Deutschland – Kraftfahrzeuge – Beschaffung von Elektro-Abfallsammelfahrzeugen

638426-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Kraftfahrzeuge – Beschaffung von Elektro-Abfallsammelfahrzeugen
OJ S 206/2024 22/10/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Koblenz
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung von Elektro-Abfallsammelfahrzeugen
BeschreibungBeschaffung von Abfallsammelfahrzeugen (Batterieelektris
Kennung des Verfahrens74472d1a-55a7-488d-a25d-bd6918d18b62
Interne Kennung2024-85-3789-EO
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHans Böckler Straße  
StadtKoblenz
Postleitzahl56070
Land, Gliederung (NUTS)Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP6YYHYBF6 Elektronische Kommunikation: Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter. Datenschutzgrundverordnung: Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann3
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche AusschlussgründeAuch für die nachfolgenden Ausschlussgründe richtet sich deren Anwendung nach den Regelungen des GWB, §122 ff., sowie §57 VgV
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Low-Entry Dreiachs-Abfallsammelfahrzeug zul. Gesamtgewicht 27.000 kg; vollelektrischer Batterieantrieb; inkl. Abfallsammelaufbau nach EN 1501- 1:2021 mit 23 m3 Aufbauvolumen, High-Level-Lifter für Abfallgefäße gem. EN 840-1/-2/-3 und Rückraumüberwachungssystem mit Notbremsfunktion; als Hecklader
Beschreibung: Vier Abfallsammelfahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb, aufgeteilt in drei Lose
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hans Böckler Straße  
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns10/01/2025
Enddatum der Laufzeit29/05/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen: Die vollständige Lieferung ist spätestens bis zum 29.05.2026 zu bewirken (Lieferfrist), sofern der Zuschlag bis zum 10.01.2025 erteilt wurde. Erfolgt der Zuschlag später, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Eine Auslieferung / Abnahme der Fahrzeuge durch den Auftraggeber ist somit frühestens im Dezember 2025 möglich. Der Auftragnehmer hat dies bei seiner Produktionsplanung zu berücksichtigen. Der Bieter hat das Lieferdatum (Kalendertag) in den Formblättern nach D-1 bis D-3 verbindlich zu bestätigen. B-
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBeschaffung von Elektroangetriebenen Abfallsammelfahrzeugen
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungLTTG
BeschreibungMit dem Angebot sind einzureichen: Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungPQ
BeschreibungMit dem Angebot sind einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen. o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal o Gewerbeanmeldung o Handelsregisterauszug o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse) o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungBevorzugtenregelung
BeschreibungBevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX: Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H., b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H. berücksichtigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Richtwertmethode
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Die Bewertung erfolgt analog der Bewertungsmatrix nach UfAB - der einfachen Richtwertmethode. Das wirtschaftlichste Angebot je Los ist durch die größte gebildete Kennzahl für das Leistungs- / Preisverhältnis gekennzeichnet und erhält den Zuschlag. Ermittlung der Gesamtleistungspunkte Im Rahmen der technischen Wertung werden Leistungspunkte je Los vergeben. Welche Kriterien mit welchen Leistungspunkten bewertet werden ist in der Anlage E-1 dargestellt. Die Summe der Leistungspunkte aller bewerteten Kriterien je Los ist dann der Gesamtleistungspunktwert (L). Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der einfachen Richtwertmethode Formel zur Ermittlung der Kennzahl: Z = L/P; Mit Z= Kennzahl für das Leistungs-/ Preisverhältnis L = Gesamtleistungspunktwert P= Angebotspreis Es wird die Kennzahl ermittelt. Die Kennzahl wird anschließend mit 10-er Potenzen skaliert, bis das Angebot mit der größten Kennzahl 3-Stellen vor dem Komma aufweist. Anschließend wird ohne Nachkommastelle gerundet. Das wirtschaftlichste Angebot je Los ist durch die größte gebildete Kennzahl für das Leistungs- / Preisverhältnis gekennzeichnet und erhält den Zuschlag. Liegen in einem Los mehrere Angebote mit der gleichen Kennzahl für das Leistungs-/Preisverhältnis vor, so erhält das Angebot den Zuschlag, das den niedrigsten Angebotspreis hat. Die Angebotspreise müssen grundsätzlich dem tatsächlichen Aufwand des Bieters entsprechen.
