1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Grünstadt
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Neubau Kita in der Bitz – Technische Ausrüstung
Beschreibung: Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technischen Ausrüstung gemäß §§ 49 ff. HOAI zum Neubau einer Kindertagesstätte in Grünstadt. Eckpunkte des Bauvorhabens: Entstehen soll auf einer insg. 2.780 qm großen, städtischen Fläche (Flurstücke 4786-4795, rd. 87 m lang und 26m /38m breit) zwischen der Alla-Hopp-Anlage und dem Neubaugebiet „In der Bitz“ eine städtische Kindertagesstätte für zunächst bis zu 125 Kinder (5-6 Gruppen). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Bitz, Teilbereichsänderung 5“, der folgendes festsetzt: - Mindestfirst- bzw. Gebäudehöhe von 8 m und eine max. Höhe von 10 m -> das Gebäude ist Teil einer Lärmschutzmaßnahme für die angrenzend bestehende Alla-Hopp-Anlage, sodass das Gebäude zweigeschossig und ggf. mit Dachgeschoss-Nutzung vorgesehen ist - Grundflächenzahl (GRZ) 0,5 -> Grundfläche von max. 1.400 qm und - maximal 2 Vollgeschosse -> Geschossfläche max. 2.800 qm - Die Lage des Gebäudes im Grundstück ist über den B-Plan recht offen gehalten mit einer Länge der überbaubaren Fläche von rd. 77 m, jedoch ist das Gebäude aus Schallschutzgründen an die nördliche Baulinie zwingend anzubauen. - Der Zufahrtsbereich erfolgt zwingend von südlicher Richtung über die Wendeanlage am Von-Skell-Platz. - Flachdächer, wobei Dachform noch offen ist, sind zu begrünen. PV- Anlagen sind zulässig, ausdrücklich gewünscht, möglichst groß zu planen und ggf. auch nicht nur auf dem Gebäudedach vorzusehen. Weitere Vorgaben: - Das Gebäude ist bereits so zu planen und baulich vorzubereiten, dass bei späterem Bedarf ein Anbau (ein Gruppenraum inkl. Nebenraum und ggf. Flur/Garderobe) im EG und/oder OG/DG möglich ist und auch die Erschließungs- und Außenbereiche sind entsprechend zu planen. - Energieeffizienzstandard: mindestens Effizienzgebäude 40 - Gebäudehülle: kompakt und luftdicht (< 0,6 1/h) - die aktuellen Sturzflutgefahrenkarten von Rheinland- Pfalz müssen beachtet werden Konzeptionell gelten die folgenden Eckpunkte: - In einem Gebäude sollen 2 eigenständige Bereiche /Einheiten untergebracht sein, jeweils mit eigenem Zugang sowie WCs, Personal- und Büroräumen. - Die Einheiten nutzen jedoch gemeinsam das Außengelände sowie ggf. weitere Funktionsräume (z.B. Turnraum, „Sauraum“). - Eine ebenfalls untergebrachte Koch- und Ausgabeküche versorgt diese Einrichtung sowie ein bis zwei weitere städtische Einrichtungen mit selbst gekochtem Mittagessen. - Für die Leitung der Einrichtung mit 2 Einheiten soll im Eingangsbereich ein Büro vorgesehen werden. - Nachhaltigkeit soll durch die Bauweise sowie Material- und Technikauswahl erkennbar sein. Das Raumprogramm sowie die Anzahl der notwendigen Toiletten, Wickelbereiche etc. ergibt sich aus den entsprechenden Vorgaben der Fachstellen und wird im Rahmen der Entwurfserstellung im Einzelnen mit der Fachabteilung und dem künftigen Leiter abgestimmt. Die Ausschreibungen erfolgen unter der Voraussetzung eines positiven Bauvorbescheides, da der B-Plan aktuell nur eine viergruppige Einrichtung vorsieht, der Mehrbedarf aber über eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus Gründen des Gemeinwohls seitens der Vergabestelle als genehmigungsfähig eingeschätzt wird. Eine entsprechende förmliche Bauvoranfrage ist beantragt, deren Ergebnis steht noch aus.
