1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Schulzweckverband IGS Otterberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg - Technische Ausrüstung
Beschreibung: Gegenstand der Verträge sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung Anlagengruppen 1,2,3,4,5,7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI für die energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg.
Kennung des Verfahrens: e5250716-47a7-4b61-ac7c-522033a2c897
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: Otterberg
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung Los 1 (ALG 1 - 3)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 - 3 gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg. Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Die IGS Otterberg muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Gebäudeteile wurden beginnend 1970 (Gebäudeteil A und Halle D) 1980 (Gebäudeteil B) und Gebäudeteil C im Jahr 1996 errichtet. Die Halle E wurde 2004 errichtet. Die jeweiligen Gebäudeteile entsprechen nicht mehr den brandschutzrechtlichen Anforderungen. Es soll aus wirtschaftlichen Gründen eine bauliche Sanierung erfolgen. Im Wesentlichen kann bei den baulichen Anpassungen von einer Entkernung der betroffenen Räumlichkeiten (der Bauteil B soll komplett entkernt werden) gesprochen werden. In der Anlage 10 zum Teilnahmewettbewerb ist das bisher erarbeitet Brandschutzkonzept beigefügt, wobei Variante B: bauliche Verbesserungen zum Tragen kommen soll. Gleichfalls sollen notwendige Ertüchtigungen und insbesondere die Wiederherstellung der Nutzbarkeit des ehemaligen Schülercafes erfolgen. Die bauliche Anpassung ist langfristig sowohl die sinnvollere als auch wirtschaftlichere Lösung. Ebenso hat die bauliche Anpassung den Synergieeffekt, dass zwingende brandschutztechnische Änderungen am Gebäude dem Ausbau der IT-Infrastruktur unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Digitalpakt.angepasst werden können. Für die Sanierung soll auf der Grundlage des vorliegenden Brandschutzkonzeptes, das die Rahmenbedingungen beschreibt, eine Leistungsbeschreibung vom Objektplaner unter Einbeziehung der Nutzer erstellt werden. Die Anforderungen der Sanierung im laufenden Betrieb erfordern die Entwicklung eines Konzeptes für die Aufrechterhaltung des Unterrichts im Rahmen von Containerlösungen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass alle Anlagengruppen im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung zu planen sind. Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Neueste technische Standards der energetischen Anforderungen (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit): Die Leistungen der Planung für die technische Gebäudeausrüstung müssen auf dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. Neueste technische Standards (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit) sind in jedem Fall bei der Planungsaufgabe zu berücksichtigen: Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 - 9 (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Vergabe erfolgt in 3 Losen: Los 1: Anlagengruppen 1-3 des § 55 HOAI Los 2: Anlagengruppen 4-5 des § 55 HOAI Los 3: Anlagengruppen 7 und 8 des § 55 HOAI Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten KG300 + KG400 zur Bestimmung der Honorarhöhe sind in der Höhe von 4.761.552,88 netto. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (wegen des geringen Umfangs national) und der Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude.
Interne Kennung: IGS 02a/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Otterberg
Postleitzahl: 67697
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten zur Bestimmung der Honorarhöhe sind der Machbarkeitsstudie Anlage 10 zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzepte
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 45
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reaktion auf Fragen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Schulzweckverband IGS Otterberg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung Los 2 (ALG 4 und 5)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung Anlagengruppen 4 und 5 gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg. Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Die IGS Otterberg muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Gebäudeteile wurden beginnend 1970 (Gebäudeteil A und Halle D) 1980 (Gebäudeteil B) und Gebäudeteil C im Jahr 1996 errichtet. Die Halle E wurde 2004 errichtet. Die jeweiligen Gebäudeteile entsprechen nicht mehr den brandschutzrechtlichen Anforderungen. Es soll aus wirtschaftlichen Gründen eine bauliche Sanierung erfolgen. Im Wesentlichen kann bei den baulichen Anpassungen von einer Entkernung der betroffenen Räumlichkeiten (der Bauteil B soll komplett entkernt werden) gesprochen werden. In der Anlage 10 zum Teilnahmewettbewerb ist das bisher erarbeitet Brandschutzkonzept beigefügt, wobei Variante B: bauliche Verbesserungen zum Tragen kommen soll. Gleichfalls sollen notwendige Ertüchtigungen und insbesondere die Wiederherstellung der Nutzbarkeit des ehemaligen Schülercafes erfolgen. Die bauliche Anpassung ist langfristig sowohl die sinnvollere als auch wirtschaftlichere Lösung. Ebenso hat die bauliche Anpassung den Synergieeffekt, dass zwingende brandschutztechnische Änderungen am Gebäude dem Ausbau der IT-Infrastruktur unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Digitalpakt.angepasst werden können. Für die Sanierung soll auf der Grundlage des vorliegenden Brandschutzkonzeptes, das die Rahmenbedingungen beschreibt, eine Leistungsbeschreibung vom Objektplaner unter Einbeziehung der Nutzer erstellt werden. Die Anforderungen der Sanierung im laufenden Betrieb erfordern die Entwicklung eines Konzeptes für die Aufrechterhaltung des Unterrichts im Rahmen von Containerlösungen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass alle Anlagengruppen im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung zu planen sind. Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Neueste technische Standards der energetischen Anforderungen (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit): Die Leistungen der Planung für die technische Gebäudeausrüstung müssen auf dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. Neueste technische Standards (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit) sind in jedem Fall bei der Planungsaufgabe zu berücksichtigen: Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 - 9 (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Vergabe erfolgt in 3 Losen: Los 1: Anlagengruppen 1-3 des § 55 HOAI Los 2: Anlagengruppen 4-5 des § 55 HOAI Los 3: Anlagengruppen 7 und 8 des § 55 HOAI Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten KG300 + KG400 zur Bestimmung der Honorarhöhe sind in der Höhe von 4.761.552,88 netto. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (wegen des geringen Umfangs national) und der Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude.
