Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Landesbetrieb Daten und Information - Umstellung des EVB-IT-Vertrags über die Lieferung eines zentralen Einsatzleitsystems

772424-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Landesbetrieb Daten und Information - Umstellung des EVB-IT-Vertrags über die Lieferung eines zentralen Einsatzleitsystems
OJ S 245/2024 17/12/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLandesbetrieb Daten und Information - Umstellung des EVB-IT-Vertrags über die Lieferung eines zentralen Einsatzleitsystems
BeschreibungDas Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information als Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit hat im Jahr 2020 nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb einen Auftrag an das Unternehmen HxGN Safety & Infrastructure GmbH erteilt. Gegenstand des Auftrages war die Lieferung eines zentralen Einsatzleitsystems, das das bestehende, landesweite Sprachvermittlungssystem (zentrale Abfrage- und Vermittlungstechnik) nutzen und die bestehenden Einsatzleitsysteme der Polizei und der integrierten Leitstellen der nicht polizeilichen BOS ablösen soll. Die fachliche Umsetzung des durch Zuschlag begründeten Vertrages erfolgt auf der Grundlage der damals dem Stand der Technik entsprechenden Software I/CAD des Unternehmens HxGN Safety & Infrastructure GmbH. Derzeit nutzt das Land Rheinland-Pfalz die ELS-Software I/CAD des Herstellers HxGN Safety & Infrastructure GmbH in der Version 9.4. I/CAD ist jedoch noch nicht vollständig ausgerollt worden. Die verwendete Version der Software erfüllt nicht alle vertraglich geschuldeten Anforderungen (u.a. die bei I/CAD fehlende wesentliche Funktionalität der BOS-übergreifenden Einsatzsteuerung, die Protokollierung von An- und Abmeldungen und der Einsatzführung, Sektorenfahndung). In das Produkt I/CAD werden jedoch keinerlei Entwicklungsaufwände mehr fließen, I/CAD wird lediglich für die Bestandskunden noch funktionsfähig gehalten. Der komplette technologische (Entwicklungs)Fokus im Bereich Einsatzleitsoftware liegt jedoch zukünftig ausschließlich auf OnCall. Aus diesem Grund ist ausgeschlossen, dass diese fehlenden Anforderungen bei Beibehaltung von I/CAD noch erreicht werden. I/CAD ist damit nicht geeignet, den Bedarf des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich des Einsatzes einer zeitgerechten Technik zu entsprechen, da es wesentliche Funktionalitäten für den praxistauglichen Einsatz des ELS nicht aufweist. Auf diese Weisen kann den im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung unerwartet stark gewandelten technischen Anforderungen an eine zeitgerechte und effektive polizeiliche und rettungsdienstliche Arbeit nicht hinreichend Rechnung getragen werden (z.B. bei Großschadensereignissen wie im Ahrtal oder der infolge der durch den russischen Angriffskrieg bedingten Zunahme der Cyberkriminalität). Der Hersteller hat jedoch mitgeteilt, das Produkt „On Call“ erfülle diese Anforderungen. Bei „On Call“ handelt es sich nach den Angaben des Herstellers um ein Release des vertragsgegenständlichen Produkts I/CAD, das dem Funktionsumfang von I/CAD vollständig entspricht, aber auch neue Funktionen enthält, die mit den I/CAD entsprechenden Funktionen jedoch untrennbar verbunden sind. Die weiterentwickelte Software werde lediglich aus Marketinggründen nunmehr unter dem Namen „OnCall“ angeboten und nunmehr als Standard ELS-Software vertrieben. Der Auftraggeber beabsichtigt daher, die HxGN Safety & Infrastructure GmbH mit der Umrüstung auf „OnCall“ zu beauftragen.
Kennung des Verfahrens6d7ab3e2-232b-4546-9f82-34ee7e7017e3
Interne Kennung60445-19
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtMainz
Postleitzahl55118
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenz Bekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt 2.1 und 5.1 der Bekanntmachung dargestellten Lieferleistungen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, der HxGN Safety & Infrastructure GmbH zu erteilen. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass es sich bei in dieser Bekanntmachung angegebenen Euro-Werte um fiktive Werte handelt. Die tatsächlichen Auftragswert unterfallen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sind daher nicht offenzulegen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Landesbetrieb Daten und Information - Umstellung des EVB-IT-Vertrags über die Lieferung eines zentralen Einsatzleitsystems
Beschreibung: Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information als Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit hat im Jahr 2020 nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb einen Auftrag an das Unternehmen HxGN Safety & Infrastructure GmbH erteilt. Gegenstand des Auftrages war die Lieferung eines zentralen Einsatzleitsystems, das das bestehende, landesweite Sprachvermittlungssystem (zentrale Abfrage- und Vermittlungstechnik) nutzen und die bestehenden Einsatzleitsysteme der Polizei und der integrierten Leitstellen der nicht polizeilichen BOS ablösen soll. Die fachliche Umsetzung des durch Zuschlag begründeten Vertrages erfolgt auf der Grundlage der damals dem Stand der Technik entsprechenden Software I/CAD des Unternehmens HxGN Safety & Infrastructure GmbH. Derzeit nutzt das Land Rheinland-Pfalz die ELS-Software I/CAD des Herstellers HxGN Safety & Infrastructure GmbH in der Version 9.4. I/CAD ist jedoch noch nicht vollständig ausgerollt worden. Die verwendete Version der Software erfüllt nicht alle vertraglich geschuldeten Anforderungen (u. a. die bei I/CAD fehlende wesentliche Funktionalität der BOS-übergreifenden Einsatzsteuerung, die Protokollierung von An- und Abmeldungen und der Einsatzführung, Sektorenfahndung). In das Produkt I/CAD werden jedoch keinerlei Entwicklungsaufwände mehr fließen, I/CAD wird lediglich für die Bestandskunden