1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Hoheitliches Abschleppen PP Koblenz
Beschreibung: Hoheitliches Abschleppen für den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Kennung des Verfahrens: 15b510ef-8ad3-413f-bd3e-29278ed134ab
Interne Kennung: 0319-ZB1-2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS2YYJY1VP55Q8T Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (vgl. Nr. 5.3_"01 Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Beigefügte AGB des Bieters werden nicht akzeptiert und können zum Ausschluss führen. Datenschutzklausel: Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Jede (auch nur auszugsweise) Veröffentlichung ist nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik zulässig.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 81
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 81
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Kategorie A - Gebiet 01
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 95 651,39 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Kategorie A - Gebiet 02
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 111 973,86 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Kategorie A - Gebiet 03
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 26 317,31 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Kategorie A - Gebiet 04
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 77 065,87 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Kategorie A - Gebiet 05
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 36 654,06 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Kategorie A - Gebiet 06
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 39 229,57 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Kategorie A - Gebiet 07
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 27 831,64 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Kategorie A - Gebiet 08
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 23 576,88 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Kategorie A - Gebiet 09
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 20 184,42 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Kategorie A - Gebiet 10
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 40 196,91 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Kategorie A - Gebiet 11
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 29 862,75 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Kategorie A - Gebiet 12
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 18 041,84 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Kategorie A - Gebiet 13
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 10 414,74 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Kategorie A - Gebiet 14
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 58 995,80 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Kategorie A - Gebiet 15
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 21 167,05 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Kategorie A - Gebiet 16
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 48 059,93 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Kategorie A - Gebiet 17
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 62 610,88 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: Kategorie A - Gebiet 18
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 50 335,89 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Kategorie A - Gebiet 19
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 625,84 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: Kategorie A - Gebiet 20
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 20
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 44 370,61 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: Kategorie A - Gebiet 21
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 21
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 47 250,45 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0022
Titel: Kategorie A - Gebiet 22
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 22
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 16 999,50 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0023
Titel: Kategorie A - Gebiet 23
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 43 020,10 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0024
Titel: Kategorie A - Gebiet 24
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 20 938,61 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0025
Titel: Kategorie A - Gebiet 25
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 23 615,89 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0026
Titel: Kategorie A - Gebiet 26
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 30 066,42 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0027
Titel: Kategorie A - Gebiet 27
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 27
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 31 813,30 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0028
Titel: Kategorie A - Gebiet 28
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 28
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 19 215,02 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0029
Titel: Kategorie A - Gebiet 29
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 29
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 34 502,30 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0030
Titel: Kategorie A - Gebiet 30
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 30
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 17 412,42 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0031
Titel: Kategorie A - Gebiet 31
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 31
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 120 281,17 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0032
Titel: Kategorie A - Gebiet 32
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 32
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 10 791,06 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0033
Titel: Kategorie A - Gebiet 33
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 33
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 18 892,50 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0034
Titel: Kategorie A - Gebiet 34
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 34
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 133,33 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0035
Titel: Kategorie A - Gebiet 35
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 35
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 9 619,81 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0036
Titel: Kategorie A - Gebiet 36
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 36
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 599,33 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0037
Titel: Kategorie A - Gebiet 37
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 37
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 16 538,98 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0038
Titel: Kategorie A - Gebiet 38
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 38
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 12 009,07 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0039
Titel: Kategorie A - Gebiet 39
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 39
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 14 774,66 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0040
Titel: Kategorie A - Gebiet 40
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 40
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 935,57 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0041
Titel: Kategorie A - Gebiet 41
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 41
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 722,67 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0042
Titel: Kategorie A - Gebiet 42
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 42
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 367,74 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0043
Titel: Kategorie A - Gebiet 43
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 43
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 261,30 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0044
Titel: Kategorie A - Gebiet 44
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 44
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 278,21 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0045
Titel: Kategorie A - Gebiet 45
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 45
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 21 897,49 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0046
Titel: Kategorie A - Gebiet 46
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 46
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 14 631,20 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0047
Titel: Kategorie A - Gebiet 47
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 47
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 26 391,78 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0048
Titel: Kategorie A - Gebiet 48
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 48
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 7 479,17 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0049
Titel: Kategorie B - Gebiet 49
Beschreibung: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen (unabhängig von der Antriebsart der Fahrzeuge) im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz.
