5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Weststraße 25
Stadt: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land, Gliederung (NUTS): Ahrweiler (DEB12)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: A) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate (soweit einschlägig) B) Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV (oder gleichwertig)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A) Benennung von exakt 3 Voll-Referenzen über die Lph. 1 – 9 der Planungsleistung Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7) der letzten 5 Kalenderjahre, die auch anhand von Teil- Referenzen nachgewiesen werden können, falls Projekte nicht immer vollständig über Lph. 1 - 9 erbracht wurden.
Beschreibung: Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Ort des Projekts, b) Zeitpunkt der Auftragserteilung c) Art und Nutzung des Gebäudes, d) Art der Baumaßnahme (Neubau/Erweiterung/Umbau/Sanierung), e) Honorarzone, f) Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen), g) Ausführung in Arbeitsgemeinschaft/mit Nachunternehmern (Angabe eigener Leistungsteil), h) Baukosten netto (KG 300, 400 netto) bzw. Baukosten netto (KG 410, KG 420, KG 430, KG 470), i) Vergleichbare Aufgabenstellungen (Hochwasserangepasstes Bauen , Öffentlicher Auftraggeber), j) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Mindestanforderungen zu A): Es werden nur Referenzen der letzten 5 Kalenderjahre mit Baukosten (KG 300 und 400) über 5 Mio. € netto oder höher berücksichtigt. Wenn ein Unternehmen weniger als drei Referenzprojekte angibt, führt dies zum Ausschluss. B) Anzahl der Führungskräfte, Architekten und Ingenieure einschließlich freier Mitarbeiter sowie sonstige Mitarbeiter im Unternehmen sowie leistungsbereite Ingenieure im Bereich Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7) in den letzten 3 Kalenderjahren und heute. Mindestanforderung zu B): Es müssen 3 Ingenieure leistungsbereit im Bereich Technische Ausrüstung – Anlagengruppen 1, 2, 3, 7) sein (Inhaber, Angestellte, Subunternehmer); Nachweis der Eignungsleihe durch Formular Eigenerklärung, unter Namensangabe. C) Es ist der für die Leistungserbringung zuständige Projektleiter und dessen Berufserfahrung anzugeben sowie einen Lebenslauf beizufügen. Mindestanforderung zu C): Der zuständige Projektleiter muss mindestens 5 Geschäftsjahre Berufserfahrung vorweisen. D) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. III.2.1 Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten; Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV. 2.1. Qualifikation des Projektleiters Die Berufserfahrung des für das Projekt vorgesehenen Projektleiters wird anhand der Anzahl der Berufsjahre bewertet. 5 bis 7 Jahre Berufserfahrung bringen dem Bewerber 2 Punkte, 8 bis 11 Jahre Berufserfahrung werden mit 4 Punkten bewertet. Projektleiter mit über 12 Jahren Berufserfahrung erhalten die maximale Punktzahl von 6 Punkten. 2.2. bis 2.4. Referenzen des Büros oder Projektleiters. Jedes Referenzprojekt wird nach denselben Kriterien bewertet und kann maximal 38 Punkte erreichen. Folgende Kriterien fließen in die Bewertung der Referenzprojekte ein: Art der Baumaßnahme: Hier wird unterschieden, ob es sich bei dem Projekt um einen Neubau, eine Erweiterung oder eine sonstige Baumaßnahme handelt: Sonstige Baumaßnahmen: 0 Punkte, Erweiterung: 2 Punkte, Neubau: 4 Punkte. Honorarzone I: 1 Punkt, Honorarzone II: 2 Punkte, Honorarzone III (oder höher): 4 Punkte, Abgeschlossene Leistungsphasen (LPH 1-9): Für jede abgeschlossene Leistungsphase (von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung) werden jeweils 2 Punkte vergeben. Maximal sind pro Referenzprojekt 18 Punkte in diesem Kriterium möglich. Die Baukosten werden in zwei verschiedenen Kategorien bewertet – einerseits die Kosten der Kostengruppen 300 und 400 (Baukonstruktion und technische Anlagen) und andererseits die Kosten der technischen Anlagen (Kostengruppen 410, 420, 430 und 470): KG 300+400: 5 bis 7,5 Mio. €: 1 Punkt, 7,5 bis 9 Mio. €: 2 Punkte, Über 9 Mio. €: 3 Punkte, KG 410+420+430+470: 7 bis 10 Mio. €: 1 Punkt, 10 bis 13 Mio. €: 2 Punkte, Über 13 Mio. €: 3 Punkte. Vergleichbare Aufgabenstellung: Projekte, die sich mit spezifischen Herausforderungen wie hochwasserangepasstem Bauen beschäftigen, erhalten zusätzliche 4 Punkte. Öffentlicher Auftraggeber: Projekte, die im Auftrag öffentlicher Stellen durchgeführt wurden, werden mit 2 Punkten belohnt. Für jede der drei Referenzen kann ein Bewerber somit bis zu 38 Punkte erhalten, was zu einer Gesamtpunktzahl von 120 Punkten in der Kategorie „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ führt. Gesamtergebnis: Die maximale Punktzahl, die ein Bewerber im Rahmen des Bewertungsverfahrens erreichen kann, beträgt 130 Punkte. Diese setzt sich aus 10 Punkten für die „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und 120 Punkten für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ zusammen. Bewerber, die in allen Kategorien gut abschneiden, weisen damit eine hohe Eignung und Leistungsfähigkeit für das ausgeschriebene Projekt auf. Das Bewertungssystem ist so aufgebaut, dass es Bewerber priorisiert, die sowohl über eine starke finanzielle Basis als auch über umfangreiche Erfahrung und Kompetenz im Bereich der technischen Planung und Projektabwicklung verfügen. Eine hohe Punktzahl in diesen Kategorien erhöht somit die Wahrscheinlichkeit, dass der Bewerber für das Projekt ausgewählt wird. Zur zweiten Stufe zugelassen werden die drei Bewerber mit den meisten Punkten. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als drei Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eignungskriterien und Mindestanforderungen
Beschreibung: A) Gesamtumsätze pro Jahr in den letzten 3 Kalenderjahren. B) Umsätze mit vergleichbaren Leistungen (Planungsleistungen Technische Ausrüstung LPH 1-9 –Anlagengruppen 1, 2, 3, 7) pro Jahr in den letzten drei Kalenderjahren. Mindestanforderung zu B): Der Jahresmindestumsatz pro Kalenderjahr beträgt 300.000,00 € (netto). C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall. In diesem Abschnitt wird die finanzielle Stabilität und das Leistungspotential des Bewerbers anhand zweier Unterkategorien bewertet: Umsatz mit vergleichbaren Leistungen und die Anzahl der leistungsbereiten Ingenieure. Diese Kriterien geben Aufschluss über die Größe und Kapazität des Unternehmens sowie dessen Fähigkeit, vergleichbare Projekte in der Vergangenheit erfolgreich abzuwickeln. 1.1. Umsatz mit vergleichbaren Leistungen Der Umsatz, den der Bewerber in den letzten drei Jahren mit Planungsleistungen im Bereich der technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7) erzielt hat, wird in verschiedenen Stufen bewertet. Die Höhe des Umsatzes zeigt die Erfahrung des Unternehmens in ähnlichen Projekten. Je höher der Umsatz, desto mehr Punkte werden vergeben: Unternehmen mit einem Umsatz von 300.000 € bis 500.000 € erhalten 1 Punkt. Unternehmen mit einem Umsatz von 500.000 € bis 700.000 € erhalten 2 Punkte. Unternehmen mit einem Umsatz von 700.000 € bis 900.000 € erhalten 3 Punkte. Unternehmen, deren Umsatz über 900.000 € liegt, erzielen die Höchstpunktzahl von 5 Punkten. Dieser Unterpunkt spiegelt wider, wie intensiv das Unternehmen in der Vergangenheit in dem relevanten Bereich tätig war. Ein hoher Umsatz ist ein Indikator dafür, dass das Unternehmen in der Lage ist, größere Projekte erfolgreich zu managen. 1.2. Anzahl leistungsbereiter Ingenieure Die zweite Unterkategorie bewertet die Anzahl der Ingenieure, die im Mittel in den letzten drei Jahren im Bereich der technischen Ausrüstung verfügbar waren. Auch hier wird nach der Anzahl der Ingenieure gestaffelt: Bei 3 bis 4 Ingenieuren erhält der Bewerber 1 Punkt. Bei 5 bis 7 Ingenieuren werden 2 Punkte vergeben. 8 bis 10 Ingenieure bringen 3 Punkte ein. Ab 11 Ingenieuren wird die Höchstpunktzahl von 5 Punkten erreicht. Die Anzahl der verfügbaren Ingenieure zeigt, ob das Unternehmen die personellen Ressourcen hat, um größere oder parallel laufende Projekte zu bewältigen. Eine höhere Anzahl an Ingenieuren weist darauf hin, dass das Unternehmen auch in personeller Hinsicht gut aufgestellt ist. Insgesamt können Bewerber in dieser ersten Hauptkategorie der „Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ maximal 10 Punkte erzielen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Gewichtung (Punkte, genau): 0
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19/11/2024 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bewerber-/Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist eingehen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
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