noch funktionsfähig gehalten. Der komplette technologische (Entwicklungs)Fokus im Bereich Einsatzleitsoftware liegt jedoch zukünftig ausschließlich auf dem Release mit Namen „OnCall". Aus diesem Grund ist ausgeschlossen, dass diese fehlenden Anforderungen bei Beibehaltung von I/CAD noch erreicht werden. I/CAD ist damit nicht geeignet, den Bedarf des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich des Einsatzes einer zeitgerechten Technik zu entsprechen, da es wesentliche Funktionalitäten für den praxistauglichen Einsatz des ELS nicht aufweist. Auf diese Weise kann den im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung unerwartet stark gewandelten technischen Anforderungen an eine zeitgerechte und effektive polizeiliche und rettungsdienstliche Arbeit nicht hinreichend Rechnung getragen werden (z.B. bei Großschadensereignissen wie im Ahrtal oder der infolge der durch den russischen Angriffskrieg bedingten Zunahme der Cyberkriminalität). Der Hersteller hat jedoch mitgeteilt, das Release des vertragsgegenständlichen Produkts I/CAD „On Call“ erfülle diese Anforderungen. Bei „On Call“ handelt es sich um ein Release des vertragsgegenständlichen Produkts I/CAD, das dem Funktionsumfang von I/CAD vollständig entspricht, aber auch neue Funktionen enthält, die mit den I/CAD entsprechenden Funktionen jedoch untrennbar verbunden sind. Die weiterentwickelte Software werde lediglich aus Marketinggründen nunmehr unter dem Namen „OnCall“ angeboten und nunmehr als Standard ELS-Software vertrieben. Der Auftraggeber beabsichtigt daher, die HxGN Safety & Infrastructure GmbH mit der Umrüstung auf „OnCall“ zu beauftragen.
Interne Kennung: 60445-19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gem. § 135, §§ 155 ff. GWB. Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind. § 135 Abs. 1, 3 GWB lauten wie folgt: -- "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. […] (3) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach S. 1 Nr. 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." -- § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4, S. 2 GWB lauten wie folgt: "(3) der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, […] 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 2 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt."
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, - Vergabekammer
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die direkte Beauftragung der HxGN Safety & Infrastructure GmbH ist nach Ansicht des Auftraggebers ohne vorherige Bekanntmachung zulässig. Das beruht auf den folgenden Erwägungen: a) Durch die Umstellung auf „OnCall" werden Funktionalitäten des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs erreicht, die durch I/CAD nicht gewährleistet werden konnten. Soweit infolge der Umstellung nunmehr Funktionen verfügbar sind, die unter I/CAD nicht verfügbar waren, aber hätten verfügbar sein sollen, stellt dies daher keine Änderung des ursprünglich definierten Leistungsumfangs dar. Sowohl die Ausstattung der bereits mit I/CAD ausgestatteten Leitstellen als auch die Ausstattung der bislang noch nicht über die ELS-Software verfügenden (nicht- polizeilichen) Leitstellen erfolgt daher durch den Hersteller kostenneutral. b) Der Vertrag mit dem Bestandsauftragnehmer enthält eine Regelung, nach welcher die Lösung erweiterbar sein muss und der Auftragnehmer die kontinuierliche Weiterentwicklung der angebotenen Lösung innerhalb eines dokumentierten Release-Managementprozesses schuldet. Soweit „OnCall" daher Neuerungen enthält, die in der Version I/CAD der ELS-Software bislang nicht enthalten waren, die aber – wie hier – Gegenstand einer üblichen Weiterentwicklung sind, ist dies jedenfalls über § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB zulässig. Dabei ist es nicht entscheidend, dass das Produkt/Release aus vermarktungstechnischen Gründen eine andere Bezeichnung führt. c) Soweit „OnCall" schließlich über einzelne zusätzliche Funktionen verfügen sollte, die nicht bereits Gegenstand des bestehenden EVB-IT-Vertrags gewesen sind und auch keine „typische Weiterentwicklung“ darstellen, sind diese mit den vorstehenden Funktionalitäten untrennbar verbunden und im Hinblick auf die Gesamtfunktionalität der Leistung als untergeordnet zu bewerten, sodass sie für sich genommen nicht die Wesentlichkeit der Auftragsänderung begründen können. Dabei hat der Auftraggeber auch berücksichtigt, dass das Ausrollen von „OnCall" nur in den bislang noch nicht mit ELS-Software ausgestatteten (nicht-polizeilichen) Leitstellen weder fachlich noch technisch einen Sinn ergibt, da sich die vorstehend dargestellte Anpassungsnotwendigkeit sowohl auf den polizeilichen als auch den nicht-polizeilichen Bereich bezieht. Zudem hätte das in diesem Falle bestehende unterschiedliche Ausstattungsniveau in den polizeilichen und den nicht-polizeilichen Leitstellen zur Folge, dass eine zentrale Steuerung des zentralen Einsatzleitsystems nicht möglich wäre. Schließlich wäre der für den Betrieb des zELS unabdingbare übergeordnete Support des Systems nicht möglich.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information
Registrierungsnummer: DE226299777
Postanschrift: Valenciaplatz 6  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB als Vergabestelle
Telefon: +49 69170000154
Internetadresse: https://ldi.rlp.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, - Vergabekammer
Registrierungsnummer: +49 6131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2d7f1bd5-c47c-4604-80fc-4475ca4f4ca4  - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/12/2024 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 772424-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 245/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/12/2024

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