Interne Kennung: 49
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 9 322,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0050
Titel: Kategorie B - Gebiet 50
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 50
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 571,02 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0051
Titel: Kategorie B - Gebiet 51
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 51
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 440,37 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0052
Titel: Kategorie B - Gebiet 52
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 52
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 254,90 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0053
Titel: Kategorie B - Gebiet 53
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 53
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 527,07 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0054
Titel: Kategorie B - Gebiet 54
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 54
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 646,85 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0055
Titel: Kategorie B - Gebiet 55
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 55
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 072,62 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0056
Titel: Kategorie B - Gebiet 56
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 56
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 327,52 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0057
Titel: Kategorie B - Gebiet 57
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 57
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 666,96 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0058
Titel: Kategorie B - Gebiet 58
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 58
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 234,78 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0059
Titel: Kategorie B - Gebiet 59
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 59
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 182,27 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0060
Titel: Kategorie B - Gebiet 60
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 60
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 670,16 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0061
Titel: Kategorie B - Gebiet 61
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 61
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 162,16 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0062
Titel: Kategorie B - Gebiet 62
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 62
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 072,62 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0063
Titel: Kategorie B - Gebiet 63
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 63
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 974,37 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0064
Titel: Kategorie B - Gebiet 64
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 64
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 135,12 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0065
Titel: Kategorie B - Gebiet 65
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 65
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 028,30 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0066
Titel: Kategorie B - Gebiet 66
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 66
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 733,18 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0067
Titel: Kategorie B - Gebiet 67
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 67
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6 372,74 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0068
Titel: Kategorie B - Gebiet 68
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 68
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 829,12 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0069
Titel: Kategorie B - Gebiet 69
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 69
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 003,20 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0070
Titel: Kategorie B - Gebiet 70
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 70
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 4 281,41 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0071
Titel: Kategorie B - Gebiet 71
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 71
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 165,36 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0072
Titel: Kategorie B - Gebiet 72
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 72
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 594,34 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0073
Titel: Kategorie B - Gebiet 73
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 73
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 492,88 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0074
Titel: Kategorie B - Gebiet 74
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 74
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 776,61 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0075
Titel: Kategorie B - Gebiet 75
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 75
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 671,95 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0076
