Deutschland – Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen – langsame Flugzieldarstellung

558175-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen – langsame Flugzieldarstellung
OJ S 181/2024 17/09/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Verteidigung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titellangsame Flugzieldarstellung
BeschreibungRealisierung der bemannten Flugzieldarstellung im langsamen Geschwindigkeitsbereich durch die Zurverfügungstellung der Allgemeinen Organisation (Personal, Infrastruktur, Betriebsorganisation), die Bereithaltung und den Bodenbetrieb von täglich mindestens 10 einsatzklaren Lfz (den für den Betrieb von Lfz notwendigen Bodendienstgeräten), die Durchführung von Flugeinsätzen mit diesen Lfz im Umfang von bis zu 4300 Flugstunden/Jahr. Der AN muss die betrieblichen Vorgaben und Anforderungen für seine Organisation gemäß den gültigen EU-Verordnungen zur Durchführung von Part - SPO Leistungen nachweislich erfüllen oder eine gleichgeartete Bestätigung über die Einhaltung der vergleichbaren Standards durch eine andere durch EASA bilateral anerkannte zivile oder militärische Luftfahrtbehörde vorhalten und diese Vorgaben über den gesamten Zeitraum der Leitungserbringung aufrecht halten.
Kennung des Verfahrensab61b007-b091-483a-b44b-3563ac744811
Vorherige Bekanntmachung: 462458-2022
Interne KennungB/L2AB/NA066/NA022 (L2.1-24-067)
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKoblenz
Land, Gliederung (NUTS)Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLeistungsorte werden durch Zuweisung festgelegt
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: langsame Flugzieldarstellung
Beschreibung: Realisierung der bemannten Flugzieldarstellung im langsamen Geschwindigkeitsbereich durch die Zurverfügungstellung der Allgemeinen Organisation (Personal, Infrastruktur, Betriebsorganisation), die Bereithaltung und den Bodenbetrieb von täglich mindestens 10 einsatzklaren Lfz (den für den Betrieb von Lfz notwendigen Bodendienstgeräten), die Durchführung von Flugeinsätzen mit diesen Lfz im Umfang von bis zu 4300 Flugstunden/Jahr. Der AN muss die betrieblichen Vorgaben und Anforderungen für seine Organisation gemäß den gültigen EU-Verordnungen zur Durchführung von Part - SPO Leistungen nachweislich erfüllen oder eine gleichgeartete Bestätigung über die Einhaltung der vergleichbaren Standards durch eine andere durch EASA bilateral anerkannte zivile oder militärische Luftfahrtbehörde vorhalten und diese Vorgaben über den gesamten Zeitraum der Leitungserbringung aufrecht halten.
Interne Kennung: B/L2AB/NA066/NA022 (L2.1-24-067)
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die Option ein, die Laufzeit des Vertrages um zwei (2) Jahre zu verlängern
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Koblenz
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Leistungsorte werden durch Zuweisung festgelegt
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2034
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 462458-2022
Zusätzliche Informationen: Vertrag wurde am 30.07.2024 mit dem Unternehmen Qinetiq GmbH (Flughafenstraße 65, 41066 Mönchengladbach) geschlossen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf Preis/Leistungsverhältnis. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der kleinsten Kennzahl (Z).
Beschreibung: Bestes Preis Leistung Verhältnis
Rangfolge: 1
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktionnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die die Zahlung ausführtBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren0,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung0,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Registrierungsnummer: Auftraggeber
Abteilung: Abt. L
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1  
Stadt: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
Kontaktperson: L2.1
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.bundeswehr.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 63c10bfd-1815-498c-a4b8-7edf3bbe55a6 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung31
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/09/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 558175-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 181/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/09/2024

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