Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Germersheim

19282-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Germersheim
OJ S 8/2025 13/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKreisverwaltung Germersheim
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelÜbernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Germersheim
BeschreibungDer Landkreis Germersheim hat im Rahmen seiner abfallwirtschaftlichen Verpflichtungen den Auftrag zur Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus den Kommunen des Landkreises zu vergeben.
Kennung des Verfahrens66df55a2-50a7-47e4-919d-00c7099b44db
Interne KennungJ25-F33-001
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90512000 Transport von Haushaltsabfällen, 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Germersheim (DEB3E)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDas Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt. Es folgt den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen des GWB und der VgV.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat aufgrund dessen die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die dazugehörigen Bestätigungen bzw. Nachweise Dritter einzureichen: - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt (FB 124, Nr. 1 und FB 264); - Eigenerklärung, dass kein wirksames Berufsverbot, kein wirksames vorläufiges Berufsverbot und keine wirksame Gewerbeuntersagung vorliegt (FB 124, Nr. 2); - Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (FB 124, Nr. 3 und FB 264) sowie auf Verlangen rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, sofern eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde; - Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (FB 124, Nr. 4 und FB 264) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Mon.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zust. Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, sofern das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; - Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (FB 124, Nr. 5) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Mon.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind und der tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist; - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (FB 124, Nr. 6) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Mon.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der zust. Berufsgenossenschaft, soweit der Betrieb zur Mitgliedschaft verpflichtet ist | Zudem greifen die Ausschlussgründe gemäß § 57 VgV.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Germersheim
Beschreibung: Der Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Nachtransport und die stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion. | Die PPK-Fraktion beinhaltet Druckerzeugnisse, sonstige Papiere und Kartonagen, Verkaufsverpackungen aus PPK sowie in üblichem Umfang Störstoffe. Bei der Fraktion handelt es sich um Sammelware, die aus der haushaltsnahen Sammlung mittels Abfallsammelbehältern und der Erfassung mittels Umleerbehältern und Presscontainern an Wertstoffhöfen stammt, wobei innerhalb der Behältersammlung ebenfalls Beistellungen mit abgefahren werden. Die Leistungen beziehen sich somit auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 (Abfallbezeichnung: Papier und Pappe) und auf die Abfallschlüsselnummer 15 01 01 (Abfallbezeichnung: Verpackungen aus Papier und Pappe) gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV). | Das PPK-Mengenaufkommen lag im Jahr 2021 bei 9.905,74 Mg, im Jahr 2022 bei 8.800,64 Mg und im Jahr 2023 bei 8.344,22 Mg. | Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer durchzuführen: - Übernahme der losen PPK-Sammelware an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle (Umladestation); - Durchführung sämtlicher erforderlicher Transportvorgänge bis zu den vom Auftragnehmer bestimmten Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen (Störstoffe); - ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung (z. B. Sortierung); - ordnungsgemäße Beseitigung / Verwertung von etwaigen Störstoffen / Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion; - Führung des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen im Auftrag des Auftraggebers. | Die PPK-Fraktion wird von dem vom Auftraggeber beauftragten Dritten an der Übernahmestelle lose und unverpresst gelagert. Im Rahmen der Leistungserbringung ist die vom Auftraggeber gesammelte lose PPK-Fraktion an der angegebenen Übernahmestelle zu übernehmen, wobei die Verladung auf die Transportfahrzeuge des Auftragnehmers durch den vom Auftraggeber mit der Umladung beauftragten Dritten durchgeführt wird. Sodann ist durch den Auftragnehmer der Nachtransport in eine / mehrere Endverwertungsanlage/n durchzuführen und die ordnungsgemäße Verwertung der PPK-Fraktion zu veranlassen. | Art und Umfang der einzusetzenden und für den Zweck des Einsatzes geeigneten Technik sind vom Auftragnehmer zu bestimmen. Auch die verkehrstechnischen Gegebenheiten sind vom Auftragnehmer nach dessen freiem Ermessen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der von ihm geforderten Leistungen.
