1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Neuwied
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erweiterung Kita AWO Los 2 - Freiflächenplanung
Beschreibung: Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind Leistungen des Leistungsbildes Los 2 -Freiflächenplanung gemäß §§ 38 ff. HOAI betreffend die Erweiterung der Kindertagesstätte AWO, Am Schlosspark 40, 56564 Neuwied. [1]. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Verträge die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Freiflächenplanung zugeordnet sind. Parallel werden die Planungsleistungen betreffend das Leistungsbild Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und TGA als separate Lose vergeben. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Objektplanung Freianlagen : (a.) 1. Stufe: LH 1-4, (b.) 2. Stufe: LP 5, 6, (c.). 3. Stufe: LP 7-9. [2]. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: (a). Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich Oktober 2025 abschließen. (b). Mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens im März 2026 (Baubeginn) begonnen werden. (c). Die Maßnahme soll spätestens bis Ende 2027 abgeschlossen sein (Bauende). [3]. Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind Leistungen des Leistungsbildes Los 2 -Freiflächenplanung gemäß §§ 38 ff. HOAI betreffend die Erweiterung der Kindertagesstätte AWO, Am Schlosspark 40, 56564 Neuwied. Gemarkung/Flurstück: Neuwied, Flur 1, Flurstück 9/2. Bruttogrundrissfläche, BGF: Bestand ca. 1065 m², Neubau: 690 m², Grundstücksfläche: ca. 5737m², Außengelände: geschätzte Größe: 3.400,00 m². [4].Weitere Informationen entnehmen Sie der Anlage "AzA Freiflächen" aus den Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 38f15f6c-c40d-46c2-ba26-1536eb66194f
Interne Kennung: 2024-63
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Adresse: Kindertagesstätte AWO, Am Schlosspark 40, 56564 Neuwied. Gemarkung/Flurstück: Neuwied, Flur 1, Flurstück 9/2
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: [1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz - Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen – Rheinland-Pfalz Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016: Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindest-entgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätztem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Im Hinblick auf das v. g. Landesgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass gemäß § 6 Nachweise und Kontrollen LTTG dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach §§ 3 Mindestentgelt und 4 Tariftreuepflicht auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen ist und im Falle der Missachtung nach § 7 LTTG sanktioniert wird. Im Kontext zu § 7 Sanktionen LTTG wird um die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3 bis 6 zu sichern, für einen schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H. des Auftragswertes vereinbart. In diesem Zusammenhang ist das beauftragte Unternehmen zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Des Weiteren wird vereinbart, dass die mindestens grob fahrlässige und erhebliche Nichterfüllung einer Verpflichtung nach §§ 3 bis 6 durch das beauftragte Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 3 Abs. 1 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bei Fehlen der Tariftreueerklärung bei Angebotsabgabe und Nichtvorlage derselben nach Aufforderung durch den Auftraggeber ordnet § 4 Abs. 6 LTTG an, das Angebot von der Wertung auszuschließen. Bieter/Bewerber mit Sitz im Inland, sowie deren Nachunternehmer mit Sitz im Inland, Verleiher von Arbeitskräften mit Sitz im Inland haben gemäß den Vorgaben des LTTG Rheinland-Pfalz eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Dies gilt auch, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz im Inland beschäftigt sind. [2].Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Erklärung (Anlage in den Vergabeunterlagen) auszufüllen und als Teil der Angebotsunterlagen abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Angebotsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.subreport.de bzw. iTWO tender) eingestellt. [3] .Die Angebotsunterlagen / Teilnahmanträge und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebot auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. [4]. Der öffentliche Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). [5]. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf des vorgenannten Schlusstermins eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Formblätter im PDF-Dateiformat, ggf. eingescannt, ohne Kopier- / Druckschutz, zu übermitteln, sofern in den Vergabeunterlagen kein anderes Format vorgegeben oder zugelassen ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen. [6]. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Freiflächenplanung
