5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45314320 Installation von Computerkabelnetzen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45314300 Kabelinfrastruktur, 45312100 Installation von Brandmeldeanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kaiserslautern
Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Ausführungsfristen: Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereife Gesamtfertigstellung*) innerhalb von 389 Kalendertagen ab Ausführungsbeginn. Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: - Einweisungstermin am Standort Kanalstraße 25, 67655 Kaiserslautern innerhalb von 7 Kalendertagen nach Auftragserteilung (Zuschlagsschreiben) - Abgabe Werk und Montageplanung: innerhalb 25 Kalendertagen nach dem Einweisungstermin - Beginn der Ausführung auf der Baustelle: innerhalb 7 Kalendertagen nach Freigabe Werk und Montageplanung Hinweis: *Als Fertigstellungstermin wird der Tag verstanden, nach dem die Abnahmen vollständig beendet wurden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (1) Berufs- oder Handelsregister
Beschreibung: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe sind zusätzlich folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern sind zusätzlich folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 6e VOB/A-EU
Beschreibung: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 6e VOB/A-EU (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 6e VOB/A-EU" datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen für jedes Unternehmen mit dem Angebot einzureichen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt. (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 6e VOB/A-EU" datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen für jedes Unternehmen auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft, mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberin beizubringen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen
Beschreibung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Angaben zum Gesamtumsatz
Beschreibung: Nachweis einer seit mindestens drei Jahren bestehenden Geschäftstätigkeit durch Angaben zum Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die Angaben zum Umsatz von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. (b) Im Fall der Eignungsleihe sind die Angaben zum Umsatz für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsleiher mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Beschreibung: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) oder eine aktuelle Bescheinigung in Steuersachen; Die mit Unbedenklichkeitsbescheinigung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (3) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (VOB/A-EU)
Beschreibung: Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Die mit Unbedenklichkeitsbescheinigung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf Aufforderung vorzulegen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (4) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er vor Ausführungsbeginn der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Sachschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR je Versicherungsfall - Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR je Versicherungsfall Weiterhin erklärt der Bieter, dass er den zuvor genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (1) Referenzen
Beschreibung: Angabe über die Ausführung von mindestens einem Referenzprojekt in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Das Referenzprojekt ist dann vergleichbar, wenn dieses die wesentlichen im LV beschriebenen Leistungen mit den nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen umfasst: - Installation einer Brandmeldeanlage vom Fabrikat Hekatron mit mindestens 150 Meldern - Installation einer strukturierten Gebäudeverkabelung mit mindestens 150 Netzwerkanschlüssen Dabei würde eine Referenz ausreichen, bei der beide Installationen ausgeführt worden sind. In diesem Fall muss die Auftragssumme mindestens 150.000 EUR brutto betragen. Alternativ ist jeweils mindestens je eine Referenz für - die Installation einer Brandmeldeanlage vom Fabrikat Hekatron mit mindestens 150 Meldern und - die Installation einer strukturierten Gebäudeverkabelung mit mindestens 150 Netzwerkanschlüssen nachzuweisen. Dabei muss die Auftragssumme mindestens 75.000 Euro (brutto) je Installation betragen. In jedem Fall müssen alle Leistungen jeweils bis zum Ende der Angebotsfrist abgenommen worden sein. Erfüllt ein Referenzprojekt diese Anforderungen nicht, ist es nicht vergleichbar. Die Referenzen müssen mindestens folgende Angaben beinhalten. - Auftraggeber/Bauherr - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer. - Bezeichnung des Bauvorhabens, - Ort der Ausführung - Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung (Bauen im Bestand/Neubau) - Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen - Abgabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer/Eignungsentleiher) - beauftragte Leistung, - Bruttoauftragssumme für den beschriebenen Leistungsumfang in EUR (KG 440) - Ausführungszeit (von/bis), - Art und Umgang der ausgeführten Leistung (Neubau/Umbau/Denkmal) - Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer - ggf. eingebundene Unterauftragnehmer (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsverleiher mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: (2) Erklärung zu Arbeitskräften
Beschreibung: Anzugeben ist die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, vom jeweiligen Eignungsverleiher datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, mit dem Angebot einzureichen.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Entsprechend § 16a Abs. 1 VOB/A-EU.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/07/2024 10:01:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Vorlage der aktuellen Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b EStG. Die Bescheinigung kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens nach Aufforderung vorzulegen. (2) Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz- LTTG): - Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG und/oder - Erklärung nach § 4 Abs. 2 LTTG (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern oder im Fall der Eignungsleihe sind die Erklärungen nach dem LTTG für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft oder dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberin einzureichen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen.
Finanzielle Vereinbarung: (1) Bürgschaftserklärungen Gemäß Ziffer 2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer jeweils eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung entsprechend dem Muster (Anlage 2.1 [Anhang 1 und Anhang 2] der Vergabeunterlagen) durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, vorzulegen. Der Auftragnehmer hat die Bürgschaften innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag im Vergabeverfahren) vorzulegen. Die Bürgschaften haben jeweils die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche abzudecken. (2) Schlusszahlung Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B wird verlängert auf 60Tage.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK-Bundesverband eGbR Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts