5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79410000 Unternehmens- und Managementberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79996000 Unternehmensorganisation
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 34
Stadt: Ingelheim am Rhein
Postleitzahl: 55218
Land, Gliederung (NUTS): Mainz-Bingen (DEB3J)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: Die Angabe des Auftragswerts ist nur technisch bedingt erfolgt. Der Auftragswert in Höhe von 1 Euro ist nicht korrekt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123 -125 GWB
Beschreibung: Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Mindestpunktzahl: 0
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB
Beschreibung: Einzureichen, soweit einschlägig. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 0
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Beschreibung: Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Mindestpunktzahl: 0
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Gesamtumsatz (netto) der letzten drei Geschäftsjahre Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV.
Beschreibung: Es wird der Nachweis eines jährlichen Mindestumsatzes für die letzten drei Jahre gefordert. Bieter müssen einen jährlichen Mindestgesamtumsatz in Höhe von 750.000 EUR für jedes einzelne der letzten drei Kalenderjahre aufweisen. Wird dieser nicht je Jahr erreicht, erfolgt ein Ausschluss wegen fehlender Eignung. Bitte beachten Sie, dass, falls die Zahlen für die letzten drei Geschäftsjahre (2021-2023) noch nicht vorliegen, die Geschäftszahlen von 2020-2022 bewertet werden und anzugeben sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der Umsatz der einzelnen Mitglieder für das jeweilige Geschäftsjahr addiert. Die Auswahl nach § 51 VgV erfolgt anhand der Bewertung der Umsatzzahlen wie folgt: Beim Nachweis eines jährlichen Gesamtumsatzes in Höhe von 750.000 Euro erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 1. Beim Nachweis eines jährlichen Gesamtumsatzes in Höhe von 3 Mio. Euro oder mehr erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 3. Die Zwischenwerte werden lineare interpoliert zwischen den Erfüllungsgraden 1 und 3. (Rundung auf die zweite Nachkommastelle).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 15
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Mindestanforderung an die Eignung.
Beschreibung: Erforderlich ist, dass der Bieter einen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 2 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 1 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Das vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehenden Spezifikationen gilt als Mindestanforderung.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Höchstanzahl erfolgreicher Angebote: 0
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe technische Fachkräfte (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)
Beschreibung: Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat die Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben. Es sind mindestens 5 technische Fachkräfte anzugeben (Mindestanforderung an die Eignung). Nachweisform: Eigenerklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Die Auswahl nach § 51 VgV erfolgt anhand einer quantitativen Bewertung der technischen Fachkräfte: Beim Nachweis von 5 technischen Fachkräften erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 1. Beim Nachweis von mehr als 8 technischen Fachkräften erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 3. Werden zwischen 2 und 4 Referenzen vorgelegt, erfolgt eine lineare Interpolation zwischen den Erfüllungsgraden 1 und 3. Unter technische Fachkräfte ist vorliegend insbesondere das Fachpersonal zu fassen. Es kommt also nicht auf einen rein technischen Bezug der Tätigkeit des Fachpersonals an.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 10
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Geeignete Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft betreffend Leistungen mit vergleichbaren Anforderungen Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV.
Beschreibung: Mit der Leistungsbeschreibung Vergleichbare Referenzprojekte der letzten 3 Jahre. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Um dieses Kriterium zu konkretisieren, werden verschiedene Unterkriterien festgelegt. Die Mindestanforderung an die Eignung besteht darin, dass für jedes Unterkriterium mindestens eine bewertbare Referenz vorgelegt wird. Die Nachweise können dabei sowohl durch verschiedene als auch durch dieselbe Referenz erbracht werden. Es gelten folgende Unterkriterien: -vergleichbare Referenzobjekte für kommunale Auftraggeber, -vergleichbare Referenzobjekte, welche im Aufgabenbereich des SGB VIII oder SGB IX oder XII erbracht wurden, -vergleichbare Referenzobjekte mit einer Auftragshöhe von mindestens 250.000 Euro. Bezugnahme für die Vergleichbarkeitsprüfung ist - neben vorbenannten Aspekten je Unterkriterium - die vorliegende Leistungsbeschreibung/ der Leistungsinhalt. Wird keine wertbare Referenz je Unterkriterium vorgelegt, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Auswahl nach § 51 VgV erfolgt anhand einer quantitativen Bewertung je vorbenanntem Unterkriterium. Hierbei gilt je Unterkriterium folgender Bewertungsansatz. Wird eine wertbare Referenz vorgelegt, erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 1. Werden 5 oder mehr wertbare Referenzen vorgelegt, erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 3. Werden zwischen 2 und 4 Referenzen vorgelegt, erfolgt eine lineare Interpolation zwischen den Erfüllungsgraden 1 und 3.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Mindestpunktzahl: 75
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachunternehmer
Beschreibung: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind die dazugehörige Verpflichtungserklärung und die Eignungsnachweise des Nachunternehmers einzureichen: - Nachunternehmerverpflichtungserklärung - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 – 125 GWB
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Mindestpunktzahl: 0
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Bewerber/Bewerbergemeinschaften können Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben. Hierzu müssen diese mit dem Teilnahmeantrag einreichen: - Nachunternehmerverzeichnis unter Angabe der Teilleistung. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Teilnahmefrist sind zusätzlich einzureichen: - Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer - Eignungsnachweise als Eigenerklärung der Nachunternehmer: + Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB + Eigenerklärung zur Selbstreinigung (falls Ausschlussgründe vorliegen) + Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung + Eigenerklärung zur Angabe der technischen Fachkräfte + Eigenerklärung zu Referenzen im relevanten Bereich, in dem die Nachunternehmerleistung erbracht werden soll
Mindestpunktzahl: 0
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Hinweis zur Präqualifizierung:
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem anerkannten Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, für den Fall, dass nicht alle geforderten Erklärungen enthalten sind. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag - entweder die ausgefüllte Anlage 6 oder - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 1.5 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen / die Eigenerklärung bzw. die EEE auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Mindestpunktzahl: 0
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Hinweis zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE):
Beschreibung: Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden; dann gilt § 50 VgV.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Mindestpunktzahl: 0
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Abfrage des Wettbewerbsregisters.
Beschreibung: Der Auftraggeber wird bereits vor Aufforderung zur Abgabe eins Erstangebots von den hierzu aufzufordernden Bewerbern die Wettbewerbsregistereinträge prüfen. Hierzu haben die Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrags die notwendigen Erklärungen zur juristischen Person zu tätigen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Mindestpunktzahl: 0
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 12/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation"
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)