5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34711200 Unbemannte Luftfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Leer (DE94C)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heidekreis (DE938)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Alle Unterlagen, welche in einer anderen als der deutschen Sprache vorliegen, müssen ins Deutsche übersetzt werden. Die deutsche Übersetzung ist gemeinsam mit dem jeweiligen Dokument einzureichen. Die Formulare B-V 047, 034, 032 und 031 können in der jeweils aktuellen Version zusätzlich unter "https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/downloads" abgerufen werden. Für Unterauftragnehmer: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen für die Unterauftragnehmer zu überprüfen: 1. Der Bewerber hat die Unterauftragnehmer, derer er sich im Rahmen der Eignungsleihe bedient, mit - sobald bekannt - Firma und Anschrift zu nennen. 2. Der Unterauftragnehmer bestätigt, dass er nicht aus einem Land der Staatenliste gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SÜG stammt oder von bzw. aus einem solchen Land (heraus) beherrscht wird (formlose Eigenerklärung). 3. Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch UAN (Formblatt BAAINBw B-V-032), sofern der UAN Zugang zu solchen erhält. Das Formular ist vollständig auszufüllen. Erhält der UAN keinen Zugang zu Verschlusssachen, so ist dies explizit anzugeben. 4. Jeder Unterauftragnehmer bestätigt durch Eigenerklärung, dass er kein Personal aus der Staatenliste (Staatsangehörigkeit) gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SÜG im vorliegenden Projekt einsetzt. 5. Jeder Unterauftragnehmer hat eine unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. den §§ 123, 124 f. GWB unter Verwendung des Formblatts BAAINBw B-V-034 abzugeben. 6. Der Bewerber reicht eine formlose Eigenerklärung des Unterauftragnehmers ein, dass der Unterauftragnehmer die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen. Gleiches gilt entsprechend für ausländische UAN bei vergleichbaren nationalen Vorschriften
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. 2. Angaben zur Eigentümerstruktur Es ist eine unterschriebene formlose Eigenerklärung abzugeben, dass das Bewerberunternehmen nicht von einem Unternehmen aus einem Land der Staatenliste gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SÜG beherrscht wird, oder selbst aus einem solchen Land stammt. Diese Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft. Ausländige Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes. 3. Aktueller Auszug (Form) aus dem Handelsregister. Dieser darf nicht älter als ein Jahr, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gem. dieser Bekanntmachung, sein. Ausländische Bewerber müssen einen vergleichbaren Auzug aus dem für sie geltenen Handels- oder Gewerberegister oder einem ähnlichen Register ihres Sitzes vorlegen. Dieser muss - soweit möglich - die gleichen Informationen enthalten, wie der aktuelle Handelregisterauszug nach deutschem Recht. 4. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem. den §§ 123, 124 GWB (Formblatt BAAINBw-B-V-034) 5. Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen gem. § 104 Abs. 3 GWB (Formblatt BAAINBw-B-V-031). Das Formblatt ist vollständig auszufüllen. 6. Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers (Formular "Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland"), dass er keine Beziehungen zur Russischen Föderation i.S.v. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, besitzt. Diese Erklärung gilt auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern, deren Leistungsanteil mehr als 10% des Auftragswertes beträgt. Hinweis: Beziehungen zur Russischen Föderation i.S.d. genannten Vorschrift führen - soweit kein Dispens beantragt werden kann - zum sofortigen Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Sollte die geforderte Erklärung nicht oder nicht uneingeschränkt abgegeben werden können, so ist mit Einreichung des Teilnahmeantrages ein Dispens unter Darlegung von zwingenden Gründen zu beantragen. 7. Unterschriebene formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung vollständig und lückenlos über seine geplante Lieferkette und alle für den Auftrag relevanten Nachunternehmer informiert. 8. Sofern eine Bewerbung als Bewerber- und Bietergemeinschaft (BewGe bzw. BieGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter (und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft) und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, sowie die Angabe eines gemeinsamen Bankkontos ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber, als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben. Bewerbergemeinschaften müssen einen für die Vertretung der Bewerbergemeinschaft in diesem Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter bestimmen. Die Erklärung (Formblatt BAAINBw-B-V-047) muss wenigstens mit folgenden Angaben befüllt werden: - Liste der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft unter Angabe der Firma, Adresse, Ansprechpartner und E-Mail-Adresse - Benennung des Bevollmächtigten Vertreters unter Angabe des Namens und der Firma - Nennung eines gemeinsamen Bankkontos Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. 9. Formlose Eigenerklärung, dass das genannte Vergabeverfahren sowie - im Zuschlagsfall - der Vertragsschluss, die Auftragsausführung (Abwicklung des Vertrages und Kommunikations) in deutscher Sprache (Wort und Schrift) durchgeführt werden. 10.Der Bewerber bestätigt durch eine Eigenerklärung, dass er kein Personal mit einer Staatsbürgerschaft aus der Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG und § 32 SÜG im vorliegenden Projekt einsetzt. 11. Der Bewerber bestätigt durch formlose Eigenerklärung, dass er die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen. Gleiches gilt entsprechend für ausländische Bewerber bei vergleichbaren nationalen Vorschriften. 12. Nachweis über das Vorliegen einer erfolgreich abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfung U1 (zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses muss die abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung Ü1 für die beteiligten Mitarbeiter vorliegen) bzw. diesbezügliche Bereitschaftserklärung. 