5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72262000 Software-Entwicklung
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 2 Jahre mit der Möglichkeit zweimal um je 1 Jahr zu verlängern. Die Mindestvertragsdauer des EVB-IT Systemvertrags beträgt 2 Jahre Grundlaufzeit zzgl. 2 jeweils einjähriger Optionszeiträume. Der EVB-IT Systemvertrags ist in seiner Laufzeit unbegrenzt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Zu beachten ist bei dem Zuschlagskriterium Präsentation des Funktionsumfang die wertende Teststellung. Der Bieter, auf dessen Angebot die höchste Punktzahl entfällt, wird den Zuschlag erhalten, wenn der betreffende Bieter zudem die Mindestpunktzahl in qualitativer Hinsicht erreicht hat. Damit ein Angebot berücksichtigt werden kann, muss es in qualitativer Hinsicht mindestens 350 von 600 möglichen Punkten erzielen (Mindestpunktzahl).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Identität
Beschreibung: Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber, für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Ausschlussgründe
Beschreibung: Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber, für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Bewerbergemeinschaft
Beschreibung: Falls der Teilnahmeantrag von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Unterauftragnehmer
Beschreibung: Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft sowie und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatzerlöse
Beschreibung: Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich Überlassung und Anpassung von Standardsoftware für Stammdatenmanagement (spezifischer Umsatzerlös) in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der jeweilige spezifische Umsatzerlös des Bewerbers bzw. der Bewerberkonstellation muss pro Geschäftsjahr im angegebenen Tätigkeitsbereich im Jahresdurchschnitt mindestens 300.000 EUR netto entsprechen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber, für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Versicherung
Beschreibung: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer marktüblichen IT-Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: - eine IT-Berufs- und eine IT-Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mindestens EUR 3.000.000, für Sachschäden von mindestens EUR 3.000.000 und für Vermögensschäden von mindestens EUR 1.000.000, - eine IT-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 2.000.000 - und eine IT-Produkthaftpflichtversicherung unter Einschluss von Folgeschäden mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 1.000.000 Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens 2 Referenzaufträge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zuzüglich des derzeit andauernden Geschäftsjahres nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Die Projekte müssen noch nicht abgeschlossen sein. Der Bewerber hat bei noch nicht abgeschlossenen Projekten anzugeben, welche Leistungen er innerhalb des laufenden Projekts bereits erbracht hat. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn als wesentlicher Bestandteil der erbrachten Leistung (1) Software zum Betrieb eines Stammdatenservers auf Dauer oder auf Zeit an den Auftraggeber überlassen wurde, (2) diese Software individuell auf Wünsche des Auftraggebers angepasst wurde, wozu insbesondere die Etablierung von mindestens drei Schnittstellen zu bestehenden Fachanwendungen beim Auftraggeber gehört und (3) die Software über mindestens ein Jahr vom Auftraggeber in Form eines Support- und Wartungsvertrages gepflegt wurde. Für eine der beiden Referenzen muss zudem gelten, dass (4) im Rahmen der Referenzleistung mindestens 600.000 Personendatensätze entsprechend einem Stammdatenmodell zentral gespeichert wurden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei Sie bitte die Anlage B. 8 Vordruck Unternehmensreferenzen nutzen. Der AG behält sich die Anforderung von Referenzbestätigungen vor. Sofern ein Referenznehmer aus Geheimhaltungsgründen die Namen der Referenzgeber und deren Ansprechpersonen in Anlage B.8 verschweigen möchte, ist Folgendes zu beachten: Der Auftraggeber wird die Nichtangabe des Referenzgebers in Anlage B.8 zunächst akzeptieren. Sollte der Teilnahmeantrag jedoch in die engere Wahl gelangen, behält sich der Auftraggeber vor, den Referenzgeber aufzuklären, also insbesondere die Offenlegung des Namens sowie die Angabe von Ansprechpersonen und Kontaktdaten zu verlangen. Die Eigenerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Verschwiegenheitspflicht
Beschreibung: Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber, für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Sicherheitsmanagement und zu technischen und organisatorischen Maßnahmen
Beschreibung: Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen sich verpflichten, detaillierte Maßnahmen zu ergreifen, um die Daten des Auftraggebers und dritter Personen im Rahmen des Hauptauftrags besonders sorgfältig durch geeignete Maßnahmen zu schützen ("Eigenerklärung zum Sicherheitsmanagement und zu technischen und organisatorischen Maßnahmen"). Der Auftragnehmer sowie von diesem als Nachunternehmer oder Eignungsleihgeber eingesetzte Unternehmen halten detaillierte technische und organisatorische Maßnahmen bereit und werden diese im Rahmen von Audits, Prüfungen und Zertifizierungen den entsprechenden Institutionen zur Verfügung stellen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bewerber, für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Russland-Erklärung
Beschreibung: Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber, für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Landestariftreuegesetz - LTTG
Beschreibung: Der Bewerber und die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen sich verpflichten, die Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen zu haben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber, für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Scientology
Beschreibung: Der Bewerber und die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen sich verpflichten, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten. Dem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft ist bekannt, dass bei einem Verstoß der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen für den Bewerber, für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: spezifische Umsatzerlöse
Beschreibung: Durchschnittliche spezifische Umsatzerlöse des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Überlassung und Anpassung von Standardsoftware für einen Stammdatenserver. Es sind Umsatzerlöse von mindestens 300.000 EUR p. a. nachzuweisen, wobei es auf den Durchschnitt der zurückliegenden drei Geschäftsjahre ankommt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. 10 Punkte: > oder = 3 Mio. EUR Umsatz in Summe der letzten 3 Geschäftsjahre 0 Punkte: < oder = 0,3 Mio. EUR Umsatz in Summe der letzten 3 Geschäftsjahre Zwischenwerte werden linear interpoliert. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erfahrung mit der Überlassung und Anpassung von Standardsoftware für einen Stammdatenserver
Beschreibung: Referenzauftrag zum Beleg der Erfahrung mit der Überlassung und Anpassung von Standardsoftware für einen Stammdatenserver. Nachweis zentral gespeicherter Stammdaten entsprechend einem Stammdatenmodell von mindestens 600.000 Personendatensätzen. Die Anzahl der darüber hinaus gespeicherten Stammdaten wird gewertet. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Verifizierung der Referenzen vorbehält. 10 Punkte: mindestens 2.000.000 zentral gespeicherter Personendatensätze 0 Punkte: weniger als 600.000 zentral gespeicherter Personendatensätze Zwischenwerte werden linear interpoliert. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Pro Referenz können maximal 10 Punkte erreicht werden. Bei zwei bewerteten Referenzen können insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erfahrung mit Schnittstellen
Beschreibung: Referenzauftrag zum Beleg der Erfahrung mit der Überlassung und Anpassung von Standardsoftware für einen Stammdatenserver. Nachweis über konfigurierte standardisierte Schnittstellen zu bestehenden Fachanwendungen beim Auftraggeber, die Daten aus Datenquellen importieren und entsprechend dem Stammdatenmodell abspeichern oder an abfragende Systeme (Datensenken) ausgeben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Verifizierung der Referenzen vorbehält. 10 Punkte: mindestens 8 konfigurierte standardisierte Schnittstellen zu bestehenden Fachanwendungen beim Auftraggeber 8 Punkte: mindestens 7 konfigurierte standardisierte Schnittstellen zu bestehenden Fachanwendungen beim Auftraggeber 6 Punkte: mindestens 6 konfigurierte standardisierte Schnittstellen zu bestehenden Fachanwendungen beim Auftraggeber 4 Punkte: mindestens 5 konfigurierte standardisierte Schnittstellen zu bestehenden Fachanwendungen beim Auftraggeber 2 Punkte: mindestens 4 konfigurierte standardisierte Schnittstellen zu bestehenden Fachanwendungen beim Auftraggeber 0 Punkte: 3 oder weniger konfigurierte standardisierte Schnittstellen zu bestehenden Fachanwendungen beim Auftraggeber Pro Referenz können maximal 10 Punkte erreicht werden. Bei zwei bewerteten Referenzen können insgesamt maximal 20 Punkte erreicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 20
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Bieter mit dem geringsten Angebotspreis unter den wertungsfähigen Angeboten erhält die maximale Punktzahl i.H.v. 400 Punkten. Wertungsfähig sind all diejenigen Angebote, die formal einwandfrei sind, auskömmlich kalkuliert sind und in qualitativer Hinsicht die o.g. Mindestpunktzahl erfüllen. Jedes wertungsfähige Angebot, das doppelt so hoch (oder noch höher) wie das niedrigste wertungsfähige Angebot ist, erhält 0 Punkte. Dazwischenliegende Werte werden nach folgender Formel ermittelt: P = 800 - 400 * (X/N) Wobei gilt: P - Punktzahl des zu bewertenden Bieters X - Angebotspreis des zu bewertenden Bieters N - niedrigster Angebotspreis aller Bieter Sollte sich bei der Berechnung ein negativer Wert ergeben, erhält der betroffene Bieter 0 Punkte.
