Deutschland – Busse für den öffentlichen Verkehr – Beschaffung von 16 Batteriebussen für die Jahre 2025/2026; Wertungskriterien zum Teilnahmewettbewerb: Zeitdauer Marktaktivität 15%, Fahrzeugabsatz im EWR 15%, Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge im EWR in den letzten fünf Jahren 60%, Beschreibung der Maßnahme des Bewerbers zur grundsätzlichen Gewährleistung der Qualität seiner Lieferleistung 10%

355615-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Busse für den öffentlichen Verkehr – Beschaffung von 16 Batteriebussen für die Jahre 2025/2026; Wertungskriterien zum Teilnahmewettbewerb: Zeitdauer Marktaktivität 15%, Fahrzeugabsatz im EWR 15%, Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge im EWR in den letzten fünf Jahren 60%, Beschreibung der Maßnahme des Bewerbers zur grundsätzlichen Gewährleistung der Qualität seiner Lieferleistung 10%
OJ S 116/2024 17/06/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: SWK Stadtwerke Kaiserslautern Verkehrs-AG
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von 16 Batteriebussen für die Jahre 2025/2026; Wertungskriterien zum Teilnahmewettbewerb: Zeitdauer Marktaktivität 15%, Fahrzeugabsatz im EWR 15%, Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge im EWR in den letzten fünf Jahren 60%, Beschreibung der Maßnahme des Bewerbers zur grundsätzlichen Gewährleistung der Qualität seiner Lieferleistung 10%
Beschreibung: Allgemeine Hinweise: Bei der Erstellung und Einreichung der Teilnahmeunterlagen haben die Bewerber die Vorgaben der europaweiten Bekanntmachung, der vorliegenden Bewerbungsbedingungen sowie ggf. die vom Auftraggeber im Rahmen des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten des Auftraggebers auf Fragen der Bewerber, sonstige schriftliche Hinweise) zu beachten. Alle Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Bekanntmachung, die Leistungsbeschreibung sowie sonstige vom Auftraggeber veröffentlichten Vergabeunterlagen eingehend zu prüfen und dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen, wenn Teile der Unterlagen nicht verständlich, widersprüchlich, unvollständig oder sonst zu beanstanden sind. Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der einem Bewerber/Bieter, der bei einem Verstoß gegen Vergabevorschriften einen Hinweis/Rüge unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich sein kann (Präklusion, vgl. Ziffer 2.9). Zulassung zum Teilnahmewettbewerb -Bewerber: Zum Teilnahmewettbewerb werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften zugelassen. In letzterem Fall ist das Formblatt 02 – Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft abzugeben. Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und/oder als Drittunternehmen ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerber vom Vergabeverfahren. Drittunternehmen Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag vom Bewerber das Formblatt 03 – Erklärung zu Eignungsleihe und Unteraufträgen und von den benannten Drittunternehmen (Eignungsleihgebern) eine Verpflichtungserklärung mit Formblatt 04 – Verpflichtungserklärung von Drittunternehmen vorzulegen. Auswechseln von Drittunternehmen im Verfahren: In der Zeit zwischen dem Ablauf der Teilnahmefrist und der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots ist die Auswechslung von Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber beruft, unzulässig. Nach Aufforderung zur Abgabe des Erstangebots sind das Auswechseln oder der Wegfall von Drittunternehmen, auf deren Eignung sich ein Bieter berufen hat, nur auf Antrag über die Vergabeplattform mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftraggeber erteilt die Zustimmung nur, wenn mit dem Antrag nachgewiesen wird, dass die im Teilnahmewettbewerb festgestellte Eignung des Bewerbers hinsichtlich der in der Wertung ermittelten Platzierung mindestens erhalten bleibt und keine anderen rechtlichen Gründe dem entgegenstehen, insbesondere der Wettbewerb nicht unzulässig beschränkt wird. Der Auftraggeber kann dies-bezüglich aus seiner Sicht erforderliche zusätzliche Nachweise und Auskünfte verlangen. Frist zur Einreichung der Teilnahmeunterlagen: Der Antrag auf Teilnahme (Formblatt 01) sowie sämtliche Unterlagen zum Antrag auf Teilnahme (vgl. hierzu Verzeichnis der einzureichenden Unterlagen, Formblatt 01) sind vom Bewerber bis zu der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist für die Abgabe von Teilnahmeanträgen (Ausschlussfrist) in der nachstehend vorgesehenen Form einzureichen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang vollständiger Teilnahmeunterlagen beim AG über die bezeichnete Vergabeplattform. Teilnahmeanträge, die nicht rechtzeitig