Deutschland – Computeranlagen und Zubehör – Digitalisierung des ÖPNV durch Beschaffung von Systemkomponenten (Hard- und Software) zur Erneuerung und Erweiterung des bestehenden rechnergestützten Betriebsleitsystems „Intermodal Transport Control System (ITCS)“

381711-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Computeranlagen und Zubehör – Digitalisierung des ÖPNV durch Beschaffung von Systemkomponenten (Hard- und Software) zur Erneuerung und Erweiterung des bestehenden rechnergestützten Betriebsleitsystems „Intermodal Transport Control System (ITCS)“
OJ S 124/2024 27/06/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen - Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Digitalisierung des ÖPNV durch Beschaffung von Systemkomponenten (Hard- und Software) zur Erneuerung und Erweiterung des bestehenden rechnergestützten Betriebsleitsystems „Intermodal Transport Control System (ITCS)“
Beschreibung: Mit dem geplanten Auftrag werden Systemkomponenten (Hard- und Software) zur Erneuerung und Erweiterung der Vertriebskomponenten innerhalb des bestehenden ITCS beschafft. Das ITCS-Gesamtsystem besteht zentralseitig aus Rechnereinheiten (Server bzw. virtuelle Server) und verschiedenen Softwarekomponenten bzw. Datenbanken. Hinzu kommen verschiedene Schnittstellen als Hardware- und Softwareausführung (z. B. Bordrechner/Fahrausweisdrucker). Konkret geht es bei dem geplanten Auftrag um den Austausch von Bordrechnern und die Installation von Fahrgastterminals sowie damit verbundener Software. Ziel ist es, die Digitalisierung voranzutreiben und das Gesamtsystem zukunftsfähig aufzustellen. Dazu gehört die Kontrolle digitaler Tickets sowie ein neues digitales Zahlverfahren. Zusätzlich ist die Implementierung des zukünftig geforderten Sicherheitsstandards „VDV-KA“ Teil des geplanten Auftrags.
Kennung des Verfahrens: 44ca375b-5a6a-483c-814c-818982f29340
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) - § 13 Abs. 2 Nr. 3 b) und Nr. 5 SektVO: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die zur teilweisen Erneuerung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Digitalisierung des ÖPNV durch Beschaffung von Systemkomponenten (Hard- und Software) zur Erneuerung und Erweiterung des bestehenden rechnergestützten Betriebsleitsystems „Intermodal Transport Control System (ITCS)“
Beschreibung: Mit dem geplanten Auftrag werden Systemkomponenten (Hard- und Software) zur Erneuerung und Erweiterung der Vertriebskomponenten innerhalb des bestehenden ITCS beschafft. Das ITCS-Gesamtsystem besteht zentralseitig aus Rechnereinheiten (Server bzw. virtuelle Server) und verschiedenen Softwarekomponenten bzw. Datenbanken. Hinzu kommen verschiedene Schnittstellen als Hardware- und Softwareausführung (z. B. Bordrechner/Fahrausweisdrucker). Konkret geht es bei dem geplanten Auftrag um den Austausch von Bordrechnern und die Installation von Fahrgastterminals sowie damit verbundener Software. Ziel ist es, die Digitalisierung voranzutreiben und das Gesamtsystem zukunftsfähig aufzustellen. Dazu gehört die Kontrolle digitaler Tickets sowie ein neues digitales Zahlverfahren. Zusätzlich ist die Implementierung des zukünftig geforderten Sicherheitsstandards „VDV-KA“ Teil des geplanten Auftrags.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: „§ 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Von der Möglichkeit des § 135 Abs. 3 GWB wird im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht. Zuständige Vergabekammer für Nachprüfungsverfahren: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer - Stiftsstraße 9 55116 Mainz Telefon: 06131 / 16-2234 Fax: 06131 / 16-2113 vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de „§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 700 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Der Auftrag soll gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) und Nr. 5 SektVO im Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb vergeben werden, da die Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter ist. Im Ergebnis sollen zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden, die zur teilweisen Erneuerung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde dazu führen, dass eine Leistung mit unterschiedlichen Merkmalen gekauft werden müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit und unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Bei dem vorhandenen ITCS handelt es sich um ein komplexes technisches Zusammenspiel aus Soft- und Hardwarekomponenten zur Betriebssteuerung und zum Ticketing eines Herstellers, die aufeinander abgestimmt und ohne besondere Schnittstellen miteinander kombinierbar sind. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Systembestandteile jederzeit störungsfrei miteinander zusammenarbeiten sowie kommunizieren können und damit die Stabilität des Gesamtsystems gewährleistet ist. Das ITCS ist fest in die SWT-Systemlandschaft integriert und verfügt damit über zahlreiche Abhängigkeiten und Schnittstellen zu anderen Softwareprodukten (z.B. zur Planung, zur Disposition und zur Statistik). Diese Spezifität und Komplexität erfordern eine hohe Kompatibilität, Interoperabilität und Integrationstiefe mit den vorhandenen Komponenten und den Umsystemen. Im Übrigen würden unnötige Doppelstrukturen und Schnittstellen geschaffen werden müssen. Ein Austausch des Gesamtsystems wäre alternativ erforderlich und steht nicht im Verhältnis zur geplanten Beschaffung. Gem. § 1 Abs. 1 RegG und § 1 Abs. 2 NVG RP ist ein funktionierender ÖPNV Bestandteil der Daseinsvorsorge. Das Aufrechterhalten des reibungslosen Betriebs ist somit unbedingt zu gewährleisten. Das etablierte System mit seiner Infrastruktur bildet das Rückgrat für einen effizienten und reibungslosen Betrieb des ÖPNV in Trier. Die Erneuerung und Erweiterung des bestehenden Systems müssen daher im laufenden Betrieb erfolgen. Ausfälle, Fehlfunktionen, Kompatibilitätsprobleme und andere Risiken könnten zum Ausfall des gesamten ÖPNV führen und müssen daher bei der Erweiterung und Erneuerung vermieden werden. Aus den genannten Gründen kommt auch ein Umbau der Busse oder der Austausch des Gesamtsystems nicht in Betracht, da dann der ÖPNV in Trier quasi zum erliegen käme. Die Hard- und Softwarekomponenten sind so in die Busse der Auftragnehmerin eingebaut, dass eine Separierung der Vertriebskomponenten vom Gesamtsystem technisch nicht möglich und extrem riskant ist. Um die Ziele, die die Auftraggeberin mit der Beschaffung verfolgt, zu erreichen, müsste zusätzliche Hardware in die Busse installiert werden, was aus Platzgründen und wegen der vorhandenen Ausstattung der Busse teschnisch nicht möglich ist. Die vorliegenden technischen Gegebenheiten und die strengen Vorgaben an die Umsetzung im laufenden Betrieb rechtfertigen eine Beschaffung der Leistung bei dem Hersteller des bestehenden ITCS-Systems. Produkte anderer Anbieter erfüllen die Anforderungen nicht, da sie andere technische Merkmale aufweisen und damit nicht mit dem bestehenden System kompatibel sind. Durch die technische Unvereinbarkeit und die damit verbundenen unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung würden erhebliche Risiken für den Betrieb des ÖPNV entstehen. Gleichzeitig sind die fahrzeugseitigen Einbauten (z. B. Verkabelungen und Halteplatten) nur mit Bordrechnern des bisherigen Herstellers nutzbar. Eine Umrüstung dieser Einbauten auf Bauteile anderer Hersteller, würde zu einem betrieblichen Ausfall von Fahrzeugen führen, die Umstellung zeitlich verzögern und die Stabilität des ÖPNV gefährden. Die Normierung der Kommunikationsschnittstelle zwischen ITCS-Zentralsystem, den Fahrzeugkomponenten und den weiteren Systemen der SWT ist durch die Beschaffung bei dem bestehenden Hersteller gewährleistet, sodass die Funktionalitäten und Kommunikationswege zum Datentransfer verlässlich sind. Die kompatiblen Komponenten gewährleisten eine störungsfreie Kommunikation zwischen den Fahrzeugen, der Leitzentrale und dem Fahrgastinformationssystem. Die integrierte Lösung des bestehenden Herstellers garantiert insgesamt die Sicherheit an Funktionalität und Stabilität des Betriebssystems und gewährleistet damit die Stabilität des ÖPNV.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH
Postanschrift: Ostallee 7-13  
Stadt: Trier
Postleitzahl: 54290
Land, Gliederung (NUTS): Trier, Kreisfreie Stadt (DEB21)
Land: Deutschland
Telefon: +496517173301
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: INIT Innovative Informatikanwendungen in Transport-, Verkehrs- und Leitsystemen GmbH
Postanschrift: Käppelestrasse 4-10  
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 94fefe9a-e91f-4a53-9a7e-37a87817e0f6 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/06/2024 13:23:28 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 381711-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 124/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/06/2024

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