Fester Wert (insgesamt): 400
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kriterienkatalog
Beschreibung: Der Bieter hat die Anlage C.0_2 "Kriterienkatalog" der Leistungsbeschreibung auszufüllen und gemeinsam mit seinem Angebot einzureichen. Er hat dort zu jeder laufenden Nummer Angaben über die Funktionen seiner angebotenen Softwarelösung zu machen. Achtung, die Anlage C.0_2_Kriterienkatalog hat zwei Tabellenblätter. Es sind beide zu befüllen. Im Hinblick auf die B- und A/B-Kriterien werden diese vom Auftraggeber nach den in der Anlage angeführten Zielerfüllungsgraden bewertet. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien zueinander ergibt sich aus der maximalen Punktzahl des jeweiligen Kriteriums. Die Wertungspunkte werden wie folgt errechnet: Wertungspunkte (maximal 250) = 250 * (erreichte Punkte [max. 420] / maximal erreichbare Punkte [420]) Es wird auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
Fester Wert (insgesamt): 250
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umsetzungskonzept Schnittstellen
Beschreibung: Der Bieter soll in einem Konzept gemäß der Leistungsbeschreibung darstellen, wie er die Anbindung der Fachverfahren umsetzen möchte. Der Bieter hat dabei sein Vorgehen zu beschreiben, insbesondere die zu erwartende Aufwände. Ebenso ist die angenommene Mitwirkung des Auftraggebers zu beschreiben. Der Auftraggeber wird Detailreichtum, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Darstellungen in seine Bewertungen einbeziehen Die Bewertung des Umsetzungskonzepts Schnittstellen erfolgt in einem Kontinuum von 5 Punkten für die sehr gute Erfüllung eines Kriteriums bis zu 0 Punkten für die ungenügende Erfüllung eines Kriteriums. Die mangelhafte Erfüllung wird mit einem Punkt, die ausreichende Erfüllung mit 2 Punkten, die befriedigende Erfüllung mit 3 Punkten, die gute Erfüllung mit 4 Punkten und die sehr gute Erfüllung mit 5 Punkten bewertet. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien: - Sehr gut - eine besonders hervorragende Erfüllung der Zuschlagskriterien (5); - Gut - eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Erfüllung der Zuschlagskriterien (4); - Befriedigend - eine Erfüllung der Kriterien, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht (3); - Ausreichend - eine Erfüllung der Kriterien, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht (2); - Mangelhaft - eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Erfüllung der Kriterien (1); - Ungenügend - eine völlig unbrauchbare Erfüllung der geforderten Kriterien (0).
Fester Wert (insgesamt): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation des Funktionsumfangs (Teststellung)
Beschreibung: In einer Präsentation seitens des Bieters soll gezeigt werden, wie ein Projekt zur Anbindung eines Fachverfahrens am Beispiel Schulverwaltungsprogramm (SVP) aufgebaut werden würde. In diesem Kontext sollen die Funktionen der angebotenen Softwarelösung am realen Beispiel gezeigt werden: 1. einen als Beispiel ausgewählten echten Arbeitsprozess gegen menschliche und technische Fehlleistungen robust und möglichst flexibel anwendbar umsetzen 2. Stammdaten zentral speichern entsprechend einem Stammdatenmodell 3. in und aus dem Stammdatenserver über entsprechend konfigurierte standardisierte Schnittstellen wie z.B. REST Endpoints Daten aus Datenquellen importieren und entsprechend dem Stammdatenmodell abspeichern oder an abfragende Systeme (Datensenken) ausgeben 4. bei Datenabfragen und -änderungen im Stammdatenserver die Berechtigungen aus dem Rollen- & Rechtekonzept im Stammdatenserver einhalten 5. Datenübertragung an/vom Stammdatenserver auf sicheren Wegen ermöglichen 6. neu anzulegenden Personen eine UUID sowie eine eindeutige Personen-ID zuzuordnen 7. benutzerdefinierte Regeln für die Erkennung