Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von 50 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing gemäß § 42a LStrG Rheinland-Pfalz in Verbindung mit dem Carsharing-Gesetz (CsgG) in 2 Losen

325041-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von 50 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing gemäß § 42a LStrG Rheinland-Pfalz in Verbindung mit dem Carsharing-Gesetz (CsgG) in 2 Losen
OJ S 106/2024 03/06/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Mainz 20-Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von 50 Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing gemäß § 42a LStrG Rheinland-Pfalz in Verbindung mit dem Carsharing-Gesetz (CsgG) in 2 Losen
Beschreibung: Im Rahmen des Projekts „Weiterentwicklung Carsharing“ stellt die Landeshauptstadt Mainz 50 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für den Betrieb mit stationsbasiertem Carsharing zur Verfügung. Für die Nutzung der Stellplätze wird eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für die Dauer von 6 Jahren erteilt. Die Stellplätze sind aufgeteilt und werden im Rahmen eines einheitlichen Auswahlverfahrens in zwei Losen vergeben. Auf allen in einem Los enthaltenen Stellplätzen muss dauerhaft ein Carsharing-Angebot betrieben werden. Dabei agiert der Carsharing-Anbieter wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Hauptverantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung des Carsharing-Angebots hat spitz gemessen, anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer, zu erfolgen. Das Carsharing hat ausschließlich stationsbasiert zu erfolgen - es ist kein free-floating oder stationsflexibler Betrieb zulässig.
Kennung des Verfahrens: 15bf2d40-c8f2-42b0-9432-3e6fb3e8d352
Interne Kennung: DLK-Nr. 01/2024-20
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Los 1 beinhaltet insgesamt 24 Carsharing-Stellplätze an folgenden Standorten im Stadtgebiet Mainz: Sertoriusring (Finthen), Am Sportfeld und Agnes-Karll-Straße (Gonsenheim), Hauptstraße (Mombach), Mozartstraße, Wallaustraße und Leibnizstraße (Neustadt), Heidelbergerfaßgasse, Zanggasse und Große Bleiche (Altstadt), Katharina-Pfahler-Straße und Küferweg (Bretzenheim). Los 2 beinhaltet insgesamt 26 Carsharing-Stellplätze an folgenden Standorten im Stadtgebiet Mainz: Sömmeringplatz und Boppstraße (Neustadt), Breidenbacherstraße, Heugasse, Lauterenstraße und Dagobertstraße (Altstadt), Ebersheimer Weg und Berliner Straße (Oberstadt), Bleichstraße (Weisenau), Rheintalstraße (Laubenheim), An den Frankengräbern (Hechtsheim), Hegelstraße und Jakob-Steffan-Straße (Hartenberg-Münchfeld).
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: Es gilt deutsches Recht.
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - 12 Standorte mit insgesamt 24 Stellplätzen
Beschreibung: Los 1 beinhaltet insgesamt 24 Carsharing-Stellplätze an folgenden Standorten im Stadtgebiet Mainz: Sertoriusring (Finthen), Am Sportfeld und Agnes-Karll-Straße (Gonsenheim), Hauptstraße (Mombach), Mozartstraße, Wallaustraße und Leibnizstraße (Neustadt), Heidelbergerfaßgasse, Zanggasse und Große Bleiche (Altstadt), Katharina-Pfahler-Straße und Küferweg (Bretzenheim).