Interne Kennung: J25-F33-001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90512000 Transport von Haushaltsabfällen, 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Germersheim (DEB3E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/07/2025
Enddatum der Laufzeit30/06/2027
Laufzeit2 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen: Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergaberechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§ 134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. | Bieterfragen / Mitteilungen müssen in deutscher Sprache über die Vergabeplattform subreport ELViS getätigt werden. Nachrichten auf anderen Kommunikationswegen – wie telefonisch, per Post, per E-Mail – werden nicht beantwortet. | Sämtliche zusätzliche Informationen zum Verfahren, mögliche Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Bieterfragen werden den Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform subreport ELViS zugeschickt. | Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform subreport ELViS regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Plattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Plattform und Erhalt der automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen. | Für die Erstellung eines Angebots muss stets die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform subreport ELViS eingestellten und vom Bieter abrufbaren Vergabeunterlagen verwendet werden. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Fragen beantwortet wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. | Bei der Angebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform subreport ELViS einzukalkulieren. Es wird zudem empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Plattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungErlaubnis zur Berufsausübung
BeschreibungEigenerklärung über die Erlaubnis zur Berufsausübung (FB 124, Nr. 7) sowie auf Verlangen aktueller (nicht älter als 12 Mon.) Auszug aus dem Berufsregister, Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die Erlaubnis zur Berufsausübung, sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungGeschäftstätigkeit
BeschreibungEigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz im Geschäftsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (FB 124, Nr. 8) sowie auf Verlangen testierte Jahresabschlüsse oder Auszüge von testierten Jahresabschlüssen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist | Hinweise: Liegt für das jüngste abgeschlossene Geschäftsjahr noch kein testierter Jahresabschluss vor, so ist für dieses Geschäftsjahr stattdessen ein vorläufiger Jahresabschluss einzureichen. Liegt auch kein vorläufiger Jahresabschluss vor, ist für das Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. | Anstatt der Jahresabschlüsse kann der Bieter auch ein externes oder bankinternes Rating vorlegen (nicht älter 12 Mon.). | Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungAbsicherung im Schadensfall
BeschreibungEigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (FB 124, Nr. 9) sowie auf Verlangen aktuelle Zusicherung der Versicherung bzw. gültiger Versicherungsnachweis | Mindestanforderung: Versicherungssumme in Höhe von mind. 2.500.000 Euro für Personen- sowie mind. 1.000.000 Euro für Sachschäden je Schadenfalls
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungErfahrung mit vergleichbaren Leistungen
BeschreibungEigenerklärung, dass der Bieter in der Vergangenheit mit vergleichbaren Leistungen betraut war und Benennung von vergleichbaren Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren mit folgenden Angaben: Öffentlicher Auftraggeber, Maßnahme / Leistung, Ausführungsort, Ausführungszeitraum, Tonnage, Auftragswert, Art der vertraglichen Bindung, stichwortartige Benennung des selbst erbrachten Leistungsumfangs, Benennung der von einem Dritten durchgeführten Teilleistungen und Ansprechpartner (FB 124, Nr. 10) | Mindestanforderung: zu erreichende Referenztonnage in Höhe von mind. 100% der ausgeschriebenen Tonnage (>/= 6.640 Mg). Die Referenztonnage ist erreicht, wenn ein einzelner oder die Summe der angegebenen Referenzaufträge größer / gleich der Referenztonnage ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten 5 Jahren eine zeitliche Überlappung von mind. 3 Jahren haben. Wird nur eine Referenz zur Erreichung der Referenztonnage angegeben, muss diese über einen Zeitraum von mind. 3 Jahren erbracht worden sein.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungPersonalverfügbarkeit
BeschreibungEigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen sowie Angabe der jahresdurchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (FB 124, Nr. 11) sowie auf Verlangen Benennung der für die Leitung des Auftrags vorgesehenen Personen
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungEinhaltung umweltrechtlicher Anforderungen und Qualitätssicherung
BeschreibungEigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines vergleichbaren Standards zur Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen und zur Sicherstellung der Qualität (FB 124, Nr. 12) sowie auf Verlangen entsprechende Nachweise hierzu
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnungtechnische Ausstattung
BeschreibungEigenerklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insb. Angaben über den Transport zu den Verwertungsanlagen und Angaben über die Verwertung der PPK-Fraktion (FB 124, Nr. 13)
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungZusammenarbeit mit Dritten