und Bewertung von Dubletten einrichten 8. Workflows für die weitgehend automatisierte Behandlung von Dubletten einrichten 9. Information über nicht automatisiert behandelbare Dubletten dezentral an Fachverfahren zurückgeben 10. Datenbearbeitungsprozesse im Stammdatenserver über standardisierte Schnittstellen wie z.B. REST Endpoints auch für Drittsysteme verwendbar machen Bewertet werden das im Rahmen der Präsentation präsentierte Arbeitsergebnis sowie die Zwischenschritte auf dem Weg dorthin. Bevorzugt wird zumindest auch eine Live-Vorführung im Testsystem des Bieters, zu welcher der Auftraggeber nach Ablauf der Erstangebotsfrist einlädt. Aber auch eine Präsentation anhand von Screenshots ist denkbar; auch zu dieser lädt der Auftraggeber nach Ablauf der Erstangebotsfrist ein. Für die Bewertung wird eine erhebliche Rolle spielen, ob die Präsentation vollständig ist, also ob alle o.g. Punkte detailliert und nachvollziehbar vorgeführt und erläutert werden. Der Auftraggeber begrüßt es zudem, wenn der Use Case aus dem Kap. "Anwendungsbeispiel - Beschreibung: Geschäftsprozess "Schüler:in erfassen" von Anlage C.0_Leistungsbeschreibung beispielhaft umgesetzt wird. Die Präsentation selbst erfolgt nach Ablauf der Erstangebotsfrist. Allerdings muss (!) der Stand der Software zugrunde gelegt werden, der bei Ablauf der Erstangebotsfrist bestand. Es darf nicht nachträglich, also nach Ablauf derer Erstangebotsfrist, an der Präsentation gearbeitet werden. Für die Wertung ist der Stand bei Ablauf der Erstangebotsfrist entscheidend. Dies führt zu folgenden zwingenden Einreichungsvorgaben: Um zu verhindern, dass der eine Bieter länger Zeit zur Verfügung hat als der andere, sind die textförmigen Präsentationsunterlagen (v.a. Screenshots) bereits mit dem Erstangebot einzureichen. Und zwar auch dann, wenn eine Live-Fortführung im Testsystem erfolgen soll. Der Auftraggeber wird dann anhand der Screenshots prüfen, ob der im Testsystem live vorgeführte Stand dem Stand entspricht, der bei Ablauf der Angebotsfrist vorgelegen hat. Ferner ist die Version auf dem Testsystem des Bieters schon im Erstangebot so genau zu bezeichnen, dass der Auftraggeber zu Beginn der Präsentation feststellen kann, ob die vorgeführte Lösung derjenigen Lösung bei Ablauf der Erstangebotsfrist entspricht. Zusammengefasst: (1) Mit dem Erstangebot müssen die Präsentationsunterlagen eingereicht werden. Diese müssen umfassen die Screenshots, die später Präsentationsgegenstand werden. Diese Vorgabe gilt für alle Bieter. (2) Nur für Bieter, die nach Ablauf der Erstangebotsfrist die Präsentation live auf ihrem Testsystem vorführen möchten, gilt: Die Präsentationsunterlagen müssen die genaue Versionsbezeichnung der später vorgeführten Software umfassen. Die Bewertung der Präsentation erfolgt in einem Kontinuum von 5 Punkten für die sehr gute Erfüllung eines Kriteriums bis zu 0 Punkten für die ungenügende Erfüllung eines Kriteriums. Die mangelhafte Erfüllung wird mit einem Punkt, die ausreichende Erfüllung mit 2 Punkten, die befriedigende Erfüllung mit 3 Punkten, die gute Erfüllung mit 4 Punkten und die sehr gute Erfüllung mit 5 Punkten bewertet. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien: - Sehr gut - eine besonders hervorragende Erfüllung der Zuschlagskriterien (5); - Gut - eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Erfüllung der Zuschlagskriterien (4); - Befriedigend - eine Erfüllung der Kriterien, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht (3); - Ausreichend - eine Erfüllung der Kriterien, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht (2); - Mangelhaft - eine an erheblichen Mängeln leidende, im Ganzen nicht mehr brauchbare Erfüllung der Kriterien (1); - Ungenügend - eine völlig unbrauchbare Erfüllung der geforderten Kriterien (0).
