Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Landkreises Birkenfeld im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

509923-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Fernsprech- und Datenübertragungsdienste – Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Landkreises Birkenfeld im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
OJ S 165/2024 26/08/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Birkenfeld
E-Mailmele@wfg-bir.de
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Landkreises Birkenfeld im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
BeschreibungDer Landkreis Birkenfeld (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung auf Grundlage des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung betreffend die Zuwendung zur Förderung von Gigabitnetzen vom 06.12.2023 mit dem Anhang: Förderregelungen zum Ausbau von Gigabitnetzen vom 06.12.2023 beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Zwischenzeitlich ist die "Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen", Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung vom 17.04.2024, ergangen. Gemäß dem Hinweis des Ministeriums im Runderlass vom 06.12.2023 ist diese ab Inkrafttreten für das weitere Förderverfahren maßgeblich. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH8AT/documents heruntergeladen werden können.
Kennung des Verfahrensc4ce99a3-6eec-4195-b59f-5db4b1b56b4c
Interne Kennung27482 II 24
Zentrale Elemente des VerfahrensDas Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist (vgl. Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung) Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH8AT/documents) genügen müssen. HINWEIS: Bei den unter Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung angegebenen Fristen handelt es sich entgegen der dortigen Bezeichnung jeweils nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Birkenfeld (DEB15)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (siehe Teilnahmeunterlagen herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH8AT/documents) genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (siehe Teilnahmeunterlagen https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH8AT/documents). Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/ Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung. Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Mit dieser Bekanntmachung wird der Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Siehe Titel unter Ziff. 2.1.
Beschreibung: Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der unter nachstehender Ziff. 5.1.12 angegebenen Frist entgegen der Formulierung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge handelt.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Birkenfeld (DEB15)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, handelt es sich hierbei um die entsprechende Anlage zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, welche unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH8AT/documents zum Download zur Verfügung steht. ============================================================================================================================ - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage. - Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate). - Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). - Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). - Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). - Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). - Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). - Erklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 2).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, handelt es sich hierbei um die entsprechende Anlage zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, welche unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH8AT/documents zum Download zur Verfügung steht. ============================================================================================================================ - Angabe der Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 anzugeben. - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2023 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 bzw. 2020, 2021 und 2022 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen. - Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von 5.000.000,00 EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, handelt es sich hierbei um die entsprechende Anlage zum Begleitdokument zur Bekanntmachung, welche unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH8AT/documents zum Download zur Verfügung steht. ============================================================================================================================ - Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeit-punkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und/ oder den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 2 Referenzen anzugeben. - Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Beschreibung: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (60). Zu den verbleiben-den Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zu-schuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6 Punkte weniger in der Be-wertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Formblatt „Wirtschaftlichkeitslücke“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Gewichtung (Punkte, genau): 60

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Technische Plausibilität und Konsistenz des Angebots
Beschreibung: Bewertet wird die Qualität, Plausibilität und Konsistent des technischen Angebots: Wirtschaftlichkeitslückenformblatt, technisches Konzept und Netzplanung (gem. GIS NB) müssen im Angebot enthalten sein sowie nachvollziehbar und konsistent das an-gebotene Netz darstellen. Insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen müssen über das Gesamtangebot konsistent und nachvollziehbar sein. - Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind konsistent, plausibel und nachvollziehbar und lassen erkennen, dass die Leistung optimal umgesetzt werden kann. Nur minimale Abweichungen liegen vor. (20 Punkte). - Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind weitestgehend konsistent, plausibel und nachvollziehbar und lassen erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann, es bleiben jedoch Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen. (10 Punkte). - Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind nur in Teilen konsistent, plausibel und nach-vollziehbar; es bleiben bezüglich der Projektumsetzung erhebliche Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen. (5 Punkte). - Technisches Konzept, Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind unvollständig oder nicht vorhanden. Es bestehen Zweifel an der geplanten Projektumsetzung. (0 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 20

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3. Realisierungszeitraum
Beschreibung: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,0 Punkte weniger in der Bewertung.
Gewichtung (Punkte, genau): 10

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: 4. Endkundenprodukte
Beschreibung: Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für das Privatkundenprodukt sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Bereitstellungsgebühren) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 2,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 0,25 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Preisblatts Endkundenprodukte (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet:   Privatkunden: - Endkundenprodukt mit ≥ 200 Mbit/s im Download (Max. 2,5 Punkte). - Endkundenprodukt mit ≥ 500 Mbit/s im Download (Max. 2,5 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 5

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 5. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden
Beschreibung: Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (VEV-Verfahren, Trenching-Verfahren, Spülbohrverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt III.4. der Leistungsbeschreibung), hierzu ist das Formblatt „Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden“ (Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung) zu verwenden. Das Konzept darf 3 DIN A4 Seiten (Schrift: Arial, Schriftgröße: 11) nicht überschreiten. Darüberhinausgehende Ausführungen werden nicht berücksichtigt und gewertet. - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden ent-halten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann. (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann. (0 Punkte).
Gewichtung (Punkte, genau): 5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH8AT/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH8AT
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/09/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber eine oder mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren erfolgen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH8AT/documents.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPH8AT/documents) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. 5.1.12. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Birkenfeld
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Birkenfeld
Registrierungsnummer: keine Angabe
Stadt: Birkenfeld
Postleitzahl: 55765
Land, Gliederung (NUTS): Birkenfeld (DEB15)
Land: Deutschland
Kontaktperson: WFG BIR mbH, Frau Chiara Mele
E-Mail: mele@wfg-bir.de
Telefon: +49 67828674903
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131 162234
Fax: +49 6131 162113
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 83cd3914-f278-411c-b508-7cf783bdb76d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 509923-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 165/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/08/2024

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Münster-Sarmsheim
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Offenbach an der Queich
Oppenheim
Osthofen
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Polch
Prüm
Puderbach
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Ransbach-Baumbach
Reinsfeld
Remagen
Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rheinböllen
Rhodt unter Rietburg
Rockenhausen
Rodalben
Rodder
Roßbach (Wied)
Rüdesheim (Nahe)
Rülzheim
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen
Schifferstadt
Schönenberg-Kübelberg
Schwabenheim an der Selz
Schweich
Selters
Serrig
Simmern Hunsrück
Sinzig
Speicher (Eifel)
Speyer
Sprendlingen
Steinebach/Sieg
Stromberg
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Traben-Trarbach
Trier
Trierweiler
Ulmen
Unkel
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