eingehen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind. Teilnahmeanträge, deren verspäteter Eingang durch Umstände verursacht ist, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind, können im Rahmen der Entscheidung über den Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren berücksichtigt werden. Will sich ein Bewerber darauf berufen, dass er den verspäteten Eingang seines Teilnahmeantrags nicht zu vertreten hat, muss er diese Umstände, auf welche er seine Auffassung stützt, der Vergabestelle unverzüglich darlegen und glaubhaft machen. Form der Teilnahmeunterlagen: Jeder Bewerber hat seinem Antrag auf Teilnahme (Formblatt 01) die in Ziffer 4 bezeichneten Angaben, Nachweise und Erklärungen zum Nachweis der Eignung beizufügen. Der Antrag auf Teilnahme ist in deutscher Sprache nebst beizufügenden Formblättern, Erklärungen und Nachweisen einzureichen. Für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen ist ausschließlich die Oberfläche der Vergabeplattform zu verwenden. Fragen zu Teilnahmewettbewerb/Bekanntmachung: Fragen zum Teilnahmewettbewerb bzw. zur Bekanntmachung sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Vergabeverfahren direkt von Mitarbeitern des Auftraggebers oder dessen Beratern zu fordern oder zu erlangen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, deren Beantwortung für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.Um die Fragen im Sinne der vergaberechtlichen Gleichbehandlung gegenüber allen Bewerbern beantworten zu können, müssen sie bis zu der im Zeitplan unter Ziffer 2.8 genannten Frist gestellt werden. Auf die Beantwortung später gestellter Fragen besteht kein Anspruch.
Kennung des Verfahrens: 63a42646-6fc9-46f8-ab8c-1cfb2e24234f
Interne Kennung: 2024/23
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse
2.1.2.
Erfüllungsort
Postleitzahl: 67655
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 10 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Konkurs§ 124 GWB – Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen§ 124 GWB – Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs§ 124 GWB – Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.§ 124 GWB – Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen§ 124 GWB – Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens§ 124 GWB – Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung§ 123 GWB – Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung§ 123 GWB – Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrugsbekämpfung§ 123 GWB – Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Korruption§ 123 GWB – Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels§ 123 GWB – Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Entrichtung von SteuernÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Dies ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung von 16 Batteriebussen für die Jahre 2025/2026
Beschreibung: Beschaffung von 16 Batteriebussen für die Jahre 2025/2026
Interne Kennung: 2024/23
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bismarckstraße 14  
Stadt: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/11/2024
Enddatum der Laufzeit: 01/12/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 10 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ((FB 07)
Beschreibung: Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Haftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber eine Haftpflichtversicherung bzw. die entsprechende Versicherbarkeit mit folgenden Mindestbedingungen nachzuweisen: 1) Bestehende Haftpflichtversicherung: Der Bewerber fügt einen Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 10,0 Millionen EUR für Personenschäden und 5,0 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr bei. Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig. Alternativ: Der Bewerber erklärt unwiderruflich und unbedingt, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und fügt hier anliegend die Erklärung eines Versicherers bei, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist. oder 2) Erklärung der Versicherbarkeit o Der Bewerber wird eine Haftpflichtversicherung mit der vorstehenden Deckungssumme je Schadensfall im Falle eines Zuschlags abschließen und während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhalten. o Eine Versicherungsbestätigung über die Möglichkeit des Abschlusses einer solchen Versicherung fügt der Bewerber dem Teilnahmeantrag bei. oder 3) Haftpflichtversicherung bei Bewerbergemeinschaften: o Die Bewerbergemeinschaft wird eine Haftpflichtversicherung mit der vorstehenden Deckungssumme je Schadensfall im Falle eines Zuschlags abschließen und während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhalten. o