Fester Wert (insgesamt): 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Auf jede der unter Nr. 5.1 bis Nr. 5.5 der Zuschlagsmatrix genannten Rollen entfällt je ein Rolleninhaber. (vgl. B2.Zuschlagskriterien) Es sind insgesamt mindestens fünf (5) Rolleninhaber namentlich zu benennen. Ein Mitarbeiter darf mehrere Rollen innehaben. Ebenso dürfen mehrere Mitarbeiter je Rolle vorgesehen werden. Es werden die Erfahrungen der namentlich benannten Rolleninhaber anhand von jeweils zwei Mitarbeiterreferenzen bewertet. Es ist zulässig, Mitarbeiterreferenzen mehrfach zu verwenden, etwa wenn ein Mitarbeiter Projektleiter und ein anderer Mitarbeiter als Test-Entwickler im selben Projekt gearbeitet haben. Werden mehrere Mitarbeiter je Rolle vorgesehen, sind für jeden dieser Mitarbeiter jeweils zwei Mitarbeiterreferenzen nachzuweisen. Für jede Mitarbeiterreferenz ist eine (1) Eigenerklärung unter Verwendung des Formblatts "Mitarbeiterreferenz des angebotenen Mitarbeiters" (Anlage C.7) einzureichen. Es sind somit insgesamt mindestens zehn Mitarbeiterreferenzblätter in Form der ausgefüllten Anlage C.7 einzureichen. Die Bewertung erfolgt dergestalt, dass jede Mitarbeiterreferenz nach dem bereits vorgestellten Bewertungsschema unter Berücksichtigung des nachfolgend konkretisierten Erwartungshorizonts bewertet wird. Anschließend wird ein Durchschnitt je Rolle gebildet. Beispiel: Für die Rolle 5.4 benennt Bieter A zwei Mitarbeiter und reicht insgesamt 4 Referenzen ein. Der Auftraggeber bewertet Referenz 1 mit 3, Referenz 2 mit 4, Referenz 3 mit 5 und Referenz 4 mit 0 Punkten. Folglich vergibt er für die Rolle 5.4 insgesamt 3 Punkte (12 Punkte / 4 Referenzen) und gelangt zu einer Wertungspunktzahl von 18 Punkten. Berücksichtigt werden nur seit Beginn des Jahres 2020 bearbeitete Mitarbeiterreferenzaufträge. Sie können auch früher begonnen haben, solange für die ausgeschriebenen Leistungsbilder prägende Leistungen, d. h. auch ab dem Jahr 2020 erbracht wurden. Die für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter müssen an der Erbringung der Mitarbeiterreferenz mitgewirkt haben, und zwar möglichst in der Rolle, für die sie im hiesigen Projekt benannt werden. Denn die Referenzen der jeweiligen Mitarbeiter sollen belegen, dass der Mitarbeiter für das ihm im Projekt zugeteilte Skill-Profil ausreichende Erfahrung besitzt. Ihre jeweilige Rolle und der dazu gehörige Inhalt und Umfang der Beteiligung sind somit anzugeben. Der Auftraggeber wird insbesondere auch folgende belegte Erfahrungen positiv bewerten: - Skill-Profil: Projektleiter/Koordinator für Fachverfahrens-Anschlussprojekte o Projekterfahrung bei der Anbindung von Fachverfahren an einen Stammdatenserver. - Skill-Profile Datenmodell-Design & Konfiguration der Softwarelösung und kundenspezifische Weiterentwicklung der Softwarelösung o Entwicklungserfahrung bei der Anbindung von Fachverfahren an einen Stammdatenserver. - Skill-Profil: Test-Entwickler für Integrations- und Lasttests o Erfahrung in der Softwareentwicklung auf der Basis gebräuchlicher Softwareentwicklungsplattformen und Open Source Technologien unter Verwendung eines agilen Vorgehensmodells (Scrum). o Erfahrungen auf dem Gebiet der manuellen Testung, der Testautomatisierung und Continuous Integration zur Sicherstellung der Softwarequalität im Softwareentwicklungsprozess, insbesondere unter Berücksichtigung anerkannter Normen wie z.B. der ISO/IEC 9126, bezüglich Softwaresystemen, die in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Entwicklungsleistung vergleichbar sind. o Erfahrungen bei Auswahl und Integration von Werkzeugen zur manuellen Testung und Testautomatisierung, Planung und Steuerung der manuellen Testung und Testautomatisierung im Entwicklungsprozess und Unterstützung des Entwicklungsteams bei der manuellen Testung und Testautomatisierung bezüglich Softwaresystemen, die in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Entwicklungsleistung vergleichbar sind. - Skill-Profil: Administrator für Betrieb und Deployment o Erfahrung mit dem technischen Betrieb und automatisierten Deployment der Stammdatenserverlösung in technischen Betriebsumgebungen bei Kunden bzw. in dedizierten Rechenzentrumsumgebungen und/oder private clouds.
Fester Wert (insgesamt): 150
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen - insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise - können von der Vergabestelle grundsätzlich nachgefordert werden. Einen Anspruch hierauf haben Bieter jedoch nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, Abt. 3 Referat 9311
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)