5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hentern
Postleitzahl: 54314
Land, Gliederung (NUTS): Trier-Saarburg (DEB25)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 132861-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: 1. Berufshaftpflichtversicherung 2. Jahresnettoumsatz
Beschreibung: 1. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen. 2. Jahresnettoumsatz des Unternehmens der Jahre 2021 bis 2023, jeweils mindestens 800.000,00 €.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: 1. Vertretungsmacht des Unterzeichners, 2. Arbeits-/Bewerbergemeinschaft, 3. Ausführungs- u. Lieferinteressen, 4. Tariftreue, 5. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, 6. Eigenerklärung zu Russlandsanktionen, 7. Nachweis über Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt", 8. Juristische Personen, 9. Unteraufträge, 10. Bewerbergemeinschaft
Beschreibung: 1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners: - Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes. - Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht. 1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bewerbergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein. 1.3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV. 1.4. Erklärungen des Bewerbers nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz – LTTG). 1.5. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. 1.6. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen gemäß Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. 1.7. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2021/2183 vom 25.08.2021 (ABl. L 444 S. 1). 1.8. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.7. nachweisen. 1.9. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.8. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen. 1.10. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.9. geforderten Nachweise vorzulegen. Alle Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen Objektplanung Gebäude
Beschreibung: Referenz 1 (Objektplanung Gebäude) 3 Referenzprojekte mit erbrachten Planungsleistungen nach dem 01.01.2014 und Inbetriebnahme bis zum 31.12.2023 bezüglich des Leistungsbildes Objektplanung für Gebäude gemäß § 34 HOAI im Bereich Kindertagesstätte oder vergleichbaren Gebäudes. Alle 3 Referenzprojekte müssen durch einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB beauftragt worden sein (siehe unten). Hierzu sind die nachfolgenden projektbezogenen Angaben zu machen: • Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; • Bezeichnung des Referenzprojekts; • Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts; • Angabe der Brutto-Grundfläche; • Angabe der Honorarzone; • Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und nach Leistungszeiträumen. - „§ 99 GWB Öffentliche Auftraggeber Öffentliche Auftraggeber sind 1. Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen, 2. andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, sofern a. sie überwiegend von Stellen nach Nummer 1 oder 3 einzeln oder gemeinsam durch Beteiligung oder auf sonstige Weise finanziert werden, b. ihre Leitung der Aufsicht durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 unterliegt oder c. mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur Aufsicht berufenen Organe durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 bestimmt worden sind; dasselbe gilt, wenn diese juristische Person einer anderen juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts einzeln oder gemeinsam mit anderen die überwiegende Finanzierung gewährt, über deren Leitung die Aufsicht ausübt oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht berufenen Organs bestimmt hat, 3. Verbände, deren Mitglieder unter Nummer 1 oder 2 fallen, 4. natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie nicht unter Nummer 2 fallen, in den Fällen, in denen sie für Tiefbaumaßnahmen, für die Errichtung von Krankenhäusern, Sport-, Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen, Schul-, Hochschul- oder Verwaltungsgebäuden oder für damit in Verbindung stehende Dienstleistungen und Wettbewerbe von Stellen, die unter die Nummern 1, 2 oder 3 fallen, Mittel erhalten, mit denen diese Vorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert werden.“ Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern 1. Referenz 1 (Objektplanung Gebäude): Erreichbare Höchstpunktzahl insgesamt: 90, Gewichtungsfaktor: 50 % 1.1. Honorarzone: Erreichbare Höchstpunktzahl: 10 • Honorarzone III oder höher - Punktzahl 10; • Honorarzone II - Punktzahl 5; • Honorarzone I - Punktzahl 0. 1.2. Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1. zu § 34 Abs. 4 HOAI Erreichbare Höchstpunktzahl: 10 • 9 Leistungsphasen - Punktzahl 10; • 8 Leistungsphasen - Punktzahl 9; • 7 Leistungsphasen - Punktzahl 8; • 6 Leistungsphasen - Punktzahl 6; • 5 Leistungsphasen - Punktzahl 4; • 4 Leistungsphasen - Punktzahl 2; • < 4 Leistungsphasen - Punktzahl 0. Es werden nur vollständige und abgeschlossene Leistungsphasen gewertet. 1.3. Brutto-Grundfläche (BGF in m²), erreichbare Höchstpunktzahl: 10 • Größer als 1.500 m² - Punktzahl 10; • 500 m² bis 1.500 m² - Punktzahl 5; • Kleiner als 500 m² - Punktzahl 0. Die erreichten Punktzahlen aus 1.1., 1.2. und 1.3. werden addiert und in der Summe mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 50 % multipliziert.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen Freianlagenplanung