Beschreibung: [1]. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Verträge die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Freiflächenplanung zugeordnet sind. Parallel werden die Planungsleistungen betreffend das Leistungsbild Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und TGA als separate Lose vergeben. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: Objektplanung Freianlagen : (a.) 1. Stufe: LH 1-4, (b.) 2. Stufe: LP 5, 6, (c.). 3. Stufe: LP 7-9. [2]. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: (a). Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich Oktober 2025 abschließen. (b). Mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens im März 2026 (Baubeginn) begonnen werden. (c). Die Maßnahme soll spätestens bis Ende 2027 abgeschlossen sein (Bauende). [3]. Kurzbeschreibung: Die bestehende Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt soll zur Deckung der KiTa Plätze und der Umsetzung des § 14 Abs.1 KiTaG erweitert werden. Durch diese Maßnahme sollen zwei weitere Gruppen entstehen, die zusätzlichen Platz für 35 Kinder bieten. Für jedes Kind soll sichergestellt werden, dass diese in der Mittagsbetreuung ein Mittagessen angeboten bekommen können. Außerdem soll der Raumbedarf der KiTa den heutigen Empfehlungen angepasst werden und das Gebäude den Anforderungen den anerkannten allgemeinen Regeln der Technik entsprechen. Das Bestandsgebäude ist hierbei ebenfalls mitzubetrachten und muss entsprechenden Verordnungen der DGUV und den Energiestandards gerecht werden. Für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Da sich das Umfeld sehr heterogen mit Gebäuden bis zu fünf Vollgeschossen darstellt, sollte eine Erweiterungsbebauung unproblematisch sein. Diese ist allerdings im Rahmen einer Bauvoranfrage zu klären.Bei der Maßnahme muss der Baumbestand berücksichtigt werden, weshalb ein Kartierbericht seitens AG erstellt wird und in der Leistungsphase 2 berücksichtigt werden kann. Als Prüfung zur Umsetzbarkeit der Erweiterung wurde vorab eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Diese schlägt einige Konzepte vor, weshalb sich vorab auf die Variante 2 der angegebenen Möglichkeiten geeinigt wurde. Die Variante ist deshalb in der Planung zu berücksichtigen und kann ggf. optimiert und angepasst werden. Wichtig ist es, die Planung auf diese Struktur hin auszurichten, architektonisch die Besonderheit der Nutzung hervorzuheben und mit nachhaltigen Gebäudekonzepten auf eine langfristige und flexible Nutzung des Gebäudes abzustellen. Es ist das Klimaschutzkonzept der Stadt Neuwied zu beachten. Außerdem sollen künftige Gebäude an den BNB Standard Gold bzw. dem glw. Standard im DGNB Verfahren angelehnt sein. Hierfür wird ein separat Fachplaner beauftragt, es ist allerdings wichtig, dass die Kenntnisse für die Umsetzung der Anforderungen vom Fachplaner vorhanden sind. [4]. Weitere Planer und Sachverständigen, die seitens der Stadt beauftragt werden: SiGeKo, Landschaftsplanung, Vermesser, Brandschutzsachverständigen, Küchenplaner, HLS+E, Tragwerksplaner, Architekt, Auditor, Bodengutacher. [5]. Weitere Informationen entnehmen Sie der Anlage "AzA Freiflächen" aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 2024-66
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: [1]. Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt: [a]. 1. Stufe: LH 1-4, [b]. 2. Stufe: LP 5, 6, [c] 3. Stufe: LP 7-9. [2] . Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen der ersten Stufe beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der jeweils nächsten Stufe ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 6 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: AWO, Am Schlosspark 40, 56564 Neuwied. Gemarkung/Flurstück: Neuwied, Flur 1, Flurstück 9/2
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: [1]. Bewerber- und Bietergemeinschaften: Die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten durch Bewerber- und Bietergemeinschaften ist zulässig. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung einzureichen, in der die Bildung einer Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Für diese Erklärungen ist die in den Teilnahmeantrag/ Bewerbungsbogen integrierte „Erklärung bei Bewerber-/Bietergemeinschaften“ zu verwenden. Die unterschriebene Bietererklärung ist im Original dem Auftraggeber auf Anforderung vorzulegen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die in dem Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen geforderten Angaben und Unterlagen vorzulegen. Die Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften muss vor Einreichung des Teilnahmeantrags erfolgen. Eine nachträgliche Bildung einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft, insb. nach Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags, ist nicht zulässig. [2]. Eignungsleihe: Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen (Dritte) in Anspruch nehmen (sog. „Eignungsleihe“, vgl. § 47 VgV). Diese Möglichkeit besteht ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unter-nehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber kann sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten Dritter bedienen. Findet eine Eignungsleihe statt, hat der Bewerber in dem Formblatt Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen anzugeben, dass er Kapazitäten anderer Unternehmen für die Eignungsprüfung in Anspruch nimmt. Zudem muss der Bewerber im Falle der Eignungsleihe nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel