5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Weststraße 25
Stadt: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land, Gliederung (NUTS): Ahrweiler (DEB12)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: A) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate (soweit einschlägig) B) Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV (oder gleichwertig)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A) Benennung von exakt 3 Voll-Referenzen über die Lph. 1 – 9 der Planungsleistung Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5, 6, 8) der letzten 5 Kalenderjahre, die auch anhand von Teil- Referenzen nachgewiesen werden können, falls Projekte nicht immer vollständig über Lph. 1 - 9 erbracht wurden.
Beschreibung: Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Ort des Projekts, b) Zeitpunkt der Auftragserteilung c) Art und Nutzung des Gebäudes, d) Art der Baumaßnahme (Neubau/Erweiterung/Umbau/Sanierung), e) Honorarzone, f) Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen), g) Ausführung in Arbeitsgemeinschaft/mit Nachunternehmern (Angabe eigener Leistungsteil), h) Baukosten netto (KG 300, 400 netto) bzw. Baukosten netto (KG 410, KG 420, KG 430, KG 470), i) Vergleichbare Aufgabenstellungen (Hochwasserangepasstes Bauen , Öffentlicher Auftraggeber), j) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Mindestanforderungen zu A): Es werden nur Referenzen der letzten 5 Kalenderjahre mit Baukosten (KG 300 und 400) über 5 Mio. € netto oder höher berücksichtigt. Wenn ein Unternehmen weniger als drei Referenzprojekte angibt, führt dies zum Ausschluss. B) Anzahl der Führungskräfte, Architekten und Ingenieure einschließlich freier Mitarbeiter sowie sonstige Mitarbeiter im Unternehmen sowie leistungsbereite Ingenieure im Bereich Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5, 6, 8) in den letzten 3 Kalenderjahren und heute. Mindestanforderung zu B): Es müssen 5 Ingenieure leistungsbereit im Bereich Technische Ausrüstung – Anlagengruppen 4, 5, 6, 8) sein (Inhaber, Angestellte, Subunternehmer); Nachweis der Eignungsleihe durch Formular Eigenerklärung, unter Namensangabe. C) Es ist der für die Leistungserbringung zuständige Projektleiter und dessen Berufserfahrung anzugeben sowie einen Lebenslauf beizufügen. Mindestanforderung zu C): Der zuständige Projektleiter muss mindestens 5 Geschäftsjahre Berufserfahrung vorweisen. D) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. III.2.1 Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten; Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV. Diese Kategorie bewertet sowohl die Qualifikation des Projektleiters als auch die Qualität der Referenzprojekte, die vom Bewerber eingereicht werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist die wichtigste Kategorie im Bewertungsprozess und umfasst insgesamt 120 Punkte. 2.1. Qualifikation des Projektleiters Die Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters wird auf Basis der Anzahl der Berufsjahre bewertet. Ein erfahrener Projektleiter ist besser in der Lage, komplexe Projekte erfolgreich zu leiten. Die Punktevergabe erfolgt wie folgt: • 5 bis 7 Jahre Berufserfahrung: 2 Punkte • 8 bis 11 Jahre Berufserfahrung: 4 Punkte • Über 12 Jahre Berufserfahrung: 6 Punkte 2.2. bis 2.4. Referenzen des Büros oder Projektleiters In diesen drei Unterkategorien werden jeweils drei Referenzprojekte bewertet, die vom Büro oder Projektleiter eingereicht werden. Diese Projekte werden anhand mehrerer Kriterien beurteilt, darunter die Art der Baumaßnahme, die Honorarzone, die abgeschlossenen Leistungsphasen und die Baukosten. Jede Referenz kann maximal 38 Punkte erzielen. Kriterien für die Bewertung der Referenzen: • Art der Baumaßnahme: Hier wird die Art des Bauprojekts bewertet, also ob es sich um einen Neubau, eine Erweiterung oder eine sonstige Maßnahme handelt: o Sonstige Baumaßnahmen: 1 Punkt o Erweiterung: 2 Punkte o Neubau: 4 Punkte • Honorarzone: Die Honorarzone gibt die Komplexität und den Umfang der Planungsleistungen an. Je höher die Honorarzone, desto mehr Punkte werden vergeben: o Honorarzone I: 0 Punkte o Honorarzone II: 2 Punkte o Honorarzone III (oder höher): 4 Punkte • Abgeschlossene Leistungsphasen (LPH 1-9): Für jede abgeschlossene Leistungsphase werden 2 Punkte vergeben. Es können insgesamt 18 