Titel: Kategorie B - Gebiet 76
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 76
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 671,95 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0077
Titel: Kategorie B - Gebiet 77
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 77
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 736,38 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0078
Titel: Kategorie C - Gebiet 78
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 78
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0079
Titel: Kategorie C - Gebiet 79
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 79
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0080
Titel: Kategorie C - Gebiet 80
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 80
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0081
Titel: Kategorie C - Gebiet 81
Beschreibung: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Angaben zur Beschreibung der Beschaffung (Auftragsgegenstand)
Interne Kennung: 81
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50118110 Fahrzeugabschleppdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber kann durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zweimal um bis zu einem Jahr verlängern. Dieses Optionsrecht muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt werden.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 3 3.1 Betriebshaftpflichtversicherung Erklärung, dass eine erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Risiken aus Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschlepparbeiten sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken umfasst, besteht. 3.2 Hakenlastversicherung Erklärung, dass eine Hakenlastversicherung - Mindestdeckungssumme für Sach- und Folgeschäden (Güter- und Güterfolgeschäden bei Pkw) in Höhe von 500.000 EUR, - für Schwerlastverkehr (Güter- und Güterfolgeschäden bei Lkw) 1.000.000 EUR sowie - reine Vermögensschäden aus Hakenlastschäden in Höhe von 20.000 EUR jeweils pro Versicherungsfall). besteht.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Dokument 05, Nr. 2.1 Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein). Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch in einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich), oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Dokument 05 4.1 Kat.A/B a) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker Handwerk oder gleichwertig und eine einjährige einschlägige Berufspraxis oder eine fünfjährige zusammenhängende Tätigkeit im Pannenhilfs-, Bergungs- und Abschleppgewerbe 4.2 Kat.A/B b) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten gemäß DGUV-Information 214-010 oder BGI 800 4.3 Kat.C c) Gesellen- oder Meisterbrief im Kfz-Mechatroniker- oder -Mechaniker-Handwerk oder gleichwertig und eine 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Fachbereich Bergen und Abschleppen von Schwerfahrzeugen 4.4 Kat.C d) erfolgreich absolvierte Weiterbildungsmaßnahme über Sicherungs-maßnahmen bei Pannen-/Unfall, Bergungs- und Abschlepparbeiten (DGUV-Information 214-010 o. BGI 800) 4.5 Kat.A,B,C (E-Fahrzeuge) e) Für das Berge- und Abschlepppersonal mindestens eine Qualifikation zur Fachkundig unterwiesenen Person gem. DGUV Information 209-093 mind. Stufe 1S/1E. Bei unklaren Situationen oder wenn eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Fachkundige Person (FHV) gemäß DGUV Information 209-093 mindestens Stufe 3S/3E hinzuzuziehen. 5.1 Sofern der Auftragnehmer nicht Eigentümer der Fahrzeuge ist, hat er auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen. 5.2 Alle Einsatzfahrzeuge müssen als Pannenhilfsfahrzeug im Sinne des § 52 Abs.4 Nr.2 StVZO anerkannt sein. 5.3 Fahrzeuge sowie Ausrüstung/Sicherungsmittel müssen den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen und der (DGUV), insbesondere der Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten (BGI 800) entsprechen. 5.4 Alle Fahrzeuge müssen deutlich sichtbar mit Firmenname, Standort und Telefonnummer beschriftet sein; Wechselbeschriftungen sind nicht zulässig. 5.5 Kat.A a) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung mit Ladekran (LFBK) - Nutzlast mind. 3,5t, drehbarer Ladekran, Hakenlast 1t bei einer Ausladung von 8m, SN: 1628; 0828 5.6 Kat.A b) ein Lkw für die Fahrzeugbeförderung ohne Ladekran (LFB) - mind. Nutzlast 2,5t, SN: 1628; 0828 c) ein Abschleppwagen (AW/AWU) - Einstellbare/verfahrbare Haken-/Hublast 1,5t, SN: 1601 5.7 Kat.B a) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40 t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Haken-/Hublast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 5.8 Kat.C a) ein Auto- oder Mobilkran (AK, MK) - Tragfähigkeit von mind. 40t zGM bei 3m Ausladung von Drehkranzmitte, SN: 1627(MK),1621(AK) 5.9 Kat.C b) ein Abschleppwagen (Kranwagen) um rollfähige und nicht rollfähige Schwerfahrzeuge bis 40t zGM abzuschleppen bzw. zu schleppen sowie mittels Seilwinde zu bergen - einstellbare und verfahrbare Hub-/Hakenlast von 6t bei 80km/h, Seilwinde mit Zugkraft von 10t am einfachen Strang, SN: 1601 6.1 Der Auftragnehmer stellt eine Verwahrungsfläche im Land Rheinland-Pfalz bereit. Befindet sich die Verwahrfläche nicht im Vertragsgebiet, darf die Zeit für den Transport vom Auftragsort (Unfallstelle) zum Verwahrgelände, aus Gründen die der Auftragnehmer zu vertreten hat, eine Frist von längstens 30 Minuten (Kat.A/B) bzw. 45 Minuten (Kat.C) nicht überschreiten. Die Verwahrfläche kann auch angemietet sein. Sie ist deutlich mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. 