Interne Kennung: IGS 02b/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Otterberg
Postleitzahl: 67697
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzepte
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 45
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reaktion auf Fragen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Schulzweckverband IGS Otterberg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung Los 3 (ALG 7 und 8)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes technische Ausrüstung Anlagengruppen 7 und 8 gemäß §§ 53 ff. HOAI für die Energetische Sanierung mit baulicher Brandschutzertüchtigung der Bettina von Arnim IGS Otterberg. Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Die IGS Otterberg muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Die Gebäudeteile wurden beginnend 1970 (Gebäudeteil A und Halle D) 1980 (Gebäudeteil B) und Gebäudeteil C im Jahr 1996 errichtet. Die Halle E wurde 2004 errichtet. Die jeweiligen Gebäudeteile entsprechen nicht mehr den brandschutzrechtlichen Anforderungen. Es soll aus wirtschaftlichen Gründen eine bauliche Sanierung erfolgen. Im Wesentlichen kann bei den baulichen Anpassungen von einer Entkernung der betroffenen Räumlichkeiten (der Bauteil B soll komplett entkernt werden) gesprochen werden. In der Anlage 10 zum Teilnahmewettbewerb ist das bisher erarbeitet Brandschutzkonzept beigefügt, wobei Variante B: bauliche Verbesserungen zum Tragen kommen soll. Gleichfalls sollen notwendige Ertüchtigungen und insbesondere die Wiederherstellung der Nutzbarkeit des ehemaligen Schülercafes erfolgen. Die bauliche Anpassung ist langfristig sowohl die sinnvollere als auch wirtschaftlichere Lösung. Ebenso hat die bauliche Anpassung den Synergieeffekt, dass zwingende brandschutztechnische Änderungen am Gebäude dem Ausbau der IT-Infrastruktur unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Digitalpakt.angepasst werden können. Für die Sanierung soll auf der Grundlage des vorliegenden Brandschutzkonzeptes, das die Rahmenbedingungen beschreibt, eine Leistungsbeschreibung vom Objektplaner unter Einbeziehung der Nutzer erstellt werden. Die Anforderungen der Sanierung im laufenden Betrieb erfordern die Entwicklung eines Konzeptes für die Aufrechterhaltung des Unterrichts im Rahmen von Containerlösungen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass alle Anlagengruppen im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung zu planen sind. Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Neueste technische Standards der energetischen Anforderungen (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit): Die Leistungen der Planung für die technische Gebäudeausrüstung müssen auf dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. Neueste technische Standards (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit) sind in jedem Fall bei der Planungsaufgabe zu berücksichtigen: Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 - 9 (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Vergabe erfolgt in 3 Losen: Los 1: Anlagengruppen 1-3 des § 55 HOAI Los 2: Anlagengruppen 4-5 des § 55 HOAI Los 3: Anlagengruppen 7 und 8 des § 55 HOAI Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten KG300 + KG400 zur Bestimmung der Honorarhöhe sind in der Höhe von 4.761.552,88 netto. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (wegen des geringen Umfangs national) und der Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude.
Interne Kennung: IGS 02c/2024
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Otterberg
Postleitzahl: 67697
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 65
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Referenzen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Reaktion auf Fragen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Schulzweckverband IGS Otterberg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Offizielle Bezeichnung: WPW GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Offizielle Bezeichnung: WPW GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter:
Offizielle Bezeichnung: WPW GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Schulzweckverband IGS Otterberg
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Hauptstr. 27
Stadt: Otterberg
Postleitzahl: 67697
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Landkreis (DEB3F)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6301607-118
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: WPW GmbH
Registrierungsnummer: DE 205 941 976
Postanschrift: Hochstraße 61
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 681 99200
Fax: +49 681 9920100
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e137df5a-6549-4903-8896-ae5e6aa1d396 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/11/2024 11:08:12 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 717368-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 229/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/11/2024