Deutschland – Fotokopierpapier – Rahmenvertrag Kopierpapier und Briefhüllen aus Recyclingpapier

793677-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Fotokopierpapier – Rahmenvertrag Kopierpapier und Briefhüllen aus Recyclingpapier
OJ S 250/2024 24/12/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvertrag Kopierpapier und Briefhüllen aus Recyclingpapier
BeschreibungRahmenvertrag über den Bedarf an Kopierpapier und Briefhüllen, jeweils bestehend aus Recyclingpapier mit dem Umweltsiegel "Blauer Engel" für die AOK Rheinland-Pflaz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Kennung des Verfahrensbbc50052-8522-44d8-ad1a-bff2201263df
Interne KennungAOK031642-383
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30197643 Fotokopierpapier
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30199710 Bedruckte Briefumschläge
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftVirchowstr. 30  
StadtEisenberg
Postleitzahl67304
Land, Gliederung (NUTS)Donnersbergkreis (DEB3D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEine Übersicht mit den Adressen der Standorte bzw. den Liefervarianten ist in der Anlage 6 - Lieferstellenverzeichnis aufgeführt. Los 1: 34 Lieferadressen in Rheinland-Pfalz und im Saarland Los 2: 2 Lieferadressen (1x in Rheinland-Pfalz, 1x in Bayern)
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung698 776,01 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YDX5HS2 1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt 5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt 5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Kopierpapier aus Recyclingpapier
Beschreibung: Rahmenvertrag über den Bedarf an Kopierpapier bestehend aus Recyclingpapier (Los 1) und Briefhüllen bestehend aus Recyclingpapier (Los 2) mit dem Umweltsiegel "Blauer Engel" für die AOK Rheinland-Pflaz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30197643 Fotokopierpapier
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Virchowstr. 30  
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Eine Übersicht mit den Adressen der Standorte bzw. den Liefervarianten ist in der Anlage 6 - Lieferstellenverzeichnis aufgeführt. Los 1: 34 Lieferadressen in Rheinland-Pfalz und im Saarland Los 2: 2 Lieferadressen (1x in Rheinland-Pfalz, 1x in Bayern)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2025
Enddatum der Laufzeit31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag kann optional dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.03.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
BeschreibungAllgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenz Los 1 - Kopierpapier
BeschreibungEigenerklärung über eine Leistung (Referenz), die in den letzten drei Jahren erbracht wurde und die in Art un Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergelichbar sind. Als vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung wird eine Referenz gewertet, wenn die Lieferung von mindesten 6.000.000 Blatt Kopierpapier (DIN A4) (Recyclingpapier mit Umweltsiegel "Blauer Engel") innerhalb eines Jahres an mind. 5 unterschiedliche Standorte erfolgte.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenz Los 2 - Briefhüllen
BeschreibungEigenerklärung über eine Leistung (Referenz), die in den letzten drei Jahren erbracht wurde und die in Art un Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergelichbar sind. Als vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung wird eine Referenz gewertet, wenn die Lieferung von mind. 4 unterschiedlichen Briefhüllen-Versionen (Recyclingpapier mit Umweltsiegel "Blauer Engel") innerhalb eines Jahres an mind. 5 unterschiedliche Standorte erfolgte.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungAllgemeiner Jahrsumsatz
BeschreibungEigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Das Unternehmen muss mindestens einen Jahresumsatz i. H. v. 500.000,00 EUR erreicht haben.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungAnzahl der Beschäftigten
BeschreibungDurchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kriterium für die Bewertung je Los ist die rechnerisch überprüfte Angebotssumme für die beschriebenen Ausschreibungsinhalte (Gesamtbetrag netto (EUR) pro Jahr gem. Anlage 4).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Maximal können 100 Punkte erreicht werden, welche der Höchstpunktzahl von 30 Punkten für die Qualitätsbewertung entspricht. Die tatsächlich erreichten Punktwerte werden zur Höchstpunktzahl rechnerisch ins Verhältnis gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5HS2/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: entfällt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5HS2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/02/2025 12:01:00 (UTC+1)
Ort: Ende der Bindefrist: 31.03.2025.
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsVollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 9 der Vergabeunterlagen). Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 11 der Vergabeunterlagen).
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Briefhüllen aus Recyclingpapier
Beschreibung: Rahmenvertrag über den Bedarf an Kopierpapier bestehend aus Recyclingpapier (Los 1) und Briefhüllen bestehend aus Recyclingpapier (Los 2) mit dem Umweltsiegel "Blauer Engel" für die AOK Rheinland-Pflaz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30199710 Bedruckte Briefumschläge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Virchowstr. 30  
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Eine Übersicht mit den Adressen der Standorte bzw. den Liefervarianten ist in der Anlage 6 - Lieferstellenverzeichnis aufgeführt. Los 1: 34 Lieferadressen in Rheinland-Pfalz und im Saarland Los 2: 2 Lieferadressen (1x in Rheinland-Pfalz, 1x in Bayern)
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/04/2025
Enddatum der Laufzeit31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag kann optional dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.03.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
BeschreibungAllgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenz Los 1 - Kopierpapier
BeschreibungEigenerklärung über eine Leistung (Referenz), die in den letzten drei Jahren erbracht wurde und die in Art un Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergelichbar sind. Als vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung wird eine Referenz gewertet, wenn die Lieferung von mindesten 6.000.000 Blatt Kopierpapier (DIN A4) (Recyclingpapier mit Umweltsiegel "Blauer Engel") innerhalb eines Jahres an mind. 5 unterschiedliche Standorte erfolgte.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenz Los 2 - Briefhüllen
BeschreibungEigenerklärung über eine Leistung (Referenz), die in den letzten drei Jahren erbracht wurde und die in Art un Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergelichbar sind. Als vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung wird eine Referenz gewertet, wenn die Lieferung von mind. 4 unterschiedlichen Briefhüllen-Versionen (Recyclingpapier mit Umweltsiegel "Blauer Engel") innerhalb eines Jahres an mind. 5 unterschiedliche Standorte erfolgte.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungAllgemeiner Jahrsumsatz
BeschreibungEigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Das Unternehmen muss mindestens einen Jahresumsatz i. H. v. 500.000,00 EUR erreicht haben.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungAnzahl der Beschäftigten
BeschreibungDurchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kriterium für die Bewertung je Los ist die rechnerisch überprüfte Angebotssumme für die beschriebenen Ausschreibungsinhalte (Gesamtbetrag netto (EUR) pro Jahr gem. Anlage 4).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Maximal können 100 Punkte erreicht werden, welche der Höchstpunktzahl von 30 Punkten für die Qualitätsbewertung entspricht. Die tatsächlich erreichten Punktwerte werden zur Höchstpunktzahl rechnerisch ins Verhältnis gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5HS2/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: entfällt.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5HS2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/02/2025 12:01:00 (UTC+1)
Ort: Ende der Bindefrist: 31.03.2025.
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsVollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist; Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 9 der Vergabeunterlagen). Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 11 der Vergabeunterlagen).
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE271900642
Postanschrift: Vogelsang 3  
Stadt: Kusel
Postleitzahl: 66869
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 63814208307
Fax: +49 635140393833
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 55113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6def352f-bdf9-4817-a99d-379b8e86fb84 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/12/2024 13:44:52 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 793677-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 250/2024
Datum der Veröffentlichung: 24/12/2024

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