Deutschland – Bedarfspersonenbeförderung – On-Demand-Verkehr "Wittlich-Shuttle"

468917-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Bedarfspersonenbeförderung – On-Demand-Verkehr "Wittlich-Shuttle"
OJ S 151/2024 05/08/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Wittlich
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelOn-Demand-Verkehr "Wittlich-Shuttle"
BeschreibungDie Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen als On-Demand-Verkehr (ODV) auf dem Gebiet der Stadt Wittlich inkl. der Stadtteile Bombogen, Dorf, Lüxem, Neuerburg und Wengerohr. Der Auftragnehmer muss für die Leistungserbringung 2 Fahrzeuge (1 KB und 1 KBR gem. Anlage zum Vertrag Mindestanforderungen an die Fahrzeuge) inkl. Fahrpersonal zur Verfügung stellen. Die On-Demand-Verkehrsleistung ist zu folgenden Betriebszeiten zu erbringen: Montag bis Donnerstag: Fahrzeug 1 (KBR) von 05:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Fahrzeug 2 (KB) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Freitag: Fahrzeug 1 (KBR) von 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Fahrzeug 2 (KB) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Samstag: Fahrzeug 1 (KBR) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Sonntag: Fahrzeug 1 (KBR) von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen wird kein ODV-Verkehr angeboten. Der ODV darf nicht parallel zu den übrigen ÖPNV-Linien im Stadtgebiet verkehren. Eine Bedienung beliebiger Adressen (sog. Haus-zu-Haus-Bedienung) ist nicht zulässig. Die Buchung einer Fahrt durch einen / mehrere Fahrgäste muss per App oder Telefon möglich sein. Der Auftragnehmer hat hierfür eine entsprechende On-Demand-Verkehr Software inkl. App (iOS und Android) zur Verfügung zu stellen. Diese Software muss die Buchung, Disposition und Abrechnung des ODV ermöglichen. Ergänzend muss der Auftragnehmer auch eine Fahrtwunschbestell-Hotline vorhalten, die telefonische Fahrtwünsche entgegennimmt. Die Hotline muss die Fahrtwünsche in der Software / App hinterlegen. Es ist der VRT-Tarif anzuwenden zuzüglich eines Komfortzuschlags. Inhaber von Zeitkarten oder Einzelfahrscheinen zahlen ebenfalls einen Komfortzuschlag. Der Komfortzuschlag wird jeweils nur von der bestellenden Person entrichten (nicht für mitgebuchte Fahrgäste). Die Leistungen umfassen durchschnittlich 53.400 Besetztkilometern p.a. (gerundet) [Besetztkilometeranzahl p.a. basiert auf einem Durchschnittswert der letzten 3,5 Jahre, siehe Anlage zum Vertrag „Betriebsleistung“.]
Kennung des Verfahrens49f4f6f4-ebae-41a9-aeb4-ad54f0a4cd18
Vorherige Bekanntmachung: 793850-2023
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadtgebiet Wittlich inkl. der Stadtteile Bombogen, Dorf, Lüxem, Neuerburg und Wengerohr
Land, Gliederung (NUTS)Bernkastel-Wittlich (DEB22)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitAngebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB oder § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB erfüllen, können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: On-Demand-Verkehr "Wittlich-Shuttle"
Beschreibung: Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen als On-Demand-Verkehr (ODV) auf dem Gebiet der Stadt Wittlich inkl. der Stadtteile Bombogen, Dorf, Lüxem, Neuerburg und Wengerohr. Der Auftragnehmer muss für die Leistungserbringung 2 Fahrzeuge (1 KB und 1 KBR gem. Anlage zum Vertrag Mindestanforderungen an die Fahrzeuge) inkl. Fahrpersonal zur Verfügung stellen. Die On-Demand-Verkehrsleistung ist zu folgenden Betriebszeiten zu erbringen: Montag bis Donnerstag: Fahrzeug 1 (KBR) von 05:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Fahrzeug 2 (KB) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Freitag: Fahrzeug 1 (KBR) von 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr, Fahrzeug 2 (KB) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Samstag: Fahrzeug 1 (KBR) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Sonntag: Fahrzeug 1 (KBR) von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr. An gesetzlichen Feiertagen wird kein ODV-Verkehr angeboten. Der ODV darf nicht parallel zu den übrigen ÖPNV-Linien im Stadtgebiet verkehren. Eine Bedienung beliebiger Adressen (sog. Haus-zu-Haus-Bedienung) ist nicht zulässig. Die Buchung einer Fahrt durch einen / mehrere Fahrgäste muss per App oder Telefon möglich sein. Der Auftragnehmer hat hierfür eine entsprechende On-Demand-Verkehr Software inkl. App (iOS und Android) zur Verfügung zu stellen. Diese Software muss die Buchung, Disposition und Abrechnung des ODV ermöglichen. Ergänzend muss der Auftragnehmer auch eine Fahrtwunschbestell-Hotline vorhalten, die telefonische Fahrtwünsche entgegennimmt. Die Hotline muss die Fahrtwünsche in der Software / App hinterlegen. Es ist der VRT-Tarif anzuwenden zuzüglich eines Komfortzuschlags. Inhaber von Zeitkarten oder Einzelfahrscheinen zahlen ebenfalls einen Komfortzuschlag. Der Komfortzuschlag wird jeweils nur von der bestellenden Person entrichten (nicht für mitgebuchte Fahrgäste). Die Leistungen umfassen durchschnittlich 53.400 Besetztkilometern p.a. (gerundet) [Besetztkilometeranzahl p.a. basiert auf einem Durchschnittswert der letzten 3,5 Jahre, siehe Anlage zum Vertrag „Betriebsleistung“.]
Interne Kennung: 4851
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bernkastel-Wittlich (DEB22)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 793850-2023
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# - Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie beim Hochladebericht, dass Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht. - - Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der genannten Nachweise und Erklärungen (unternehmensbezogene Unterlagen) vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen, - Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform zustellen, siehe Ziffer 5 der "Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen"
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Beschreibung: Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 02.06.2024