Gewichtung (dezimal, genau): 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen20/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 56 Abs. 2 VgV wird folgende Regelung angewendet: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/11/2024 09:01:00 (UTC+1)
Ort: Stadtverwaltung Koblenz Zentrale Vergabestelle Willi-Hörter-Platz 1 56068 Koblenz über www.rlp.vergabekommunal.de
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit dem Angebot /Auf Verlangen Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die geforderten Nachweisen sind von jedem Bieter der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. - Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen -Eigenerklärung EU_Verordnung -- vermasste Skizzen und vollständige technische Beschreibungen der Lieferumfänge (inkl. aller Anund Aufbauten - die Achslastberechnungen nach EN 1501-1 der angebotenen Fahrzeuge Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle können Bieter von der Vergabestelle aufgefordert werden, ein vergleichbares Fahrzeug beim Kommunalen Servicebetrieb Koblenz, Hans-Böckler- Straße 8, 56070 Koblenz im Rahmen der Angebotsaufklärung vorzustellen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungVertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: Bei Überschreitung der genannten Fristen für jeden Werktag 0,3 v. H. desjenigen Teils der Leistung der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 3,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 - 4 GWB hin. Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Koblenz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Low-Entry Dreiachs-Abfallsammelfahrzeug zul. Gesamtgewicht 27.000 kg; vollelektrischer Batterieantrieb; inkl. Abfallsammelaufbau nach EN 1501-1:2021 mit 23 m3 Aufbauvolumen, High- Level-Lifter für Abfallgefäße gem. EN 840-1/-2/-3 mit integrierter automatischer Störstofferkennung für Bioabfälle und Rückraumüberwachungssystem mit Notbremsfunktion; als Hecklader
Beschreibung: Vier Abfallsammelfahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb, aufgeteilt in drei Lose
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hans Böckler Straße  
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns10/01/2025
Enddatum der Laufzeit29/05/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen: Die vollständige Lieferung ist spätestens bis zum 29.05.2026 zu bewirken (Lieferfrist), sofern der Zuschlag bis zum 10.01.2025 erteilt wurde. Erfolgt der Zuschlag später, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Eine Auslieferung / Abnahme der Fahrzeuge durch den Auftraggeber ist somit frühestens im Dezember 2025 möglich. Der Auftragnehmer hat dies bei seiner Produktionsplanung zu berücksichtigen. Der Bieter hat das Lieferdatum (Kalendertag) in den Formblättern nach D-1 bis D-3 verbindlich zu bestätigen. B-
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBeschaffung von Elektroangetriebenen Abfallsammelfahrzeugen
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungLTTG
BeschreibungMit dem Angebot sind einzureichen: Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungPQ
BeschreibungMit dem Angebot sind einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen. o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal o Gewerbeanmeldung o Handelsregisterauszug o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse) o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungBevorzugtenregelung
BeschreibungBevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX: Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H., b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H. berücksichtigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Richtwertmethode
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Die Bewertung erfolgt analog der Bewertungsmatrix nach UfAB - der einfachen Richtwertmethode. Das wirtschaftlichste Angebot je Los ist durch die größte gebildete Kennzahl für das Leistungs- / Preisverhältnis gekennzeichnet und erhält den Zuschlag. Ermittlung der Gesamtleistungspunkte Im Rahmen der technischen Wertung werden Leistungspunkte je Los vergeben. Welche Kriterien mit welchen Leistungspunkten bewertet werden ist in der Anlage E-1 dargestellt. Die Summe der Leistungspunkte aller bewerteten Kriterien je Los ist dann der Gesamtleistungspunktwert (L). Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der einfachen Richtwertmethode Formel zur Ermittlung der Kennzahl: Z = L/P; Mit Z= Kennzahl für das Leistungs-/ Preisverhältnis L = Gesamtleistungspunktwert P= Angebotspreis Es wird die Kennzahl ermittelt. Die Kennzahl wird anschließend mit 10-er Potenzen skaliert, bis das Angebot mit der größten Kennzahl 3-Stellen vor dem Komma aufweist. Anschließend wird ohne Nachkommastelle gerundet. Das wirtschaftlichste Angebot je Los ist durch die größte gebildete Kennzahl für das Leistungs- / Preisverhältnis gekennzeichnet und erhält den Zuschlag. Liegen in einem Los mehrere Angebote mit der gleichen Kennzahl für das Leistungs-/Preisverhältnis vor, so erhält das Angebot den Zuschlag, das den niedrigsten Angebotspreis hat. Die Angebotspreise müssen grundsätzlich dem tatsächlichen Aufwand des Bieters entsprechen.