Interne Kennung: Los 1 - 12 Standorte
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Standorte im Stadtgebiet Mainz: Sertoriusring (Finthen), Am Sportfeld und Agnes-Karll-Straße (Gonsenheim), Hauptstraße (Mombach), Mozartstraße, Wallaustraße und Leibnizstraße (Neustadt), Heidelbergerfaßgasse, Zanggasse und Große Bleiche (Altstadt), Katharina-Pfahler-Straße und Küferweg (Bretzenheim).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Alle in einem Los enthaltenen Stellplätze müssen dauerhaft mit einem Carsharing-Angebot betrieben werden.Die Gebühren die für die in den Losen enthaltenen Stellplätze zu entrichten sind, basieren auf der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Mainz. Für einen Carsharing-Stellplatz in den Stadtteilen Neustadt und Altstadt wird eine Gebühr von monatlich 40 € erhoben. Für einen Carsharing-Stellplatz in den übrigen Stadtteilen wird eine Gebühr von monatlich 10 € erhoben. Wird eine Carsharing-Station (bestehend aus zwei Carsharing-Stellplätzen) ausschließlich mit reinen Batterieelektrofahrzeugen betrieben, so reduziert sich die Gebühr für diese Station auf 5 € pro Monat. Für die dazugehörige Ladesäule wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Die nachträgliche Errichtung einer Ladeinfrastruktur für elektrisch angetriebene Carsharing-Fahrzeuge erfordert, nach erfolgter Genehmigung durch die Landeshauptstadt Mainz, zunächst den Abschluss eines Gestattungsvertrages (siehe Anlage 4) zwischen dem Ladesäulenbetreiber und der Landeshauptstadt Mainz.Damit die Ersteinrichtung der Carsharing-Stellplätze durch die Stadt erfolgen kann, muss der Carsharing-Anbieter die Absicht der Inbetriebnahme der jeweiligen Carsharing-Stellplätze mindestens 5 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme der Landeshauptstadt Mainz (Stadtplanungsamt – Abteilung Straßenverkehrsbehörde) mitteilen. Eine möglichst frühzeitige Mitteilung der Zeitplanung wird insbesondere bei einer zeitlich gestaffelten Inbetriebnahme der Carsharing-Stellplätze begrüßt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Auf den Stellplätzen darf nur stationsbasiertes Carsharing betrieben werden. 2. Während der gesamten Vertragslaufzeit muss der Carsharing-Anbieter den Carsharingbetrieb auf allen Stellplätzen seines Loses dauerhaft aufrechterhalten. 3. Der Carsharing-Anbieter ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Sondernutzungserlaubnis die Eignungskriterien der Anlage zu § 5 Abs. 4 Satz 3 CsgG zu erfüllen. 4. Auf sämtlichen ausgeschriebenen Stellplätzen dürfen aus Gründen der Luftreinhaltung keine mit einem Dieselmotor angetriebenen Carsharing-Fahrzeuge angeboten werden. 5. Der Carsharing-Anbieter muss einen Anteil von mindestens 20% der im Rahmen dieser Ausschreibung vergebenen Stellplätze mit rein batterieelektrisch angetriebenen Carsharing- Fahrzeugen betreiben; Hybridfahrzeuge werden bei der Quote nicht berücksichtigt. 6. Der Carsharing-Anbieter muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz für mindestens 50% seiner Fahrzeuge (gemessen an der gesamten Carsharing-Flotte des Anbieters innerhalb des Stadtgebiets) über Stellplätze auf privaten Flächen verfügen. Zur Erfüllung der Quote wird eine Übergangsfrist von zwei Jahren ab Erteilung der Sondernutzungserlaubnis eingeräumt. 7. Der Carsharing-Anbieter gewährleistet rund um die Uhr einen deutschsprachigen Kundensupport. 8. Der Carsharing-Anbieter stellt der Landeshauptstadt Mainz für jedes Kalenderjahr, spätestens bis zum 31. März des Folgejahres, nachfolgende Daten unentgeltlich zur Verfügung: - Durchschnittliche Anzahl Fahrten pro Fahrzeug und Tag (monatsweise) - Durchschnittliche Auslastung der einzelnen Stationen (monatsweise) - Anzahl aktive Nutzer pro Station - Anzahl aller Nutzer im Mainzer Stadtgebiet - Statistik darüber, wie viele Nutzer aufgrund des neuen Carsharing-Angebots einen privaten Pkw abgeschafft haben. Die Ermittlung dieser Statistik erfolgt im Rahmen einer Nutzerbefragung, welche, in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Mainz, vom Carsharing-Anbieter durchgeführt werden muss.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Stellplatzvergabe erfolgt entsprechend den Vorgaben des Carsharinggesetz (CsgG), im Wege eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens. Hierbei muss der Bewerber nachweisen, dass er alle nachfolgend genannten Anforderungen und Eignungskriterien erfüllt. Den Bewerbern steht es frei, sich auf ein oder beide Lose zu bewerben. Erfüllen mehrere Bewerber auf ein Los alle Kriterien, wird ein Losverfahren durchgeführt. Der Ablauf des Losverfahrens sieht vor, dass zuerst Los 1 verlost wird, danach Los 2. Gibt es für Los 2 mehrere geeignete Bewerber, so wird beim Losverfahren für Los 2 der Gewinner des zuvor ausgelosten Los 1 nicht berücksichtigt. Auch wenn sich auf Los 1 nur ein geeigneter Bewerber bewirbt und dieser damit Los 1 ohne Losverfahren erhält, so wird dieser Bewerber nicht mehr bei der Verlosung von Los 2 berücksichtigt. Gibt es für Los 2 keine weiteren geeigneten Bewerber, so kann der Bewerber der Los 1 zuvor bereits erhalten hat, auch Los 2 erhalten.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://subreport.de/E69517178