13. Nachweis über das Vorliegen eines Sicherheitsbescheides des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bzw. diesbezügliche Bereitschaftserklärung. 14. Formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des AG ein durch das Bundesamt für Sicherheit und in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes und in der Bundeswehr eingeführtes Produkt genutzt wird ("GnuPG VS-Desktop", ab Version 3.1.19x oder höher). Obige Kriterien bzw. Nachweise müssen vom Bewerber sowie jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft für sich selbst nachgewiesen bzw. abgegeben werden. Wird bei einem oder einem Mitglied der BewGe die persönliche Eignung nicht festgestellt, wird der TN-Antrag des Bewerbers, der BewGe insgesamt von den weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Positive Bankerklärung, welche die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers bestätigt. Die Bankerklärung darf bei Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als 3 Monate sein und muss mindestens Auskunft über die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Bewerbers Auskunft geben. 2. Schriftliche Eigenerklärung über das Vorliegen einer Luftfahrt-Produkthaftpflichtversicherung zur Abdeckung auftragsspezifischer Risiken bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Das auftragsspezifische Risiko muss dabei mindestens mit 1,55 Millionen Euro je Schadensfall abgesichert sein. Akzeptiert wird auch die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bewerber) die Deckungssumme zum Vertragsbeginn zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen. Hinweis: Der Bewerber/Bieter kann sich gem. § 26 Abs. 3 VSVgV zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft." Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm der Eignungsverleiher mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist neben der Eigenerklärung auch eine durch den Eignungsverleiher unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Er muss es nicht nur können, sondern auch tun. Für verleihende Unternehmen gelten die Bedingungen für Unterauftragnehmer. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle ggf. durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft. Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes. Alle Unterlagen, welche in einer anderen als der deutschen Sprache vorliegen, müssen ins Deutsche übersetzt werden. Die deutsche Übersetzung ist gemeinsam mit dem jeweiligen Dokument einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Nachweis der Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von taktischen UAS durch Vorlage einer Liste mit Referenzen (mindestens eine Referenz) der wesentlichen erbrachten Lieferungen in diesem Geschäftsfeld in den letzten fünf Jahren. Die Liste hat folgende Angaben zu beinhalten: Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Auftragsinhalt und Umfang, Ausführungsort, Ausführungszeitraum sowie Name und Adresse des Auftraggebers. Sofern der Bewerber nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, ist die Erfahrung des Originalsystemherstellers nachzuweisen. Der Nachweis wird über die Einreichung entsprechender unterzeichneter Eigenerklärungen und Nachweisdokumente bzgl. der Referenzprojekte geführt. Die oben geforderten Merkmale müssen sich zweifelsfrei aus den eingereichten Unterlagen ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unklarheiten im Wege der Nachforderung und Aufklärung weitere Nachweisdokumente aus den Referenzprojekten zu fordern. 2.Bewerber müssen Erfahrung in der Erstellung von Nachweisen für eine Sicherheitsprüfung (im Sinne einer Zulassung durch eine staatliche Behörde) für UAS in Form einer tabellarischen Übersicht unter Angabe der Referenzen dokumentieren. Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen. Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen: -Offizielle Projektbezeichnung -Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers. -Kurze Darstellung der (Teil-)Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt. -Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse 3. Sofern der Bewerber nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, ist nachzuweisen, dass die für die Beschaffung und geplante Nutzungszeit des UAS notwenige Unterstützung des Entwicklungsbetriebes über einen Zeitraum von 15 Jahren sichergestellt ist. Hierfür ist darzustellen, wie die Zusammen-arbeit mit den Entwicklungsbetrieben des UAS erfolgt bzw. welche vertraglichen Vereinbarungen vorliegen. 4. Formlose Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Kenntnisse und Kompetenzen aus den angegebenen Unternehmensreferenzen beim Bewerber ab 2022 vorhanden sind und Mitarbeiter mit der beschriebenen Qualifikation bei Leistungsbeginn zur Verfügung stehen. 5. Bewerber haben nachzuweisen, dass sie über einen nach DIN EN 9100 zertifizierten Betrieb (Entwicklung und Herstellung gemäß A1-270/4-8901) oder einen Betrieb mit vergleichbarem Qualitätsmanagementsystem verfügen. Hinweis: Der Bewerber/Bieter kann sich gem. § 27 Abs. 4 VSVgV zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm der Eignungsverleiher mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist neben der Eigenerklärung auch eine durch den Eignungsverleiher unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Er muss es nicht nur können, sondern auch tun. Für verleihende Unternehmen gelten die Bedingungen für Unterauftragnehmer gem. dieser Bekanntmachung Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle ggf. durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft. Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Aspekte des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Wird mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/07/2024 13:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Bekanntmachung
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter; im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag die unterschriebene Anlage BAAINBw B-V 047 beizufügen.
Finanzielle Vereinbarung: Wird in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
Vergabe von Unteraufträgen:
Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben.
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BAAINBw
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BAAINBw