Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF3) sowie von 8 Rollcontainern für den Landkreis Kusel

520563-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF3) sowie von 8 Rollcontainern für den Landkreis Kusel
OJ S 169/2024 30/08/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Kusel, Zentrale Vergabestelle der Kreisverwaltung Kusel
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF3) sowie von 8 Rollcontainern für den Landkreis Kusel
BeschreibungBeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF3) gemäß Technischer Richtlinie Nr. 5 „Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe, MZF (RP)“ sowie von 8 Rollcontainern für den Gefahrstoffzug des Landkreises Kusel. Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt.
Kennung des Verfahrense094b327-3e46-4db8-84cc-f56efc968d7e
Interne Kennung11459/88/2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung (cpv): 35110000 Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kusel (DEB3G)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters. 2.) Hinsichtlich der geforderten Auskünfte / Eigenerklärungen zur Erfüllung der Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bewerber verwenden sollen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Verwendung von bereitgestellten Vordrucken wird für die Erstellung des Angebotes empfohlen. 3.) Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge/Angebote gestellt werden. 4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach der Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen und sonstigem Schriftverkehr. 5.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB / § 62 VgV erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. 6.) Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und muss in elektronischer Form mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe: https://www.deutsche-evergabe.de/ vollständig und ordnungsgemäß signiert (mindestens „einfache“ elektronische Signatur in Textform nach § 126b BGB) eingereicht werden. Eine gültige Unterschrift (in Textform nach § 126b BGB) erfolgt zum Abschluss des Vorgangs direkt digital im Portal unter dem Arbeitsschritt Verifizierung/Signatur. Dieser Schritt ist unbedingt erforderlich um ein gültiges Angebot abzugeben. 7.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. 8.) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen. 9.) Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
KonkursInsolvenz
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren
KorruptionBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
VergleichsverfahrenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBildung krimineller Vereinigungen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsWettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
BetrugsbekämpfungBetrug oder Subventionsbetrug
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsMenschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterInsolvenz
Rein innerstaatliche AusschlussgründeRein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInteressenkonflikt
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensWettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitSchwere Verfehlung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenMangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEinstellung der beruflichen Tätigkeit
Entrichtung von SteuernVerstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBildung terroristischer Vereinigungen
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Fahrzeug mit Aufbau
Beschreibung: Der Landkreis Kusel, vertreten durch die Kreisverwaltung Kusel, beschafft für seinen Gefahrstoffzug am Standort Konken ein MZF 3 sowie 8 Rollcontainer. Das Fahrzeug dient als Mehrzwecktransportfahrzeug insbesondere zu logistischen Zwecken. Mit diesem Los 1 wird die Beschaffung des Fahrgestells mit Aufbau vergeben. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Abgabe von Nebenangeboten (Angebotsvarianten oder -alternativen) zu LOS 1 ist nur untern den in Punkt 4 der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen möglich.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kusel (DEB3G)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungZur Beurteilung der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind folgende Angaben mit dem Angebot je Los vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB begründet sind. - Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 21, 23 Abs. 1, 2 AEntG, §§ 19, 21 Abs. 1, 2 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder § 98c AufenthG infolge der Belegung mit einer Geldbuße in Höhe von wenigstens 2.500 € bzw. infolge einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen. Angabe im Formblatt „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ - Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. - Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. - Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Unternehmens- (z.B. Handelsregister) oder Berufsregister. Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung EU“ - Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Angabe im Formblatt „Eigenerklärung Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 8332014“ Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung " Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister " durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen. Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Anforderungen zu belegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle), nicht älter als 12 Monate. Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Eignungsnachweise wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungZur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben je Los zu machen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung EU“ - Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Falls zutreffend Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen und zur Eignungsleihe“ und „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung " Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit " durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen. Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Anforderungen zu belegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungZur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben je Los zu machen: - Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Falls zutreffend Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen und zur Eignungsleihe“ und „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt . Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen. Zu Los 1 "Fahrzeug mit Aufbau" werden folgende zusätzliche Angaben/Nachweise mit Angebotsabgabe gefordert: 1. Referenzangaben : Benennung von mindestens drei einschlägigen Referenzen über abgeschlossene oder laufende Aufträge zur Lieferung eines vergleichbaren Fahrzeugs im Zeitraum der letzten 36 Monate unter Angabe eines Ansprechpartners. 2. Der Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 bzw. vergleichbare Zertifizierung eines ausländischen Bieters ist nachzuweisen (Zertifikat). 3. Eine Gewichtsbilanz und eine Energiebilanz gemäß den Angaben der Leistungsbeschreibung (siehe Vorbemerkungen zu Los 1) ist dem Angebot beizulegen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technische Merkmale und Bedingungen
Beschreibung: Technische Merkmale und Bedingungen
Gewichtung (Punkte, genau): 30

