Deutschland – Versicherungen – Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen

447434-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Versicherungen – Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen
OJ S 144/2024 25/07/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBeschaffer
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen
BeschreibungGebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen
Kennung des Verfahrens01902b47-670c-4588-9c66-7dd22ebac0f7
Interne KennungES 003/24
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66510000 Versicherungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 66515100 Feuerversicherungen, 66515000 Schaden- oder Verlustversicherungen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRathaus Rosengasse  
StadtMayen
Postleitzahl56727
Land, Gliederung (NUTS)Mayen-Koblenz (DEB17)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitSchwere Verfehlung - Unternehmen werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenVerstöße gegen arbeits-, sozial- oder umweltrechtliche Verpflichtungen - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. §§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz finden Anwendung.
Entrichtung von SteuernÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterÖffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen
Beschreibung: Ausgeschrieben wird die Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen. Die Gesamtversicherungssumme in der Gebäudeversicherung beträgt EUR 136.812.473,11 (Neuwert) sowie EUR 50.000,00 (Zeitwert). In der Inventarversicherung liegt die Versicherungssumme bei EUR 12.052.796,95. Die versicherten Gefahren sind für Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Böswillige Beschädigungen und im Inventarbereich zusätzlich Einbruchdiebstahl. Zusätzlich sind einige Objekte gegen Glasbruch versichert. Des Weiteren soll eine Elementarschadenversicherung Gegenstand des Angebotes sein. Zusätzlich sind mehrere Gebäude gegen die Gefahr Glasbruch versichert. Es sind Angebote mit ohne Selbstbehalt und alternativ mit einem Selbstbehalt von EUR 2.000,00 (max. EUR 20.000,00 p.a.) zu unterbreiten. Dieser Selbstbehalt gilt auch für böswillige Beschädigungen. Die Selbstbehalte in der Elementarschadenversicherung sind abweichend und können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 66510000 Versicherungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rathaus Rosengasse  
Stadt: Mayen
Postleitzahl: 56727
Land, Gliederung (NUTS): Mayen-Koblenz (DEB17)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit01/01/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz, Eigenerklärung zum Risikomanagement, Eigenerklärung zu den entsprechenden Ratings sowie Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung und der Steuern. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Wertungskriterium Preis: 70 % Genauere Informationen über die Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen

Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Wertungskriterium Preis: 30 % Genauere Informationen über die Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/08/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/08/2024 12:30:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlichnein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBeschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBeschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltBeschaffer
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Beschaffer
Registrierungsnummer: 1
Postanschrift: Rathaus Rosengasse  
Stadt: Mayen
Postleitzahl: 56727
Land, Gliederung (NUTS): Mayen-Koblenz (DEB17)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Elmar Sittner Risikomanagement und Versicherungsberatung GbR
Telefon: 0341652250
Internetadresse: http://www.mayen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung01904e8a-473e-474e-a54f-3c4fc6aea6bb-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0001
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0190e48d-3085-47f1-8bf9-f6319c094f11 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2024 13:47:28 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 447434-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 144/2024
Datum der Veröffentlichung: 25/07/2024

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