Deutschland – Softwareprogrammierung und -beratung – Fortsetzung Stabilisierungsleistungen KVI in vier Bw(Z)Krhs 2025

784557-2024 - Ergebnis
Deutschland – Softwareprogrammierung und -beratung – Fortsetzung Stabilisierungsleistungen KVI in vier Bw(Z)Krhs 2025
OJ S 248/2024 20/12/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBAAINBw G2.1
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFortsetzung Stabilisierungsleistungen KVI in vier Bw(Z)Krhs 2025
BeschreibungLeistungsgegenstand sind (IT-)Dienstleistungen für die Bw(Z)Krhs im Umfeld des sich in der Nutzung befindlichen klinisch-medizinischen Systems (KMS) als Komplementärprodukt zu SASPF. Der Betrieb der dezentral in den vier Bundeswehr(Zentral)Krankenhäusern Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg ausgebrachten Software wird im SASPF Teilprojekt Klinische Versorgung Inland (KVI) sichergestellt. Um den Betrieb dauerhaft sicherzustellen, sollen den Nutzern in den Bw(Z)Krhs Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg angesichts der sehr hohen Systemkomplexität weiterhin Dienstleistungen zur Betriebsstabilisierung zur Verfügung gestellt werden. In der Vergangenheit konnte so die Handlungssicherheit im Umgang mit dem KMS deutlich verbessert und so die Nutzerzufriedenheit gesteigert werden. Neben den unterjährig erforderlichen, teils kurzfristigen Anpassungsbedarfen aufgrund gesetzlicher Änderungen sowie den wiederkehrenden Katalogpflegemaßnahmen wurde mit Einführung der Stabilisierungsleistungen zudem die Möglichkeit geschaffen, auf Vorhaben und Maßnahmen der ministeriell begründeten AG Digitalisierung im Gesundheitswesen der Bundeswehr (AG DigitGesVersBw) hinsichtlich einer prozessualen Erweiterung reagieren zu können. Dem Nutzer soll auch künftig die Möglichkeit gegeben werden, nach herstellerseitigen Softwareanpassungen sowie Weiterentwicklungen die nötige applikationsnahe Hilfeleistung bedarfsbezogen abrufen zu können. Die zu vereinbarenden Leistungen dienen damit zur Durchführung von Einweisungen, Feedbackveranstaltungen sowie produktbezogenen Workshops z.B. zu bundeswehrspezifischen Anpassungen. Ebenso kommen die Leistungen der bundeswehreigens initiierten Weiterentwicklung eingeführter Produkte im Rahmen eines fortlaufenden Change-Prozesses zu gute. Im Rahmen der Betriebsstabilisierungsleistungen werden die Aktualität der Softwareprodukte sowie die Ausrichtung auf angewiesene Prozesse gewährleistet.
Kennung des Verfahrens384366ba-66ca-4a8a-9276-1063222e5c2e
Interne KennungYG2AXQA06708904
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Ulm, Stadtkreis (DE144)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Fortsetzung Stabilisierungsleistungen KVI in vier Bw(Z)Krhs 2025
Beschreibung: 381 Personentage
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ulm, Stadtkreis (DE144)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/11/2024
Enddatum der Laufzeit31/10/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBAAINBw G2.1
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV). Im Rahmen einer europaweiten Vergabe wurde ein klinisch-medizinisches System (KMS) als Komplementärprodukt zu SASPF von der Firma Nexus AG beschafft. Der Betrieb der dezentral in den vier Bundeswehr(Zentral)Krankenhäusern (Bw(Z)Krhs) Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg ausgebrachten Software wird im SASPF Teilprojekt Klinische Versorgung Inland (KVI) sichergestellt. Das sich in Nutzung befindliche Nexus-KIS-System ist in den Krankenhausbetrieb der vier Bw(Z)Krhs fest integriert und stellt das patientendatenführende System dar. Dieses Gesamtsystem ist in allen Bw(Z)Krhs individuell eingerichtet, parametriert und konfiguriert. Zusammen mit einer Vielzahl an klinischen Subsystemen, die über Schnittstellen an das System angeschlossen sind, existiert ein komplexer Systemverbund innerhalb der Krankenhäuser. Es findet eine kontinuierliche Weiterentwicklung im Rahmen von Changes statt. Das System ist in seiner jetzigen Konfiguration einmalig und kann nicht durch eine marktverfügbare Kauflösung abgelöst werden. Nur die Fa. Nexus AG verfügt über das unternehmenskritische Wissen und über die unabdingbaren und als Voraussetzung für eine Leistungserbringung zu sehenden Produktkenntnisse, welche weder offen gelegt noch an Dritte weitergegeben werden. Änderungen durch andere Anbieter an diesem Gesamtsystem sind ohne einen Systemwechsel des Nexus-KIS nicht möglich. Leistungsgegenstand des hiesigen Vertrags sind betriebssichernde Leistungen (u.a. Anpassungen am System) die nutzerseitig gemeldet und einer kurzfristigen Lösung zuzuführen sind. Der Auftragnehmer stellt ein Kontingent an Personentagen bereit, welches situationsbezogen, anhand eines festgelegten Prozesses, in Anspruch genommen wird. Um den Betrieb dauerhaft sicherzustellen, sollen den Nutzern in den Bw(Z)Krhs Koblenz, Berlin, Ulm und Hamburg angesichts der sehr hohen Systemkomplexität weiterhin Dienstleistungen zur Betriebsstabilisierung zur Verfügung gestellt werden. Der Leistungsgegenstand erfordert auch die Möglichkeit von Anpassungen am System. Daran hält der Auftraggeber die nicht ausschließlichen Nutzungsrechte. Anpassungen sind somit lediglich durch den Hersteller, die Firma Nexus AG, rechtlich zulässig. Aus den obigen Gründen ergibt sich. dass eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne von § 14 Absatz 6 VgV nicht vorhanden ist. Der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. Die Einführung des klinisch-medizinischen Systems fußt auf einer wettbewerblichen europaweiten Vergabe. Der Zuschlag fiel auf die Firma Nexus AG. Eine marktverfügbare Ersatzlösung des Gesamtsystems existiert nicht. Davon kann ausgegangen werden, da die komplexe Ausprägung mit Einbindung über eine Vielzahl an Subsystemen einer individuellen Entwicklungslösung bedarf.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Leiter des BietersNexus AG
Offizielle BezeichnungNexus AG
Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses12/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: BAAINBw G2.1
Registrierungsnummer: DE284212188
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1  
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Telefon: 49261133548666
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 4922894990
Postanschrift: Villemomblerstraße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 4922894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Nexus AG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummer: DE142987401
Postanschrift: Irmastr. 1  
Stadt: Donaueschingen
Postleitzahl: 78166
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 771-229600
Fax: +49 771-22960999
Rollen dieser Organisation
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e37197bc-547d-44b8-9ee7-557a61921eff - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/12/2024 15:15:27 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 784557-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 248/2024
Datum der Veröffentlichung: 20/12/2024

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