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/10/2024 11:00:00 (UTC)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss63 $name_timeperiod.DAYS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der Auftraggeber Gebrauch machen, sofern dies nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen ausgeschlossen ist. Dazu wird der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise schriftlich bei den betroffenen Bietern anfordern. Die fehlenden Erklärungen und Nachweise sind dann innerhalb einer Frist von 7 Tagen vorzulegen. Erfolgt die Vorlage der fehlenden Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig innerhalb dieser Frist, wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden solchen gleichgestellt, die nicht die geforderte Aktualität aufweisen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/10/2024 11:00:00 (UTC)
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. (§ 55 Absatz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ( „Mustererklärung 3 LTTG RLP (Mindestentgelt)“ ) ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben. Aufgrund des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine abzugeben. Die entsprechenden Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen beigefügt.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter: - den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat. Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Kusel, Zentrale Vergabestelle der Kreisverwaltung Kusel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Kusel, Zentrale Vergabestelle der Kreisverwaltung Kusel
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
Titel: Rollcontainer
Beschreibung: Der Landkreis Kusel, vertreten durch die Kreisverwaltung Kusel, beschafft für seinen Gefahrstoffzug am Standort Konken ein MZF 3 sowie 8 Rollcontainer. Das Fahrzeug dient als Mehrzwecktransportfahrzeug insbesondere zu logistischen Zwecken. Mit diesem Los 2 wird die Beschaffung der 8 Rollcontainer vergeben. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen / der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Abgabe von Nebenangeboten (Angebotsvarianten oder -alternativen) für LOS 2 wird nicht zugelassen.
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 35110000 Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kusel (DEB3G)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2026
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BeschreibungZur Beurteilung der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind folgende Angaben mit dem Angebot je Los vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB begründet sind. - Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 21, 23 Abs. 1, 2 AEntG, §§ 19, 21 Abs. 1, 2 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder § 98c AufenthG infolge der Belegung mit einer Geldbuße in Höhe von wenigstens 2.500 € bzw. infolge einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen. Angabe im Formblatt „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ - Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. - Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. - Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Unternehmens- (z.B. Handelsregister) oder Berufsregister. Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung EU“ - Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Angabe im Formblatt „Eigenerklärung Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 8332014“ Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung " Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister " durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen. Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Anforderungen zu belegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle), nicht älter als 12 Monate. Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Eignungsnachweise wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BeschreibungZur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben je Los zu machen: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung EU“ - Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Falls zutreffend Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen und zur Eignungsleihe“ und „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung " Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit " durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen. Der Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis enthebt den Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von der Pflicht, die inhaltlichen Anforderungen an die beizubringenden Eigenerklärungen und Eignungsnachweise grundsätzlich anhand der gestellten auftragsbezogenen Anforderungen zu belegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BeschreibungZur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgenden Unterlagen vorzulegen bzw. Angaben je Los zu machen: - Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Falls zutreffend Angabe im Formblatt „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen und zur Eignungsleihe“ und „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind die entsprechenden Formblätter in den Vergabeunterlagen beigefügt . Diese sind grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen. Zu Los 1 "Fahrzeug mit Aufbau" werden folgende zusätzliche Angaben/Nachweise mit Angebotsabgabe gefordert: 1. Referenzangaben : Benennung von mindestens drei einschlägigen Referenzen über abgeschlossene oder laufende Aufträge zur Lieferung eines vergleichbaren Fahrzeugs im Zeitraum der letzten 36 Monate unter Angabe eines Ansprechpartners. 2. Der Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 bzw. vergleichbare Zertifizierung eines ausländischen Bieters ist nachzuweisen (Zertifikat). 3. Eine Gewichtsbilanz und eine Energiebilanz gemäß den Angaben der Leistungsbeschreibung (siehe Vorbemerkungen zu Los 1) ist dem Angebot beizulegen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" durch Vorlage des Zertifikates über den erfolgreichen Eintrag in ein Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis, z.B. bundesweite Präqualifizierungsdatenbank (www.pq-vol.de) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot/Teilnahmeantrag die benannten Formblätter, alternativ eine ausgefüllte Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) aus denen die geforderten Angaben hervorgehen, vorzulegen Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Gewichtung (Punkte, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/10/2024 11:00:00 (UTC)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss63 $name_timeperiod.DAYS_PLURAL_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Von dem Nachforderungsrecht gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV wird der Auftraggeber Gebrauch machen, sofern dies nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen ausgeschlossen ist. Dazu wird der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise schriftlich bei den betroffenen Bietern anfordern. Die fehlenden Erklärungen und Nachweise sind dann innerhalb einer Frist von 7 Tagen vorzulegen. Erfolgt die Vorlage der fehlenden Erklärungen und Nachweise nicht oder nicht vollständig innerhalb dieser Frist, wird das betreffende Angebot ausgeschlossen. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden solchen gleichgestellt, die nicht die geforderte Aktualität aufweisen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/10/2024 11:00:00 (UTC)
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. (§ 55 Absatz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDer Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an. Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ( „Mustererklärung 3 LTTG RLP (Mindestentgelt)“ ) ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben. Aufgrund des Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine abzugeben. Die entsprechenden Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen beigefügt.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter: - den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat. Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Kusel, Zentrale Vergabestelle der Kreisverwaltung Kusel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Kusel, Zentrale Vergabestelle der Kreisverwaltung Kusel
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Kusel, Zentrale Vergabestelle der Kreisverwaltung Kusel
Registrierungsnummer: 10545
Postanschrift: Trierer Str. 49-51  
Stadt: Kusel
Postleitzahl: 66869
Land, Gliederung (NUTS): Kusel (DEB3G)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6381424152
Profil des Erwerbers: https://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Registrierungsnummer: 5bc8f418-002c-45fd-af7e-f950b15b538c
Postanschrift: Stiftsstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Kusel (DEB3G)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131162234
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e094b327-3e46-4db8-84cc-f56efc968d7e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/08/2024 12:53:00 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 520563-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 169/2024
Datum der Veröffentlichung: 30/08/2024

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