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
Beschreibung: Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 02.06.2024. Die „Bescheinigung der Kommune des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit …“ soll die ordnungsgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer bestätigen. Wird die Gewerbesteuer nicht durch die Gemeinde erhoben, sondern durch andere Behörden (z.B. Finanzamt), so muss die zuständige Behörde die diesbezügliche steuerliche Bescheinigung erteilen. Sollte der Bieter von der Gewerbesteuer befreit sein, so muss ein unabhängiger Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Befreiung von der Gewerbesteuer bestätigen. Eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörde ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (Referenzen)
Beschreibung: Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen, wie ÖPNV-Busverkehrsleistungen oder bedarfsgesteuerte Verkehrsleistungen (Rufbus-/ AST-/ ALF-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42, § 44 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43, 45-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43, 45-49 PBefG werden nicht berücksichtigt). Nicht zulässig sind folgende Verkehrsleistungen: Fernbus-/ Schienenersatz-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre). Zulässig ist jedoch ein On-Demand-Verkehr, der gem. § 2 Abs. 6 bzw. Abs. 7 PBefG i.V.m. § 49 PBefG von der zuständigen Genehmigungsbehörde als Be-standteil des ÖPNV konzessioniert wurde (ÖPNV-Pooling-Konzept). Die Referenzleistung ist seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem Termin zur Angebotsabgabezu benennen. Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Verkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Verkehrsleistungen […]“: Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einzeln oder in Summe einen Umfang von mindestens 10.000 Nutzwagen-/ Besetztkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 1 Fahrzeug aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2021, 2022, 2023) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“
Beschreibung: Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Eignungsleihe
Beschreibung: Eignungsleihe: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: "Mustererklärung 3“ nach § 4 Abs. 2 LTTG
Beschreibung: "Mustererklärung 3“ nach § 4 Abs. 2 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.11.2019 (GVBl. S. 334); detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Vergabeunterlagen, Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden.

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft
Beschreibung: Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungserklärungen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E21159826
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E21159826
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/09/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der Vergabestelle besteht hierzu nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
BeschaffungsdienstleisterIG Dreieich Bahn GmbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wittlich
Registrierungsnummer: UStID. DE149946121
Postanschrift: Schloßstraße 11  
Stadt: Wittlich
Postleitzahl: 54516
Land, Gliederung (NUTS): Bernkastel-Wittlich (DEB22)
Land: Deutschland
Telefon: +496571170
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: IG Dreieich Bahn GmbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 34244
Postanschrift: Im Steingrund 3  
Stadt: Dreieich
Postleitzahl: 63303
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
Telefon: +49610350670
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: UStID. DE355604198
Postanschrift: Stiftsstr. 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +496131162234
Fax: +496131162113
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7231d7d8-d2c3-43d1-9b68-f8c4e48ccdae - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/08/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 468917-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 151/2024
Datum der Veröffentlichung: 05/08/2024

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Landau in der Pfalz
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