Punkte pro Referenzprojekt erreicht werden, wenn alle neun Leistungsphasen (von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung) abgeschlossen sind. • Baukosten: Die Baukosten werden in zwei Kostengruppen unterteilt: o KG 300+400 (Baukonstruktionen und technische Anlagen): 5 bis 7,5 Mio. €: 1 Punkt 7,5 bis 9 Mio. €: 2 Punkte Über 9 Mio. €: 3 Punkte o KG 410+420+430+470 (Technische Ausrüstung): 7 bis 10 Mio. €: 1 Punkt 10 bis 13 Mio. €: 2 Punkte Über 13 Mio. €: 3 Punkte • Vergleichbare Aufgabenstellung: Projekte, die besondere Herausforderungen wie hochwasserangepasstes Bauen beinhalten, erhalten zusätzliche 4 Punkte. • Öffentlicher Auftraggeber: Wenn das Projekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers durchgeführt wurde, gibt es dafür 2 Punkte. Jede der drei Referenzen wird auf Basis dieser Kriterien bewertet, sodass pro Referenz maximal 38 Punkte möglich sind. Insgesamt können in der Kategorie „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bis zu 120 Punkte erreicht werden. Gesamtergebnis Die maximale Punktzahl, die ein Bewerber im Rahmen dieses Bewertungsverfahrens erreichen kann, beträgt 130 Punkte. Dies setzt sich zusammen aus 10 Punkten für die „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und 120 Punkten für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“. Bewerber, die in beiden Bereichen gut abschneiden, haben eine hohe Chance, im Vergabeverfahren erfolgreich zu sein. Dieses Bewertungssystem ist darauf ausgelegt, Unternehmen auszuwählen, die sowohl wirtschaftlich stark aufgestellt als auch technisch in der Lage sind, anspruchsvolle Projekte erfolgreich umzusetzen. Unternehmen mit einer hohen Punktzahl in beiden Kategorien sind besser positioniert, um den Auftrag zu erhalten, da sie sowohl die finanziellen als auch die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Zur zweiten Stufe zugelassen werden die drei Bewerber mit den meisten Punkten. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als drei Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A) Gesamtumsätze pro Jahr in den letzten 3 Kalenderjahren. B) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Planungsleistungen Technische Ausrüstung LPH 1-9 – Anlagengruppen 4, 5, 6, 8) pro Jahr in den letzten drei Kalenderjahren. Mindestanforderung zu B): Der Jahresmindestumsatz pro Kalenderjahr beträgt 300.000,00 € (netto).
Beschreibung: C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall. Diese Kategorie betrachtet die Umsätze der letzten drei Jahre sowie die Anzahl der Ingenieure im Unternehmen, die in den Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 tätig sind. Diese Leistungsfähigkeit gibt einen Hinweis auf die finanzielle Stabilität und die Kapazität des Unternehmens, vergleichbare Projekte erfolgreich abzuwickeln. 1.1. Umsatz mit vergleichbaren Leistungen Der durchschnittliche Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Jahren im Bereich der Planungsleistungen der technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8) wird bewertet. Es wird eine gestaffelte Punktevergabe basierend auf der Höhe des Umsatzes angewendet: • 300.000 € bis 500.000 €: 1 Punkt • 500.000 € bis 700.000 €: 2 Punkte • 700.000 € bis 900.000 €: 3 Punkte • Über 900.000 €: 5 Punkte Dieser Umsatz verdeutlicht, ob das Unternehmen wirtschaftlich in der Lage ist, ähnliche Projekte zu realisieren und ob es über ausreichende Erfahrung in vergleichbaren Planungsleistungen verfügt. 1.2. Anzahl leistungsbereiter Ingenieure Die zweite Unterkategorie bewertet die Anzahl der Ingenieure, die im Durchschnitt in den letzten drei Jahren im Bereich der technischen Ausrüstung tätig waren. Diese Angabe ist ein Indikator dafür, ob das Unternehmen personell gut aufgestellt ist und in der Lage ist, auch komplexe Projekte durchzuführen. Je mehr Ingenieure, desto mehr Punkte: • 3 bis 4 Ingenieure: 1 Punkt • 5 bis 7 Ingenieure: 2 Punkte • 8 bis 10 Ingenieure: 3 Punkte • Ab 11 Ingenieuren: 5 Punkte Insgesamt können in der Kategorie „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ maximal 10 Punkte erreicht werden.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/11/2024 11:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist eingehen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
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