und Kapazitäten dieser anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV). Diesen nach § 47 Abs. 1 VgV erforderlichen Nachweis erbringt der Bewerber, indem er mit dem Teilnahmeantrag zum Beispiel eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Für den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung ist es ausreichend, wenn das Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) ausgefüllt und von dem anderen Unternehmen unterzeichnet dem Teilnahmeantrag beigefügt ist. Der Nachweis ist auch auf andere gleich geeignete Weise möglich, die belegt, dass dem Bewerber die Mittel und Kapazitäten tatsächlich verbindlich zur Verfügung stehen. Ein gleich geeigneter Nachweis kann beispielsweise ein entsprechender Vertrag zwischen Bewerber und Drittem sein. Außerdem muss jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, seine Eignung in dem Umfang wie der Bewerber selbst nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die relevanten Erklärungen auf dem Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen durch den Dritten abzugeben und dem Teilnahmeantrag beizulegen sind. Weiter verlangt der Auftraggeber für den Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, dass das andere Unternehmen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haftet (§ 47 Abs. 3 VgV). Diese Erklärung ist in die Vergabunterlagen integriert. Dieses ist ausgefüllt und von dem Dritten unterschrieben und eingescannt zusammen mit dem Teilnahmeantrag an den Auftraggeber zu übermitteln. Im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind in dem auf dem Formblatt Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen auch die Referenzprojekte des Dritten einzugeben. Der Dritte ist dann jeweils als Referenznehmer zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder einschlägige berufliche Erfahrung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn diese (Dritte) die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Schließlich muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beruft, nachweisen, dass für ihn keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dazu hat der Bewerber im Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen durch jeden Dritten ausgefüllt und in Textform dem Teilnahmeantrag bei-zufügen. Angaben zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind ebenfalls in dem Formblatt – Ausschlussgründe Dritte und ggf. auf separater Anlage zu machen. Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen (Dritte), deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt der Dritte die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Hierfür setzt der Auftraggeber dem Bewerber eine angemessene Frist. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Dritten auch dann zu verlangen, wenn in dessen Person ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: [1]. Referenzen (Projektleiter, Stellv. Projektleiter), [2]. Konzepte (Umsetzungskonzept,Terminsicherungskonzept, Kostensicherungskonzept, Qualitätsicherungskonzept, Zusammenarbeit) [3]. Präsentation im Verhandlungsgespräch. Zuschlagskriterien und Wertung der Angebote sind abzurufen unter: https://www.subreport-elvis.de/E38777779.
Beschreibung: Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind ausführlich in den Vergabeunterlagen im Dokument "Aufforderungen zu Abgabe von Teilnahmeanträgen und Bewerbungsbedingungen" unter dem Punkt: Zuschlagskriterien und Wertung der Angebote aufgeführt und sind abzurufen unter: https://www.subreport.de/E38777779.
Fester Wert (insgesamt): 70
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: [1]. Preis (Gesamtangebotspreis, Honorarsatz) Zuschlagskriterien und Wertung der Angebote aufgeführt und sind abzurufen unter: https://www.subreport.de/E38777779.
Beschreibung: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind ausführlich in den Vergabeunterlagen im Dokument "Aufforderungen zu Abgabe von Teilnahmeanträgen und Bewerbungsbedingungen" unter dem Punkt: Zuschlagskriterien und Wertung der Angebote sind abzurufen unter: https://www.subreport.de/E38777779.
Gewichtung (Punkte, genau): 30
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Neuwied
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung Neuwied
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Neuwied
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es ist nur ein Angebot, Teilnahmeantrag oder Projekt eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Neuwied
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000628
Postanschrift: Engerser Landstr. 17
Stadt: Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land, Gliederung (NUTS): Neuwied (DEB18)
Land: Deutschland
Telefon: 026318020
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -Vergabekammer-
Registrierungsnummer: USt-ID: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: 06131162234
Fax: 0613116162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 49cb3de3-ac3c-4069-b29e-c9ae2a4f4b89 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2024 13:29:40 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 787878-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 249/2024
Datum der Veröffentlichung: 23/12/2024