Gewichtung (dezimal, genau): 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen20/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 56 Abs. 2 VgV wird folgende Regelung angewendet: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/11/2024 09:01:00 (UTC+1)
Ort: Stadtverwaltung Koblenz Zentrale Vergabestelle Willi-Hörter-Platz 1 56068 Koblenz über www.rlp.vergabekommunal.de
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit dem Angebot /Auf Verlangen Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die geforderten Nachweisen sind von jedem Bieter der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. - Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen -Eigenerklärung EU_Verordnung -- vermasste Skizzen und vollständige technische Beschreibungen der Lieferumfänge (inkl. aller Anund Aufbauten - die Achslastberechnungen nach EN 1501-1 der angebotenen Fahrzeuge Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle können Bieter von der Vergabestelle aufgefordert werden, ein vergleichbares Fahrzeug beim Kommunalen Servicebetrieb Koblenz, Hans-Böckler- Straße 8, 56070 Koblenz im Rahmen der Angebotsaufklärung vorzustellen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungVertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: Bei Überschreitung der genannten Fristen für jeden Werktag 0,3 v. H. desjenigen Teils der Leistung der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 3,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 - 4 GWB hin. Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Koblenz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
Titel: Low-Entry Dreiachs-Abfallsammelfahrzeug zul. Gesamtgewicht 27.000 kg; vollelektrischer Batterieantrieb; inkl. Abfallsammelaufbau nach EN 1501-1:2021 mit 23 m3 Aufbauvolumen, Low- Level-Lifter für Abfallgefäße gem. EN 840-1/-2/-3; als Heckl
Beschreibung: Vier Abfallsammelfahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb, aufgeteilt in drei Lose
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144511 Müllfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hans Böckler Straße  
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns10/01/2025
Enddatum der Laufzeit29/05/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche Informationen: Die vollständige Lieferung ist spätestens bis zum 29.05.2026 zu bewirken (Lieferfrist), sofern der Zuschlag bis zum 10.01.2025 erteilt wurde. Erfolgt der Zuschlag später, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Eine Auslieferung / Abnahme der Fahrzeuge durch den Auftraggeber ist somit frühestens im Dezember 2025 möglich. Der Auftragnehmer hat dies bei seiner Produktionsplanung zu berücksichtigen. Der Bieter hat das Lieferdatum (Kalendertag) in den Formblättern nach D-1 bis D-3 verbindlich zu bestätigen. B-
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungBeschaffung von Elektroangetriebenen Abfallsammelfahrzeugen
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenVermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungLTTG
BeschreibungMit dem Angebot sind einzureichen: Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungPQ
BeschreibungMit dem Angebot sind einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen. o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal o Gewerbeanmeldung o Handelsregisterauszug o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse) o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Kriterium
ArtSonstiges
BezeichnungBevorzugtenregelung
BeschreibungBevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX: Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H., b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H. berücksichtigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Richtwertmethode
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Die Bewertung erfolgt analog der Bewertungsmatrix nach UfAB - der einfachen Richtwertmethode. Das wirtschaftlichste Angebot je Los ist durch die größte gebildete Kennzahl für das Leistungs- / Preisverhältnis gekennzeichnet und erhält den Zuschlag. Ermittlung der Gesamtleistungspunkte Im Rahmen der technischen Wertung werden Leistungspunkte je Los vergeben. Welche Kriterien mit welchen Leistungspunkten bewertet werden ist in der Anlage E-1 dargestellt. Die Summe der Leistungspunkte aller bewerteten Kriterien je Los ist dann der Gesamtleistungspunktwert (L). Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der einfachen Richtwertmethode Formel zur Ermittlung der Kennzahl: Z = L/P; Mit Z= Kennzahl für das Leistungs-/ Preisverhältnis L = Gesamtleistungspunktwert P= Angebotspreis Es wird die Kennzahl ermittelt. Die Kennzahl wird anschließend mit 10-er Potenzen skaliert, bis das Angebot mit der größten Kennzahl 3-Stellen vor dem Komma aufweist. Anschließend wird ohne Nachkommastelle gerundet. Das wirtschaftlichste Angebot je Los ist durch die größte gebildete Kennzahl für das Leistungs- / Preisverhältnis gekennzeichnet und erhält den Zuschlag. Liegen in einem Los mehrere Angebote mit der gleichen Kennzahl für das Leistungs-/Preisverhältnis vor, so erhält das Angebot den Zuschlag, das den niedrigsten Angebotspreis hat. Die Angebotspreise müssen grundsätzlich dem tatsächlichen Aufwand des Bieters entsprechen.
Gewichtung (dezimal, genau): 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen20/11/2024 00:00:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/11/2024 09:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 56 Abs. 2 VgV wird folgende Regelung angewendet: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 27/11/2024 09:01:00 (UTC+1)
Ort: Stadtverwaltung Koblenz Zentrale Vergabestelle Willi-Hörter-Platz 1 56068 Koblenz über www.rlp.vergabekommunal.de
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsMit dem Angebot /Auf Verlangen Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die geforderten Nachweisen sind von jedem Bieter der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. - Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen -Eigenerklärung EU_Verordnung -- vermasste Skizzen und vollständige technische Beschreibungen der Lieferumfänge (inkl. aller Anund Aufbauten - die Achslastberechnungen nach EN 1501-1 der angebotenen Fahrzeuge Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle können Bieter von der Vergabestelle aufgefordert werden, ein vergleichbares Fahrzeug beim Kommunalen Servicebetrieb Koblenz, Hans-Böckler- Straße 8, 56070 Koblenz im Rahmen der Angebotsaufklärung vorzustellen.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle VereinbarungVertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: Bei Überschreitung der genannten Fristen für jeden Werktag 0,3 v. H. desjenigen Teils der Leistung der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 3,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 - 4 GWB hin. Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Koblenz
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Koblenz
Registrierungsnummer: 071110000000-001-50
Postanschrift: Willi-Hörter-Platz 1  
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: 09 - ZVS
Telefon: +49 261-1290
Fax: +49 261-1291010
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-160
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: efb2be0b-6d07-46fd-899f-cefd9d6bf1fb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/10/2024 14:46:38 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 638426-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 206/2024
Datum der Veröffentlichung: 22/10/2024

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