Deutschland – Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung – Los 4, Kläranlagen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Bernkastel-Kues - Rahmenvertrag zur Verwertung von Klärschlamm im Gebiet der KRT 03/2024 - 02/2026

430036-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung – Los 4, Kläranlagen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Bernkastel-Kues - Rahmenvertrag zur Verwertung von Klärschlamm im Gebiet der KRT 03/2024 - 02/2026
OJ S 138/2024 17/07/2024
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKVRT Kommunal GmbH Gesellschaft zur Verwertung von Klärschlämmen für die Region Trier
E-Maile-vergabe@swt.de
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLos 4, Kläranlagen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Bernkastel-Kues - Rahmenvertrag zur Verwertung von Klärschlamm im Gebiet der KRT 03/2024 - 02/2026
BeschreibungLos 4, Kläranlagen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Bernkastel-Kues - Rahmenvertrag zur Verwertung von Klärschlamm im Gebiet der KRT 03/2024 - 02/2026
Kennung des Verfahrens743fcc0f-e0c0-419b-83bc-deeb865cacd4
Vorherige Bekanntmachung: 595623-2023
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Bernkastel-Wittlich (DEB22)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Dieses annullierte oder ergebnislos gebliebene Verfahren oder Los wird neu aufgelegt
Zusätzliche InformationenDie Ausschreibung des Loses 4 VG Wittlich-Land, VG Bernkastel-Kues des Rahmenvertrages zur Verwertung von Klärschlamm im Gebiet der KRT 03/2024 - 02/2026 wird aufgehoben, da die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
VgV - Offenes Verfahren
§15 VGV
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftRL 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Los 4 - Kläranlagen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Bernkastel-Kues
Beschreibung: Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Verwertung, Entwässerung, Transport und Entsorgung von Klärschlämmen aus dem Einzugsgebiet des AG (der Stadt Trier, dem Landkreis-Trier-Saarburg, dem Eifelkreis-Bitburg-Prüm, dem Vulkaneifelkreis und dem Kreis Bernkastel-Wittlich), einschließlich der Gestellung von Maschinen, Fahrzeugen, Transportbehältern, Personal, Hilfsmitteln usw., soweit diese für die Umsetzung der o.g. Maßnahme und Aufgabe benötigt werden. Die Wahl der Verwertung bzw. Entsorgung sowie die Maschinenauswahl obliegt dem Bieter (AN). Folgekosten, die sich durch die Verschiebung von Massen innerhalb der Leistungspositionen des jeweiligen Loses ergeben, müssen vorab mit dem AG abgestimmt werden. Die in den Leistungspositionen der Lose angegeben Mengen und Massen, entsprechen Erfahrungswerten und können vom AN nach Absprache mit dem AG, innerhalb des Loses zwischen den Leistungspositionen verschoben werden. Die Kläranlagen verfügen teils über eine eigene Schlammentwässerung (TS ca. 22-25 %), teils nur über eine Schlammstabilisierung (TS 2,5-6 %) und teils handelt es sich um Kleinkläranlagen (TS 2,5-6 %). Bei den Kleinkläranlagen muss der vorhandene Klärschlamm auf Grund von begrenzten Platzverhältnissen ggfs. zur Zentral- oder Gruppenkläranlage, der jeweiligen Betreiber Kommune, transportiert werden und erst dort findet die weitere Klärschlammbehandlung statt. Der Transport inkl. Be- und Entladen der flüssigen Klärschlämme in Flüssigkeitstransportern (Tank- bzw. Saugwagen) von den Kleinkläranlagen zu den Zentral- oder Gruppenkläranlagen ist mit einzukalkulieren. Die Abfallschlüsselnummer ist 190805 AVV. An allen Kläranlagenstandorten sind die Vorgaben der zuständigen Betreiber der Kläranlagen zu befolgen. Es ist bei allen Geräten/Maschinen und Fahrzeugen darauf zu achten, dass die Schlammstapelbehälter, Schlammsilos/Schönungsteiche und Standflächen (Böschungsabdichtungen bzw. Betonwände, Sohlen) nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Schäden und Reinigungsarbeiten werden dem AN in Rechnung gestellt. Die auszuführenden Transporte dürfen den Betrieb der Kläranlagen nicht beeinträchtigen. Ladezeiten, Verkehrswege, Abholhäufigkeiten, etc. sind mit dem Kläranlagenbe-treiber abzustimmen. Auf dem Kläranlagengelände gilt die StVO. Die vorhandenen Verkehrs- und Bedienungsflächen sind freizuhalten. Es gilt eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h. Die maximale arbeitstägliche Entwässerungsmenge je Kläranlage ist mit dem Betriebsleiter der jeweiligen Kläranlage abzustimmen. Es sind fünf Tage pro Woche Entwässerungsbetrieb zugrunde gelegt. In Absprache im Einzelfall und nach Abstimmung mit dem Betreiber, sind ggfs. auch sechs Tage möglich Generelle Betriebszeiten Kläranlage: Mo. - Do. von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Fr. von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt. Sa. nach Abstimmung mit dem Betreiber der Kläranlage
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bernkastel-Wittlich (DEB22)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die Ausschreibung des Rahmenvertrages zur Verwertung von Klärschlamm im Gebiet der KRT 03/2024 - 02/2026, Los 4 VG Wittlich-Land, VG Bernkastel-Kues wird aufgehoben, da die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen. Es wird beabsichtigt ein neues Vergabeverfahren durchzuführen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung eines Überprüfungsgremiums oder eines anderen Rechtsorgans
6.1.4.
Statistische Informationen
Art der behaupteten UnregelmäßigkeitFormale Gründe
Anzahl der Nachprüfungsanträge – Beschaffer1
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge
Anzahl der Beschwerdeführer1
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: KVRT Kommunal GmbH Gesellschaft zur Verwertung von Klärschlämmen für die Region Trier
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002240
Postanschrift: Ostallee 7-13  
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54290
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
Telefon: +496517170
Internetadresse: www.swt.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE 87456231
Postanschrift: Stiftsstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 51116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 631160
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0ff98b9c-978a-43ec-a236-386dc6a45cfb - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Unterart der Bekanntmachung36
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/07/2024 13:26:11 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 430036-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 138/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/07/2024

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