Eine Versicherungsbestätigung über die Möglichkeit des Abschlusses einer solchen Versicherung fügt die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag bei. Für den Nachweis ist Formblatt 07 zu verwenden. Dieses ist von jedem Bewerber/jeder Bewerbergemeinschaft sowie dem Drittunternehmen in Textform gem. § 126b BGB über das unter Ziffer 2.4 genannte Vergabeportal einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Der Bewerber hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis von vergleichbaren Referenzen zu belegen. Hierzu ist das Formblatt 08 – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verwenden. Für die Erfüllung der Anforderungen verteilt der Auftraggeber Punkte, anhand derer diejenigen Bewerber ausgewählt werden, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden (s. Ziffer 5.3).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Drittunternehmen an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z. B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorzulegen und im Vergabeportal hochzuladen. Der Nachweis darf zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als sechs Monate sein. Bezugszeitpunkt ist die Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung Im Text suchen ... Handelsregister.... Wenn ausschlaggebend dann => Anwendung Kriterium auf verwendet Achtung Gewichtung muss dem Tex entnommen werden
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Russlandsanktionen (FB06)
Beschreibung: Eigenerklärung „Ausschlussgrund“ gemäß Art. 5k) der Verordnung (EU) 833/2014 (Russlandsanktionen) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss das Formblatt 06 – Eigenerklärung „Ausschlussgrund“ gemäß Art. 5k) der Verordnung (EU) 833/2014 (Russlandsanktionen) in Textform gem. § 126b BGB abgeben.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlag und Zuschlagskriterien: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen nach den Vorschriften des GWB und der SektVO. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses mit folgenden Kriterien und Gewichtung: Kriterium Wichtung maximal erreichbare Wertungspunkte 1. Preise und Lebenszykluskosten Wichtung 60 % 600 Punkte 2. Umweltverträglichkeit Wichtung 23 % 230 Punkte 3. Fahrzeugkonzept / Gestaltung Wichtung 17 % 170 Punkte Summe Wichtung100 % 1.000 Punkte Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 02 – Wertungsmatrix - Zuschlagskriterien (Änderungen vorbehalten) entnommen werden. Der Auftraggeber wird die form- und fristgerecht eingegangenen endgültigen Angebote anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien bewerten und auf dieser Grundlage das wirtschaftlichste Angebot auswählen. Dabei werden die erzielten Punkte je Kriterium addiert. Das Angebot mit der insgesamt höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag. Der Auftraggeber wird die nicht berücksichtigten Bieter vor dem Vertragsschluss über den Namen des erfolgreichen Bieters und den Grund für die vorgesehene Nichtberücksichtigung ihres jeweiligen Angebotes gemäß § 134 Abs. 1 GWB unterrichten.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/07/2024 08:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E76382582
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 23/07/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E76382582
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/07/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: Vergabeplattform Subreport ELVIS, ID - E76382582
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Landestariftreuegesetz
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SWK Stadtwerke Kaiserslautern Verkehrs-AG
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: SWK Stadtwerke Kaiserslautern Verkehrs-AG
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: SWK Stadtwerke Kaiserslautern Verkehrs-AG
Registrierungsnummer: DE 254291905
Abteilung: Materialwirtschaft
Postanschrift: Bismarckstraße 14  
Stadt: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Materialwirtschaft
Telefon: +49 63180014599
Internetadresse: https://www.swk-kl.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Registrierungsnummer: DE 212457854
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Stiftsstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
Telefon: +49 6131165240
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fcff78d0-06bd-4792-9660-18b684f2a4e3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/06/2024 10:21:59 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 355615-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 116/2024
Datum der Veröffentlichung: 17/06/2024

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