Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis

410591-2024 - Planung
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis
OJ S 133/2024 10/07/2024
Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Dienstleistungen
1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle BezeichnungKreisverwaltung des Westerwaldkreises
Rechtsform der zuständigen Behörde: Regionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis
VerfahrensartWettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Art der TransportdienstleistungenBusverkehr (innerstädtisch / regional)
Art der TransportdienstleistungenSonstige Beförderungsdienste
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen1) Informationen zum personenbeförderungsrechtlichen Erteilungsverfahren und zur Möglichkeit der Beantragung eines eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages bei der Genehmigungsbehörde: Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste können innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Ausschlussfrist) ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung im TED Genehmigungsanträge für so genannte eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen im Sinne des § 8 Abs. 4 PBefG beim Landesbetrieb für Mobilität gestellt werden. Genehmigungsbehörde für eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen ist der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz, Tel: 0261 3029 0, www.lbm.rlp.de. Eigenwirtschaftliche Anträge, die nach Ablauf der Ausschlussfrist bei der Genehmigungsbehörde eingehen oder von den wesentlichen Anforderungen dieser Vorabbekanntmachung an die Verkehrsbedienung abweichen, müssen gemäß § 13 Abs. 2a PBefG versagt werden. 2) Informationen zum Verfahren und zur obligatorischen Anordnung eines Betriebsübergangs und zur Einhaltung von sozialen Standards: Gemäß § 5 Abs. 4 des Nahverkehrsgesetzes Rheinland-Pfalz sind für öffentliche Dienstleistungsaufträge nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die §§ 97 Abs. 2 bis 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die §§ 3 bis 7 des Landestariftreuegesetzes (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. S. 426) in der jeweils geltenden Fassung maßgeblich. 3) Informationen zum Rechtsschutz: Die Vergabe der öffentlichen Dienstleistungsaufträge unterliegt der Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zuständig für das Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, Mail: Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de, Tel.: 0613 116 2234. Ein Antrag auf Rechtsschutz ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 160 Abs. 2 GWB). 4) Änderungen und Berichtigungen dieser Vorabbekanntmachung: Sollten sich die dieser Vorabinformation zugrundeliegenden Informationen wesentlich ändern, so wird so rasch wie möglich eine Berichtigung veröffentlicht.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Westerwaldkreis
Beschreibung: Der Landkreis Westerwald ist Aufgabenträger und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Er beabsichtigt die Vergabe von Beförderungsleistungen gemäß § 42 PBefG für die folgenden Linien einschließlich der von diesen Linien verkehrlich erschlossenen Gebieten mit einer Laufzeit vom 15.12.2024 bis zum 09.12.2028: 1) Linie 438 (Höhr-Grenzhausen-Nauort-Engers-Bendorf-Vallendar-Koblenz) 2) Linie 439 (Hachenburg-Selters-Marienhausen-Dierdorf-Koblenz) 3) Linie 461 (Siershahn-Dierdorf-Selters- Ransbach-Baumbach -Höhr-Grenzhausen) 4) Linie 958 (Mogendorf/Helferskirchen-Wirges-Dernbach) 5) Linie 964 (Ransbach-Baumbach-Sessenbach-Nauort-Stromberg) 6) Linie 968 (Selters-Marienrachdorf-Sessenhausen-Ellenhausen-Ransbach- Höhr-Grenzhausen) 7) Linie 970 (Deesen-Nauort-Vallendar). Die Linienverläufe können dem aktuellen Nahverkehrsplan (dort Anhang 1) entnommen werden. Sämtliche quantitativen und qualitativen Mindestanforderungen an die zukünftige Verkehrsbedienung (insbesondere Linienwege, Beförderungsentgelte, aktuelle Bedienungsstandards und zukünftige Anforderungen) ergeben sich aus einer ergänzenden Information, welche unter https://www.westerwaldkreis.de/oepnv-bekanntmachung-ergaenzung.html abrufbar ist. Der Westerwaldkreis behält sich vor, weitergehende Anforderungen und Standards in die hier angekündigten Vergabeverfahren aufzunehmen. Während der Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge können sich Änderungen des Inhaltes, des Umfangs, der definierten und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z.B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen wird der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. In jedem Fall sind Niederflurbusse einzusetzen, der Einsatz der Bauart von Low-Entry-Bussen ist dabei zulässig. Die Fahrzeuge der Kategorie 1 (einzusetzen auf den Linien 438, 439 und 461) müssen zusätzlich mindestens die Euro-VI-bzw. 6d-Abgasnorm erfüllen oder „sauber“ im Sinne der Definitionen unter §2 SaubFahrzeugBeschG sein; diese Fahrzeuge dürfen max. 10 Jahre alt sein. Der Betreiber hat den jeweils aktuellen VRM-Tarif anzuwenden und an der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Rhein-Mosel teilzunehmen. Neue Betreiber werden gemäß § 1 Abs. 4 LTTG RLP verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. Fahrer müssen auch während der Laufzeit des Verkehrsvertrags mindestens entsprechend einem der vom Land vorgegebenen repräsentativen Tarifverträgen bezahlt werden.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns15/12/2024
Laufzeit48 Monate
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreisverwaltung des Westerwaldkreises
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Stadt: Montabaur
Postleitzahl: 56410
Land, Gliederung (NUTS): Westerwaldkreis (DEB1B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2602 124-0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 59a89c9b-fcf1-4a27-8d68-59d8382fb89c - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der BekanntmachungT01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/07/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 410591-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 133/2024
Datum der Veröffentlichung: 10/07/2024

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