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 28/05/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://subreport.de/E69517178
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Insbesondere können Informationen zur Eignung des Bewerbers nachgefordert werden.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Gewinner des losbezogenen Auswahlverfahrens muss einen durch die Landeshauptstadt Mainz ausgearbeiteten Sondernutzungsvertrag (siehe Anlage 3) unterzeichnen. Erst nach der Unterzeichnung dieses Vertrags stehen dem Carsharing-Anbieter die vergebenen Stellplätze exklusiv zur Verfügung. Die Vertragsunterzeichnung muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Gewinners des Vergabeverfahrens erfolgen . Der Beginn der Sondernutzungs-Erlaubnis muss, in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Mainz, innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des Sondernutzungsvertrags erfolgen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Mainz 20-Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - 13 Standorte mit insgesamt 26 Stellplätzen
Beschreibung: Los 2 beinhaltet insgesamt 26 Carsharing-Stellplätze an folgenden Standorten im Stadtgebiet Mainz: Sömmeringplatz und Boppstraße (Neustadt), Breidenbacherstraße, Heugasse, Lauterenstraße und Dagobertstraße (Altstadt), Ebersheimer Weg und Berliner Straße (Oberstadt), Bleichstraße (Weisenau), Rheintalstraße (Laubenheim), An den Frankengräbern (Hechtsheim), Hegelstraße und Jakob-Steffan-Straße (Hartenberg-Münchfeld).
Interne Kennung: Los 2 - 13 Standorte
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Standorte im Stadtgebiet Mainz: Sömmeringplatz und Boppstraße (Neustadt), Breidenbacherstraße, Heugasse, Lauterenstraße und Dagobertstraße (Altstadt), Ebersheimer Weg und Berliner Straße (Oberstadt), Bleichstraße (Weisenau), Rheintalstraße (Laubenheim), An den Frankengräbern (Hechtsheim), Hegelstraße und Jakob-Steffan-Straße (Hartenberg-Münchfeld).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2024
Laufzeit: 6 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Alle in einem Los enthaltenen Stellplätze müssen dauerhaft mit einem Carsharing-Angebot betrieben werden.Die Gebühren die für die in den Losen enthaltenen Stellplätze zu entrichten sind, basieren auf der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Mainz. Für einen Carsharing-Stellplatz in den Stadtteilen Neustadt und Altstadt wird eine Gebühr von monatlich 40 € erhoben. Für einen Carsharing-Stellplatz in den übrigen Stadtteilen wird eine Gebühr von monatlich 10 € erhoben. Wird eine Carsharing-Station (bestehend aus zwei Carsharing-Stellplätzen) ausschließlich mit reinen Batterieelektrofahrzeugen betrieben, so reduziert sich die Gebühr für diese Station auf 5 € pro Monat. Für die dazugehörige Ladesäule wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Die nachträgliche Errichtung einer Ladeinfrastruktur für elektrisch angetriebene Carsharing-Fahrzeuge erfordert, nach erfolgter Genehmigung durch die Landeshauptstadt Mainz, zunächst den Abschluss eines Gestattungsvertrages (siehe Anlage 4) zwischen dem Ladesäulenbetreiber und der Landeshauptstadt Mainz.Damit die Ersteinrichtung der Carsharing-Stellplätze durch die Stadt erfolgen kann, muss der Carsharing-Anbieter die Absicht der Inbetriebnahme der jeweiligen Carsharing-Stellplätze mindestens 5 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme der Landeshauptstadt Mainz (Stadtplanungsamt – Abteilung Straßenverkehrsbehörde) mitteilen. Eine möglichst frühzeitige Mitteilung der Zeitplanung wird insbesondere bei einer zeitlich gestaffelten Inbetriebnahme der Carsharing-Stellplätze begrüßt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1. Auf den Stellplätzen darf nur stationsbasiertes Carsharing betrieben werden. 2. Während der gesamten Vertragslaufzeit muss der Carsharing-Anbieter den Carsharingbetrieb auf allen Stellplätzen seines Loses dauerhaft aufrechterhalten. 