Kennung des Verfahrens: b1e621ca-4b13-4cc8-800c-5810d8a04f43
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Grünstadt
Postleitzahl: 67269
Land, Gliederung (NUTS): Bad Dürkheim (DEB3C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung (Los 1)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI der Anlagengruppen 1 - 3 sowie der Küchenplanung zum Neubau einer Kindertagesstätte in Grünstadt. Eckpunkte des Bauvorhabens: Entstehen soll auf einer insg. 2.780 qm großen, städtischen Fläche (Flurstücke 4786-4795, rd. 87 m lang und 26m/38m breit) zwischen der Alla-Hopp-Anlage und dem Neubaugebiet „In der Bitz“ eine städtische Kindertagesstätte für zunächst bis zu 125 Kinder (5-6 Gruppen). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Bitz, Teilbereichsänderung 5“, der folgendes festsetzt: - Mindestfirst- bzw. Gebäudehöhe von 8 m und eine max. Höhe von 10 m -> das Gebäude ist Teil einer Lärmschutzmaßnahme für die angrenzend bestehende Alla-Hopp-Anlage, sodass das Gebäude zweigeschossig und ggf. mit Dachgeschoss-Nutzung vorgesehen ist - Grundflächenzahl (GRZ) 0,5 -> Grundfläche von max. 1.400 qm und - maximal 2 Vollgeschosse -> Geschossfläche max. 2.800 qm - Die Lage des Gebäudes im Grundstück ist über den B-Plan recht offen gehalten mit einer Länge der überbaubaren Fläche von rd. 77 m, jedoch ist das Gebäude aus Schallschutzgründen an die nördliche Baulinie zwingend anzubauen. - Der Zufahrtsbereich erfolgt zwingend von südlicher Richtung über die Wendeanlage am Von-Skell-Platz. - Flachdächer, wobei Dachform noch offen ist, sind zu begrünen. PV-Anlagen sind zulässig, ausdrücklich gewünscht, möglichst groß zu planen und ggf. auch nicht nur auf dem Gebäudedach vorzusehen. Weitere Vorgaben: - Das Gebäude ist bereits so zu planen und baulich vorzubereiten, dass bei späterem Bedarf ein Anbau (ein Gruppenraum inkl. Nebenraum und ggf. Flur/Garderobe) im EG und/oder OG/DG möglich ist und auch die Erschließungs- und Außenbereiche sind entsprechend zu planen. - Energieeffizienzstandard: mindestens Effizienzgebäude 40 - Gebäudehülle: kompakt und luftdicht (< 0,6 1/h) - die aktuellen Sturzflutgefahrenkarten von Rheinland-Pfalz müssen beachtet werden. Konzeptionell gelten die folgenden Eckpunkte: - In einem Gebäude sollen 2 eigenständige Bereiche /Einheiten untergebracht sein, jeweils mit eigenem Zugang sowie WCs, Personal- und Büroräumen. - Die Einheiten nutzen jedoch gemeinsam das Außengelände sowie ggf. weitere Funktionsräume (z.B. Turnraum, „Sauraum“). - Eine ebenfalls untergebrachte Koch- und Ausgabeküche versorgt diese Einrichtung sowie ein bis zwei weitere städtische Einrichtungen mit selbst gekochtem Mittagessen. - Für die Leitung der Einrichtung mit 2 Einheiten soll im Eingangsbereich ein Büro vorgesehen werden. - Nachhaltigkeit soll durch die Bauweise sowie Material- und Technikauswahl erkennbar sein. Das Raumprogramm sowie die Anzahl der notwendigen Toiletten, Wickelbereiche etc. ergibt sich aus den entsprechenden Vorgaben der Fachstellen und wird im Rahmen der Entwurfserstellung im Einzelnen mit der Fachabteilung und dem künftigen Leiter abgestimmt. Die Ausschreibungen erfolgen unter der Voraussetzung eines positiven Bauvorbescheides, da der B-Plan aktuell nur eine viergruppige Einrichtung vorsieht, der Mehrbedarf aber über eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus Gründen des Gemeinwohls seitens der Vergabestelle als genehmigungsfähig eingeschätzt wird. Eine entsprechende förmliche Bauvoranfrage ist beantragt, deren Ergebnis steht noch aus. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Zusätzlich sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: - Küchenplanung (250 – 350 Essen pro Tag, Versorgung der Kinder in der zu bauenden Einrichtung plus Versorgung von ein bis zwei externen Kindertagesstätten) - Vorstellung der Planung in den Gremien (mindestens 3 Termine). Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. In einem Los 2 wird die Technische Ausrüstung (ALG 4 - 6 und 8) vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung sowie der Architekten- und Landschaftsplanerleistungen der Objekt- und Freiflächenplanung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. - Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich bis spätestens Ende August 2025 abschließen. - mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll bis spätestens Sommer 2026 (Baubeginn) begonnen werden. - Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum Ende 2027 abgeschlossen sein (Bauende).