BeschreibungEigenerklärungen über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (FB 213, Nr. 12 bis 14) sowie bei Bedarf Erklärung zur Bietergemeinschaft (FB 234), sofern die Leistungen im Rahmen einer solchen erbracht wird und Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (FB 235), sofern die Leistungen an Nachunternehmen oder im Rahmen der Eignungsleihe weitergegeben wird, sowie auf Verlangen Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236)
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungMaßnahmen gegen Russland
BeschreibungEigenerklärung zu Art. 5 k) Abs. 1 VO (EU) 2022/576 (FB 265)
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungTariftreue und Mindestentgelt
BeschreibungEigenerklärung zur Tariftreue (FB 267) und / oder Eigenerklärung zum Mindestentgelt (FB 268)
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 255 (Preisblatt) vollständig ausgefüllt einzureichen. | Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das wirtschaftlich günstigste Angebot ist jenes, das nach Abzug der Transport- und Handlingsaufwendungen sowie der Entgelte für die Führung des Mengenstromnachweises gegenüber den BdS den höchsten Vergütungsbetrag für die Verwertung der PPK-Fraktion aufweist. Das Entgelt für die Transport- und Handlingsaufwendungen wird dabei hinsichtlich des kommunalen PPK-Anteils brutto und hinsichtlich des Anteils an Verkaufsverpackungen netto gewertet. Das Entgelt für die Führung des Mengenstromnachweises gegenüber den BdS wird zu 100 % netto gewertet. Die Vergütung für das Recht zur Verwertung der PPK-Fraktion wird zu 100 % netto gewertet. | Zu Wertungszwecken wird der Zeitraum von einem Kalenderjahr mit nachfolgenden Maßgaben betrachtet: - Da es derzeit unklar ist, ob und in welchem Umfang die dualen Systeme Herausgabe des auf sie entfallenden Mengenanteils verlangen werden, trifft der Auftraggeber zu Wertungszwecken die Annahmen: Der Auftraggeber berücksichtigt zu Wertungszwecken die Hälfte des Masseanteils der PPK-Verkaufsverpackungen (20 % der Gesamtmenge an PPK). - Die Wertung der Vergütung erfolgt auf Basis des vom Statistischen Bundesamts veröffentlichten Index der Großhandelsverkaufspreise, Altmetalle und Altpapier (Basis 2021=100), Gemischtes Altpapier (EN 643 Nr. 1.02, vorher: B 12) für den Monat November 2024 (Indexwert 73,6). - Für die Wertung werden die prognostizierten Mengenangaben berücksichtigt, die in dem Formblatt 255 (Preisblatt) vorgedruckt sind. Die dort angegebenen Mengen basieren auf der Prognose, dass die Verwertung der Hälfte der Mengen an Verkaufsverpackungen vom Auftraggeber veranlasst wird. Bezüglich der anderen Hälfte der Verkaufsverpackungen aus PPK geht der Auftraggeber davon aus, dass diese an die Betreiber der dualen Systeme gemäß VerpackG herausgegeben werden müssen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen30/01/2025
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E55536135
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E55536135
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/02/2025 08:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss65 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zum Zeitpunkt des Submissionstermins fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden gemäß § 56 VgV vom Auftraggeber nachgefordert, sofern dies nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen ausgeschlossen ist. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise werden solchen gleichgestellt, die nicht die geforderte Aktualität aufweisen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 10/02/2025 08:00:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Das Öffnungsverfahren richtet sich nach § 55 VgV. Die Angebotsöffnung findet dementsprechend unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist unter Ausschluss der Bieter statt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende RechtsformDie Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und in der erklärt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber bzw. Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen aus § 160 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Vergabevorschriften hingewiesen. § 160 GWB lautet dabei wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Absatz 1 GWB über den beabsichtigten Zuschlag informieren. Der Zuschlag darf sodann erst 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber / Bieter kommt es nicht an (§ 134 Absatz 2 Satz 3 GWB).“
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreisverwaltung Germersheim
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltKreisverwaltung Germersheim
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreisverwaltung Germersheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtKreisverwaltung Germersheim
Organisation, die Angebote bearbeitetKreisverwaltung Germersheim
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Germersheim
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002630
Abteilung: Zentralbereich 14 - Zentrale Dienste
Postanschrift: Luitpoldplatz 1  
Stadt: Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land, Gliederung (NUTS): Germersheim (DEB3E)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: 07274 53217
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: USt-ID DE355604198
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Stiftsstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
Telefon: 06131 162234
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a1bb61fb-2d37-4cb6-a427-f2245f537f41 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/01/2025 13:19:40 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 19282-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 8/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/01/2025

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Wachenheim an der Weinstraße
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Waldsee
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