Beschreibung: Referenz 2 (Freianlagenplanung): 3 Referenzprojekte mit erbrachten Planungsleistungen nach dem 01.01.2014 und Inbetriebnahme bis zum 31.12.2023 bezüglich des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 HOAI im Bereich Kindertagesstätte oder vergleichbaren Gebäudes. Alle 3 Referenzprojekte müssen durch einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB beauftragt worden sein. Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen: • Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer; • Bezeichnung des Referenzprojekts; • Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts; • Angabe der Honorarzone; • Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen und nach Leistungszeiträumen. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern Referenz 2 (Freianlagenplanung): Erreichbare Höchstpunktzahl insgesamt: 60, Gewichtungsfaktor: 30 % 2.1. Honorarzone: Erreichbare Höchstpunktzahl: 10 • Honorarzone III oder höher - Punktzahl 10; • Honorarzone II - Punktzahl 5; • Honorarzone I - Punktzahl 0. 2.2. Leistungsphasen gemäß § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11.1. zu § 39 Abs. 4 HOAI, erreichbare Höchstpunktzahl: 10: • 9 Leistungsphasen - Punktzahl 10; • 8 Leistungsphasen - Punktzahl 9; • 7 Leistungsphasen - Punktzahl 8; • 6 Leistungsphasen - Punktzahl 6; • 5 Leistungsphasen - Punktzahl 4; • 4 Leistungsphasen - Punktzahl 2; • < 4 Leistungsphasen - Punktzahl 0. Es werden nur vollständige und abgeschlossene Leistungsphasen gewertet
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Durchschnittlicher Jahresnettoumsatz (in Euro)
Beschreibung: Jahresnettoumsatz des Unternehmens der Jahre 2021 bis 2023, jeweils mindestens 800.000,00 €. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Durchschnittlichen Jahresnettoumsatz (in €) des Unternehmens der Jahre 2021 bis 2023. Erreichbare Höchstpunktzahl: 10, Gewichtungsfaktor: 20 % • Größer als 3 Mio - Punktzahl 10; • Größer als 2,5 Mio bis 3 Mio - Punktzahl 8; • Größer als 2 Mio bis 2,5 Mio - Punktzahl 6; • Größer als 1,5 Mio bis 2 Mio - Punktzahl 4; • 1 Mio bis 1,5 Mio - Punktzahl 2; • Kleiner als 1 Mio - Punktzahl 0. Die erreichte Punktzahl wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 20 % multipliziert
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Fachkräfte
Beschreibung: Angabe der technischen Fachkräfte und der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 1 Architekt im Sinne von Ziffer 1.7. der Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind folgende Angaben zu machen: • Angabe der technischen Fachkräfte und der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name, Qualifikation.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Umweltspezifische Aspekte Erläuterung zum 1. Zuschlagskriterium (umweltspezifische Aspekte): Bei dem Kriterium „umweltspezifische Aspekte“ kommt es dem Auftraggeber auf die Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung an. Diese bewertet der Auftraggeber anhand einer schriftlichen Darstellung des Bieters. Die Darstellung kann in Textform und/oder grafisch (max. insgesamt 2 DIN A4 Seiten) erfolgen. Folgende Fragen müssen vom Bieter behandelt werden: Wie berücksichtigen Sie umweltbezogene Aspekte für die Projektdurchführung? Dem Auftraggeber kommt es insbesondere auf die nachhaltige Planung in Bezug auf den Lebenszyklus an. Wie berücksichtigen Sie Umweltaspekte in der Ausschreibungsphase? Die Darstellung sollte anhand eines beispielhaft heranzuziehenden Projekts erfolgen. Es wird keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen im Sinne von § 77 Abs. 2 VgV verlangt. Eine Vergütung für die Beantwortung der Frage erfolgt nicht. Das 1. Zuschlagskriterium „umweltspezifische Aspekte“ wird nach dem deutschen Schulnotensystem benotet. Die erreichte Punktzahl wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 40 % multipliziert.
Fester Wert (insgesamt): 40
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Soziale Aspekte Bei dem Kriterium „soziale Aspekte“ kommt es dem Auftraggeber auf dessen Berücksichtigung bei der zu erwartenden Projektumsetzung an. Diese bewertet der Auftraggeber anhand einer schriftlichen Darstellung des Bieters. Die Darstellung kann in Textform und/oder grafisch (max. insgesamt 1 DIN A4 Seite) erfolgen. Folgende Frage muss vom Bieter behandelt werden: Soziale Aspekte sind unter anderem Frauenförderung, Maßnahmen zur sozialen Integration, Wiedereingliederung von benachteiligten Personen, Ausbildungsmaßnahmen für Arbeitslose und Jugendliche. Wie berücksichtigen Sie sozialen Aspekte für die Projektdurchführung? Diesbezüglich wird um die Darstellung von sozialen Aspekten bezüglich der an der Leistung beteiligten Beschäftigten gebeten. Eine Vergütung für die Beantwortung der Frage erfolgt nicht. Das 2. Zuschlagskriterium „soziale Aspekte“ wird nach dem deutschen Schulnotensystem benotet. Die erreichte Punktzahl wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 20 % multipliziert. Die Zuschlagskriterien 1. und 2. werden also jeweils mit bis zu 15 Punkten (entsprechend der unten angegebenen Notenskala von 0 - 15 für die Schulnoten ungenügend bis sehr gut) benotet. Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem jeweils angegebenen Gewichtungsfaktor (in Prozent) multipliziert (gewichtete Punktzahl).
Fester Wert (insgesamt): 20
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorarangebot Die Bieter werden zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. Die angebotene Gesamt-Honorarsumme inklusive Zeithonorar und Nebenkosten wird wie folgt in Punkte umgerechnet: • Das Honorarangebot mit der niedrigsten Angebotssumme erhält 15 Punkte. Mit 0 Punkten wird der doppelte Angebotswert der niedrigsten Angebotssumme angesetzt. • Die zwischen diesen beiden Werten (Minimalwert und Maximalwert) liegenden Honorarangebote werden nach ihrem jeweiligen Abstand zu dem Minimalwert und Maximalwert interpoliert. • Die Interpolation erfolgt nach folgender Rechenformel: Formel: y = 15 - (15 / (x3 - x1)) * (x2-x1) x1 = niedrigstes Honorarangebot x2 = angegebenes Honorarangebot x3 = doppelte des niedrigsten Honorarangebots y = erreichte Punkte Die so ermittelte Punktzahl stellt die erreichte Punktzahl des 3. Zuschlagskriteriums „Honorarangebot“ dar und wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 40 % multipliziert
Fester Wert (insgesamt): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 06/08/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist ausgeschlossen gem. § 56 Abs. 2 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit - Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberüht. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Vergabekammer
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)