Interne Kennung: TGA ALG 1 - 3 (Los 21)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Grünstadt
Postleitzahl: 67269
Land, Gliederung (NUTS): Bad Dürkheim (DEB3C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Ausrüstung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzepte
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 45
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reaktion auf Fragen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadtverwaltung Grünstadt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung (Los 2)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI der Anlagengruppen 4 - 6 und 8 zum Neubau einer Kindertagesstätte in Grünstadt. Eckpunkte des Bauvorhabens: Entstehen soll auf einer insg. 2.780 qm großen, städtischen Fläche (Flurstücke 4786-4795, rd. 87 m lang und 26m/38m breit) zwischen der Alla-Hopp-Anlage und dem Neubaugebiet „In der Bitz“ eine städtische Kindertagesstätte für zunächst bis zu 125 Kinder (5-6 Gruppen). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „In der Bitz, Teilbereichsänderung 5“, der folgendes festsetzt: - Mindestfirst- bzw. Gebäudehöhe von 8 m und eine max. Höhe von 10 m -> das Gebäude ist Teil einer Lärmschutzmaßnahme für die angrenzend bestehende Alla-Hopp-Anlage, sodass das Gebäude zweigeschossig und ggf. mit Dachgeschoss-Nutzung vorgesehen ist - Grundflächenzahl (GRZ) 0,5 -> Grundfläche von max. 1.400 qm und - maximal 2 Vollgeschosse -> Geschossfläche max. 2.800 qm - Die Lage des Gebäudes im Grundstück ist über den B-Plan recht offen gehalten mit einer Länge der überbaubaren Fläche von rd. 77 m, jedoch ist das Gebäude aus Schallschutzgründen an die nördliche Baulinie zwingend anzubauen. - Der Zufahrtsbereich erfolgt zwingend von südlicher Richtung über die Wendeanlage am Von-Skell-Platz. - Flachdächer, wobei Dachform noch offen ist, sind zu begrünen. PV-Anlagen sind zulässig, ausdrücklich gewünscht, möglichst groß zu planen und ggf. auch nicht nur auf dem Gebäudedach vorzusehen. Weitere Vorgaben: - Das Gebäude ist bereits so zu planen und baulich vorzubereiten, dass bei späterem Bedarf ein Anbau (ein Gruppenraum inkl. Nebenraum und ggf. Flur/Garderobe) im EG und/oder OG/DG möglich ist und auch die Erschließungs- und Außenbereiche sind entsprechend zu planen. - Energieeffizienzstandard: mindestens Effizienzgebäude 40 - Gebäudehülle: kompakt und luftdicht (< 0,6 1/h) - die aktuellen Sturzflutgefahrenkarten von Rheinland-Pfalz müssen beachtet werden. Konzeptionell gelten die folgenden Eckpunkte: - In einem Gebäude sollen 2 eigenständige Bereiche /Einheiten untergebracht sein, jeweils mit eigenem Zugang sowie WCs, Personal- und Büroräumen. - Die Einheiten nutzen jedoch gemeinsam das Außengelände sowie ggf. weitere Funktionsräume (z.B. Turnraum, „Sauraum“). - Eine ebenfalls untergebrachte Koch- und Ausgabeküche versorgt diese Einrichtung sowie ein bis zwei weitere städtische Einrichtungen mit selbst gekochtem Mittagessen. - Für die Leitung der Einrichtung mit 2 Einheiten soll im Eingangsbereich ein Büro vorgesehen werden. - Nachhaltigkeit soll durch die Bauweise sowie Material- und Technikauswahl erkennbar sein. Das Raumprogramm sowie die Anzahl der notwendigen Toiletten, Wickelbereiche etc. ergibt sich aus den entsprechenden Vorgaben der Fachstellen und wird im Rahmen der Entwurfserstellung im Einzelnen mit der Fachabteilung und dem künftigen Leiter abgestimmt. Die Ausschreibungen erfolgen unter der Voraussetzung eines positiven Bauvorbescheides, da der B-Plan aktuell nur eine viergruppige Einrichtung vorsieht, der Mehrbedarf aber über eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus Gründen des Gemeinwohls seitens der Vergabestelle als genehmigungsfähig eingeschätzt wird. Eine entsprechende förmliche Bauvoranfrage ist beantragt, deren Ergebnis steht noch aus. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Zusätzlich sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: - Vorstellung der Planung in den Gremien (mindestens 3 Termine). Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. In einem Los 2 wird die Technische Ausrüstung (ALG 4 - 6 und 8) vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung sowie der Architekten- und Landschaftsplanerleistungen der Objekt- und Freiflächenplanung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. - Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich bis spätestens Ende August 2025 abschließen. - mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll bis spätestens Sommer 2026 (Baubeginn) begonnen werden. - Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum Ende 2027 abgeschlossen sein (Bauende).
Interne Kennung: TGA ALG 4 - 6 und 8 (Los 2)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Grünstadt
Postleitzahl: 67269
Land, Gliederung (NUTS): Bad Dürkheim (DEB3C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Ausrüstung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzepte
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 45
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reaktion auf Fragen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Stadtverwaltung Grünstadt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Offizielle Bezeichnung: hort + hensel GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Offizielle Bezeichnung: hort + hensel GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Grünstadt
Registrierungsnummer: t:063598050
Postanschrift: Kreuzerweg 2
Stadt: Grünstadt
Postleitzahl: 67269
Land, Gliederung (NUTS): Bad Dürkheim (DEB3C)
Land: Deutschland
Telefon: +496359805106
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: hort + hensel GmbH
Registrierungsnummer: HRB 30281
Postanschrift: Augustastraße 3
Stadt: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Telefon: +49 631 316056-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 39d03c96-f20c-4669-98f9-c64500efbe1a - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/12/2024 10:21:58 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 737274-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 235/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/12/2024