3. Der Carsharing-Anbieter ist verpflichtet, während der gesamten Dauer der Sondernutzungserlaubnis die Eignungskriterien der Anlage zu § 5 Abs. 4 Satz 3 CsgG zu erfüllen. 4. Auf sämtlichen ausgeschriebenen Stellplätzen dürfen aus Gründen der Luftreinhaltung keine mit einem Dieselmotor angetriebenen Carsharing-Fahrzeuge angeboten werden. 5. Der Carsharing-Anbieter muss einen Anteil von mindestens 20% der im Rahmen dieser Ausschreibung vergebenen Stellplätze mit rein batterieelektrisch angetriebenen Carsharing- Fahrzeugen betreiben; Hybridfahrzeuge werden bei der Quote nicht berücksichtigt. 6. Der Carsharing-Anbieter muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz für mindestens 50% seiner Fahrzeuge (gemessen an der gesamten Carsharing-Flotte des Anbieters innerhalb des Stadtgebiets) über Stellplätze auf privaten Flächen verfügen. Zur Erfüllung der Quote wird eine Übergangsfrist von zwei Jahren ab Erteilung der Sondernutzungserlaubnis eingeräumt. 7. Der Carsharing-Anbieter gewährleistet rund um die Uhr einen deutschsprachigen Kundensupport. 8. Der Carsharing-Anbieter stellt der Landeshauptstadt Mainz für jedes Kalenderjahr, spätestens bis zum 31. März des Folgejahres, nachfolgende Daten unentgeltlich zur Verfügung: - Durchschnittliche Anzahl Fahrten pro Fahrzeug und Tag (monatsweise) - Durchschnittliche Auslastung der einzelnen Stationen (monatsweise) - Anzahl aktive Nutzer pro Station - Anzahl aller Nutzer im Mainzer Stadtgebiet - Statistik darüber, wie viele Nutzer aufgrund des neuen Carsharing-Angebots einen privaten Pkw abgeschafft haben. Die Ermittlung dieser Statistik erfolgt im Rahmen einer Nutzerbefragung, welche, in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Mainz, vom Carsharing-Anbieter durchgeführt werden muss.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Stellplatzvergabe erfolgt entsprechend den Vorgaben des Carsharinggesetz (CsgG), im Wege eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens. Hierbei muss der Bewerber nachweisen, dass er alle nachfolgend genannten Anforderungen und Eignungskriterien erfüllt. Den Bewerbern steht es frei, sich auf ein oder beide Lose zu bewerben. Erfüllen mehrere Bewerber auf ein Los alle Kriterien, wird ein Losverfahren durchgeführt. Der Ablauf des Losverfahrens sieht vor, dass zuerst Los 1 verlost wird, danach Los 2. Gibt es für Los 2 mehrere geeignete Bewerber, so wird beim Losverfahren für Los 2 der Gewinner des zuvor ausgelosten Los 1 nicht berücksichtigt. Auch wenn sich auf Los 1 nur ein geeigneter Bewerber bewirbt und dieser damit Los 1 ohne Losverfahren erhält, so wird dieser Bewerber nicht mehr bei der Verlosung von Los 2 berücksichtigt. Gibt es für Los 2 keine weiteren geeigneten Bewerber, so kann der Bewerber der Los 1 zuvor bereits erhalten hat, auch Los 2 erhalten.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/06/2024 12:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://subreport.de/E69517178
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 28/05/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://subreport.de/E69517178
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/07/2024 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Insbesondere können Informationen zur Eignung des Bewerbers nachgefordert werden.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Gewinner des losbezogenen Auswahlverfahrens muss einen durch die Landeshauptstadt Mainz ausgearbeiteten Sondernutzungsvertrag (siehe Anlage 3) unterzeichnen. Erst nach der Unterzeichnung dieses Vertrags stehen dem Carsharing-Anbieter die vergebenen Stellplätze exklusiv zur Verfügung. Die Vertragsunterzeichnung muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Gewinners des Vergabeverfahrens erfolgen . Der Beginn der Sondernutzungs-Erlaubnis muss, in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Mainz, innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung des Sondernutzungsvertrags erfolgen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Mainz 20-Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Mainz 20-Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00004114
Abteilung: Abteilung Vergabe und Einkauf
Postanschrift: Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.mainz.de
Profil des Erwerbers: https://mainz.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: USt-ID:DE355604198
Abteilung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0ab9b26d-0bd0-4127-8165-fff6ea92e497 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 325041-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 106/2024
Datum der Veröffentlichung: 03/06/2024

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