit, um von den wirtschaftlichen Vorteilen eines einheitlichen Fahrradleasings zu profitieren, insbesondere unter Berücksichtigung der vorgesehenen Struktur und der zu erwartenden Abnahmemengen. Eine kürzere Laufzeit könnte zu höheren Leasingraten und weniger wirtschaftlich attraktiven Konditionen führen, was den Zielen des Landeskrankenhauses und der conMedico MVZ gGmbH widersprechen würde.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landeskrankenhaus (AöR)
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landeskrankenhaus (AöR)
Registrierungsnummer: DE149065725
Postanschrift: Vulkanstraße 58
Stadt: Andernach
Postleitzahl: 56626
Land, Gliederung (NUTS): Mayen-Koblenz (DEB17)
Land: Deutschland
Telefon: 026324070
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: 06131162234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2ba85973-4afb-4dde-aaa1-d0742bb77903 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/01/2025 18:12:22 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 36066-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 12/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/01/2025