6.2 Die Verwahrfläche muss zu den Nachbargrundstücken durch eine Mauer oder durch einen festen mit dem Boden verbundenen Zaun abgegrenzt werden, die/der mindestens 1,80 m hoch ist. Befinden sich mehrere Unternehmen auf einem Grundstück, ist eine gleichartige räumliche Trennung der Verwahrfläche des Auftragnehmers erforderlich. Eine Freifläche ist nicht erforderlich, wenn die Verwahrung der Fahrzeuge in verschließbaren Hallen möglich ist. Besondere Kosten für das Verwahren in verschließbaren Hallen dürfen nur berechnet werden, sofern die Verwahrung in einer verschließbaren Halle ausdrücklich angeordnet wurde. 6.3 Ein Teil der Verwahrfläche muss überdacht und verschließbar sein. Werkstätten, Waschhallen oder Räume, in denen gearbeitet wird, sind nicht zulässig. 6.4 Für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen muss der Auftragnehmer darüber hinaus eine Räumlichkeit vorweisen, die über eine Hebebühne oder andere Vorrichtung, die eine Begutachtung des Fahrzeugs in aufrechter Körperhaltung ermöglicht, verfügt. Die Räumlichkeit muss außerdem beleuchtet und beheizbar sein 6.5 Die Übereinstimmung des Verwahrgeländes mit brandschutz-, bau- und wasserrechtlichen Vorschriften liegt vor Kat.A Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.6 Stellpl. für 5 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 2 Stellpl.) 6.7 Bei Vertragsgebieten mit Bundesautobahnabschnitten Stellpl. für 10 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 3 Stellpl.) 6.8 verschl. Unterstellmöglichkeit für 3 Fahrzeuge (1. Los, je weiteres Los zusätzl. 1 Stellpl.) Kat.B/C Das Verwahrgelände muss mind. folgende Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten: 6.9 Stellplätze für 2 Fahrzeuge 6.10 verschl. Unterstellmöglichkeit für 1 Fahrzeug Elektrofahrzeuge Kat.A 6.11 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge Kat.B/C 6.12 Stellplatz für 1 Fahrzeug im Freigelände Elektrofahrzeuge - allgemeine Voraussetzungen 6.13 Verunfallte Elektrofahrzeuge sind, aus Brandschutzgründen in einem abgesperrten Bereich auf einem Abstellplatz im Freien zu verwahren. In jede Richtung muss mit mindestens 5m ein ausreichender Abstand zu anderen Fahrzeugen, Gebäuden, brennbaren Gegenständen und brennbaren Untergründen abzustellen. 6.14 Schutzmaßnahmen gegen Selbstentzündung bei Elektrofahrzeugen sind gewährleistet
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/10/2024 23:59:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 87 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/11/2024 12:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 03 Angebotsschreiben (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03a Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 03b Erklärung Eignungsrelevante Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 04 Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 05 Eignungskriterien und Nachweise Hoheitliches Abschleppen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - 06 Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Anlage 1 Nachweis Personal-Fuhrpark-Verwahrfläche (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren wird auf Antrag in einem Nachprüfungsverfahren nach §§ 155 ff. GWB durch die zuständige Vergabekammer überprüft. Die Verfahrensregeln der §§ 160 ff GWB über Form und Fristen sind für die Antragstellung zu beachten. Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle bittet darum entsprechende Verfahrensrügen über die Kommunikationsplatt-form des VMP-RLP zu senden. Auf die Rügepflich-ten und Präklusionsfristen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, insbesondere auf die Rechtsbehelfs-frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB, wird aus-drücklich hingewiesen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Registrierungsnummer: t:06131650
Postanschrift: Dekan-Laist-Str. 7
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131 65-0
Fax: +49 6131 65-5591
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Registrierungsnummer: t:06131650
Postanschrift: Dekan-Laist-Str. 7
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131 65-0
Fax: +49 6131 65-5591
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: t:06131165240
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vorsitzende/r
Telefon: +49 6131 165240
Fax: +49 6131 162113
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: t:06131165240
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vorsitzende/r
Telefon: +49 6131-165240
Fax: +49 6131-162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Registrierungsnummer: t:065194940
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54290
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
Telefon: +49 65194940
Fax: +49 6519494170
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: PP ELT, Standort Mainz, Abt. BuL, SG ZB1
Registrierungsnummer: t:06131650
Postanschrift: Dekan-Laist-Str. 7
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131 65-0
Fax: +49 6131 65-5591
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9bc0b39e-2016-41c7-8eee-3fa16bfd5154 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/10/2024 09:26:09 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 592430-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 192/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/10/2024